Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?
Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).
OK; HINWEIS: NUR INNERHALB DIESER EINKÜNFTE; KEINE VERRECHNUNG MIT ANDEREN EINKÜNFTEN (AUSNAHME-zb: GEWERBEBETRIEB-ALSO 15er EINKÜNFTE)
Steht doch da: "Innerhalb einer Einkunftsart", vielleicht stelle ich noch ein "Nur" davor, um es deutlicher zu machen.
Oder ich setze "einer Einkunftsart" in italics oder so. Ist schon richtig, dass man darauf deutlich hinweisen sollte, dass das eben nicht gegen Verluste aus Pokerspielen oder so verrechnet werden kann
Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
[...]
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint.
ICH VERNEINE DIE VERLÄNGERUNG DER HALTEFRIST IN ALLEN HIER ANGESPROCHENEN FÄLLEN; DA NICHT EINE NUTZUNG ZU ERTRAGSZWECKEN IM SINNE DES GESETZES VORLIEGT
Zur Kenntnis genommen. Ich bin, wie bereits erwähnt, geneigt, deiner Auffassung zu folgen, schließlich kennst du dich da besser aus als ich.
Aber aus der FAQ fliegt der Hinweis erst, sobald ich diese Auffassung auch verstehe.
Für mich als Laien ist und bleibt die erstmal unverständlich.
Ich sehe POS-Coins weiterhin als Wirtschaftsgut an, aus dessen Nutzung sich Einkünfte ergeben, und dann ... weiß ich auch nicht weiter
Technisch kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass man aus der Nutzung von POS-Coins
unmittelbar Einkünfte erzielt. Endgültige Antwort.
FIFO / LIFO
Will oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
SPÄTESTENS MIT DEM SCHREIBEN DES BMF UND DER GLEICHSTELLUNG GEGENÜBER GESETZLICHEN ZAHLUNGSMITTELN GILT FÜR DEN PRIVATEN TRADER NUR FIFO.
LIFO werde ich in der nächsten Version der FAQ nur noch in einem Nebensatz erwähnen, das ist mir auch klar geworden.
Ganz löschen will ich das vorerst noch nicht. Der Leser der FAQ soll zumindest den Hinweis erhalten, dass FIFO denkbar / durchsetzbar ist, damit er ggf. seinen Steuerberater mal darauf ansprechen kann, ob das für ihn in seiner spezifischen Situation nicht eventuell eine sinnvolle "Gestaltungsmöglichkeit" bietet.
FÜR GEWERBLICH TÄTIGE, DIE BILANZIEREN IST NACH § 6 ESTG LIFO VORGESCHRIEBEN; SOLLTE FÜR MINER ABER NICHT SO DASS PROBLEM SEIN.
Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende
Zugegebenermaßen ist meine Abgrenzung in der FAQ aber nicht immer ganz konsequent, eigentlich sollte ich dann auch das Thema Ust. komplett rauslassen.
Steuern auf Coins aus Mining
Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
WER SAGT DAS?
Ich.
Die Quelle weiß ich nicht mehr. Ist seit den Anfängen der FAQ drin.
Historisch betrachtet ist die FAQ an einem Nachmittag "aus meinem Kopf" auf die Schnelle entstanden, da können also wirklich grobe Schnitzer drin sein. Deswegen auch v.0.04 und nicht v.1.0.
Hat bisher keiner bemängelt, aber weil du das jetzt noch mal angesprochen hast, werde ich da nochmal drüber gucken.
Habe die Quelle gefunden:
Schaeffler 2013. Ist in einem der Schreiben drin.
Aber kleiner Hinweis: da geht es um Mining "im Privaten", also definitiv ohne Gewerblichkeit.
Die Frage, ob Mining immer gewerblich ist, wird ja an anderer Stelle beantwortet.
Der Punkt "Steuern auf Coins aus Mining" bezieht sich also auf Coins, die man eindeutig privat, für den "Eigenbedarf" im eigenen "Gemüsegarten" angepflanzt hat.
HINWEIS: STRENGES REALISATIONSPRINZIP NACH HGB;
Nochmal von mir der Hinweis: Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende.
Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?
Nein, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
VÖLLIGER BLÖDSINN!!! SELBSTVERSTÄNDLICH BERECHTIGT MINING ZUM VORSTEUERABZUG.
Sehe ich ein, das ist mit Sicherheit Blödsinn.
Abgesehen davon kann das weg.
Vorsteuerabzug ist auch nur gewerblich, das hat in der FAQ nix verloren.
Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?
Nein. Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
ES IST NICHT UNWAHRSCHEINLICH, ES IST UNDENKBAR, DASS DIE FINANZVERWALTUNG DEN GRUNDSATZ: DIE NEBENLEISTUNG FOLGT DER HAUPTLEISTUNG; VERWIRFT
Das Thema ist für mich nicht abschließend gegessen.
Aber auch hier eigentlich: betrifft Gewerbe, kann weg.
Irgendwie ist das Thema Umsatzsteuer immer so präsent, dass ich mich genötigt fühle, auch dazu was in die FAQ zu schreiben. Es ist ja eine häufig gestellte Frage. Aber so recht gelingen will es mir nicht, das sinnvoll in die FAQ aufzunehmen. Bleibt immer irgendwie in Nebensätzen stecken.
BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.
DOCH KANN MAN UND DER VERGLEICH MIT EINEM AKTIENSPLITT IST NICHT GEGEBEN, DA HIER ZWEI VERSCHIEDENE AUCH IN DER BEWERTUNG ZU TRENNENDE SACHVERHALTE GEGEBEN SIND, DER URSPRUNGSCOIN ÄNDERT SEINEN WERT NICHT UND DER NEUE COIN HAT NIX MEHR MIT DEM ALTEN ZU TUN;
Da haben wir eindeutig unterschiedliche Auffassungen, ich in erster Linie technisch begründet, du sicherlich steuerlich begründet.
Technisch:
Bei einem Fork entsteht genau: nix. Basta.
Wer das anders sieht: bitte Informatik-Diplom abgeben und Merkbefreiung beantragen.
Volkswirtschaftlich:
Bei einem Fork ist der Wert der Summe der Tokens in beiden "Tochter-Chains" in Summe immer exakt gleich dem Wert der Summe der Tokens in der Ursprungschain. Wer etwas anderes behauptet, ist, mit Verlaub, ein Idiot. Es hat keine Wertschöpfung durch den Fork stattgefunden, so simpel ist das.
Wenn man überhaupt in die Richtung argumentieren wollte, müsste man auf den Wert der "Marke" der Fork-Chain abzielen, aber das dürfte schon deswegen nicht zielführend sein, weil die Marke bereits vor dem Fork erzeugt wurde und in Erwartung des Forks bereits dem Wert der Ursprungschain zugeflossen ist.
Ergo: ein Fork enthält keine Wertschöpfung. Es kann keinen wie auch immer gearteten Zugewinn geben.
Es wird jetzt "Idioten" geben, die empirisch argumentieren wollen, dass ja beim Fork tatsächlich der Bitcoin-Kurs nicht um den Wert der BCash-Coins gefallen ist. Aber das ist nur eine Periodenungenauigkeit, da der Wertverfall an den Märkten bereits vorher eingepreist war.
In diesem Sinne bleibe ich dabei:
Fork = Aktiensplit.
Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
2015 war Hedqvist.
2013 hat sich das BMF schon mehrfach z.B. gegenüber
Schaeffler geäußert, unter anderem in Fragen zu Mining etc.
In irgendeinem Schreiben, das ich jetzt auf die Schnelle nicht finden kann, war dann das mir bis heute komisch klingende "Hingabe von Bitcoins zu Zahlungszwecken" drin. Das Schreiben selbst finde ich, wie gesagt, gerade nicht auf die Schnelle, liegt hier bestimmt irgendwo rum
Aber auf Heise habe ich immerhin kurz einen Verweis auf das Schreiben gefunden:
https://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-22-Was-das-Finanzamt-zu-Kryptogeld-sagt-2406479.htmlDer Artikel ist von 2014, aber es wird sich auf ein Schreiben aus September 2013 bezogen.
Naja, ist letztlich nur ein bisschen "Historie".
Ich wollte nur klarstellen, dass zumindest das Thema "Ust. beim Zahlen mit Bitcoins" schon 2013 vom Tisch war.