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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 109. (Read 1135597 times)

legendary
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March 04, 2018, 11:54:28 AM
Soweit richtig?

Ich hätte folgende Anmerkungen:

1) Beim Pool-Mining gibt es eine wichtige Differenzierung, die ich mir auch noch nicht bewusst gemacht habe: Getwork vs. Getblocktemplate. Letzteres war die Antwort auf die immer wieder deutlich werdende Zentralisierung des Minings durch große Pools. Mancher erinnert sich vlt. noch an die öffentlichen Versprechen, zu denen sich CEX.IO vor einigen Jahren genötigt fühlte: Nein, sollten wir über 50 % der Hashrate des Netzes unter unserer Kontrolle haben, dann machen wir nichts Böses damit. Auf jeden Fall schiebt GBT beim Pool-Mining die Auswahl der TXens sowie die Block-Verteilung im Netz wieder zu den Minern. Es bleibt aber mit PPS beim Zahlungsmodell zwischen Pool und Miner, das für einen konkreten Leistungsaustausch zwischen diesen beiden spricht.

2) Zahlreiche Pools - vor allem natürlich im Altcoin-Bereich - switchen ebenfalls ständig die geminten Coins. Die Miner haben hier also (bewusst entschieden) kein Mitspracherecht, was überhaupt gemint wird. Sie folgen allein der Profitabilität. Das gilt auch für SHA256-Mining: wenn ich es recht sehe, bietet ViaBTC ein automatisches Switching zwischen BTC und Bcash. Bestimmt gibt es auch weitere Pools, die das (schon länger) für weitere SHA256-Coins anbieten.

3) Bei Cloud-Mining ist es hingegen nicht überall so, wie Du beschreibst. Je nach Anbieter, kann man auswählen, ob man Bitcoin-, Litecoin-, Ether-Mining usw. erwerben möchte. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die beiden Mining-Typen also nicht fundamental.

4) p2pool ist eigentlich sowas wie Solomining im Verbund. Wenn die Beschreibung des BMF auf irgendwas zutrifft, dann auf diesen Ansatz.

Insgesamt frage ich mich ja inzwischen, warum wir uns damit überhaupt so genau auseinandersetzen (mal abgesehen davon, dass es technisch interessant ist). Letztlich werden die Finanzämter doch eh unterschiedslos das anwenden, was im BMF-Schreiben steht.
qwk
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March 04, 2018, 11:18:04 AM
Mal ein anderer Ansatz, der Miner in Analogie zum Betreiber eines Blockheizkraftwerks.
Das könnte tatsächlich zielführend sein, weil es auffällige Übereinstimmungen gibt.

BHKW-Betreiber
kauft Gas
erzeugt Wärme
erzeugt Strom
verbraucht Wärme selbst
verbraucht Strom selbst oder
verkauft Strom an Netz-Betreiber

Miner (nicht Cloud-Miner)
kauft Strom
erzeugt Wärme
erzeugt Hashes / Shares (manchmal auch "Gas" Wink)
verbraucht Wärme selbst
verbraucht Hashes selbst oder
verkauft Hashes an Pool-Betreiber

In beiden Fällen ist auffällig, dass eine Wahlfreiheit besteht, das Erzeugnis selbst zu verbrauchen oder zu verkaufen.
Ich kenne jetzt die Grundlagen der Besteuerung von BHKW-Betreibern nicht, aber vielleicht lässt sich daraus ja was machen?
qwk
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March 04, 2018, 11:03:26 AM
Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Programm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechnernetzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“.
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen der Miner. Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.

Das ist einfach sachlich falsch beschrieben. Miner im Pool machen nicht das, was das BMF da beschreibt. Der Pool schreibt die Transaktionen in die Blöcke und transferiert die Blöcke ins Netz. Das macht er nicht "im Auftrag" der Miner. Die kennen die Blöcke und Transaktionen ja gar nicht.
Und ich glaube, da bist du einfach zu "radikal".
Ich sehe das durchaus so, dass der Pool das "im Auftrag" der Miner macht.
Ob die die Blöcke dabei im Einzelnen überhaupt sehen, ist dafür nämlich erstmal egal.

Wenn ich als Hotelbetreiber meine Zimmer bei booking.com anbiete, beauftrage ich booking.com damit, meine Zimmer zu vermarkten.
Die Gäste kenne ich dabei auch erst einmal nicht. Booking.com ist in dem Fall einfach nur Vermittler.
Booking.com ist insofern kein besonders glückliches Beispiel, weil mir booking.com auch meine Zimmer nicht direkt selbst abkauft und auch keinen Preis dafür garantiert, sondern ich selbst den Preis festlege und booking.com lediglich eine Vermittlungsprovision erhält.
Aber nehmen wir den anderen Fall, dass mir ein Reiseveranstalter tatsächlich ein festes Kontingent an Zimmern abkauft (auf eigenes Risiko), so macht mich das ja nicht zum unselbständigen Angestellten des Reiseveranstalters. Ich bleibe weiterhin eigenständig und nutze den Reiseveranstalter lediglich als Dienstleister.


Hm, jetzt habe ich das so geschrieben und merke dabei, dass ich mich in meine eigene Argumentation verrannt habe. Grin
Ich hatte mich zu sehr auf den Punkt der Eigenständigkeit konzentriert.
Es ist schon richtig, dass der Leistungsempfänger der Pool ist.
Auch richtig ist, dass der Pool mich direkt für meine Leistung bezahlt.
Der Pool ist nicht lediglich Vermittler.

Aber so ganz anfreunden kann ich mich damit noch nicht.
Aus der Sicht des Miners geht es ja darum, dass er den Pool tatsächlich lediglich als Vermittler nutzen möchte.
Absicht des Miners ist ja die Partizipation am Netzwerk und der (anteilige) Erhalt der Block-Reward und der Fees.
Er nutzt den Pool lediglich, um sein Risiko zu streuen, dafür nimmt er auch hin, dass der Pool eine Gebühr verlangt.
Der Miner hat ja nicht den eigentlichen Geschäftszweck "Herstellung von Rechenleistung und Abwärme", sondern "Herstellung von Magic Internet Money".


Es geht ja um die Frage, ob der Miner eine Leistung an den Pool verkauft (was ich verneine) oder ob er den Pool als Dienstleister nutzt (was ich weiterhin bejahe).
Wie willst Du denn pay per share anders einordnen als: Du stellst mir eine Aufgabe. Ich gebe Dir einen Lösung. Ich kriege dafür eine Entlohnung, egal, ob Du die Lösung tatsächlich gebrauchen kannst für das, was Du eigentlich machst. Damit verkaufe ich schlicht: Rechenleistung.
Mea culpa. Du hast Recht. Im Fall von PPS ist das so.


Wenn ich es recht sehe, war der erste Pool der von Slush.
[...]
Isn't cooperative mining a form of communism ?
Okay. Du hast recht. Kommunismus. Keine Umsatzsteuer. Smiley
Ja, damals, als wir noch im Kibbuz die Felder mit kohlebetriebenen Minern beackert haben, da war das so Cool
qwk
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March 04, 2018, 10:19:16 AM
                Vielleicht ist es hilfreich, erst einmal die unterschiedlichen Mining-Arten zu definieren und darüber einen Konsens herzustellen.
                Im Anschluss kann man dann sicher einfacher feststellen, wie es im Einzelfall steuerlich aussieht.
                Im Moment jedenfalls wirft das BMF Äpfel mit Birnen zusammen und vermutlich verstehen auch die wenigsten Steuerberater in Gänze, wo die Unterschiede eigentlich liegen.
                Mal ein erster Versuch:

                Solo-Miner
                • 1. ist Eigentümer eines Geräts
                • 2. betreibt das Gerät in eigenen (auch angemieteten) Räumen
                • 3. kümmert sich selbst (ggf. auch über einen Dienstleister) um Wartung und Betrieb
                • 4. bezahlt selbst für Strom und Internet (ggf. auch pauschal über ein Rechenzentrum)
                • 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) aus der Blockchain, verarbeitet diese
                • 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Block), der gewisse Kriterien erfüllt ins Bitcoin-Netzwerk
                • 7. erhält die Blockreward, TX-fee, in bestimmten Fällen auch "Gas" aus Smart Contracts

                Pool-Miner
                • 1. ist Eigentümer eines Geräts
                • 2. betreibt das Gerät in eigenen (auch angemieteten) Räumen
                • 3. kümmert sich selbst (ggf. auch über einen Dienstleister) um Wartung und Betrieb
                • 4. bezahlt selbst für Strom und Internet (ggf. auch pauschal über ein Rechenzentrum)
                Hier beginnen die Unterschiede zum Solo-Miner:
                • 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) von einem Pool seiner Wahl
                • 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Share), der gewisse Kriterien erfüllt an den Pool
                  7. unterschiedliche Modelle:
                • 7. a) PPS & Co.: erhält sofort eine (vorab vertraglich zugesicherte) Vergütung für den Datensatz vom Pool
                • 7. b) Proportional / P2Pool: erhält erst, nachdem der Pool einen Block gefunden hat, eine Beteiligung an Blockreward, TX-fee, etc.

                Wichtig: Solo-Miner und Pool-Miner haben die Wahlfreiheit, jederzeit ganz oder teilweise ins
                jeweils andere Modell zu wechseln. D.h. der Solo-Miner kann sich jederzeit einem Pool anschließen,
                der Pool-Miner kann jederzeit sein Glück mit Solo-Mining versuchen.
                In der Praxis wird es kaum vorkommen, dass jemand teils Pool- und gleichzeitig teils Solo-Mining betreibt.
                Pool-Hopping (also der Wechsel von einem Pool zum anderen) ist allerdings häufig.
                Auch gelegentliches Wechseln von Solo zu Pool und umgekehrt kommt vor.


                Cloud-Miner
                • 1. - 4. mietet lediglich Rechenleistung von einem Anbieter
                5. - 7. unterschiedliche Modelle
                • a) ab hier wie Solo-Miner (in der Praxis kenne ich diesen Fall allerdings nicht)
                • b) ab hier wie Pool-Miner (war früher häufig, heute wohl so gut wie ausgestorben)
                • c)
                • 5. hat keine Wahlfreiheit, welche Coin gemint wird, welcher Pool bedient wird
                • 6. fällt weg
                • 7. erhält eine (vorab nicht vertraglich zugesicherte) Vergütung für die geleistet Arbeit


                Der Vollständigkeit halber, weil das in der steuerlichen Definition durchaus eine Rolle spielen kann:

                Pool-Betreiber
                • 1. - 4. fallen weg
                • 5. - 7. wie Solo-Miner
                8.
                • a) PPS & Co.: bezahlt dem Pool-Miner eine (vorab vertraglich zugesicherte) Vergütung für den Datensatz
                • b) Proportional: verteilt nach einem (vorab vertraglich zugesicherten) Schlüssel die Erträge

                Der lieben Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass "Proportional" wahrscheinlich als ausgestorben gelten kann.

                Bei P2Pool gibt es keinen Pool-Betreiber.
                P2Pool ist dem Bitcoin-Netzwerk vergleichbar organisiert(?).


                Soweit richtig?

                (irgendwie komme ich hier mit der Gestaltung von Listen nicht ganz klar, das sieht nicht richtig hübsch aus, ich weiß nicht, wie hier Unterlisten gehen) Roll Eyes
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                March 03, 2018, 07:27:37 AM
                Gut, sagen wir, er hat prinzipiell die volle Kontrolle.
                Ob die steuerlich überhaupt relevant ist, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt.

                Ich komm' ja eher von der anderen Seite, nämlich dem, was im BMF-Schreiben steht:

                Es geht ja um die Frage, ob der Miner eine Leistung an den Pool verkauft (was ich verneine) oder ob er den Pool als Dienstleister nutzt (was ich weiterhin bejahe).

                Wie willst Du denn pay per share anders einordnen als: Du stellst mir eine Aufgabe. Ich gebe Dir einen Lösung. Ich kriege dafür eine Entlohnung, egal, ob Du die Lösung tatsächlich gebrauchen kannst für das, was Du eigentlich machst. Damit verkaufe ich schlicht: Rechenleistung.

                "Früher" jedenfalls gab es Pools, die nach dem von mir beschriebenen Muster liefen.
                Da hat die Auszahlung dann je nach Pool-Luck auch deutlich geschwankt.
                Vielleicht ist das bei den heutigen professionalisierten Pools nicht mehr so und die Betreiber gehen gegenüber den Minern in Vorleistung.
                Nach deinem Link scheint das von mir genannte Verfahren "Prop.", also "Proportional" zu heißen, vielleicht ist das heute

                Jetzt müsste man "früher" genauer verorten. Wenn ich es recht sehe, war der erste Pool der von Slush. Die Anfänge kann man im entsprechenden Thread verfolgen. Fundstück von der ersten Seite:

                Isn't cooperative mining a form of communism ?

                Okay. Du hast recht. Kommunismus. Keine Umsatzsteuer. Smiley

                Doch! Kann ich dir anhand von Höhlenmalereien belegen! Grin
                Echte Männer hatten noch Eier unterm Lendenschurz und haben sich unter Einsatz ihres Lebens in die Minen gestürzt um Beute zu machen Cool

                Hehe. Einigen wir uns am besten auf: Ja, war so. Hat aber mit Bitcoin nix zu tun. Mining steht ja nicht mal im Whitepaper. Der Begriff ist also schlicht: Geschichtsfälschung. Wahrscheinlich vom BMF. Grin
                qwk
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                March 03, 2018, 06:43:11 AM
                Ich selber bleibe aber bis zum Beweis des Gegenteils dabei, dass ein Fork einem Aktiensplit gleichzusetzen ist.
                Ich wollte nochmal auf das Thema eingehen. Ich würde einen Fork nicht mit einem Aktiensplit vergleichen. Bei einem Aktiensplit erhöht sich ja einfach nur die Anzahl der Aktien.
                Wenn schon Vergleich, dann sollten man es eher mit einem Spin-Off vergleichen, bei der aus einer Aktiengesellschaft heraus eine neue an die Börse gebracht wird und in diesem Prozess Gratisaktien der neuen Gesellschaft an die bisherigen Aktieninhaber vergeben werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Spin-Off von Osram aus Siemens heraus.
                Ja, die Analogie gefällt mir auch noch besser als der Aktiensplit.
                qwk
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                March 03, 2018, 06:31:38 AM
                Ansonsten macht das alles die Software in ihrer Standard-Konfiguration für ihn.
                Naja, es geht hier letztlich darum, dass er die volle Kontrolle hat, nicht, welchen Gebrauch er davon wahrscheinlich machen wird.
                Gut, sagen wir, er hat prinzipiell die volle Kontrolle.
                Ob die steuerlich überhaupt relevant ist, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt.
                Es geht ja um die Frage, ob der Miner eine Leistung an den Pool verkauft (was ich verneine) oder ob er den Pool als Dienstleister nutzt (was ich weiterhin bejahe).


                Beim PPS wirst Du schlicht nach abgelieferten Shares bezahlt. Der Pool-Betreiber trägt das Varianz-Risiko, dass eben eine Zeitlang keine Blöcke gefunden werden, er die Miner aber trotzdem bezahlen muss (so zumindest das Leistungsversprechen).
                "Früher" jedenfalls gab es Pools, die nach dem von mir beschriebenen Muster liefen.
                Da hat die Auszahlung dann je nach Pool-Luck auch deutlich geschwankt.
                Vielleicht ist das bei den heutigen professionalisierten Pools nicht mehr so und die Betreiber gehen gegenüber den Minern in Vorleistung.
                Nach deinem Link scheint das von mir genannte Verfahren "Prop.", also "Proportional" zu heißen, vielleicht ist das heute wirklich unüblich.


                Man müsste sich die anderen Vergütungsverfahren (CPPSRB, FPPS, PPLNS, Score, ...) anschauen, ob die näher bei diesem Modell sind. Und natürlich kann auch der PPS-Pool das Modell nur solange anbieten, wie er noch über Rücklagen verfügt, um "schlechte Zeiten" zu überbrücken.
                Um ehrlich zu sein kann wohl die Berechnungsmethode nicht ausschlaggebend für die Frage der Besteuerung sein Roll Eyes
                Wenn der Dienstleister dir eine "Versicherung" für "schlechte Zeiten" anbietet, macht dich das immer noch nicht zu seinem Lohnsklaven.


                Da muss ich widersprechen - und zwar auch für die Vergangenheit. Das war nämlich auch keine Neandertaler"romantik", wo die Jäger mit ihren Speeren und Keulen morgens zusammen ausgezogen sind, um das Großwild gemeinsam zu erlegen und anschließend zu verteilen.
                Doch! Kann ich dir anhand von Höhlenmalereien belegen! Grin
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                March 03, 2018, 06:12:58 AM

                - zu den Hard-Forks gibt es zwei Aussagen:
                1) wie bisher Anschafffung für 0€ und Verkauf voll steuerpflichtig
                2) steuerfrei (auch hier ist Vorsicht angesagt)
                1) ist wohl die vorherrschende Meinung. Die Frage ist dabei eben nur der Anschaffungszeitpunkt, darüber streiten die Experten ja noch.
                Ich selber bleibe aber bis zum Beweis des Gegenteils dabei, dass ein Fork einem Aktiensplit gleichzusetzen ist.

                Ich wollte nochmal auf das Thema eingehen. Ich würde einen Fork nicht mit einem Aktiensplit vergleichen. Bei einem Aktiensplit erhöht sich ja einfach nur die Anzahl der Aktien.
                Wenn schon Vergleich, dann sollten man es eher mit einem Spin-Off vergleichen, bei der aus einer Aktiengesellschaft heraus eine neue an die Börse gebracht wird und in diesem Prozess Gratisaktien der neuen Gesellschaft an die bisherigen Aktieninhaber vergeben werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Spin-Off von Osram aus Siemens heraus.
                Steuerlich ändert sich aber nichts. Die Gratisaktien der neuen Gesellschaft sind steuerfrei. Der Wert der alten Gesellschaft reduziert sich ja auch entsprechend. Und beim Bitcoin ist der Spin-off dann eben der Fork. zum Zeitpunkt X gehen die beiden Coins getrennte Wege, sie waren aber schon immer da, da sie die gleiche Historie haben. Glühlampen wurden von Siemens auch schon vorher produziert.
                http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/siemens-und-osram-wie-aktienmarkt-spin-offs-steuerlich-behandelt-werden-12564336.html
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                March 03, 2018, 03:56:44 AM
                Mein lieber twbt, erst muss ich dir Ethereum erklären, jetzt noch Mining-Pools? Tongue

                Hehe. Nicht abzustreiten, dass ich mich bei Ethereum auf Abwegen befand.

                Soweit alles richtig, allerdings kann das der "gemeine" Solominer auch nicht.
                Dazu müsste er sich schon tief in die Materie einarbeiten und eine sehr spezifische Konfiguration betreiben.
                Ansonsten macht das alles die Software in ihrer Standard-Konfiguration für ihn.

                Naja, es geht hier letztlich darum, dass er die volle Kontrolle hat, nicht, welchen Gebrauch er davon wahrscheinlich machen wird. Mal ganz abgesehen davon, dass wir das Solo-Exemplar wahrscheinlich kaum noch antreffen werden in freier Wildbahn.

                Da muss ich deutlich widersprechen.
                Ich muss zugeben, dass ich nicht auf dem Laufenden bin, wie das die Pools heutzutage handhaben.
                Aber: traditionell bezahlt der Pool-Betreiber eben nicht aus seinem Vermögen.
                Der Pool-Betreiber wartet vielmehr ab, bis eine Block-Reward eingeht und verteilt diese dann anteilig auf die "angeschlossenen" Miner.
                Abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr, selbstverständlich.
                Deine konkrete Hashingpower berechtigt dich also nur zu einem bestimmten Anteil an der "Beute", bzw. dem Ertrag.
                Es ist für dich auch nicht vorher absehbar, ob du überhaupt für deine Rechenleistung bezahlt wirst.
                Bleibst du nur kurz im Pool, und wird in dieser Zeit kein Block gefunden, gehst du komplett leer aus.

                Da muss ich widersprechen - und zwar auch für die Vergangenheit. Das war nämlich auch keine Neandertaler"romantik", wo die Jäger mit ihren Speeren und Keulen morgens zusammen ausgezogen sind, um das Großwild gemeinsam zu erlegen und anschließend zu verteilen. Beim PPS wirst Du schlicht nach abgelieferten Shares bezahlt. Der Pool-Betreiber trägt das Varianz-Risiko, dass eben eine Zeitlang keine Blöcke gefunden werden, er die Miner aber trotzdem bezahlen muss (so zumindest das Leistungsversprechen). Wenn ich es recht sehe, bieten die großen heutigen Pools weiterhin PPS an.

                Nein. Es besteht keine Vereinbarung über eine wie auch immer geartete Vergütung deiner Rechenleistung. Von Vermietung kann also nicht die Rede sein. Kommt eine Block-Reward rein, wirst du beteiligt. Kommt keine Reward, kannst du dich auf keinen Vertrag berufen, der dir eine Vergütung zusichert.

                Das eben genau nicht.

                Technisch betrachtet, ja. Das ist aber sicherlich für die steuerliche Einordnung unerheblich.
                Rechtlich bietet der Pool-Betreiber eine Dienstleistung an: "ich bündle deine Rechenleistung mit der von anderen und kümmere mich um eine gerechte Verteilung der Beute". Dafür erhält er einen Teil der Beute, sozusagen eine Provision.

                Man müsste sich die anderen Vergütungsverfahren (CPPSRB, PPLNS, Score, ...) anschauen, ob die näher bei diesem Modell sind. Und natürlich kann auch der PPS-Pool das Modell nur solange anbieten, wie er noch über Rücklagen verfügt, um "schlechte Zeiten" zu überbrücken.

                Also früher, damals, vor langer, langer Zeit, als unsereins noch meilenweit durch den Schnee gestapft ist, um den kohlebetriebenen Miner anzuwerfen, haben alle Pools so funktioniert.

                Es mag sein, dass es heutzutage wirklich so ist, wie du schreibst, dass ein Pool also Hashes von den Miners kauft, bzw. deren Rechenleistung mietet. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn der Pool dich auch dann vergütet, wenn der Pool in der Zeit, in der du mitgehasht hast, keinen einzigen Block gefunden hat, dich aber dennoch bezahlt. Machen das die Pools heutzutage?

                Ich hab' jetzt einfach mal in die Mining-Section geschaut. Eine der meistgelesenen Threads dort ist dieser. Geht sofort um die Frage, ob PPS angeboten wird. Der Thread ist sicher nicht repräsentativ und ich muss auch gestehen, dass ich mich damit jetzt seit Jahren nicht mehr näher beschäftigt habe - aber: zumindest bei den heutigen Pools, die PPS anbieten, ist die Sache mE recht eindeutig.

                BTW: Winheller schlägt sich wohl damit auch rum:

                Offensichtlich unterscheidet das BMF jedoch nicht zwischen Solo-Mining und Pool-Mining. Beim Pool-Mining drängt sich jedoch die Frage auf, ob zwischen dem Mining-Poolbetreiber und den Kunden, die die Rechnerleistung zur Verfügung stellen, ein Leistungsaustauschverhältnis besteht, das umsatzsteuerrechtlich zu bewerten ist.
                qwk
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                March 02, 2018, 07:40:25 PM
                Mein lieber twbt, erst muss ich dir Ethereum erklären, jetzt noch Mining-Pools? Tongue
                Mach ich doch gerne. Cool

                Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.
                Nein. Dein Internetprovider gibt Dir ja nicht vor, welche TCP/IP-Verbindungen Dein Rechner aufbauen kann und was er darauf dann für Pakete übermitteln soll.
                Der Vergleich mit dem Internetprovider ist wahrscheinlich wirklich ein wenig über's Ziel hinaus geschossen.


                Das macht aber ein Mining-Pool. Um Dich als "Miner" an einem Pool zu beteiligen, brauchst Du keinen Fullnode betreiben, kannst die Transaktionen nicht auswählen, die in den zu hashenden Block sollen, kannst keine Blöcke im Netzwerk verteilen - nichts.
                Soweit alles richtig, allerdings kann das der "gemeine" Solominer auch nicht.
                Dazu müsste er sich schon tief in die Materie einarbeiten und eine sehr spezifische Konfiguration betreiben.
                Ansonsten macht das alles die Software in ihrer Standard-Konfiguration für ihn.


                Du löst Aufgaben, die Dir vom Pool-Betreiber vorgegeben werden. Und Du wirst für Deine konkrete Hashingpower (PPS) aus dem Bitcoin-Vermögen, über das der Pool-Betreiber allein verfügt, bezahlt.
                Da muss ich deutlich widersprechen.
                Ich muss zugeben, dass ich nicht auf dem Laufenden bin, wie das die Pools heutzutage handhaben.
                Aber: traditionell bezahlt der Pool-Betreiber eben nicht aus seinem Vermögen.
                Der Pool-Betreiber wartet vielmehr ab, bis eine Block-Reward eingeht und verteilt diese dann anteilig auf die "angeschlossenen" Miner.
                Abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr, selbstverständlich.
                Deine konkrete Hashingpower berechtigt dich also nur zu einem bestimmten Anteil an der "Beute", bzw. dem Ertrag.
                Es ist für dich auch nicht vorher absehbar, ob du überhaupt für deine Rechenleistung bezahlt wirst.
                Bleibst du nur kurz im Pool, und wird in dieser Zeit kein Block gefunden, gehst du komplett leer aus.


                Du vermietest schlicht Deine Rechenleistung gegen ein Entgelt.
                Nein. Es besteht keine Vereinbarung über eine wie auch immer geartete Vergütung deiner Rechenleistung. Von Vermietung kann also nicht die Rede sein. Kommt eine Block-Reward rein, wirst du beteiligt. Kommt keine Reward, kannst du dich auf keinen Vertrag berufen, der dir eine Vergütung zusichert.


                Wenn man das auf die Spitze treibt, könnte man sogar sagen: Der Pool-Betreiber kann mit den Shares, die Du ihm übermittelst, auch völlig andere Aufgaben lösen und gar keine Blöcke im Bitcoin-Netzwerk verteilen.
                Technisch betrachtet, ja. Das ist aber sicherlich für die steuerliche Einordnung unerheblich.
                Rechtlich bietet der Pool-Betreiber eine Dienstleistung an: "ich bündle deine Rechenleistung mit der von anderen und kümmere mich um eine gerechte Verteilung der Beute". Dafür erhält er einen Teil der Beute, sozusagen eine Provision.


                Wenn er Dich dennoch aus seinem Betriebsvermögen nach den vereinbarten Konditionen bezahlt, ist der geschlossene Vertrag schlicht erfüllt, ohne, dass ein einziger BTC-Block dabei rausgekommen ist.
                Naja, man kann natürlich überprüfen, ob der Poolbetreiber überhaupt konkrete Angaben dazu macht, was er mit deinen Shares vorhat und dergleichen. Im Regelfall gehe ich mal davon aus, dass hierzu kein gesonderter Vertrag geschlossen wird, sondern der Poolbetreiber ein Angebot macht, das relativ unzweideutig zu beschreiben ist mit "Bitcoin Mining Pool, 99,8% FPPSLN" oder ähnlichem. Dieses Angebot nimmt der Miner an, indem er sich beim Pool anmeldet. Sofern da jetzt nicht doch irgendwo versteckte Klauseln sind, die dem Poolbetreiber etwas anderes erlauben, darf der Miner sich darauf berufen, dass er jedenfalls nur diese Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
                Und das ist sicherlich das, was steuerlich zählt. Wenn der Pool-Betreiber dich arglistig täuscht und NSA-Datenbanken mit deinen Hashes knackt, hat das für dich sicherlich keine steuerlichen Folgen (gehe ich mal von aus).


                P2Pool funktioniert nach dem von Dir beschriebenen Modell. Aber, das werden wohl die wenigsten Pool-Miner nutzen.
                Also früher, damals, vor langer, langer Zeit, als unsereins noch meilenweit durch den Schnee gestapft ist, um den kohlebetriebenen Miner anzuwerfen, haben alle Pools so funktioniert.

                Es mag sein, dass es heutzutage wirklich so ist, wie du schreibst, dass ein Pool also Hashes von den Miners kauft, bzw. deren Rechenleistung mietet. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn der Pool dich auch dann vergütet, wenn der Pool in der Zeit, in der du mitgehasht hast, keinen einzigen Block gefunden hat, dich aber dennoch bezahlt. Machen das die Pools heutzutage?
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                March 02, 2018, 06:43:50 PM
                Vielleicht darf ich das kurz aufgreifen und mal grundsätzlich fragen, aus welchen Gründen Solomining und Poolmining unterschiedlich betrachtet werden müssen?

                Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.

                Nein. Dein Internetprovider gibt Dir ja nicht vor, welche TCP/IP-Verbindungen Dein Rechner aufbauen kann und was er darauf dann für Pakete übermitteln soll. Das macht aber ein Mining-Pool. Um Dich als "Miner" an einem Pool zu beteiligen, brauchst Du keinen Fullnode betreiben, kannst die Transaktionen nicht auswählen, die in den zu hashenden Block sollen, kannst keine Blöcke im Netzwerk verteilen - nichts. Du löst Aufgaben, die Dir vom Pool-Betreiber vorgegeben werden. Und Du wirst für Deine konkrete Hashingpower (PPS) aus dem Bitcoin-Vermögen, über das der Pool-Betreiber allein verfügt, bezahlt. Du hast sozusagen keinerlei Mitspracherecht bei der ganzen Geschichte. Du vermietest schlicht Deine Rechenleistung gegen ein Entgelt. Wenn man das auf die Spitze treibt, könnte man sogar sagen: Der Pool-Betreiber kann mit den Shares, die Du ihm übermittelst, auch völlig andere Aufgaben lösen und gar keine Blöcke im Bitcoin-Netzwerk verteilen. Wenn er Dich dennoch aus seinem Betriebsvermögen nach den vereinbarten Konditionen bezahlt, ist der geschlossene Vertrag schlicht erfüllt, ohne, dass ein einziger BTC-Block dabei rausgekommen ist.

                EDIT: P2Pool funktioniert nach dem von Dir beschriebenen Modell. Aber, das werden wohl die wenigsten Pool-Miner nutzen.
                qwk
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                March 02, 2018, 03:34:28 PM
                Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
                Die sind imho eindeutig eine Schenkung.
                Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
                Da bin ich überfragt, aber:
                wie wäre das z.B. wenn ein Schriftsteller ein Buch schreibt und es dir (als E-Book) schenkt?


                Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.
                Das ist sicherlich richtig, aber die Frage kommt trotzdem häufig.
                Die "Beschenkten" befürchten üblicherweise, dass sie die Token/Coins eben im schlimmsten Fall zum späteren Wert nach der Pump-Phase versteuern müssen. Das ist aber wohl auszuschließen.


                Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.
                Byteball ist ja noch mal 'ne andere Schiene als "normale" Airdrops.
                Wenn man jetzt ganz gemein ist, unterstellt man, dass aus der Nutzung von Bitcoins als Wirtschaftsgut Byteballs als Erträge entstanden sind, und dann verlängert sich die Haltefrist der Bitcoins Roll Eyes
                Ne, sorry, ich trolle gerade nur noch.

                Aber ganz eindeutig, das sind Fälle, die man eventuell unterscheiden muss:
                a) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertlosen Tokens
                b) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertvollen Tokens
                c) Airdrop von komplett neu geschaffenen Tokens, zu deren "Bezug" man durch die Nutzung seiner Bitcoins berechtigt ist
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                March 02, 2018, 02:45:19 PM
                - Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
                Kurzes Nitpicking meinerseits:
                Lottogewinne sind nicht "steuerfrei". Sie sind "nicht steuerbar". Ist aber in der Praxis kein Unterschied Wink

                Lottogewinne sind ja deshalb "steuerfrei", weil sie unter keine Einkunftsart fallen.
                Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
                Die sind imho eindeutig eine Schenkung.


                Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
                Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.

                Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.
                qwk
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                March 02, 2018, 01:37:14 PM
                - Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
                Kurzes Nitpicking meinerseits:
                Lottogewinne sind nicht "steuerfrei". Sie sind "nicht steuerbar". Ist aber in der Praxis kein Unterschied Wink

                Lottogewinne sind ja deshalb "steuerfrei", weil sie unter keine Einkunftsart fallen.
                Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
                Die sind imho eindeutig eine Schenkung.


                - gelegentliches privates mining ist steuerfrei (ACHTUNG: Der Übergang zum gewerblichen mining ist fließend und sollte genau geprüft werden)
                Das ist schon stark vereinfachend. Dazu gab es mal irgendwann in grauer Vorzeit eine Auskunft des BMF, dass das ab 256 EUR im Jahr (oder wo die Grenze da ist) unter sonstige Einkünfte fällt. Muss ich wirklich mal wieder raussuchen.


                - zu den Hard-Forks gibt es zwei Aussagen:
                1) wie bisher Anschafffung für 0€ und Verkauf voll steuerpflichtig
                2) steuerfrei (auch hier ist Vorsicht angesagt)
                1) ist wohl die vorherrschende Meinung. Die Frage ist dabei eben nur der Anschaffungszeitpunkt, darüber streiten die Experten ja noch.
                Ich selber bleibe aber bis zum Beweis des Gegenteils dabei, dass ein Fork einem Aktiensplit gleichzusetzen ist.

                - ICOs haben einen Anschaffungswert zum Zeitpunkt des ICOs nicht des Börsengangs und die Jahresfrist beginnt auch schon mit dem ICO
                Hm, ICOs muss ich mir irgendwann auch mal anschauen.
                Aber erst ab v.1.0 der FAQ oder so Cool
                qwk
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                March 02, 2018, 01:20:00 PM
                Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.
                Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.
                § 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

                Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.
                Vielleicht darf ich das kurz aufgreifen und mal grundsätzlich fragen, aus welchen Gründen Solomining und Poolmining unterschiedlich betrachtet werden müssen?

                Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.

                Analogie, die ich in mal einem anderen Thread gebraucht hatte: der Pool ist so zu sehen wie der Betreiber einer Lotto-Tippgemeinschaft.

                Wieso also spielt der Pool steuerlich überhaupt eine Rolle?
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                March 02, 2018, 01:18:33 PM
                Bitte nochmal das Anwendungsschreiben und die Änderung des Umsatzsteuererlasses lesen. Sorry!

                Solomining kann nicht steuerfrei sein. Steuerfrei kann nur das sein, was auch steuerbar im Sinne von § 1 UStG ist.


                Das sehe ich anders. S.o. Aber unabhängig davon:


                Quote
                Ich würde sagen, dass 1b und 2b passen können, warum sollte 1b nicht einschlägig sein wenn der Miner seine Exchange zB in USA nutzt?

                Hatte ich dazu geschrieben. Coins sind keine Gegenstände. Da kann man nichts liefern

                Quote
                Aber hier diskutieren wir auf K1 Niveau, ich sprech das nächste Woche im LaFiMi D´dorf an, ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, zumal der Verkauf ja erst aus der nicht steuerbaren Leistung entsteht und diese würde den Vorsteuerabzug ja nicht ausschließen.

                Wenn man dem BMF folgt (nicht steuerbar) dann fehlt es m.E. schon an der sonstigen Leistung, die ein Unternehmer ausführt -- § 1 I Nr. 1 UStG.

                Wenn daher das Mining nicht der USt unterliegt (also generell nicht und nicht nur der Ort der Leistung nicht in der BRD ist) dann wäre es systemwidrig hier Vorsteuerabzug zuzulassen.

                Vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 12.02.2009, Rs. C-515/07

                Quote
                Der Unternehmer (Steuerpflichtiger i. S. d. 6. EG-RL) soll nur dann durch  Vorsteuerabzug  von der Steuer entlastet werden, sofern er die bezogenen Leistungen für Tätigkeiten verwendet, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
                Anmerk v. Dr. Suse Martin, München zu obigen Urteil.



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                March 02, 2018, 01:10:19 PM
                Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
                Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
                Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
                SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
                Noch mal gestöbert: Ebenfalls Schaeffler 2013, aber an anderer Stelle:
                http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
                27. September 2013 Hartmut Koschyk (BMF) an Frank Schäffler MdB:
                Quote
                Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.

                Aber eben nicht beim Tausch gegen Fiat, worüber Du ja an dieser Stelle eine Aussage machst. Da finden wir die Argumentation, die auch beim EuGH vorgetragen wurde von deutscher Seite:

                Nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind, die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln steuerfrei. Gesetzliche Zahlungsmittel sind kursgültige Banknoten und Münzen, die nach den Gesetzen eines international anerkannten Staats dazu bestimmt sind, im allgemeinen Zahlungsverkehr zur Erfüllung von Geldschulden zu dienen. Von § 4 Nummer 8 Buchstabe b UStG werden nicht nur deutsche, sondern auch alle ausländischen Banknoten erfasst, die in ihrem Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind; dies gilt selbst dann, wenn solche Zahlungsmittel in Deutschland ohne Umtausch in Euro nicht zur Zahlung verwendet werden können.
                Daraus folgt, dass eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b UStG für Umsätze von „bitcoins“, die lediglich als Akt privater Geldschöpfung entstehen und demnach kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, nicht in Betracht kommt.
                qwk
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                Shitcoin Minimalist
                March 02, 2018, 01:05:38 PM
                Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
                Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
                Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
                SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
                Noch mal gestöbert: Ebenfalls Schaeffler 2013, aber an anderer Stelle:
                http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
                27. September 2013 Hartmut Koschyk (BMF) an Frank Schäffler MdB:
                Quote
                Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.
                qwk
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                March 02, 2018, 12:51:53 PM
                Nimm bitte nichts persönlich, wenn ich knackiger schreibe, ich weiß selber, wie schwer es ist, eine belastbare Struktur in die ganzen Facetten des Kryptomarktes zu bekommen, um die daraus entstehenden Einzelsachverhalte dann steuerlich möglicht richtig einzuordnen. Dein Einsatz ist schon Lobenswert.
                Persönlich nehme ich hier sowieso nix.
                Was mich eher stört, sind "zu kurze" "hingeschmissene" Antworten, die wenig zur Klärung beitragen.
                Daraus kann ich nämlich dann oft nichts Verwertbares für die FAQ mitnehmen, ich kann ja nicht einfach die "Meinung" von einem Steuerberater als Fakt darstellen.
                In diesem Sinne vielleicht einfach meine Bitte: lieber seltener schreiben, dafür dann auch mal ein wenig ausführlicher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Lesern um Leute handelt, die in steuerlichen Fragen manchmal schwer von Begriff sind (so wie ich) Wink
                Das gilt auch übrigens auch für jeden anderen hier im Thread.


                Wenn ich dann mal "Blödsinn" zu einer Aussage schreibe
                Wenn ich Blödsinn schreibe, darf soll man das auch als Blödsinn bezeichnen.


                Mal zu den Verbrauchsfolgeverfahren: Es spielt genau genommen keine Rolle, ob man FiFo oder LiFo anwendet und das in seine Tradingstrategie einbezieht, man käme immer zu dem gleichen Ergebnis.
                Ich kenne auch kein konkretes Beispiel, wo LIFO nützlich ist, insofern tendiere ich ja ohnehin zu FIFO, aber wie in einem Post weiter oben steht, ich will es nicht "rausschmeißen", weil es vielleicht für Einzelne ein Hinweis auf potentielle Gestaltungsmöglichkeiten sein kann, die er dann mit seinem Steuerberater individuell ausarbeiten darf.


                Hinsicht meiner Aussage zum Vorsteuerabzug, muss ich nochmal was nachlesen, die Aufhebung der Einschränkung des Vorstateuerabzugs so wie ich ihn dargestellt habe, ist so richtig (also im Drittland verhökern), ich "stolpere" jedoch noch etwas, ob die einfacherer Variante nicht auch funzt.

                Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).
                Wenn ich dich richtig verstehe, ist es also möglich, dass (in bestimmten Fallkonstellationen) der Vorsteuerabzug nicht erlaubt ist? In der Regel ist der Vorsteuerabzug aber erlaubt?
                qwk
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                March 02, 2018, 12:30:31 PM
                Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?
                Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
                Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).
                OK; HINWEIS: NUR INNERHALB DIESER EINKÜNFTE; KEINE VERRECHNUNG MIT ANDEREN EINKÜNFTEN (AUSNAHME-zb: GEWERBEBETRIEB-ALSO 15er EINKÜNFTE)
                Steht doch da: "Innerhalb einer Einkunftsart", vielleicht stelle ich noch ein "Nur" davor, um es deutlicher zu machen.
                Oder ich setze "einer Einkunftsart" in italics oder so. Ist schon richtig, dass man darauf deutlich hinweisen sollte, dass das eben nicht gegen Verluste aus Pokerspielen oder so verrechnet werden kann Wink


                Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
                [...]
                Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint.
                ICH VERNEINE DIE VERLÄNGERUNG DER HALTEFRIST IN ALLEN HIER ANGESPROCHENEN FÄLLEN; DA NICHT EINE NUTZUNG ZU ERTRAGSZWECKEN IM SINNE DES GESETZES VORLIEGT
                Zur Kenntnis genommen. Ich bin, wie bereits erwähnt, geneigt, deiner Auffassung zu folgen, schließlich kennst du dich da besser aus als ich.
                Aber aus der FAQ fliegt der Hinweis erst, sobald ich diese Auffassung auch verstehe.
                Für mich als Laien ist und bleibt die erstmal unverständlich.
                Ich sehe POS-Coins weiterhin als Wirtschaftsgut an, aus dessen Nutzung sich Einkünfte ergeben, und dann ... weiß ich auch nicht weiter Grin
                Technisch kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass man aus der Nutzung von POS-Coins unmittelbar Einkünfte erzielt. Endgültige Antwort. Cool


                FIFO / LIFO
                Will oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
                SPÄTESTENS MIT DEM SCHREIBEN DES BMF UND DER GLEICHSTELLUNG GEGENÜBER GESETZLICHEN ZAHLUNGSMITTELN GILT FÜR DEN PRIVATEN TRADER NUR FIFO.
                LIFO werde ich in der nächsten Version der FAQ nur noch in einem Nebensatz erwähnen, das ist mir auch klar geworden.
                Ganz löschen will ich das vorerst noch nicht. Der Leser der FAQ soll zumindest den Hinweis erhalten, dass FIFO denkbar / durchsetzbar ist, damit er ggf. seinen Steuerberater mal darauf ansprechen kann, ob das für ihn in seiner spezifischen Situation nicht eventuell eine sinnvolle "Gestaltungsmöglichkeit" bietet.

                FÜR GEWERBLICH TÄTIGE, DIE BILANZIEREN IST NACH § 6 ESTG LIFO VORGESCHRIEBEN; SOLLTE FÜR MINER ABER NICHT SO DASS PROBLEM SEIN.
                Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende Wink
                Zugegebenermaßen ist meine Abgrenzung in der FAQ aber nicht immer ganz konsequent, eigentlich sollte ich dann auch das Thema Ust. komplett rauslassen.


                Steuern auf Coins aus Mining
                Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
                WER SAGT DAS?
                Ich. Die Quelle weiß ich nicht mehr. Ist seit den Anfängen der FAQ drin.
                Historisch betrachtet ist die FAQ an einem Nachmittag "aus meinem Kopf" auf die Schnelle entstanden, da können also wirklich grobe Schnitzer drin sein. Deswegen auch v.0.04 und nicht v.1.0. Grin
                Hat bisher keiner bemängelt, aber weil du das jetzt noch mal angesprochen hast, werde ich da nochmal drüber gucken.

                Habe die Quelle gefunden: Schaeffler 2013. Ist in einem der Schreiben drin.

                Aber kleiner Hinweis: da geht es um Mining "im Privaten", also definitiv ohne Gewerblichkeit.
                Die Frage, ob Mining immer gewerblich ist, wird ja an anderer Stelle beantwortet.
                Der Punkt "Steuern auf Coins aus Mining" bezieht sich also auf Coins, die man eindeutig privat, für den "Eigenbedarf" im eigenen "Gemüsegarten" angepflanzt hat.


                HINWEIS: STRENGES REALISATIONSPRINZIP NACH HGB;
                Nochmal von mir der Hinweis: Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende.


                Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?
                Nein, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
                VÖLLIGER BLÖDSINN!!! SELBSTVERSTÄNDLICH BERECHTIGT MINING ZUM VORSTEUERABZUG.
                Sehe ich ein, das ist mit Sicherheit Blödsinn.
                Abgesehen davon kann das weg. Grin
                Vorsteuerabzug ist auch nur gewerblich, das hat in der FAQ nix verloren.


                Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?
                Nein. Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
                Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
                ES IST NICHT UNWAHRSCHEINLICH, ES IST UNDENKBAR, DASS DIE FINANZVERWALTUNG DEN GRUNDSATZ: DIE NEBENLEISTUNG FOLGT DER HAUPTLEISTUNG; VERWIRFT
                Das Thema ist für mich nicht abschließend gegessen.
                Aber auch hier eigentlich: betrifft Gewerbe, kann weg.

                Irgendwie ist das Thema Umsatzsteuer immer so präsent, dass ich mich genötigt fühle, auch dazu was in die FAQ zu schreiben. Es ist ja eine häufig gestellte Frage. Aber so recht gelingen will es mir nicht, das sinnvoll in die FAQ aufzunehmen. Bleibt immer irgendwie in Nebensätzen stecken.


                BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
                Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
                Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.
                DOCH KANN MAN UND DER VERGLEICH MIT EINEM AKTIENSPLITT IST NICHT GEGEBEN, DA HIER ZWEI VERSCHIEDENE AUCH IN DER BEWERTUNG ZU TRENNENDE SACHVERHALTE GEGEBEN SIND, DER URSPRUNGSCOIN ÄNDERT SEINEN WERT NICHT UND DER NEUE COIN HAT NIX MEHR MIT DEM ALTEN ZU TUN;
                Da haben wir eindeutig unterschiedliche Auffassungen, ich in erster Linie technisch begründet, du sicherlich steuerlich begründet.

                Technisch:
                Bei einem Fork entsteht genau: nix. Basta.
                Wer das anders sieht: bitte Informatik-Diplom abgeben und Merkbefreiung beantragen.

                Volkswirtschaftlich:
                Bei einem Fork ist der Wert der Summe der Tokens in beiden "Tochter-Chains" in Summe immer exakt gleich dem Wert der Summe der Tokens in der Ursprungschain. Wer etwas anderes behauptet, ist, mit Verlaub, ein Idiot. Es hat keine Wertschöpfung durch den Fork stattgefunden, so simpel ist das.
                Wenn man überhaupt in die Richtung argumentieren wollte, müsste man auf den Wert der "Marke" der Fork-Chain abzielen, aber das dürfte schon deswegen nicht zielführend sein, weil die Marke bereits vor dem Fork erzeugt wurde und in Erwartung des Forks bereits dem Wert der Ursprungschain zugeflossen ist.
                Ergo: ein Fork enthält keine Wertschöpfung. Es kann keinen wie auch immer gearteten Zugewinn geben.
                Es wird jetzt "Idioten" geben, die empirisch argumentieren wollen, dass ja beim Fork tatsächlich der Bitcoin-Kurs nicht um den Wert der BCash-Coins gefallen ist. Aber das ist nur eine Periodenungenauigkeit, da der Wertverfall an den Märkten bereits vorher eingepreist war.

                In diesem Sinne bleibe ich dabei:
                Fork = Aktiensplit.


                Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
                Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
                Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
                SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
                2015 war Hedqvist.
                2013 hat sich das BMF schon mehrfach z.B. gegenüber Schaeffler geäußert, unter anderem in Fragen zu Mining etc.
                In irgendeinem Schreiben, das ich jetzt auf die Schnelle nicht finden kann, war dann das mir bis heute komisch klingende "Hingabe von Bitcoins zu Zahlungszwecken" drin. Das Schreiben selbst finde ich, wie gesagt, gerade nicht auf die Schnelle, liegt hier bestimmt irgendwo rum Grin
                Aber auf Heise habe ich immerhin kurz einen Verweis auf das Schreiben gefunden:
                https://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-22-Was-das-Finanzamt-zu-Kryptogeld-sagt-2406479.html
                Der Artikel ist von 2014, aber es wird sich auf ein Schreiben aus September 2013 bezogen.

                Naja, ist letztlich nur ein bisschen "Historie".
                Ich wollte nur klarstellen, dass zumindest das Thema "Ust. beim Zahlen mit Bitcoins" schon 2013 vom Tisch war.
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