Sorry, daß ich hier so reinstolpere...
Wurde die steuerliche behandlung im fork-falle schon diskutiert? Wenn ja, wo?
Ich hab keinen Plan wie ich das verbuchhalten / versteuern soll.
Wie immer gibt es nichts eindeutiges, und schon garkeine rechtssicherheit
Es geisterte ein Link rum, in dem stand, dass das Kaufdatum der Forkcoins identisch zu dem Kaufdatum der ursprung bitcoins ist. Darin waren sich auch alle einig und es gab keine gegenteiligen Aussagen von iwem (soweit ich es mitbekommen habe). Dh. hälst du deine Coins schon über ein Jahr, kannst du den Forkcoin direkt steuerfrei verkaufen.
Vielen lieben dank serpens66 für diese Zusammenfassung! Wo hat diese Diskussion stattgefunden? Hier im Thread oder woanders?
Das mit dem Kaufdatum hätte ich auch so gesehen (nicht daß meine Meinung irgendwas zählt). Es gäbe ja noch die Möglichkeit, die BCH als Erträge aus dem "Kapital" BTC zu sehen. Das wäre ganz schlimm. Man müsste sie wohl sofort (1. Aug '17) versteuern und die Haltefrist (der BTC) würde sich auf 10 Jahre erhöhen. Schlimm schlimm. Dieser Sichtweise würde ich mal keine Energie geben.
Worin man sich aber nicht einig ist, ist der "Kaufkurs" dieses Coins, wenn man ihn innerhalb des 1 Jahres verkauft.
Hier gibt es eigentlich jeden erdenklichen Ansatz. Einige arbeiten mit Kaufkurs 0 und argumentieren, dass sie den Coin ja umsonst bekommen haben.
Andere schrieben, so auch der erwähnte Link den ich grad nicht mehr finde, dass als Kaufkurs der erste offizielle Preis genommen wird, was bei BCH angeblich iwas um die 250€ rum war (wobei ich dagegen argumentiert habe und gesagt laut Kraken.com war der allererste Preis 70k€ (oder 700k€) was tatsächlich der Wahrheit entspricht ^^ Iudica meinte aber dazu, dass der höchstmögliche Kaufpreis, zumindest bei einem aktiensplit, maximal der Preis des Ursprungs sein kann, demnach also maximal der Kaufpreis von BTC.
Dementsprechend dürfte es auch einige geben, die es mit dem Kaufpreis des BTC versuchen und sich dadurch vllt einen Verlust "erschummeln".
Was letzlich akzeptiert wird, weiß letzlich noch keiner. Prinzipiell klingt das mit den 250€ wie ein gutes Mittelmaß zwischen den beiden anderen Extrem-ansichten. Allerdings halte ich das persönlich dennoch für viel zu willkürlich, da wirklich alles als Erstpreis möglich war (eben auch diese 700k€). Und selbst wenn man diesen krassen ausreißer rausfiltert, so ist der Kurs innerhalb der ersten Stunden dennoch extrem volatil gewesen und auch bis 800€ oderso hochgegangen, weshalb auch der durchschnittspreis der ersten x Stunden verwendet werden könnte. Ob ich nun aber 250 oder 600 als Kaufpreis verwende, macht Gewinn-technisch einen riesigen Unterschied, obwohl man für beide gleich plausibel argumentieren kann.
Ja, der liebe Kaufpreis... das ist eine harte Nuss. Zum Kaufdatum (bei Kauf vor 1. Aug, bei Kauf dannach ist's ja kein Problem, BCH einfach als separate coin behandeln) gab's ja noch keinen Preis. Anmerkung: welchen Kaufpreis man auch immer ansetzt, meiner Meinung nach müsste man diesen dann auch von Kaufpreis des entsprechenden BTC
abziehen, so dass die Summe dann den damaligen Anschaffungskosten des BTC entspricht.
Es fragt sich also in welchem Verhältnis die Anschaffungskosten auf die beiden coins verteilt werden können. Die einzig schlüssige (und nicht willkürliche) Lösung die mir bisher eingefallen ist: BTC: 100%, BCH: 0%. Andere Ideen wie zum Beispiel das Preisverhältnis am 1. Aug (ca. 2600 / 300) oder das Preisverhältnis bei Veräusserung des ersten aus dem Kauf entstandenen coin(-anteils) (BTC oder BCH) sind zu willkürlich.
Die Lösung "BTC: 100%, BCH: 0%" ist natürlich auch nicht ganz der Wahrheit entsprechend. Der BTC-Preis hat ja immer schon den BCH-Anteil enthalten. Das sieht man ja an der ca. $300 schweren Korrektur des BTC Preises nach unten beim Fork.