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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 163. (Read 1177384 times)

legendary
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November 13, 2017, 03:52:26 AM
Ich habe mal eine Frage zum Thema Kirchensteuer:

Ich will meine Gewinne auf dem Handel mit Crypto brav versteuern.
Ich bin vor Jahre aus der Kirche ausgetreten.
Meine Frau ist noch in der Kirche.

Seit der Heirat machen wir eine gemeinsame Steuererklärung, werden jedoch getrennt veranlagt, da sie auch berufstätig ist (Laut Wiso ist die getrennte Veranlagung günstiger)


Das Letzte, was ich jetzt natürlich möchte ist, dass die Kirche einen Teil meines Gewinnes bekommt.

Ist das sichergestellt? Auch bei einer eventuellen gemeinsamen Veranlagung?

VG, Su
Gebe doch einfach mal in eine Suchmaschine deines Vertrauens die drei Worte "gemeinsame veranlagung kirchensteuer" ein und dann suchst du die für dich passenden Informationen heraus. Dann wirst du nämlich feststellen, dass eine pauschale Antwort hier nicht möglich ist.
Wenn du schon Wiso benutzt, dann weißt du auch, dass das Programm der die Unterschiede auflistet.
member
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November 11, 2017, 12:29:43 PM
...
Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.
...
Ist es im gewerblichen Bereich nicht so, dass dein Gewinn erst entsteht wenn du die Coins verkaufst? Wert bei Entstehung wäre ja dann irrelevant.
full member
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November 11, 2017, 12:08:28 PM
Ich habe mal eine Frage zum Thema Kirchensteuer:

Ich will meine Gewinne auf dem Handel mit Crypto brav versteuern.
Ich bin vor Jahre aus der Kirche ausgetreten.
Meine Frau ist noch in der Kirche.

Seit der Heirat machen wir eine gemeinsame Steuererklärung, werden jedoch getrennt veranlagt, da sie auch berufstätig ist (Laut Wiso ist die getrennte Veranlagung günstiger)


Das Letzte, was ich jetzt natürlich möchte ist, dass die Kirche einen Teil meines Gewinnes bekommt.

Ist das sichergestellt? Auch bei einer eventuellen gemeinsamen Veranlagung?

VG, Su
sr. member
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November 11, 2017, 06:44:41 AM
Wie sieht die Situation aus, wenn ich durch meine BTC Verkäufe unter der jährlichen
Freigrenze von 600 Euro für Private Veräußerungsgeschäfte bleibe?

Hypothetisches Fallbeispiel:
Person A verkauft im Kalenderjahr 2017 Bitcoins im Wert von 590 Euro.
Weitere Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften wurden in 2017 nicht erzielt.
Theoretisch fallen also unabhängig von der Haltedauer keine Steuern an, da Person
A die Freigrenze nicht überschreitet.

Muss Person A die 590 € trotzdem in der Steuererklärung für 2017 angeben?
legendary
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An AA rated Bandoneonista
November 11, 2017, 06:00:29 AM
Mein Steuerberater sagt Anschaffungszeitpunkt = Fork-Zeitpunkt, da BCH durch den Fork entstanden sei.
Wie oben schon gesagt: Dann soll er Dir das mal zeigen, wie die genau zum Fork-Zeitpunkt entstanden sind. Sollte man auch von einem Steuerberater erwarten können, einfach behaupten kann man ja viel. Anschließend zeigst Du ihm dann via TX einfach, wann Du sie tatsächlich angeschafft bzw. in Deine Verfügungsgewalt überführt hast, sofern Du eben eine entsprechende TX zur Hand hast (was ich persönlich bei der Anschaffung immer bevorzuge).
sr. member
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November 11, 2017, 12:28:00 AM
Hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Steuer auf cloud mining gemacht? Also Erträge aus cloud mining irgendwo im Ausland?
Konnte dazu nichts finden. Abgesehen natürlich davon, dass es überall heißt dass cloud mining eigtl nicht lukrativ ist.
Danke
full member
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November 10, 2017, 01:59:05 PM
Wie sollte ich in meinem Fall bzg Gewerbe denn agieren?

Ich hab einen Miner seit März/April, der erbringt mir regelmäßige Einkünfte in Form von BTC/ETH. Die hab ich bisher nicht angerührt aber eine Haltefrist würde es ja gewerblich ohnehin nicht geben.
Insofern ist dort doch eine Gewinnabsicht erkennbar, auch wenn der tatsächliche Gewinn im Monat bei nur 200€ liegt.

Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.

Sollte/Kann ich nun noch nachträglich ein Kleingewerbe anmelden? Strom erfasse ich seit jeher mit einem Wattmeter. Wäre das für mich absetzbar, oder wird dann ein eigener Zähler gefordert?
Und viel wichtiger: Kann ich die Anschaffung des Miners rückwirkend sogar noch absetzen, oder hätte ich dann direkt ein Gewerbe anmelden müssen?

member
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November 10, 2017, 11:38:10 AM
Quote
Das heißt, wer einen Bitcoin hatte, hat einen Bitcoin Cash erhalten.

Da würde ich widersprechen. Durch einen Fork kann niemand etwas erhalten, was er nicht schon vorher hatte. Durch einen Fork entsteht erstmal technisch nichts neues.

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt in dem ich twbt voll zustimme. So sollten wir das sehen: der BCH war bis 1. Aug im BTC enthalten.

Die Ansicht daß man "BCH geschenkt bekommen hat" erwächst wahrscheinlich aus der "it's free money" propaganda. Das ist aber nicht richtig, es war kein Airdrop, es gab keinen "claim"-Prozess, etc... BCH ist einfach eine weiterführung der bisherigen Chain (genauso wie BTC) unter leicht anderen technischen regeln. Aber die Möglichkeit über den BCH zu verfügen wurde ja bereits beim Kauf eines BTC vor 1. Aug 2017 erworben.
Mein Steuerberater sagt Anschaffungszeitpunkt = Fork-Zeitpunkt, da BCH durch den Fork entstanden sei.
Eigentlich seh ich das aber auch so, dass die BCH in den BTC enthalten waren. Es sind ja nicht wirklich neue Coins entstanden.
Vielleicht sollte man einfach ein Jahr warten, um sicher zu sein über der Jahresfrist zu sein (in der Hoffnung, das BCH dann noch was Wert ist).
newbie
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November 10, 2017, 10:12:47 AM
Meines Wissens nach, ist es noch immer nicht genau geklärt wie das Steuerlich abläuft. Ein Kollege von mir hat direkt bei Finanzamt in meiner Stadt angerufen und die konnten ihm einfach null Auskünfte geben. Auch nach heranziehen der Vorgesetzten, wurde es noch mehr Konfus und am ende hat er keine Informationen bekommen, weil die es schlicht nicht wussten. Dies geschah vor 3 Monaten.
member
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November 09, 2017, 10:36:53 AM
Inwiefern gibts zum Mining ausreichend Informationen? Selbst im OP steht dazu nur "TODO".

Nach jeder Menge Suchen hab ich zwei Theorien "zusammengesammelt":

Ist nicht-gewerblich. Wert der neuen Coins zum Entstehungszeitpunkt ist steuerpflichtig (unabhängig ob verkauft oder nicht; sonstige Einkünfte).
Ist gewerblich. Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf.

Wie sind denn die Erfahrungen von euch Alt-Minern (phun intended  Grin) da drausen?
sr. member
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November 08, 2017, 01:22:27 PM


Sobald man regelmäßig einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht (und dazu gehört auch Mining), muss man ein Gewerbe anmelden. Das ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand.
Unfug. Erstens muss man nicht zwingend Gewerbe bei Online-Verdiensten anmelden (es ist die Art der Einkünfte zu prüfen, Autoren zum Beispiel arbeiten in der Regel freiberuflich) und zweitens ist auch Mining kein Gewerbe, solange man das nicht an Dritte als Service anbietet.

Nein muss man nicht, erst wenn man regelmäßig Einnahmen einfährt. Wenn man z.B. bei ebay regelmäßig Sachen verkauft, muss man auch ein Gewerbe anmelden. Wie gesagt ich kenne es nur so ...
Es gibt Tätigkeiten, die ein Gewerbe erfordern und Tätigkeiten, die freiberuflich ausgeführt werden können. Beide Einkommensarten werden versteuert. Der eBay-Vergleich passt jetzt nicht direkt zum Minen, aber egal, wir müssen das Rad nicht neu erfinden und finden hier ausreichend Informationen von erfahrenen Bitcoinern.
member
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November 08, 2017, 09:36:15 AM


Sobald man regelmäßig einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht (und dazu gehört auch Mining), muss man ein Gewerbe anmelden. Das ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand.
Unfug. Erstens muss man nicht zwingend Gewerbe bei Online-Verdiensten anmelden (es ist die Art der Einkünfte zu prüfen, Autoren zum Beispiel arbeiten in der Regel freiberuflich) und zweitens ist auch Mining kein Gewerbe, solange man das nicht an Dritte als Service anbietet.

Nein muss man nicht, erst wenn man regelmäßig Einnahmen einfährt. Wenn man z.B. bei ebay regelmäßig Sachen verkauft, muss man auch ein Gewerbe anmelden. Wie gesagt ich kenne es nur so ...
sr. member
Activity: 462
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November 08, 2017, 09:10:55 AM


Sobald man regelmäßig einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht (und dazu gehört auch Mining), muss man ein Gewerbe anmelden. Das ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand.
Unfug. Erstens muss man nicht zwingend Gewerbe bei Online-Verdiensten anmelden (es ist die Art der Einkünfte zu prüfen, Autoren zum Beispiel arbeiten in der Regel freiberuflich) und zweitens ist auch Mining kein Gewerbe, solange man das nicht an Dritte als Service anbietet.
legendary
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November 08, 2017, 08:33:44 AM
Was ist mit dieser Frage?
Welche genau? Das waren ja min. 3.

Ja, man kann das einfach auszahlen.
Da die Haltezeit mehr als 12 Monate beträgt, sind bei Veräußerung erzielte Kursgewinne steuerfrei.

Es wurde "Geld verdient", verdientes Geld ist in der Regel zu versteuern, also
ja, man muss das irgendwo angeben, auch wenn man nur online Geld verdient.
member
Activity: 112
Merit: 11
November 08, 2017, 04:01:51 AM
Hi.

Mein Steuerberater meinte neulich, dass man keine privaten Veräußerungsgeschäfte haben kann wenn man in der gleichen Sache auch gewerblich unterwegs ist, d.h. Coins durch Mining generieren führt wohl dazu, dass man nicht parallel dazu Coins privat kaufen und nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei verkaufen kann.
Leider hab ich verpasst da nochmal genauer nachzufragen. Ist das echt so? Weiß jemand was genaueres oder wo man das nachlesen könnte?

Gilt Mining eigentlich immer als gewerblich? Was ist wenn man im kleinen Umfang GPUs/FPGAs nutzt, d.h. Hardware die nicht Coin-spezifisch ist und evtl. bereits vorhanden war bzw. aus anderen Gründen vorhanden ist? Ich würde hier den Aspekt "auf Dauer angelegt" anzweifeln, da man ohne ständiges reinvest beim Mining schnell raus ist. Ist diese Absicht nicht gegeben dann ist das meiner Noob-Meinung nach nicht auf Dauer angelegt. Was mein ihr?

Danke für eure Antworten.
Nein, Mining ist nicht gewerblich, es sei denn, du vermietest an andere wie das zum Beispiel Hashflare macht oder wenn du zum Beispiel bei Nicehash vermietest.
 
Was ist mit dieser Frage?
Moin Moin,

ich habe über diverse Signatur Kampagnen hier ein wenig Geld verdient letztes Jahr und wollte das gerne beim aktuellen Kurs verkaufen (sehr kleine Beträge < 0.5 BTC). Haltezeit knapp > 1 Jahr mittlerweile. Kann ich das einfach auszahlen über eine Bitcoin Exchange? Wie sieht das steuertechnisch aus? Ich habe das Geld ja damals verdient, nur online und nirgendwo angegeben. Muss man das überhaupt?  Huh

Vielen Dank für eure Hilfe und Gruß,

iron


Sobald man regelmäßig einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht (und dazu gehört auch Mining), muss man ein Gewerbe anmelden. Das ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand.
hero member
Activity: 909
Merit: 508
November 07, 2017, 10:13:57 PM
Hi.

Mein Steuerberater meinte neulich, dass man keine privaten Veräußerungsgeschäfte haben kann wenn man in der gleichen Sache auch gewerblich unterwegs ist, d.h. Coins durch Mining generieren führt wohl dazu, dass man nicht parallel dazu Coins privat kaufen und nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei verkaufen kann.
Leider hab ich verpasst da nochmal genauer nachzufragen. Ist das echt so? Weiß jemand was genaueres oder wo man das nachlesen könnte?

Gilt Mining eigentlich immer als gewerblich? Was ist wenn man im kleinen Umfang GPUs/FPGAs nutzt, d.h. Hardware die nicht Coin-spezifisch ist und evtl. bereits vorhanden war bzw. aus anderen Gründen vorhanden ist? Ich würde hier den Aspekt "auf Dauer angelegt" anzweifeln, da man ohne ständiges reinvest beim Mining schnell raus ist. Ist diese Absicht nicht gegeben dann ist das meiner Noob-Meinung nach nicht auf Dauer angelegt. Was mein ihr?

Danke für eure Antworten.
Nein, Mining ist nicht gewerblich, es sei denn, du vermietest an andere wie das zum Beispiel Hashflare macht oder wenn du zum Beispiel bei Nicehash vermietest.
 
Was ist mit dieser Frage?
Moin Moin,

ich habe über diverse Signatur Kampagnen hier ein wenig Geld verdient letztes Jahr und wollte das gerne beim aktuellen Kurs verkaufen (sehr kleine Beträge < 0.5 BTC). Haltezeit knapp > 1 Jahr mittlerweile. Kann ich das einfach auszahlen über eine Bitcoin Exchange? Wie sieht das steuertechnisch aus? Ich habe das Geld ja damals verdient, nur online und nirgendwo angegeben. Muss man das überhaupt?  Huh

Vielen Dank für eure Hilfe und Gruß,

iron
member
Activity: 96
Merit: 14
November 07, 2017, 05:29:43 PM
Hi.

Mein Steuerberater meinte neulich, dass man keine privaten Veräußerungsgeschäfte haben kann wenn man in der gleichen Sache auch gewerblich unterwegs ist, d.h. Coins durch Mining generieren führt wohl dazu, dass man nicht parallel dazu Coins privat kaufen und nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei verkaufen kann.
Leider hab ich verpasst da nochmal genauer nachzufragen. Ist das echt so? Weiß jemand was genaueres oder wo man das nachlesen könnte?

Gilt Mining eigentlich immer als gewerblich? Was ist wenn man im kleinen Umfang GPUs/FPGAs nutzt, d.h. Hardware die nicht Coin-spezifisch ist und evtl. bereits vorhanden war bzw. aus anderen Gründen vorhanden ist? Ich würde hier den Aspekt "auf Dauer angelegt" anzweifeln, da man ohne ständiges reinvest beim Mining schnell raus ist. Ist diese Absicht nicht gegeben dann ist das meiner Noob-Meinung nach nicht auf Dauer angelegt. Was mein ihr?

Danke für eure Antworten.
hero member
Activity: 909
Merit: 508
November 07, 2017, 04:15:09 PM
Moin Moin,

ich habe über diverse Signatur Kampagnen hier ein wenig Geld verdient letztes Jahr und wollte das gerne beim aktuellen Kurs verkaufen (sehr kleine Beträge < 0.5 BTC). Haltezeit knapp > 1 Jahr mittlerweile. Kann ich das einfach auszahlen über eine Bitcoin Exchange? Wie sieht das steuertechnisch aus? Ich habe das Geld ja damals verdient, nur online und nirgendwo angegeben. Muss man das überhaupt?  Huh

Vielen Dank für eure Hilfe und Gruß,

iron
Die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren.
member
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November 07, 2017, 04:59:51 AM
Danke für die Antworten soweit. Die Zahlen waren rein fiktiv.

Wie würde das dann zB bei einem ICO ablaufen? Ich habe Coins für ~1000€ gekauft, die zum ReleaseDay 60.000€ wert waren. Mit denen habe ich noch nichts weiter gemacht (zumal sie jetzt fast nichts mehr wert sind), aber angenommen ich fange irgendwann an zu traden, so werden nur evt anfallende Gewinne versteuert, richtig? Nicht aber die fiktiven 60k€ die es zu Kursbeginn gegeben hätte.

Nur weil deine Coins nun z.B. 100000 EUR wert sind, heißt das ja nichts. Relevant wird das ja erst, wenn du mit diese Summe auch was machst wie z.B. du kaufst dir ein Auto. Dann löst du ja sozusagen den Gewinn ein und dann musst du auch versteuern.

Hier bitte etwas präziser sein! ANhand deiner Beschreibung könnte man annehmen, dass nur der Wechsel in Fiat oder der Kauf eines Wertgegenstandes eine Gewinnrealisierung bewirkt. Auch der Wechsel von einer in eine andere Cryptowährung (Bsp. BTC-> ETH) ist eine Gewinnrealisierung und damit innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.

Das wurde erst vor kurzem von zauce erneut erwähnt, daher hab ich mir diese Präzisierung mal gesparrt. Sobald man mit den Coins bezahlt, egal ob für Gegenstände oder auch andere Coins, löst man ja sozusagen seinen Gewinn ein ... und das muss man halt auch versteuern.   
hero member
Activity: 913
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November 07, 2017, 04:43:18 AM
Danke für die Antworten soweit. Die Zahlen waren rein fiktiv.

Wie würde das dann zB bei einem ICO ablaufen? Ich habe Coins für ~1000€ gekauft, die zum ReleaseDay 60.000€ wert waren. Mit denen habe ich noch nichts weiter gemacht (zumal sie jetzt fast nichts mehr wert sind), aber angenommen ich fange irgendwann an zu traden, so werden nur evt anfallende Gewinne versteuert, richtig? Nicht aber die fiktiven 60k€ die es zu Kursbeginn gegeben hätte.

Nur weil deine Coins nun z.B. 100000 EUR wert sind, heißt das ja nichts. Relevant wird das ja erst, wenn du mit diese Summe auch was machst wie z.B. du kaufst dir ein Auto. Dann löst du ja sozusagen den Gewinn ein und dann musst du auch versteuern.

Hier bitte etwas präziser sein! ANhand deiner Beschreibung könnte man annehmen, dass nur der Wechsel in Fiat oder der Kauf eines Wertgegenstandes eine Gewinnrealisierung bewirkt. Auch der Wechsel von einer in eine andere Cryptowährung (Bsp. BTC-> ETH) ist eine Gewinnrealisierung und damit innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.
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