In der Praxis ist das aber durchaus denkbar.
Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung, bei der du den Gesamtwert deines Portfolios am 31.Dezember mit dem Wert vom 1.Januar vergleichst, ergibt zwangsläufig die mathematische Obergrenze deines zu versteuernden Einkommens (vorausgesetzt, du hast natürlich zwischendrin nichts ausgecasht, das müsstest du dann natürlich dazu addieren).
Insofern wird das Finanzamt vermutlich deine GuV akzeptieren.
Grundsätzlich aber gilt die Belegpflicht, und die ist mit der GuV nicht erfüllt, theoretisch könnte also das Finanzamt deine GuV nehmen und selbst einfach noch etwas dazu schätzen, weil du nicht ausreichend belegt hast, wie du zu deiner Rechnung kommst.
Das könnte also am Ende dazu führen, dass du noch mehr Steuern bezahlst, als du selbst bei ungünstigster korrekter Rechnung schuldest.
Ergo: Belege sammeln ist schon sinnvoll.