Ich bin kein Experte, möchte aber trotzdem meine Meinung kundtun:
Ich habe meine Bitcoins von früher vor 2 Jahren durch einen Mixer gejagt. Daher kann ich nicht nachweisen, woher diese Bitcoins stammen. Ich schätze das ist ein Problem, selbst wenn die Bitcoins nun seit 2 Jahren unbewegt auf meinem Wallet liegen.
Solange du nicht mit der Blockchain die Haltedauer argumentieren willst, ist das egal. Du bräuchtest halt einen Kaufbeleg. Wenn du 2010 vom Kumpel gekauft hast, kannst du den auch selbst schreiben ("Eigenbeleg"). Ob man dir glaubt steht auf einem anderen Blatt. Aber das FA hat zunächst einmal von Deiner Ehrlichkeit auszugehen.
Wenn ich deinen anderen Post richtig verstanden habe hast du nie was verkauft in den Jahren 2010 bis 2016 (well done!!). Dann konnte auch kein Veräußerungsgewinn anfallen. Ergo musstest du auch keine Steuererklärung abgeben.