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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 166. (Read 1151674 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
October 19, 2017, 12:57:18 PM
Wäre es eigentlich möglich anstatt alles haargenau aufzuzählen und zu berechnen einfach das gesamte Kryptoportfolio als zu versteuerndes Einkommen zu bewerten?
Eigentlich nein.
In der Praxis ist das aber durchaus denkbar.
Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung, bei der du den Gesamtwert deines Portfolios am 31.Dezember mit dem Wert vom 1.Januar vergleichst, ergibt zwangsläufig die mathematische Obergrenze deines zu versteuernden Einkommens (vorausgesetzt, du hast natürlich zwischendrin nichts ausgecasht, das müsstest du dann natürlich dazu addieren).
Insofern wird das Finanzamt vermutlich deine GuV akzeptieren.

Grundsätzlich aber gilt die Belegpflicht, und die ist mit der GuV nicht erfüllt, theoretisch könnte also das Finanzamt deine GuV nehmen und selbst einfach noch etwas dazu schätzen, weil du nicht ausreichend belegt hast, wie du zu deiner Rechnung kommst.
Das könnte also am Ende dazu führen, dass du noch mehr Steuern bezahlst, als du selbst bei ungünstigster korrekter Rechnung schuldest.

Ergo: Belege sammeln ist schon sinnvoll.
ImI
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October 19, 2017, 12:10:36 PM
Mal eine Frage an die Steuerexperten hier:

Wäre es eigentlich möglich anstatt alles haargenau aufzuzählen und zu berechnen einfach das gesamte Kryptoportfolio als zu versteuerndes Einkommen zu bewerten?  Smiley
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October 19, 2017, 11:19:46 AM
Hallo Serpens,
 
Sorry, wollte dich nicht verärgern. Ich habe mich in der Tat von Anfang an nicht klar ausgedrückt und das führte leider zu diesem Chaos. Sorry an Alle.

Deine Antwort war für mich klar verständlich. Allerdings hat sich ja der Sachverhalt durch meine weiteren Ergänzngen etwas geändert. In meinem aktuellen Beispiel habe ich ja den zeitlichen Versatz (neues Jahr). Und da ist mir nicht ganz klar wie es sich dann verhält.

Kann ich Gewinne auch dann mit Verlusten verrechnen, wenn anderes Jahr oder 1-2 Jahre dazwischen liegen?

Beispiel 1:
Gewinn 2018 innerhalb Haltefrist und Verkauf in 2018. Verlust 2019 außerhalb Haltefrist und Verkauf 2019.
Verrechnung möglich?

Beispiel 2:
Gewinn 2018 innerhalb Haltefrist und Verkauf in 2018. Verlust 2019 innerhalb Haltefrist und Verkauf 2019.
Verrechnung möglich?

Vielen Dank und sorry nochmal.
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October 19, 2017, 06:45:13 AM
Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?
sag mal missachtest du absichtlich meinen Post? Alles was du gerade fragst hab ich doch schon direkt als erster auf deine Frage geantwortet ?!
siehe hier:
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
Du rechnest einfach "pro Coin". Dh. du hast 1 €/coin bezahlt und nun 2€/coin erhalten, wobei du nur 500 coins verkauft hast.
Daher hast du hier einen Gewinn von 500€ gemacht. Was dann mit deinen weiteren 500 coins passiert, ist egal. die 500€ müssen versteuert werden.
Natürlich kannst du Verluste und Gewinne zusammenrechnen. Sobald du die anderen 500 coins verkaufst und dabei zb 500€ verlust machst (im vergleich zum einkaufspreis), dann bist du im endeffekt bei +-0, auch steuerlich.  
Bei überschreiten der Haltefrist von 1 Jahr (falls du die andern 500 erst nach nem jahr verkaufst) sind aber weder Gewinne noch Verluste zu versteuern, also bei verkauf nach Haltefrsit zählen deine Verluste auch nicht mehr und du kannst sie nicht mit Gewinnen verrechnen.
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October 19, 2017, 02:24:07 AM
Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?

Dein Text ist leicht verwirrend .. zunächst redest du von "Totalverlust", dann wiederum von "kein Gewinn und kein Verlust" :-)

Du machst ja die Steuern immer für ein Jahr. Einen Übertrag ins nächste Jahr gibt es soweit ich weiß nicht. Also alte Verluste gegen rechnen gibts nicht, nur für das jeweilige Jahr.   
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October 19, 2017, 12:10:03 AM
Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?
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October 18, 2017, 03:07:55 PM
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes

Hi,

Rechnen klappt schon. Wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mit den restlichen Coins ja evtl. einen Totalverlust erleide. Daher anders ausgedrückt, wenn ich 2018 500 Coins für 1000 Euro verkaufe und 2019 für die restlichen Coins für zum Beispiel 1 Euro verkaufe, wird dann ja die Steuer nicht fällig, korrekt? Geht mir nur drum ob ich künftig zumindest mein Invest sichern möchte.

Verkaufst du die ersten 500 Coins für 1.000€ innerhalb eines Jahres, dann ist dieser Gewinn selbstverständlich steuerpflichtig. Sofern du die Coins generell für 1€ (Kaufpreis) wieder verkaufst, hast du weder Gewinn, noch Verlust, dann spielt auch die Jahresfrist keine Rolle und dieser Trade wäre steuerfrei.
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October 18, 2017, 11:38:10 AM
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes

Hi,

Rechnen klappt schon. Wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mit den restlichen Coins ja evtl. einen Totalverlust erleide. Daher anders ausgedrückt, wenn ich 2018 500 Coins für 1000 Euro verkaufe und 2019 für die restlichen Coins für zum Beispiel 1 Euro verkaufe, wird dann ja die Steuer nicht fällig, korrekt? Geht mir nur drum ob ich künftig zumindest mein Invest sichern möchte.
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October 17, 2017, 02:20:37 AM
Schade das sich zum Mining noch keiner gemeldet hat.

Ich habe viele Forenbeiträge gelesen wo gesagt wird, das man auch die Mehrwertsteuer von der Hardware wiederbekommt. Dem ist aber nicht so wie eine Rechtanwaltskanzlei im Internet schreibt.
Daher möchte ich ungern weiter suchen und hoffe das sich jemand meldet der dies 100% auch weiß.

Ich habe mich bei dieser Kanzlei gemeldet und eine "Erstgespräch" kostet 400€. Ich bekomme bald 2 Miner und das ist im Vergleich schon viel Geld.

Stromkosten kann man wohl absetzen aber kann ich auch die Mehrwertsteuer zurück bekommen?

Wenn du als Miener sowieso gewerblich bist, dann gehst du zur Gemeinde oder zum Gewerbeamt und meldest einfach noch ein Gewerbe an! Das kostet vielleicht so zwischen 20-50 € (z.B. IT-Beratung, Computer-Service) und schon kannst du die Mwst von jeglichen fürs Geschät gebrauchten Gegenständen usw. absetzen und darfst Rechnungen mit MWst ausstellen. Du brauchst dann noch Steuernummer und USt Nummer. Und ggfs. einen Steuerberater, und eine Buchführung. Ob sich der ganze Aufwand für 2 Miener lohnt?!
member
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October 17, 2017, 02:17:59 AM
Danke für die gute Erklärung der Versteuerung von Kryptowährungen, was ich mich aber frage ist, ob man diese Trades dann aber auch immer aufzeichnen muss? Wäre doch extremer Aufwand.

Du musst sie ja versteuern, also ja ... und ja es ist extremer Aufwand :-) Grundsätzlich interessiert das Finanzamt zunächst einmal nur die zu versteuernde Summe, es kann aber natürlich sein, dass das Finanzamt deine Unterlagen dazu anfordert. Dann muss man die halt auch haben.
newbie
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October 16, 2017, 06:57:19 PM
Danke für die gute Erklärung der Versteuerung von Kryptowährungen, was ich mich aber frage ist, ob man diese Trades dann aber auch immer aufzeichnen muss? Wäre doch extremer Aufwand.
newbie
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October 16, 2017, 12:58:53 PM
was das mining betrifft, denke ich (bin aber auch kein Fachmann), dass man den Aspekt des "Gewerblichen" (mit der Folge, dass man ev auch noch Gewerbesteuer zahlen muss) v.a. nicht ungeklärt lassen sollte - daran kann ansonsten noch Einiges knüpfen
jr. member
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October 16, 2017, 12:41:08 PM
Schade das sich zum Mining noch keiner gemeldet hat.

Ich habe viele Forenbeiträge gelesen wo gesagt wird, das man auch die Mehrwertsteuer von der Hardware wiederbekommt. Dem ist aber nicht so wie eine Rechtanwaltskanzlei im Internet schreibt.
Daher möchte ich ungern weiter suchen und hoffe das sich jemand meldet der dies 100% auch weiß.

Ich habe mich bei dieser Kanzlei gemeldet und eine "Erstgespräch" kostet 400€. Ich bekomme bald 2 Miner und das ist im Vergleich schon viel Geld.

Stromkosten kann man wohl absetzen aber kann ich auch die Mehrwertsteuer zurück bekommen?
full member
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Merit: 101
October 14, 2017, 01:57:10 PM
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes
legendary
Activity: 2968
Merit: 1133
October 14, 2017, 01:55:27 PM
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
Du rechnest einfach "pro Coin". Dh. du hast 1 €/coin bezahlt und nun 2€/coin erhalten, wobei du nur 500 coins verkauft hast.
Daher hast du hier einen Gewinn von 500€ gemacht. Was dann mit deinen weiteren 500 coins passiert, ist egal. die 500€ müssen versteuert werden.
Natürlich kannst du Verluste und Gewinne zusammenrechnen. Sobald du die anderen 500 coins verkaufst und dabei zb 500€ verlust machst (im vergleich zum einkaufspreis), dann bist du im endeffekt bei +-0, auch steuerlich.  
Bei überschreiten der Haltefrist von 1 Jahr (falls du die andern 500 erst nach nem jahr verkaufst) sind aber weder Gewinne noch Verluste zu versteuern, also bei verkauf nach Haltefrsit zählen deine Verluste auch nicht mehr und du kannst sie nicht mit Gewinnen verrechnen.
jr. member
Activity: 55
Merit: 15
October 14, 2017, 01:30:55 PM
Gibt es Ergänzungen zum Mining als Gewerbe?

Was ich gelesen habe ist:

- Die Mehrwertsteuer von der Hardware kann nicht zurückgeholt werden weil auf dem erwirtschafteten Umsatz durchs Mining keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Macht das jemand gewerblich und kann ein paar Tips geben?

- Muss man irgendjemand, für das bereitstellen der Rechenleistung, eine Rechnung schreiben?
- Unter welchen Umsätzen fällt das?
- Wie ist die Dokumentation?
- Kann ich beim Mining die Coins sammeln? Oder muss ich jeden Tag zum Tageskurs den Coins auszahlen?
member
Activity: 66
Merit: 10
October 14, 2017, 01:01:22 PM
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
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October 13, 2017, 03:21:51 AM
Der "Trick" besteht darin, Coins zu verwenden, die man eben nicht hält und somit nicht unnötig die Haltefrist verlängert.

Man muss dabei aber auch bedenken, inwiefern der aktuelle Kurs und der damalige Kurs des Erwerbszeitpunkts die Kaufmenge des neuen Coins beeinflusst.

Beispiel: Ich habe 1000€ zum Investieren und möchte davon einen Altcoin blablabla erwerben. Für 1 BTC erhalte ich zur Zeit 5000 Stück blablabla. Vor 360 Tagen habe ich 1 BTC für 1000€ gekauft, heutiger Preis bei 4000€.
Nehme ich für den Altcoinkauf den 360Tage-alten BTC muss ich zwar 3000€ versteuern, erhalte aber 5000 blablabla. Nehme ich nun einen anderen Altcoin (z.B. ETH) für den Erwerb von blablabla, so sollte ich erst rechnen, welche Menge blablabla ich dann für meine Investition von 1000€ bekomme.

Ich hoffe,  das ist verständlich ausgedrückt.

Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall die paar Tage warten würde, um das Jahr voll zu machen :-) ... ist dein Vergleich ein wenig sinnfrei. Du hast 1000 EUR und 1 BTC im Wert von 4000 EUR. Natürlich kannst du dir mit 4000 EUR mehr Altcoin "blablabla" kaufen, als mit 1000 EUR.

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
October 13, 2017, 03:02:42 AM
Der "Trick" besteht darin, Coins zu verwenden, die man eben nicht hält und somit nicht unnötig die Haltefrist verlängert.

Man muss dabei aber auch bedenken, inwiefern der aktuelle Kurs und der damalige Kurs des Erwerbszeitpunkts die Kaufmenge des neuen Coins beeinflusst.

Beispiel: Ich habe 1000€ zum Investieren und möchte davon einen Altcoin blablabla erwerben. Für 1 BTC erhalte ich zur Zeit 5000 Stück blablabla. Vor 360 Tagen habe ich 1 BTC für 1000€ gekauft, heutiger Preis bei 4000€.
Nehme ich für den Altcoinkauf den 360Tage-alten BTC muss ich zwar 3000€ versteuern, erhalte aber 5000 blablabla. Nehme ich nun einen anderen Altcoin (z.B. ETH) für den Erwerb von blablabla, so sollte ich erst rechnen, welche Menge blablabla ich dann für meine Investition von 1000€ bekomme.

Ich hoffe,  das ist verständlich ausgedrückt.
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October 12, 2017, 05:19:06 PM
Hallo,

wie kann ich diesen Artikel verstehen: https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/

Angenommen ich kaufe mir BTC, welche im Wert steigen. Kaufe mir innerhalb eines Jahres von den vorhandenen BTC eine andere Kryptowährung, welche ich mir am gleichen Tag in Euro auszahlen lasse.
Ist das dann steuerfrei?

Sorry wenn die Frage blöd ist  Wink

Also ich hab den Steuertrick in dem Artikel nicht kapiert. Es ist doch so, dass beim Kauf von Altcoins mit Bitcoins die Kurssteigerung des Bitcoins versteuert werden muss (vorausgesetzt der Verkauf ist vor Ablauf der Jahresfrist), oder nicht? Was soll sich denn daran ändern, wenn ich dabei eine Altcoin kaufe, die ich bisher noch nicht besitze??

Ein "Trick" würde ich das Ganze nicht bezeichnen, aber es ist auf jeden Fall eine Überlegung wert.

Ja natürlich musst du immer noch den ersten Trade versteuern. Die Idee dahinter ist, dass du durch trades deine langfristigen Anlagen nicht beeinflusst.
Beispiel: Du kaufst 2 BTC und willst sie 1 Jahr halten und dann später steuerfrei wieder zu Geld machen. 6 Monate später entscheidest du dich, ein Alt-Coin zu kaufen im Wert von 1 BTC. Da man aber Alt-Coins meistens nur über Umwege kaufen kann, musst du erst BTC einkaufen und dann das Alt-Coin ... und genau hier liegt das Problem. In Deutschland gilt FiFO - First in, First out d.h. man geht davon aus, dass die ersten eingekauften Coins wieder als erstes "rausgehen". In dem Beispiel würde das heißen, dass sich die "Steuerfreie"-Wartezeit von 1 BTC auf 6 Monate erhöht hat. Der "Trick" besteht darin, Coins zu verwenden, die man eben nicht hält und somit nicht unnötig die Haltefrist verlängert.
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