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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 168. (Read 836838 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
September 14, 2017, 11:09:05 AM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.
full member
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September 14, 2017, 08:35:17 AM
Hallo, da ich meine Frage noch nicht richtig beantwortet bekommen habe hier mal explizit.

ich wollte jetzt auch mal mit dem Handel anfangen. Und zwar fiat gegen BTC.
Hab dies Jahr jedoch bereits 600€ Gewinn erzielt.
Wie mache ich das nun? Wollte relativ kompakt starten, dh. mit ingesamt ca. 20.000 Euro. Wie verhält sich das denn nun mit meinen Steuern? Möchte gern die 1 Jahres Frist erfüllen.

kleines Beispiel dazu:
1.trade == ich kaufe für 20.000 BTC  1.10.2017
2.trade == Bitcoin steigt, ich verkaufe (1500€ Gewinn) 1.11.2017
3.trade == Bitcoin fällt, ich kaufe(mit 21.500€, also Gewinn und Startkapital zusammen) 1.12.2017
Nun ziehe ich die "Gewinn-BTC" auf ein Wallet und halte die 1 Jahr. Mit dem Rest (20.000€) spiele ich das Spiel beliebig oft

Ist das dann noch alles Steuerfrei? Besonders trade 2 macht mich da stutzig. Ich trade das ganze ja auch nicht gleich, sonders es vergehen immer Wochen dazwischen... Wie soll man das vernünftig angehen. Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.

Danke für die Antworten
member
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September 12, 2017, 01:57:18 AM
"Gleichwohl könnten Sie mit Ihren inländischen Einkünften in Deutschland der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, § 1 Abs. 4 EStG. Die Definition inländischer Einkünfte nimmt § 49 EStG abschließend vor. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG erzielen Sie aus der Veräußerung von Bitcoins jedoch keine inländischen Einkünfte, so dass hierfür in Deutschland keine beschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt.

 Ich stimme Ihnen daher zu, dass dieser Gewinn in Deutschland nicht versteuert werden muss."

Quote
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Ihnen mitgeteilte Auskunft unverbindlich ergeht und hierdurch kein Anspruch auf Vertrauensschutz besteht


Das sind die Angaben, die Herr Müller erhalten hat.

@Serpens66 , das kommt natürlich darauf an WO Herr Müller in Asien lebt.

Herr Müller möchte diesbezüglich jedoch keine weiteren persönlichen Angaben von sich preisgeben Wink Wenn es wirklich für jemanden wichtig sein sollte, dann bitte PN an mich.


legendary
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September 11, 2017, 05:08:22 PM
Nachtrag zu meinem vergangen Post bzgl. Herrn Müller.

Nach Rücksparche mit einem Steuerberater, einem Anwalt und dem Finanzamt ist Herr Müller tatsächlich von der Steuer befreit!
Falls du das noch liest:
Hast du auch eine Begründung?
Ich hätte es so beantwortet, dass bitcoingewinne dort verstuert werden wo "wohnistz/gewöhnlicher Aufenthalt" ist. Wenn man also in Asien lebt, dann zahlt man dort auch die Steuern für Bitcoingewinne und natürlich nicht in Deutschland.
newbie
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September 11, 2017, 11:17:24 AM
Vielen Dank für dieses topic. Hat mir einige Fragen zum Thema Krypto und Steuern beantwortet.  Smiley
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September 11, 2017, 06:19:26 AM
Nachtrag zu meinem vergangen Post bzgl. Herrn Müller.

Nach Rücksparche mit einem Steuerberater, einem Anwalt und dem Finanzamt ist Herr Müller tatsächlich von der Steuer befreit!
Na, dann mal Herzlichen Glückwunsch an Herrn Müller.  Smiley
Vielen Dank für deine Rückmeldung.  Sowas ist dann mal eine Antwort, die man für ein FAQ braucht.
member
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September 11, 2017, 03:44:50 AM
Nachtrag zu meinem vergangen Post bzgl. Herrn Müller.

Nach Rücksparche mit einem Steuerberater, einem Anwalt und dem Finanzamt ist Herr Müller tatsächlich von der Steuer befreit!
newbie
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September 07, 2017, 07:26:21 AM
Quote
Es gibt hier einen User, bei dem hat dass das FA genau so gemacht. Also dass sie es als nicht privat, sonder als gewerblich eingestuft haben. Muss dich mal bisschen durchsuchen hier im Forum. User ist da natürlich auch anderer Meinung.

Ich kann den Fall auf bitcointalk leider nicht finden.  Undecided Kannst du mir einen Suchtipp geben?  Smiley
jr. member
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September 06, 2017, 12:16:48 PM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.


Du brauchst keine kostenpflichtige Software und musst nicht Informatik studieren gehen...

Ganz einfach:
Ende des Jahres exportierst du alle deine Zinsen (Reports, Funding Earnings) als CSV. Die Importierst du in eine Libre Office Tabelle. Dort ersetzt du alle Punkte durch Kommas mit der Funktion "suchen und ersetzten"
Dann gehst du auf finanzen.net, Devisen, Bitcoin-Euro, Historische Kurse, stellst als Zeitraum das ganze Jahr ein, Markierst die ganze Tabelle, Kopieren und Einfügen in eine weitere Tabelle. Wahrscheinlich musst du noch die Sortierung der spalten umkehren damit die Daten in der richtigen Reihenfolge angezeigt werden. Dann kopierst du die Spalte in der der Tages Schluss Kurs steht in eine neue Tabelle, sowie aus der ersten Tabelle alle Bitcoin Zins einnahmen. Mit ein paar klicks und zwei Formeln kannst du das ganze Multiplizieren und unten summieren.

So würde ich es machen bevor ich anfange Programmieren zu lernen oder Geld für eine Software zu bezahlen die nur halb macht was du brauchst.
member
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September 06, 2017, 03:40:28 AM
Hallo zusammen,

Thomas Müller arbeitet seit Mai 2017 in Asien und bezieht sein Gehalt nach wie vor (jedoch Steuerbefreit "Doppelbesteuerungsabkommen") aus Deutschland.

Herr Müller hatte anfang des Jahres 5 Bitcoins für 2500€ erworben.
Nun möchte er diese jedoch wieder verkaufen, bei einem momentanen Gesamtwert von rund 18.000€ (Somit wurde keine 1 Jährige Haltezeit erreicht und der Gewinn ist zu versteuern lt. Gewinne Steuerpflicht §23 EStG).

Nun stellen sich Herrn Müller folgende Fragen:

- Muss Herr Müller nun die 15.500€ Gewinn versteuern (Obwohl eine Steuerbefreitheit besteht) ?
- Wenn ja, wie genau müsste er dann bei der Steuererklärung vorgehen? Da dies ja sein einziges zu versteuerndes Einkommen in Deutschland wäre (Die Höhe der Steuer von Wirtschaftsgütern richtet sich ja normalerweise nach dem Einkommen)

ich hoffe, es kann hier jemand Herrn Müllers Fragen Beantworten.

Beste Grüße
legendary
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September 04, 2017, 02:50:23 AM
Hallo Leute,

Spannende Zeiten in denen wir leben

Meine Frage: umgehe ich die 10-jährige Mindesthaltefrist für Steuerfreiheit bei NEO, wenn ich die Coins auf einem exchange halte und so kein Gas/Dividenen generiere?

Gruß and to the Moon
Ja, so sieht es aus. Mit allen Risiken, die eine Börse so bringen kann.
Nach einem Jahr kannst du sie dann auf dein Wallet transferieren und GAS claimen.

newbie
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September 03, 2017, 08:41:36 AM
Hallo Leute,

Spannende Zeiten in denen wir leben

Meine Frage: umgehe ich die 10-jährige Mindesthaltefrist für Steuerfreiheit bei NEO, wenn ich die Coins auf einem exchange halte und so kein Gas/Dividenen generiere?

Gruß and to the Moon
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expect(brain).toHaveBeenUsed()
September 02, 2017, 09:06:46 AM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley

Monaco :-)
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September 02, 2017, 09:04:36 AM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley
Meinst du das jetzt ernsthaft? Du willst woanders wohnen, um der deutschen Steuer zu entgehen? Wen dem wirklich so ist, dass musst du ja ein ordentliches Portfolio haben. Welchen Wert hat das denn?

Würde mich auch interessieren. Der Wert seines Portfolios muss doch nichtmal besonders groß sein. In vielen Ländern kann man mit zehn- oder zwanzigtausend Euro im Jahr ganz gut leben. Da macht es schon einen großen Unterschied ob ich 1000 oder 10000 Euro an Steuern im Jahr zahle. Abgesehen von dem ganzen Aufwand den man bei der deutschen Steuererklärung hat. Und man weiß auch nicht ob nicht noch irgendwas hinterher kommt wenn ich hier lese dass Trading als gewerblich eingestuft wird.
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September 01, 2017, 03:13:17 AM
Angenommen, man verkauft seine Coins nach 1+ Jahr (Steuerfrei) und überweist anschließen 25.000€ (Beispiel) auf sein Fiat Konto. Wie reagiert die Bank?

https://bitcointalksearch.org/topic/grossere-summen-auf-ein-bankkonto-einzahlen-2094537
Falls es zu einer Überpfrüfung des FA kommen sollte, welche Dokumente sollte man bereitliegen haben?
Deine Trades, Gewinne, Verluste, Überweisungen etc. Sinnvoll ist ein Screenshot von deinem Trade zu machen, auf dem der Kauf bzw. Verkauf zu welchem Preis an welchem Tag erfolgt ist. Transaktionen kannst du der Blockchain entnehmen.
Es heißt allgemein: Eine dritte Person sollte anhand der Unterlagen deine Gewinnermittlung nachvollziehen können.
member
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August 31, 2017, 10:16:06 PM
"Muss ich Gewinne in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich meine Bitcoins über ein Jahr gehalten habe?
Nein. Grundsätzlich geht das Finanzamt nichts an, was keine Steuerpflicht auslöst. Es ist aber sicherlich ratsam, diese Gewinne und die entsprechende Haltefrist für sich selbst zu dokumentieren, um ggf. im Falle Belege zu haben."

Angenommen, man verkauft seine Coins nach 1+ Jahr (Steuerfrei) und überweist anschließen 25.000€ (Beispiel) auf sein Fiat Konto. Wie reagiert die Bank?

Falls es zu einer Überpfrüfung des FA kommen sollte, welche Dokumente sollte man bereitliegen haben?


legendary
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August 31, 2017, 05:33:33 PM
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist Trading mit Kryptowährungen steuerlich unabhängig von einem evtl. bestehenden Einzelunternehmen zu betrachten und wird daher auch in diesem Fall im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte eingetragen, sofern die Investitionsbeträge vom Privatvermögen des Unternehmers stammen. Ist das korrekt?

Kann nun das Finanzamt dennoch irgendwann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, so dass die steuerfreie Haltefirst von einem Jahr für den Unternehmer nicht mehr gilt?
Extrembeispiel: Die gewerblichen Einnahmen einer Person sind wesentlich geringer als die jährlichen Tradinggewinne und die Person bestreitet den Lebensunterhalt hauptsächlich durch Tradinggewinne.
Es gibt hier einen User, bei dem hat dass das FA genau so gemacht. Also dass sie es als nicht privat, sonder als gewerblich eingestuft haben. Muss dich mal bisschen durchsuchen hier im Forum. User ist da natürlich auch anderer Meinung.
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August 31, 2017, 05:27:34 PM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley
Meinst du das jetzt ernsthaft? Du willst woanders wohnen, um der deutschen Steuer zu entgehen? Wen dem wirklich so ist, dass musst du ja ein ordentliches Portfolio haben. Welchen Wert hat das denn?
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August 31, 2017, 10:14:55 AM
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist Trading mit Kryptowährungen steuerlich unabhängig von einem evtl. bestehenden Einzelunternehmen zu betrachten und wird daher auch in diesem Fall im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte eingetragen, sofern die Investitionsbeträge vom Privatvermögen des Unternehmers stammen. Ist das korrekt?

Kann nun das Finanzamt dennoch irgendwann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, so dass die steuerfreie Haltefirst von einem Jahr für den Unternehmer nicht mehr gilt?
Extrembeispiel: Die gewerblichen Einnahmen einer Person sind wesentlich geringer als die jährlichen Tradinggewinne und die Person bestreitet den Lebensunterhalt hauptsächlich durch Tradinggewinne.
hero member
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August 30, 2017, 12:31:13 PM
Moin!

Bin schon lange stiller Mitleser und verbringe doch einige Zeit hier, nun mein erster Beitrag, da ich mir in letzter Zeit doch öfters Gedanken um die Steuer und meine BTC mache  Smiley.

Folgendes Szenario:

Gegen März habe ich 2 BTC gekauft, welche ihren Wert in FIAT auch zufriedenstellend gestiegert habe Smiley.

Nun habe ich kurz vor der Hardfork am 01.08. kalte Füße bekommen und bin aus meiner eigentlichen HODLer Mentalität ausgebrochen und habe einen von den 2 BTC in ETH getauscht, um mich zumindest teilweise vor einem möglichen Crash des BTC zu bewahren (der ja bekanntlich ausgeblieben ist). Gegen den 05.08. herum habe ich die ETH wieder vollständig in BTC getauscht und keinen Gewinn gemacht.

Frage: Gilt es für mich die Wertsteigerung (von März bis August) des einen BTC zu versteuern mit dem ich mir die ETH gekauft habe oder bleibe ich steuerfrei, weil ich am Ende neutral gehandelt habe, wenn nicht sogar etwas verloren habe, bzw. beginnt für mich ein neues Jahr der Haltefrist für diesen einen zurückgetauschten BTC?

Danke im Voraus für Antworten!

Greetz

Du musst die Wertsteigerung versteuern, ja...da du mit dem Wechsel zu ETH Gewinn realisiert hast. Wenn du beim Wechsel von ETH zu BTC Verlust gemacht hast, dann kannst du das bei der Steuerklärung gegenrechnen, ansonsten auch da Gewinn versteuern. Haltefrist beginnt natürlich wieder nach jedem Tausch zwischen Währungen.
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