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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 168. (Read 1190185 times)

sr. member
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October 05, 2017, 12:00:27 PM
Naja das Problem ist eher die Dokumentation.
Ich hatte teilweise um die 40 Altcoins gleichzeitig an verschiedenen Exchanges.
Das wird ein Spaß werden  Shocked

Naja ich protokolliere was geht und schau mal was der Steuerberater da daraus zaubert. Ich halte die Sachen eh nie lange, sodass Geldein/ und Ausgang eigentlich Ende des Jahres das sinnvollste wären, aber ich glaube nicht das das akzeptiert wird mit den bloßen unaufbereiteten Tradinghistories.
Eine einfache GuV (Gewinn- und Verlust-Rechnung) zu Beginn und Ende des Jahres sollte ausreichen, um deine Gewinne zumindest grob einzugrenzen. Damit ist die Obergrenze deiner Steuern zu ermitteln. Alles, was du im Detail sonst so aufbereiten kannst, dient höchsten noch zur Senkung deiner Steuerlast. Wenn du aber sicher bist, dass du immer so gut wie alle deine Coins hin und her getradet hast, sollte die GuV reichen, da du ohnehin nicht erwarten kannst, deine Steuerschuld zu reduzieren.

Vereinfacht gesagt:
Am 01.01.2017 hast du Bitcoins, Altcoins, Euros im Wert von 10.000 EUR auf deinen Konten, Börsen, Wallets, was auch immer.
Am 31.12.2017 hast du Coins und Euros im Wert von 20.000 EUR.
Dein Gewinn sind 10.000 EUR, und auf diesen Gewinn zahlst du Steuern.
Irgendwelche rechnerischen Gewinne zwischendurch (du warst am 10.05.2017 mal Milliardär) sind insofern unerheblich, als sie offensichtlich durch spätere Verluste zunichte gemacht wurden.

Es ist also wirklich nicht schwer.
Man zahlt dann halt möglicherweise ein bisschen zu viel Steuern.
Wenn man aber ständig getradet hat, ist selbst das unwahrscheinlich.

Um sicher zu gehen, dass kein Missverständnis vorliegt - habe soeben hierzu nämlich eine andere Aussage (Laie, ohne Gewähr) gehört.

Fall 1:

Im Jahr 2017 kaufe ich 2.5 BTC für 10.000 € und stecke das in einen Altcoin, verkaufe während des Jahres dieselbe Menge des Altcoins für 100 BTC zum selben Bitcoinkurs, sprich 400.000 €, so liegt ein zu versteuernder Gewinn von zunächst 390.000 € vor.

Im weiteren Jahresverlauf verliere ich aber durch viele weitere Trades (mal mit Gewinn, mal mit Verlust) das meiste und habe zum 31.12.2017 einen Endstand von 50.000 € in BTC, so lägen zwar über das Jahr gesehen steuerpflichtige Gewinne von 390.000 € + Gewinn 2 + Gewinn n vor, letztendlich beläuft sich der zu versteuernde Gewinn aber nur auf 40.000 € - korrekt?

Alles andere wäre ja sonst reiner Wahnsinn - wer nach solch einem Gewinn noch tradet, wäre suizidgefährdet - man müsste im schlimmsten Fall dadurch sonst Privatinsolvenz anmelden, sofern man die (beispielsweise) 48% von 390k €, also grob 187k € Steuern nicht bedienen könnte mit seinem letztendlichen Gewinn von 40.000 € (abzgl. Steuer)


Fall 2:

Kauf 4 BTC = 10.000 € - Verkauf 100 BTC = 400.000 €
(Wie) ändert der BTC Kursunterschied 2.500 € zu 4.000 € den zu versteuernden Gewinn in diesem Trade?

Fall 3:

Ich bin zwar von 400.000 € auf zwischenzeitlich 50.000 € abgesackt, habe aber zum 31.12. einen Stand von 2 Mio. €

Steuer aller Gewinne des Jahres werden (abzgl. Verluste) aufsummiert?

Fall 1: Korrekt
Fall 2: Kommt darauf an wann du die 96 BTC gekauft hast. Ist es länger als 1 Jahr her, zahlst du nur Steuern für die 4 BTC. Es wird nach dem Lifo-Prinzip (Last in, first out) gehandelt. Ansonsten musst du halt den Gewinn versteuern.
Fall 3: Es gilt immer nur der Kurs vom Verkaufstag. Wenn du z.B. ein Altcoins -> BTC trade machst und dabei 400000 Gewinn machst, dann musst du diese versteuern. Wenn BTC dann plötzlich 5 Mio Wert ist, dann spielt das keine Rolle mehr.

Ok.

Fall 2:

Denke, wir reden an einander vorbei.
Ich habe keine 96 BTC gekauft, sondern der Altcoin ist im Wert von den urspr. 4 BTC auf 100 BTC gestiegen, parallel dazu ist der Kurs des BTC selbst gestiegen.

Fall 3:

Das erscheint logisch, aber sobald ich BTC -> FIAT gehe, gilt wieder dieselbe Regel, Wertsteigerung des BTC von 400.000 auf 5 Mio. ist der zu versteuernde Betrag?
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October 05, 2017, 07:06:18 AM
Unstrittig ist die Verlängerung der Haltefrist nur beim Verleihen  (was LPOS oder POS in der Regel nicht ist, denn es wird ja kein richtiger Zugriff gewährt, die Coins bleiben ja vollständig in meinem Besitz)
LPOS ist doch Verleihen……Einmal schreibst du, Haltefrist wird verlängert beim Verleihen und einmal schreibst du, LPOS in der Regel nicht?HuhHuh?

Bei LPOS verleihe ich die Coins ja nicht im eigentlichen Sinne. Der "begünstigte" hat ja keinen Zugriff auf die Coins (kann sie nicht versenden oder ausgeben). D.h. hier ist schon ein Unterschied zu echtem Verleihen (oder ist Lending der richtige Begriff?), bin ich der Meinung.....ich will damit nur sagen, dass es eben auch mehrere Ansichten gibt und wir uns hier nicht auf eine festlegen sollten bis das wirklich geklärt ist.


--> echtes Verliehen (Vollzugriff der Coins ) -> Haltefrist 10 Jahre
--> POS oder LPOS (Kein Coinvollzugriff) -> ggf keine 10 Jahre Haltefrist (unklar)
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October 05, 2017, 05:57:20 AM
Naja das Problem ist eher die Dokumentation.
Ich hatte teilweise um die 40 Altcoins gleichzeitig an verschiedenen Exchanges.
Das wird ein Spaß werden  Shocked

Naja ich protokolliere was geht und schau mal was der Steuerberater da daraus zaubert. Ich halte die Sachen eh nie lange, sodass Geldein/ und Ausgang eigentlich Ende des Jahres das sinnvollste wären, aber ich glaube nicht das das akzeptiert wird mit den bloßen unaufbereiteten Tradinghistories.
Eine einfache GuV (Gewinn- und Verlust-Rechnung) zu Beginn und Ende des Jahres sollte ausreichen, um deine Gewinne zumindest grob einzugrenzen. Damit ist die Obergrenze deiner Steuern zu ermitteln. Alles, was du im Detail sonst so aufbereiten kannst, dient höchsten noch zur Senkung deiner Steuerlast. Wenn du aber sicher bist, dass du immer so gut wie alle deine Coins hin und her getradet hast, sollte die GuV reichen, da du ohnehin nicht erwarten kannst, deine Steuerschuld zu reduzieren.

Vereinfacht gesagt:
Am 01.01.2017 hast du Bitcoins, Altcoins, Euros im Wert von 10.000 EUR auf deinen Konten, Börsen, Wallets, was auch immer.
Am 31.12.2017 hast du Coins und Euros im Wert von 20.000 EUR.
Dein Gewinn sind 10.000 EUR, und auf diesen Gewinn zahlst du Steuern.
Irgendwelche rechnerischen Gewinne zwischendurch (du warst am 10.05.2017 mal Milliardär) sind insofern unerheblich, als sie offensichtlich durch spätere Verluste zunichte gemacht wurden.

Es ist also wirklich nicht schwer.
Man zahlt dann halt möglicherweise ein bisschen zu viel Steuern.
Wenn man aber ständig getradet hat, ist selbst das unwahrscheinlich.

Um sicher zu gehen, dass kein Missverständnis vorliegt - habe soeben hierzu nämlich eine andere Aussage (Laie, ohne Gewähr) gehört.

Fall 1:

Im Jahr 2017 kaufe ich 2.5 BTC für 10.000 € und stecke das in einen Altcoin, verkaufe während des Jahres dieselbe Menge des Altcoins für 100 BTC zum selben Bitcoinkurs, sprich 400.000 €, so liegt ein zu versteuernder Gewinn von zunächst 390.000 € vor.

Im weiteren Jahresverlauf verliere ich aber durch viele weitere Trades (mal mit Gewinn, mal mit Verlust) das meiste und habe zum 31.12.2017 einen Endstand von 50.000 € in BTC, so lägen zwar über das Jahr gesehen steuerpflichtige Gewinne von 390.000 € + Gewinn 2 + Gewinn n vor, letztendlich beläuft sich der zu versteuernde Gewinn aber nur auf 40.000 € - korrekt?

Alles andere wäre ja sonst reiner Wahnsinn - wer nach solch einem Gewinn noch tradet, wäre suizidgefährdet - man müsste im schlimmsten Fall dadurch sonst Privatinsolvenz anmelden, sofern man die (beispielsweise) 48% von 390k €, also grob 187k € Steuern nicht bedienen könnte mit seinem letztendlichen Gewinn von 40.000 € (abzgl. Steuer)


Fall 2:

Kauf 4 BTC = 10.000 € - Verkauf 100 BTC = 400.000 €
(Wie) ändert der BTC Kursunterschied 2.500 € zu 4.000 € den zu versteuernden Gewinn in diesem Trade?

Fall 3:

Ich bin zwar von 400.000 € auf zwischenzeitlich 50.000 € abgesackt, habe aber zum 31.12. einen Stand von 2 Mio. €

Steuer aller Gewinne des Jahres werden (abzgl. Verluste) aufsummiert?

Fall 1: Korrekt
Fall 2: Kommt darauf an wann du die 96 BTC gekauft hast. Ist es länger als 1 Jahr her, zahlst du nur Steuern für die 4 BTC. Es wird nach dem Lifo-Prinzip (Last in, first out) gehandelt. Ansonsten musst du halt den Gewinn versteuern.
Fall 3: Es gilt immer nur der Kurs vom Verkaufstag. Wenn du z.B. ein Altcoins -> BTC trade machst und dabei 400000 Gewinn machst, dann musst du diese versteuern. Wenn BTC dann plötzlich 5 Mio Wert ist, dann spielt das keine Rolle mehr.
legendary
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October 05, 2017, 04:35:40 AM
Unstrittig ist die Verlängerung der Haltefrist nur beim Verleihen  (was LPOS oder POS in der Regel nicht ist, denn es wird ja kein richtiger Zugriff gewährt, die Coins bleiben ja vollständig in meinem Besitz)
LPOS ist doch Verleihen……Einmal schreibst du, Haltefrist wird verlängert beim Verleihen und einmal schreibst du, LPOS in der Regel nicht?HuhHuh?
jr. member
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October 04, 2017, 11:35:18 PM
Sind hier auch steuerrechtlich erfahrene Österreicher zugegen?

Steuer in Österreich

Ich bin zwar kein Österreicher aber ich bin mal über das hier gestolpert weil ich etwas zur steuer in deutschland gesucht hab:

https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Vielleicht hilft dir das ja schon mal weiter. Immerhin habt ihr in Österreich eine Aussage vom Bundesministerium für Finanzen hierzu. Traumhaft im Vergleich zur Situation in Duetschland Roll Eyes
sr. member
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October 04, 2017, 03:13:25 PM
Naja das Problem ist eher die Dokumentation.
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Das wird ein Spaß werden  Shocked

Naja ich protokolliere was geht und schau mal was der Steuerberater da daraus zaubert. Ich halte die Sachen eh nie lange, sodass Geldein/ und Ausgang eigentlich Ende des Jahres das sinnvollste wären, aber ich glaube nicht das das akzeptiert wird mit den bloßen unaufbereiteten Tradinghistories.
Eine einfache GuV (Gewinn- und Verlust-Rechnung) zu Beginn und Ende des Jahres sollte ausreichen, um deine Gewinne zumindest grob einzugrenzen. Damit ist die Obergrenze deiner Steuern zu ermitteln. Alles, was du im Detail sonst so aufbereiten kannst, dient höchsten noch zur Senkung deiner Steuerlast. Wenn du aber sicher bist, dass du immer so gut wie alle deine Coins hin und her getradet hast, sollte die GuV reichen, da du ohnehin nicht erwarten kannst, deine Steuerschuld zu reduzieren.

Vereinfacht gesagt:
Am 01.01.2017 hast du Bitcoins, Altcoins, Euros im Wert von 10.000 EUR auf deinen Konten, Börsen, Wallets, was auch immer.
Am 31.12.2017 hast du Coins und Euros im Wert von 20.000 EUR.
Dein Gewinn sind 10.000 EUR, und auf diesen Gewinn zahlst du Steuern.
Irgendwelche rechnerischen Gewinne zwischendurch (du warst am 10.05.2017 mal Milliardär) sind insofern unerheblich, als sie offensichtlich durch spätere Verluste zunichte gemacht wurden.

Es ist also wirklich nicht schwer.
Man zahlt dann halt möglicherweise ein bisschen zu viel Steuern.
Wenn man aber ständig getradet hat, ist selbst das unwahrscheinlich.

Um sicher zu gehen, dass kein Missverständnis vorliegt - habe soeben hierzu nämlich eine andere Aussage (Laie, ohne Gewähr) gehört.

Fall 1:

Im Jahr 2017 kaufe ich 2.5 BTC für 10.000 € und stecke das in einen Altcoin, verkaufe während des Jahres dieselbe Menge des Altcoins für 100 BTC zum selben Bitcoinkurs, sprich 400.000 €, so liegt ein zu versteuernder Gewinn von zunächst 390.000 € vor.

Im weiteren Jahresverlauf verliere ich aber durch viele weitere Trades (mal mit Gewinn, mal mit Verlust) das meiste und habe zum 31.12.2017 einen Endstand von 50.000 € in BTC, so lägen zwar über das Jahr gesehen steuerpflichtige Gewinne von 390.000 € + Gewinn 2 + Gewinn n vor, letztendlich beläuft sich der zu versteuernde Gewinn aber nur auf 40.000 € - korrekt?

Alles andere wäre ja sonst reiner Wahnsinn - wer nach solch einem Gewinn noch tradet, wäre suizidgefährdet - man müsste im schlimmsten Fall dadurch sonst Privatinsolvenz anmelden, sofern man die (beispielsweise) 48% von 390k €, also grob 187k € Steuern nicht bedienen könnte mit seinem letztendlichen Gewinn von 40.000 € (abzgl. Steuer)


Fall 2:

Kauf 4 BTC = 10.000 € - Verkauf 100 BTC = 400.000 €
(Wie) ändert der BTC Kursunterschied 2.500 € zu 4.000 € den zu versteuernden Gewinn in diesem Trade?

Fall 3:

Ich bin zwar von 400.000 € auf zwischenzeitlich 50.000 € abgesackt, habe aber zum 31.12. einen Stand von 2 Mio. €

Steuer aller Gewinne des Jahres werden (abzgl. Verluste) aufsummiert?
hero member
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October 04, 2017, 03:55:34 AM
Würde mich auch mal interessieren. Hab irgendwo gehört, dass wenn man staked, sich die Haltefrist von den Coins auf 10 Jahre erhöht.

Da gibt's unterschiedliche Meinungen. Selbst mit der Haltefrist beim Staking ist hier nichts geklärt.
Hmm, das ist doch mittlerweile geklärt. Erhält man weitere Einkünfte aus einem Coin innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Nach der Haltefrist von einen Jahr ist es egal.



Dachte ich ursprünglich auch, hab aber mittlerweile auch schon andere Meinungen ( von Steuerberatern) gehört. Es ist halt die Frage ob ich durch die Coins die Einkünfte generiere oder ob ich durch die Coins befähigt werde eine Netzwerkaufgabe zu lösen, für die ich vergütet werde. In letzterem Fall gilt dann ggf. keine Erhöhrung der Haltedauer. Unstrittig ist die Verlängerung der Haltefrist nur beim Verleihen  (was LPOS oder POS in der Regel nicht ist, denn es wird ja kein richtiger Zugriff gewährt, die Coins bleiben ja vollständig in meinem Besitz) oder beim Erhalt von Zinsen.
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October 04, 2017, 02:30:37 AM
Würde mich auch mal interessieren. Hab irgendwo gehört, dass wenn man staked, sich die Haltefrist von den Coins auf 10 Jahre erhöht.

Da gibt's unterschiedliche Meinungen. Selbst mit der Haltefrist beim Staking ist hier nichts geklärt.
Hmm, das ist doch mittlerweile geklärt. Erhält man weitere Einkünfte aus einem Coin innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Nach der Haltefrist von einen Jahr ist es egal.
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October 03, 2017, 01:00:56 PM
Kennt jemand eigentlich die rechtliche Lage bei Airdrops oder freien Coins bei Forks (Bitcoin Cash, Bitcoin Gold)?

Würde mich auch mal interessieren. Hab irgendwo gehört, dass wenn man staked, sich die Haltefrist von den Coins auf 10 Jahre erhöht.

Da gibt's unterschiedliche Meinungen. Selbst mit der Haltefrist beim Staking ist hier nichts geklärt. Airdrops gehen von steuerfreien Schenkungen bis hin zu sonstigen Einnahmen (je nachdem wen man fragt).
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October 01, 2017, 01:38:52 PM
Kennt jemand eigentlich die rechtliche Lage bei Airdrops oder freien Coins bei Forks (Bitcoin Cash, Bitcoin Gold)?

Würde mich auch mal interessieren. Hab irgendwo gehört, dass wenn man staked, sich die Haltefrist von den Coins auf 10 Jahre erhöht.
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October 01, 2017, 01:04:37 PM
Kennt jemand eigentlich die rechtliche Lage bei Airdrops oder freien Coins bei Forks (Bitcoin Cash, Bitcoin Gold)?
qwk
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Shitcoin Minimalist
September 25, 2017, 10:40:03 AM
Sind hier auch steuerrechtlich erfahrene Österreicher zugegen?
Möglich.
Aber eine kleine Bitte, wenn hier im Thread über Steuern in Österreich diskutiert wird, bitte immer deutlich kennzeichnen, nicht, dass es hinterher zu Verwirrungen kommt.
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September 25, 2017, 09:47:55 AM
Sind hier auch steuerrechtlich erfahrene Österreicher zugegen?
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September 25, 2017, 03:13:10 AM
redhorse: Genau so ist es.

Serpens66: Da ich sehr wenige "Zinsgeneriende" Coins habe und versuche, Zinsen erst nach der Haltefrist von einem Jahr zu generieren, war mich das noch nicht so klar. Ich hatte bisher immer nur etwas über "zinsähnlichen Charakter" gelesen und bin davon ausgegangen, dass diese Aussage als eventuell angesehen wird.
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September 24, 2017, 05:00:30 AM
Okay, ich habe jetzt auch nochmal intensiver recherchiert. "Zinsen" im Bereich Kryptowährungen KÖNNEN auch mit der Abgeltungssteuer ("25%") besteuert werden. Jedenfalls wird das auf einigen Internetseiten so erläutert.

Da aber bisher niemand etwas Rechtsverbindliches hat, werde ich daher in meiner nächsten Steuererklärung alles ordentlich als sonstiges Einkommen angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Da mein persönlicher Einkommensteuersatz sowieso >=25% ist, habe ich bei positiver Rückmeldung Gewissheit bezüglich der Besteuerung.....und mehr Fiat in der Tasche  Grin
Ich versteh die Aussage deines Post gerade nicht?!
Im ersten Absatz sprichst du von Zinsen im Bereich Cryptos. Ja, und? Auf Zinsen gabs schon immer Kapitalertragssteuer (zb Lending Bitfinex), also was ist daran neu? Oder war dir das tatsächlich neu?

Und in deinem zweiten Absatz schreibst du, du wirst alles als "sonstiges Einkommen" angeben (-> Einkommenststeuersatz welcher >=25% ist nach deiner Aussage). Inwiefern hast du da dann wann gewissheit und wieso "mehr Geld in der Tasche" ? Der Satz würde Sinn ergeben, wenn du alles mit Abgeltungssteuer versuchen würdest zu versteuern, anstatt als sonstiges Einkommen.

Was er gemeint hat: In der Steuererklärung erst mal als "sonstiges Einkommen" angeben und den Einkommenssteuersatz bezahlen  (der bei ihm > 25% ist), weil wohl nicht ganz sicher ist, dass Angeben als Kapitalerträge anerkannt wird. Außerdem Günstigerprüfung beantragen. Wenn bei dieser dann vom FA Abgeltungssteuer als günstiger ermittelt wird, muss nur 25% gezahlt werden und er weiss, dass das FA Anrechnung auf Kapitalerträge anerkennt.
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September 23, 2017, 05:01:38 PM
Okay, ich habe jetzt auch nochmal intensiver recherchiert. "Zinsen" im Bereich Kryptowährungen KÖNNEN auch mit der Abgeltungssteuer ("25%") besteuert werden. Jedenfalls wird das auf einigen Internetseiten so erläutert.

Da aber bisher niemand etwas Rechtsverbindliches hat, werde ich daher in meiner nächsten Steuererklärung alles ordentlich als sonstiges Einkommen angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Da mein persönlicher Einkommensteuersatz sowieso >=25% ist, habe ich bei positiver Rückmeldung Gewissheit bezüglich der Besteuerung.....und mehr Fiat in der Tasche  Grin
Ich versteh die Aussage deines Post gerade nicht?!
Im ersten Absatz sprichst du von Zinsen im Bereich Cryptos. Ja, und? Auf Zinsen gabs schon immer Kapitalertragssteuer (zb Lending Bitfinex), also was ist daran neu? Oder war dir das tatsächlich neu?

Und in deinem zweiten Absatz schreibst du, du wirst alles als "sonstiges Einkommen" angeben (-> Einkommenststeuersatz welcher >=25% ist nach deiner Aussage). Inwiefern hast du da dann wann gewissheit und wieso "mehr Geld in der Tasche" ? Der Satz würde Sinn ergeben, wenn du alles mit Abgeltungssteuer versuchen würdest zu versteuern, anstatt als sonstiges Einkommen.
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September 23, 2017, 03:50:24 PM
Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%.  
Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas.
Habe bei Websiten als Angabe bisher auch immer 25%-40% gelesen, aber ein Steuerberater sagte mir, dass es genau 25% sind. Deshalb hab ich das im Post erwähnt. Der Typ kann sich natürlich auch irren.
Okay, ich habe jetzt auch nochmal intensiver recherchiert. "Zinsen" im Bereich Kryptowährungen KÖNNEN auch mit der Abgeltungssteuer ("25%") besteuert werden. Jedenfalls wird das auf einigen Internetseiten so erläutert.

Da aber bisher niemand etwas Rechtsverbindliches hat, werde ich daher in meiner nächsten Steuererklärung alles ordentlich als sonstiges Einkommen angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Da mein persönlicher Einkommensteuersatz sowieso >=25% ist, habe ich bei positiver Rückmeldung Gewissheit bezüglich der Besteuerung.....und mehr Fiat in der Tasche  Grin
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September 22, 2017, 04:53:54 AM
Ok, danke für die Aufklärung. Wo nach richtet sich der Steuersatz? Also wird festgelegt wieviel ich letztendlich an Steuer zahlen muss? Ich meine 25-40% ist jetzt keine besonders genaue Angabe :-) 

Der richtet sich nach der Höhe deines Einkommens. Gibt da viele Quellen im Internet zur Berechnung z. B. http://www.einkommenssteuertabelle.de/
Grob: Je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz Wink.

Ach so, ich glaub nun verstehe ich das. Wenn ich z.B. 25% Einkommensteuer zahle ... dann zahle ich auf alle meine Krypto-Gewinne auch 25%? Irgendwie erscheint mir das alles ein wenig seltsam, das hier der Einkommensteuersatz angesetzt werden. Aber gut, wenn das so ist.

Die Gewinne aus Crypto sind natürlich dann auch Einkommen, d.h. in der Regel erhöht sich damit auch deine generelle Einkommensteuer.

Verstehe. Danke für die Klarstellung.
hero member
Activity: 913
Merit: 664
September 22, 2017, 04:44:24 AM
Ok, danke für die Aufklärung. Wo nach richtet sich der Steuersatz? Also wird festgelegt wieviel ich letztendlich an Steuer zahlen muss? Ich meine 25-40% ist jetzt keine besonders genaue Angabe :-) 

Der richtet sich nach der Höhe deines Einkommens. Gibt da viele Quellen im Internet zur Berechnung z. B. http://www.einkommenssteuertabelle.de/
Grob: Je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz Wink.

Ach so, ich glaub nun verstehe ich das. Wenn ich z.B. 25% Einkommensteuer zahle ... dann zahle ich auf alle meine Krypto-Gewinne auch 25%? Irgendwie erscheint mir das alles ein wenig seltsam, das hier der Einkommensteuersatz angesetzt werden. Aber gut, wenn das so ist.

Die Gewinne aus Crypto sind natürlich dann auch Einkommen, d.h. in der Regel erhöht sich damit auch deine generelle Einkommensteuer.
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Activity: 658
Merit: 282
September 22, 2017, 04:33:52 AM
...

Ach so, ich glaub nun verstehe ich das. Wenn ich z.B. 25% Einkommensteuer zahle ... dann zahle ich auf alle meine Krypto-Gewinne auch 25%? Irgendwie erscheint mir das alles ein wenig seltsam, das hier der Einkommensteuersatz angesetzt werden. Aber gut, wenn das so ist.

Ja, genau. Außer du hältst die Kryptowährung über ein Jahr, dann zahlst du gar keine Steuern (mit der Ausnahme, wenn du gewerblich handelst, da das dann nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft gilt).

Eigentlich musst du dir nur die folgende Unterscheidung merken:
Kapitalerträge (z.B. Zinsgewinne bei einem Sparbuch oder eine Dividendenzahlung bei einer Aktie) = Kapitalertragsteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer
Private Veräußerungsgeschäfte (z.B. Bitcoinhandel mit Haltefrist von unter einem Jahr, Edelmetall, Briefmarken) = persönlicher Steuersatz sobald Freigrenze von 600 € überschritten ist

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