Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 167. (Read 868392 times)

legendary
Activity: 2898
Merit: 1127
September 21, 2017, 02:01:29 PM
dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen.
Darf man natürlich nicht so stehen lassen, es ist der persönliche Einkommenssteuersatz, nicht 25%.
newbie
Activity: 10
Merit: 0
September 21, 2017, 09:06:25 AM
Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten?
Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?

Ganz genau. Du musst die Differenz beim Ankauf von Alt-Coins versteuern.
Danke für die Bestätigung!
member
Activity: 112
Merit: 11
September 21, 2017, 07:34:29 AM
Man kann Bitcoin kaufen (mit gewissem bitcoin/altcoin kurs) und dann fast gleich Altcoins kaufen - hoffentlich erwischt man einen leicht niedrigeren bitcoin/altcoin kurs = 'Geldverlust' und dann muss man es nicht bei der Steuer angeben (und spart sich das) weil man ja Verlust gemacht hat - richtig?

Die Verluste spielen in die Steuern mit rein, also spielt es im Endeffekt keine Rolle. Mal abgesehen davon, sind bis zu 600 EUR steuerfrei ... und sollte bei dem Prozess der Bitcoin explodieren und sie sind plötzlich mehrere 1000 EUR mehr Wert, dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
full member
Activity: 264
Merit: 111
September 21, 2017, 07:21:21 AM
Man kann Bitcoin kaufen (mit gewissem bitcoin/altcoin kurs) und dann fast gleich Altcoins kaufen - hoffentlich erwischt man einen leicht niedrigeren bitcoin/altcoin kurs = 'Geldverlust' und dann muss man es nicht bei der Steuer angeben (und spart sich das) weil man ja Verlust gemacht hat - richtig?
member
Activity: 112
Merit: 11
September 21, 2017, 07:03:59 AM
Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten?
Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?

Ganz genau. Du musst die Differenz beim Ankauf von Alt-Coins versteuern.
newbie
Activity: 10
Merit: 0
September 21, 2017, 06:56:44 AM
Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten?
Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?
legendary
Activity: 2898
Merit: 1127
September 20, 2017, 12:05:56 PM
Ah, das ist auch ein guter Artikel, gleich abgespeichert Smiley
Ich hab nochmal geguckt, ich meinte diesen Artikel:
http://www.eltee.de/education_id.php?id=221

Denke also damit ist das Thema gewerblich oder nicht erledigt.
Automatisch ist wohl kein Bitcointrader, der die vorhandene Infrastruktuer (Börsen) nutzt, gewerblich Smiley

(habe die beiden links mal in meinem letzten Post in dem "Gewerbe-Thread" hinzueditiert.. damit ich ihn nicht nochmal "ausbuddle")
member
Activity: 112
Merit: 11
September 20, 2017, 04:17:02 AM
Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
Darstellen brauchst du in der Steuererklärung zunächst gar nichts. Mittlerweile hat der Steuerbürger eine Belegvorhaltepflicht.
Du gibt’s einfach die entsprechenden Daten in die Anlage SO ein. Wenn es viele Veräußerungen sind, legst du einfach eine Liste bei. WENN das FA dann mal irgendwann nachfragt, musst du denen deine Transaktionen nachvollziehbar darstellen. Nachvollziehbar heißt aber, jeden Trade aufschlüsseln.


Ist mir schon klar. Trotzdem lege ich einen Auszug meiner Bittrex Transaktionen mit bei. Die sind nachvollziehbar, aber wenn man da was überprüfen will, ist es natürlich eine Scheiß-Arbeit.
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
September 20, 2017, 04:06:42 AM
Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
Darstellen brauchst du in der Steuererklärung zunächst gar nichts. Mittlerweile hat der Steuerbürger eine Belegvorhaltepflicht.
Du gibt’s einfach die entsprechenden Daten in die Anlage SO ein. Wenn es viele Veräußerungen sind, legst du einfach eine Liste bei. WENN das FA dann mal irgendwann nachfragt, musst du denen deine Transaktionen nachvollziehbar darstellen. Nachvollziehbar heißt aber, jeden Trade aufschlüsseln.
member
Activity: 112
Merit: 11
September 19, 2017, 04:30:27 AM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.

Gibt's schon irgendwelche Neugikeiten zum Thema getrennte "Wallets" für die Börse/Exchange/Traden und zum Halten?. Da ich ja bspw. einige Coins nur über BTC kaufen/tauschen kann, könnte ich ja BTC in meinem Hardware-Wallet NIE länger als ein Jahr halten, wenn ich es nicht trennen könnte und insgesamt FIFO anwenden müsste.

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich pers. werde in solchen Fällen alles in einem Rutsch machen .. also AltCoin -> z.B. Bitcoin - Bitcoin -> Fiat. Natürlich kann es dazwischen zu Kursänderungen kommen, die ich aber auch berücksichtigen werde. Ein weiteres Jahr Bitcoin halten, werde ich sicherlich nicht. Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
jr. member
Activity: 35
Merit: 3
September 18, 2017, 11:49:16 PM
Na in unserem Fall ist "Gewinnerziehlungsabsicht" "Eigenverantwortlich" und "auf Dauer ausgerichtet" ganz einfach nicht das maß der Dinge.

R 15.7. der Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2012) sagt uns das die Verwaltung des eigenen Vermögens kein Grund ist sich selbstständig zu machen. Wäre ja noch schöner so leicht aus der Staatlichen Rentenkasse raus zu kommen...
full member
Activity: 264
Merit: 111
September 18, 2017, 05:32:46 PM
Liebe Leute,
Danke voll

im geposteten Thread habe ich mich bei diesem Post sehr informiert gefühlt:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.16319669

LG
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
September 18, 2017, 03:46:48 PM
Roccker:

Du scheinst ja schon selber festzustellen, dass du lieber nachgefragt hättest.
Kannst ja mal googeln, was gewerblich bedeutet. Wenn du meinst, es trifft auch dich zu.....

Mit der Ahnung ist das so eine Sache. Hier gibt es einige die dem Grunde nach schon wissen, was sie tun.
Aber letztendlich bist du verantwortlich für deine Steuererklärung und kannst dich im Zweifel nicht auf
Antworten aus einem Forum berufen. Das was ich hier schreibe ist so, wie ich es angeben werde.

Bisher habe ich hier nichts darüber gelesen, dass ein gelegentlicher Handel (was ist gelegentlich Roll Eyes ) ein gewerbsmäßige Handeln hervorruft.
Selbst die Hürde als Einstufung gewerblich für das Daytrading im Aktienbereich ist sehr hoch.

Eine Handvoll Steuerberater gibt es hier im Forum.

Serpens66, meinst Du "Finanzdienstleistung erbringen"
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit
legendary
Activity: 2898
Merit: 1127
September 18, 2017, 03:03:37 PM
jeder professionelle Berater gibt dir dieselbe Antwort "hängt vom Fall ab". Es gibt keine einheitliche Regelung.
Die meisten wenden Regeln an wie "Gewinnerzielungsabsicht" und "wiederkehrende Tätigkeit". Das dürfte zumindest auf alle Trader zutreffen (weniger auf Holder), weshalb alle Trader von so ziemlich jedem Berater als gewerblich eingestuft werden.

Es gab schon einen Thread dazu, hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/gewerbe-anmelden-wenn-man-mit-bitcoins-handelt-1616661
da natürlich keiner gewerblich sein will, wurde sich iwie darauf geeinigt, dass wir uns nicht einigen können.
Iwo, aber glaube nicht in dem Thread, wurde noch ein Gerichtsurteil von einem Aktien-Daytrader gepostet, der als "nicht gewerblich" eingestuft wurde, obwohl er jeden Tag viele Hundertausende Euro getradet hat und hohe Gewinne hatte. Die Hauptbegründung dabei war glaube ich das nicht vorhandensein von "fachmännischer Einrichtung" (mir fällt der Fachbegriff grad nicht mehr ein.. geht darum, dass der Herr kein richtigen Betrieb mit Angestellten oderso hatte, sondern er das von zuhause mit privaten PC gemacht hat)

Bei Gewerblichkeit schwirrt ja zusätzlich noch die BAFIN rum, welche gewerblichen Handel mit bTC sowei ich weiß verbietet... wobei ich da ehrlicherweise auch immer durcheinander komme. Ich glaub gewerblicher Handel auf Börsen ist erlaubt. Nicht erlaubt ist Handel im Namen Dritter, bzw gewerbliches Localbitcoins.
full member
Activity: 264
Merit: 111
September 18, 2017, 10:44:10 AM
Tjo, 'abhängig vom speziellen Fall' ist ja keine richtige Antwort, man braucht doch sowas wie Rechts-Sicherheit, nicht 'Naja, schaust halt dann wie der Richter entscheidet'.
Also von was hängt das ab ist die Frage.

Ich bin wohl bissi angefressen auf mich selber warum ich da nicht nachgehakt habe, weil ich kriege so schnell keine Gelegenheit mehr zu einem Steuerberater zu sprechen (ohne einiges zu löhnen)

Ich hab 2014 bissi gekauft und verkauft, dann lang nix, jetzt wieder hauptsächlich gekauft und auch spur verkauft.

Er hat meinen Fall gehört (damals '2014 etwas gekauft und seitdem nix gemacht' - und dann hat er gesagt 'na, dann wohl nicht')

Es ist ein Thema dass hier eigentlich wohl alle betrifft - ist dein Bitcoinhandel gewerblich oder nicht.
Weil wenns gewerblich ist, dann ist die 1 Jahres-Regel auch außer Kraft, und man ist auf alle Gewinne steuerpflichtig.


Und bis jetzt schaut es aus es hat keiner recht eine Ahnung, ich am wenigsten, der junge Steuerberater wohl auch weniger und du sagst mir grad du auch nicht, oder?

Ich denke aber doch dass irgendwer hier schon die Antwort (von Steuerberater) hat.

ps ihr seid super und das Forum ist super und da bin ich sehr dankbar dafür
legendary
Activity: 2534
Merit: 2144
https://t1p.de/6ghrf
September 18, 2017, 10:32:53 AM


Ab wann ist Bitcoin Kauf und Verkauf 'gewerblich'?

Ich habe bei der studentischen Steuerberatung den Berater gefragt und er hat gesagt
'Nur weil man immer die 1 Jahresgrenze einhält (gekaufte bitcoins erst immer nach 1 jahr verkaufen), heißt das nicht dass es nicht gewerblich ist'

(Auf Nachfrage hat er dann meinen Fall angeschaut und gesagt 'ist nicht gewerblich', hätt noch besser nachfragen sollen)

Aber wenn die 1-Jahresgrenze die Gewerblichkeit nicht festmacht, wann ist es dann gewerblich?

Danke falls wer was weiß!
Na, irgendwie hat er doch schon geantwortet. Ist abhängig vom speziellen Fall.
Wenn du eine Fachperson hast (zumindest hoffe ich, dass der Berater von Fach ist), dann wäre es doch das naheliegendste, ihn zu Fragen.
Um welchen Fall geht es denn bei dir?
legendary
Activity: 1666
Merit: 1020
expect(brain).toHaveBeenUsed()
September 16, 2017, 05:16:54 AM
Steuererklärung für Krypto Trading ist super nervtötend. Wenn du nur hodlst hast du definitv wengier Stress + fährst steuerfrei.
FTFY
Wäre die Steuererklärung für "Krypto" super nervtötend, was sollte man dann für weniger Stress und steuerfreiheit hodln?  Wink

nen Crypto Index, wenns mal einen einheitlichen gäbe...
legendary
Activity: 3649
Merit: 1412
September 15, 2017, 05:45:16 PM
Steuererklärung für Krypto Trading ist super nervtötend. Wenn du nur hodlst hast du definitv wengier Stress + fährst steuerfrei.
FTFY
Wäre die Steuererklärung für "Krypto" super nervtötend, was sollte man dann für weniger Stress und steuerfreiheit hodln?  Wink
full member
Activity: 264
Merit: 111
September 15, 2017, 05:39:55 PM


Ab wann ist Bitcoin Kauf und Verkauf 'gewerblich'?

Ich habe bei der studentischen Steuerberatung den Berater gefragt und er hat gesagt
'Nur weil man immer die 1 Jahresgrenze einhält (gekaufte bitcoins erst immer nach 1 jahr verkaufen), heißt das nicht dass es nicht gewerblich ist'

(Auf Nachfrage hat er dann meinen Fall angeschaut und gesagt 'ist nicht gewerblich', hätt noch besser nachfragen sollen)

Aber wenn die 1-Jahresgrenze die Gewerblichkeit nicht festmacht, wann ist es dann gewerblich?

Danke falls wer was weiß!
full member
Activity: 329
Merit: 101
September 15, 2017, 05:14:43 PM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.

Gibt's schon irgendwelche Neugikeiten zum Thema getrennte "Wallets" für die Börse/Exchange/Traden und zum Halten?. Da ich ja bspw. einige Coins nur über BTC kaufen/tauschen kann, könnte ich ja BTC in meinem Hardware-Wallet NIE länger als ein Jahr halten, wenn ich es nicht trennen könnte und insgesamt FIFO anwenden müsste.
Jump to: