jeder professionelle Berater gibt dir dieselbe Antwort "hängt vom Fall ab". Es gibt keine einheitliche Regelung.
Die meisten wenden Regeln an wie "Gewinnerzielungsabsicht" und "wiederkehrende Tätigkeit". Das dürfte zumindest auf alle Trader zutreffen (weniger auf Holder), weshalb alle Trader von so ziemlich jedem Berater als gewerblich eingestuft werden.
Es gab schon einen Thread dazu, hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/gewerbe-anmelden-wenn-man-mit-bitcoins-handelt-1616661da natürlich keiner gewerblich sein will, wurde sich iwie darauf geeinigt, dass wir uns nicht einigen können.
Iwo, aber glaube nicht in dem Thread, wurde noch ein Gerichtsurteil von einem Aktien-Daytrader gepostet, der als "nicht gewerblich" eingestuft wurde, obwohl er jeden Tag viele Hundertausende Euro getradet hat und hohe Gewinne hatte. Die Hauptbegründung dabei war glaube ich das nicht vorhandensein von "fachmännischer Einrichtung" (mir fällt der Fachbegriff grad nicht mehr ein.. geht darum, dass der Herr kein richtigen Betrieb mit Angestellten oderso hatte, sondern er das von zuhause mit privaten PC gemacht hat)
Bei Gewerblichkeit schwirrt ja zusätzlich noch die BAFIN rum, welche gewerblichen Handel mit bTC sowei ich weiß verbietet... wobei ich da ehrlicherweise auch immer durcheinander komme. Ich glaub gewerblicher Handel auf Börsen ist erlaubt. Nicht erlaubt ist Handel im Namen Dritter, bzw gewerbliches Localbitcoins.