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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 169. (Read 1130263 times)

legendary
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September 20, 2017, 03:06:42 AM
Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
Darstellen brauchst du in der Steuererklärung zunächst gar nichts. Mittlerweile hat der Steuerbürger eine Belegvorhaltepflicht.
Du gibt’s einfach die entsprechenden Daten in die Anlage SO ein. Wenn es viele Veräußerungen sind, legst du einfach eine Liste bei. WENN das FA dann mal irgendwann nachfragt, musst du denen deine Transaktionen nachvollziehbar darstellen. Nachvollziehbar heißt aber, jeden Trade aufschlüsseln.
member
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September 19, 2017, 03:30:27 AM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.

Gibt's schon irgendwelche Neugikeiten zum Thema getrennte "Wallets" für die Börse/Exchange/Traden und zum Halten?. Da ich ja bspw. einige Coins nur über BTC kaufen/tauschen kann, könnte ich ja BTC in meinem Hardware-Wallet NIE länger als ein Jahr halten, wenn ich es nicht trennen könnte und insgesamt FIFO anwenden müsste.

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich pers. werde in solchen Fällen alles in einem Rutsch machen .. also AltCoin -> z.B. Bitcoin - Bitcoin -> Fiat. Natürlich kann es dazwischen zu Kursänderungen kommen, die ich aber auch berücksichtigen werde. Ein weiteres Jahr Bitcoin halten, werde ich sicherlich nicht. Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
jr. member
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September 18, 2017, 10:49:16 PM
Na in unserem Fall ist "Gewinnerziehlungsabsicht" "Eigenverantwortlich" und "auf Dauer ausgerichtet" ganz einfach nicht das maß der Dinge.

R 15.7. der Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2012) sagt uns das die Verwaltung des eigenen Vermögens kein Grund ist sich selbstständig zu machen. Wäre ja noch schöner so leicht aus der Staatlichen Rentenkasse raus zu kommen...
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September 18, 2017, 04:32:46 PM
Liebe Leute,
Danke voll

im geposteten Thread habe ich mich bei diesem Post sehr informiert gefühlt:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.16319669

LG
legendary
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September 18, 2017, 02:46:48 PM
Roccker:

Du scheinst ja schon selber festzustellen, dass du lieber nachgefragt hättest.
Kannst ja mal googeln, was gewerblich bedeutet. Wenn du meinst, es trifft auch dich zu.....

Mit der Ahnung ist das so eine Sache. Hier gibt es einige die dem Grunde nach schon wissen, was sie tun.
Aber letztendlich bist du verantwortlich für deine Steuererklärung und kannst dich im Zweifel nicht auf
Antworten aus einem Forum berufen. Das was ich hier schreibe ist so, wie ich es angeben werde.

Bisher habe ich hier nichts darüber gelesen, dass ein gelegentlicher Handel (was ist gelegentlich Roll Eyes ) ein gewerbsmäßige Handeln hervorruft.
Selbst die Hürde als Einstufung gewerblich für das Daytrading im Aktienbereich ist sehr hoch.

Eine Handvoll Steuerberater gibt es hier im Forum.

Serpens66, meinst Du "Finanzdienstleistung erbringen"
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit
legendary
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September 18, 2017, 02:03:37 PM
jeder professionelle Berater gibt dir dieselbe Antwort "hängt vom Fall ab". Es gibt keine einheitliche Regelung.
Die meisten wenden Regeln an wie "Gewinnerzielungsabsicht" und "wiederkehrende Tätigkeit". Das dürfte zumindest auf alle Trader zutreffen (weniger auf Holder), weshalb alle Trader von so ziemlich jedem Berater als gewerblich eingestuft werden.

Es gab schon einen Thread dazu, hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/gewerbe-anmelden-wenn-man-mit-bitcoins-handelt-1616661
da natürlich keiner gewerblich sein will, wurde sich iwie darauf geeinigt, dass wir uns nicht einigen können.
Iwo, aber glaube nicht in dem Thread, wurde noch ein Gerichtsurteil von einem Aktien-Daytrader gepostet, der als "nicht gewerblich" eingestuft wurde, obwohl er jeden Tag viele Hundertausende Euro getradet hat und hohe Gewinne hatte. Die Hauptbegründung dabei war glaube ich das nicht vorhandensein von "fachmännischer Einrichtung" (mir fällt der Fachbegriff grad nicht mehr ein.. geht darum, dass der Herr kein richtigen Betrieb mit Angestellten oderso hatte, sondern er das von zuhause mit privaten PC gemacht hat)

Bei Gewerblichkeit schwirrt ja zusätzlich noch die BAFIN rum, welche gewerblichen Handel mit bTC sowei ich weiß verbietet... wobei ich da ehrlicherweise auch immer durcheinander komme. Ich glaub gewerblicher Handel auf Börsen ist erlaubt. Nicht erlaubt ist Handel im Namen Dritter, bzw gewerbliches Localbitcoins.
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September 18, 2017, 09:44:10 AM
Tjo, 'abhängig vom speziellen Fall' ist ja keine richtige Antwort, man braucht doch sowas wie Rechts-Sicherheit, nicht 'Naja, schaust halt dann wie der Richter entscheidet'.
Also von was hängt das ab ist die Frage.

Ich bin wohl bissi angefressen auf mich selber warum ich da nicht nachgehakt habe, weil ich kriege so schnell keine Gelegenheit mehr zu einem Steuerberater zu sprechen (ohne einiges zu löhnen)

Ich hab 2014 bissi gekauft und verkauft, dann lang nix, jetzt wieder hauptsächlich gekauft und auch spur verkauft.

Er hat meinen Fall gehört (damals '2014 etwas gekauft und seitdem nix gemacht' - und dann hat er gesagt 'na, dann wohl nicht')

Es ist ein Thema dass hier eigentlich wohl alle betrifft - ist dein Bitcoinhandel gewerblich oder nicht.
Weil wenns gewerblich ist, dann ist die 1 Jahres-Regel auch außer Kraft, und man ist auf alle Gewinne steuerpflichtig.


Und bis jetzt schaut es aus es hat keiner recht eine Ahnung, ich am wenigsten, der junge Steuerberater wohl auch weniger und du sagst mir grad du auch nicht, oder?

Ich denke aber doch dass irgendwer hier schon die Antwort (von Steuerberater) hat.

ps ihr seid super und das Forum ist super und da bin ich sehr dankbar dafür
legendary
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September 18, 2017, 09:32:53 AM


Ab wann ist Bitcoin Kauf und Verkauf 'gewerblich'?

Ich habe bei der studentischen Steuerberatung den Berater gefragt und er hat gesagt
'Nur weil man immer die 1 Jahresgrenze einhält (gekaufte bitcoins erst immer nach 1 jahr verkaufen), heißt das nicht dass es nicht gewerblich ist'

(Auf Nachfrage hat er dann meinen Fall angeschaut und gesagt 'ist nicht gewerblich', hätt noch besser nachfragen sollen)

Aber wenn die 1-Jahresgrenze die Gewerblichkeit nicht festmacht, wann ist es dann gewerblich?

Danke falls wer was weiß!
Na, irgendwie hat er doch schon geantwortet. Ist abhängig vom speziellen Fall.
Wenn du eine Fachperson hast (zumindest hoffe ich, dass der Berater von Fach ist), dann wäre es doch das naheliegendste, ihn zu Fragen.
Um welchen Fall geht es denn bei dir?
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expect(brain).toHaveBeenUsed()
September 16, 2017, 04:16:54 AM
Steuererklärung für Krypto Trading ist super nervtötend. Wenn du nur hodlst hast du definitv wengier Stress + fährst steuerfrei.
FTFY
Wäre die Steuererklärung für "Krypto" super nervtötend, was sollte man dann für weniger Stress und steuerfreiheit hodln?  Wink

nen Crypto Index, wenns mal einen einheitlichen gäbe...
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September 15, 2017, 04:45:16 PM
Steuererklärung für Krypto Trading ist super nervtötend. Wenn du nur hodlst hast du definitv wengier Stress + fährst steuerfrei.
FTFY
Wäre die Steuererklärung für "Krypto" super nervtötend, was sollte man dann für weniger Stress und steuerfreiheit hodln?  Wink
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September 15, 2017, 04:39:55 PM


Ab wann ist Bitcoin Kauf und Verkauf 'gewerblich'?

Ich habe bei der studentischen Steuerberatung den Berater gefragt und er hat gesagt
'Nur weil man immer die 1 Jahresgrenze einhält (gekaufte bitcoins erst immer nach 1 jahr verkaufen), heißt das nicht dass es nicht gewerblich ist'

(Auf Nachfrage hat er dann meinen Fall angeschaut und gesagt 'ist nicht gewerblich', hätt noch besser nachfragen sollen)

Aber wenn die 1-Jahresgrenze die Gewerblichkeit nicht festmacht, wann ist es dann gewerblich?

Danke falls wer was weiß!
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September 15, 2017, 04:14:43 PM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.

Gibt's schon irgendwelche Neugikeiten zum Thema getrennte "Wallets" für die Börse/Exchange/Traden und zum Halten?. Da ich ja bspw. einige Coins nur über BTC kaufen/tauschen kann, könnte ich ja BTC in meinem Hardware-Wallet NIE länger als ein Jahr halten, wenn ich es nicht trennen könnte und insgesamt FIFO anwenden müsste.
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September 15, 2017, 03:33:35 AM
und so macht das hier auch jeder??!! Interessant

Danke für eure Antworten Smiley Was ist wenn ich denn nur 200€ Gewinn habe? Also bei dem Trade. Bin ich ja unter 600. Kann ich dann 3*200€ Gewinn traden?

Steuererklärung für Krypto ist super nervtötend. Wenn du nur hodlst hast du definitv wengier Stress + fährst steuerfrei.

Die Freigrenze beträgt 600 EUR. Also machst du innerhalb des Jahres durch Trades 600 EUR profit, dann ist es steuerfrei. Machst du aber 601 EUR, dann musst du die gesamten 601 EUR versteuern.
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September 15, 2017, 03:19:10 AM
Hallo, da ich meine Frage noch nicht richtig beantwortet bekommen habe hier mal explizit.

ich wollte jetzt auch mal mit dem Handel anfangen. Und zwar fiat gegen BTC.
Hab dies Jahr jedoch bereits 600€ Gewinn erzielt.
Wie mache ich das nun? Wollte relativ kompakt starten, dh. mit ingesamt ca. 20.000 Euro. Wie verhält sich das denn nun mit meinen Steuern? Möchte gern die 1 Jahres Frist erfüllen.

kleines Beispiel dazu:
1.trade == ich kaufe für 20.000 BTC  1.10.2017
2.trade == Bitcoin steigt, ich verkaufe (1500€ Gewinn) 1.11.2017
3.trade == Bitcoin fällt, ich kaufe(mit 21.500€, also Gewinn und Startkapital zusammen) 1.12.2017
Nun ziehe ich die "Gewinn-BTC" auf ein Wallet und halte die 1 Jahr. Mit dem Rest (20.000€) spiele ich das Spiel beliebig oft

Ist das dann noch alles Steuerfrei? Besonders trade 2 macht mich da stutzig. Ich trade das ganze ja auch nicht gleich, sonders es vergehen immer Wochen dazwischen... Wie soll man das vernünftig angehen. Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.

Danke für die Antworten

Wieso sollte das steuerfrei sein? Du hast nach dem 2. Trade 1500Euro Gewinn gemacht und auch realisiert durch den Verkauf, die musst du ganz normal versteuern. Wenn du das beliebig oft machst, dann musst du alle weiteren Gewinne auch versteuern.

und so macht das hier auch jeder??!! Interessant

Danke für eure Antworten Smiley Was ist wenn ich denn nur 200€ Gewinn habe? Also bei dem Trade. Bin ich ja unter 600. Kann ich dann 3*200€ Gewinn traden?
member
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September 14, 2017, 04:37:43 PM
Hallo, da ich meine Frage noch nicht richtig beantwortet bekommen habe hier mal explizit.

ich wollte jetzt auch mal mit dem Handel anfangen. Und zwar fiat gegen BTC.
Hab dies Jahr jedoch bereits 600€ Gewinn erzielt.
Wie mache ich das nun? Wollte relativ kompakt starten, dh. mit ingesamt ca. 20.000 Euro. Wie verhält sich das denn nun mit meinen Steuern? Möchte gern die 1 Jahres Frist erfüllen.

kleines Beispiel dazu:
1.trade == ich kaufe für 20.000 BTC  1.10.2017
2.trade == Bitcoin steigt, ich verkaufe (1500€ Gewinn) 1.11.2017
3.trade == Bitcoin fällt, ich kaufe(mit 21.500€, also Gewinn und Startkapital zusammen) 1.12.2017
Nun ziehe ich die "Gewinn-BTC" auf ein Wallet und halte die 1 Jahr. Mit dem Rest (20.000€) spiele ich das Spiel beliebig oft

Ist das dann noch alles Steuerfrei? Besonders trade 2 macht mich da stutzig. Ich trade das ganze ja auch nicht gleich, sonders es vergehen immer Wochen dazwischen... Wie soll man das vernünftig angehen. Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.

Danke für die Antworten

In deinem Beispiel müsstest du die 1500 EUR versteuern + alle andere zukünftigen Trades. Die Regel lautet - sobald du die Krypto-Währung oder zurück zu Fiat wechselst , musst du Steuern zahlen. Also z.B. wenn du mit BTC 1-2 Wochen später LTC kaufst und der BTC Kurs hat sich geändert, musst du die Differenz versteuern. Bei jedem Wechsel in eine neue Währung, wird auch der "Jahres-Timer" zurückgesetzt. 


hero member
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September 14, 2017, 02:54:20 PM
Hallo, da ich meine Frage noch nicht richtig beantwortet bekommen habe hier mal explizit.

ich wollte jetzt auch mal mit dem Handel anfangen. Und zwar fiat gegen BTC.
Hab dies Jahr jedoch bereits 600€ Gewinn erzielt.
Wie mache ich das nun? Wollte relativ kompakt starten, dh. mit ingesamt ca. 20.000 Euro. Wie verhält sich das denn nun mit meinen Steuern? Möchte gern die 1 Jahres Frist erfüllen.

kleines Beispiel dazu:
1.trade == ich kaufe für 20.000 BTC  1.10.2017
2.trade == Bitcoin steigt, ich verkaufe (1500€ Gewinn) 1.11.2017
3.trade == Bitcoin fällt, ich kaufe(mit 21.500€, also Gewinn und Startkapital zusammen) 1.12.2017
Nun ziehe ich die "Gewinn-BTC" auf ein Wallet und halte die 1 Jahr. Mit dem Rest (20.000€) spiele ich das Spiel beliebig oft

Ist das dann noch alles Steuerfrei? Besonders trade 2 macht mich da stutzig. Ich trade das ganze ja auch nicht gleich, sonders es vergehen immer Wochen dazwischen... Wie soll man das vernünftig angehen. Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.

Danke für die Antworten

Wieso sollte das steuerfrei sein? Du hast nach dem 2. Trade 1500Euro Gewinn gemacht und auch realisiert durch den Verkauf, die musst du ganz normal versteuern. Wenn du das beliebig oft machst, dann musst du alle weiteren Gewinne auch versteuern.
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
September 14, 2017, 10:09:05 AM
Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht.
Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen.

Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost.
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September 14, 2017, 07:35:17 AM
Hallo, da ich meine Frage noch nicht richtig beantwortet bekommen habe hier mal explizit.

ich wollte jetzt auch mal mit dem Handel anfangen. Und zwar fiat gegen BTC.
Hab dies Jahr jedoch bereits 600€ Gewinn erzielt.
Wie mache ich das nun? Wollte relativ kompakt starten, dh. mit ingesamt ca. 20.000 Euro. Wie verhält sich das denn nun mit meinen Steuern? Möchte gern die 1 Jahres Frist erfüllen.

kleines Beispiel dazu:
1.trade == ich kaufe für 20.000 BTC  1.10.2017
2.trade == Bitcoin steigt, ich verkaufe (1500€ Gewinn) 1.11.2017
3.trade == Bitcoin fällt, ich kaufe(mit 21.500€, also Gewinn und Startkapital zusammen) 1.12.2017
Nun ziehe ich die "Gewinn-BTC" auf ein Wallet und halte die 1 Jahr. Mit dem Rest (20.000€) spiele ich das Spiel beliebig oft

Ist das dann noch alles Steuerfrei? Besonders trade 2 macht mich da stutzig. Ich trade das ganze ja auch nicht gleich, sonders es vergehen immer Wochen dazwischen... Wie soll man das vernünftig angehen. Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.

Danke für die Antworten
member
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September 12, 2017, 12:57:18 AM
"Gleichwohl könnten Sie mit Ihren inländischen Einkünften in Deutschland der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, § 1 Abs. 4 EStG. Die Definition inländischer Einkünfte nimmt § 49 EStG abschließend vor. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG erzielen Sie aus der Veräußerung von Bitcoins jedoch keine inländischen Einkünfte, so dass hierfür in Deutschland keine beschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt.

 Ich stimme Ihnen daher zu, dass dieser Gewinn in Deutschland nicht versteuert werden muss."

Quote
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Ihnen mitgeteilte Auskunft unverbindlich ergeht und hierdurch kein Anspruch auf Vertrauensschutz besteht


Das sind die Angaben, die Herr Müller erhalten hat.

@Serpens66 , das kommt natürlich darauf an WO Herr Müller in Asien lebt.

Herr Müller möchte diesbezüglich jedoch keine weiteren persönlichen Angaben von sich preisgeben Wink Wenn es wirklich für jemanden wichtig sein sollte, dann bitte PN an mich.


legendary
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September 11, 2017, 04:08:22 PM
Nachtrag zu meinem vergangen Post bzgl. Herrn Müller.

Nach Rücksparche mit einem Steuerberater, einem Anwalt und dem Finanzamt ist Herr Müller tatsächlich von der Steuer befreit!
Falls du das noch liest:
Hast du auch eine Begründung?
Ich hätte es so beantwortet, dass bitcoingewinne dort verstuert werden wo "wohnistz/gewöhnlicher Aufenthalt" ist. Wenn man also in Asien lebt, dann zahlt man dort auch die Steuern für Bitcoingewinne und natürlich nicht in Deutschland.
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