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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 19. (Read 1136198 times)

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October 13, 2021, 03:16:23 AM
Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.

Ja, mal schauen was Schnecke dazu sagt.



Es kommt in Österreich Bewegung in die steuerliche Thematik. Und zwar soll nach einem Vortrag des Ministerrates vom 6.10.2021 Krypto zum 01.01.2022 als Kapitalvermögen eingestuft werden. Dadurch würde die Haltefrist wegfallen. Die Frage ist aber, ab wann das gilt. Also würde mit Stichtag 01.01.2022 alle Kryptoassets, die seit dem 01.01.2021 angeschafft wurden, automatisch aus der Haltefrist rausfallen oder gibt es dazu noch einen Übergangslösung? Auf jeden Fall scheint es in Österreich schnell zu gehen.

https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-krypto-assets-als-kapitalvermoegen-ab-1-1-2022-geplant/
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October 12, 2021, 06:01:27 AM
Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.

Vielleicht war Krypto ja noch on top auf die normale Steuererklärung? Kann ja sein, dass er/sie steuerfreie Lohnersatzleistungen > 410 Euro wie z.B. Krankengeldbezug erhalten hat und daher eine Veranlagungspflicht vorgesehen ist.
Also so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurde die Steuererklärung für 2017 schon gemacht, im März diesen Jahres hat er/sie dann erst erkannt, dass einige Trades wohl steuerpflichtig waren und die wurden jetzt nachdeklariert.
Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.
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October 12, 2021, 02:03:11 AM
Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.

Vielleicht war Krypto ja noch on top auf die normale Steuererklärung? Kann ja sein, dass er/sie steuerfreie Lohnersatzleistungen > 410 Euro wie z.B. Krankengeldbezug erhalten hat und daher eine Veranlagungspflicht vorgesehen ist.
Also so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurde die Steuererklärung für 2017 schon gemacht, im März diesen Jahres hat er/sie dann erst erkannt, dass einige Trades wohl steuerpflichtig waren und die wurden jetzt nachdeklariert.
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October 12, 2021, 12:39:05 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Update, falls es jemanden interessiert:

Ich habe mir Hilfe von einem Anwalt geholt, der sich auf Krypto spezialisiert hat. Wir haben alles mittels Cointracking so weit wie möglich aufgearbeitet, letztendlich waren nur noch Kleinstbeträge unklar. Er hat eine Nacherklärung für mich gemacht und ich habe jetzt den Steuerbescheid erhalten, etwas über 1000€ Nachzahlung.

Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.
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October 07, 2021, 04:14:36 PM
Die Beratung und das Erstellen der Steuererklärung inkl mehrseitigem Anschreiben zur Nacherklärung hat mich etwas über 1000€ gekostet. Das ist jetzt nicht gerade wenig, aber aufgrund der Aussagen, dass eine Steuerstraftat vorliegen könnte, habe ich mich nicht selbst rangetraut.

Es gibt die StBVV, die Vergütungsverordnung für Steuerberater. Dort ist ja fest definiert, wieviel er maximal nehmen darf. Bei dir hat er wahrscheinlich die volle Gebühr veranschlagt.

Musstest du 6% p.a. Zinsen auf die Steuernachzahlung bezahlen? Wenn ja, dann kannst du sie dir wiederholen, da sie verfassungswidrig sind.

Magst du uns noch erzählen, um welchen Steuerberater es sich handelt? Wir haben dafür diesen Thread Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) und da kannst du es gerne eintragen.
jr. member
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October 07, 2021, 01:42:59 PM
Die Beratung und das Erstellen der Steuererklärung inkl mehrseitigem Anschreiben zur Nacherklärung hat mich etwas über 1000€ gekostet. Das ist jetzt nicht gerade wenig, aber aufgrund der Aussagen, dass eine Steuerstraftat vorliegen könnte, habe ich mich nicht selbst rangetraut.
sr. member
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October 07, 2021, 01:16:04 PM
snip

Update, falls es jemanden interessiert:

Ich habe mir Hilfe von einem Anwalt geholt, der sich auf Krypto spezialisiert hat. Wir haben alles mittels Cointracking so weit wie möglich aufgearbeitet, letztendlich waren nur noch Kleinstbeträge unklar. Er hat eine Nacherklärung für mich gemacht und ich habe jetzt den Steuerbescheid erhalten, etwas über 1000€ Nachzahlung.

Und was kostet der Anwalt? Cointracking hätte man ja auch ohne ihn machen können.
jr. member
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October 07, 2021, 12:57:31 PM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Update, falls es jemanden interessiert:

Ich habe mir Hilfe von einem Anwalt geholt, der sich auf Krypto spezialisiert hat. Wir haben alles mittels Cointracking so weit wie möglich aufgearbeitet, letztendlich waren nur noch Kleinstbeträge unklar. Er hat eine Nacherklärung für mich gemacht und ich habe jetzt den Steuerbescheid erhalten, etwas über 1000€ Nachzahlung.
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October 02, 2021, 03:59:48 PM
Ich habe eine kleine Verständnissfrage zu Thema FIFO. Mir ist nicht ganz klar was genau laut FIFO nun meine "ersten Coins" sind? Die folgenen Zahlen sind fiktiv.

Vor 1,5 Jahren angefangen monatlich Beträge in BTC zu investieren (Nuri).
Vor einigen Monaten habe ich davon ein Teil in das Nuri Lending gepackt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Teil der ins Lending geht schon die 1 Jahr Haltefrist abgesessen. Ein anderer noch nicht. Ein weiterer Teil sitzt ohne Lending weiter in der Wallet.

Sollte ich irgendwann mal etwas auszahlen wollen, sollten das natürlich idealerweise die Coins sein die noch auf der normalen Wallet liegen und die 1 Jahr Haltefrist schon abgesesen haben. Die Coins im Lending sollten dann später folgen wenn da steuerlich alles komplett klar und gerichtsfest ist.

Nur mir ist nicht klar welche Coins ich bei einer heutigen Auszahlung eigentlich anpacke? Welche Coins sind damals ins Lending gegangen? Oder spielt das keine Rolle weil alle Coins quasi immernoch zusammengefasst (Nuri) sind? Oder kann ich das FIFO durch die quasi 2 Wallets nun auch für jede Wallet so anwenden? Also, wenn ich mir aus meiner normalen Nuri Wallet etwas auszahlen lasse, wird auch nur da FIFO angewendet, und es werden nicht urplötzlich eigentlich Coins aus dem Nuri Lending genommen weil diese noch älter waren?

Ich weiß nicht, wie der Walletaufbau bei Nuri ist. Aber generell kannst du sogenannte Depottrennung machen. Als Depot gilt hier eine Walletadresse. Du kannst also auf einer Walletadresse nur hodlen und auf einer zweiten dein Lending machen. Die dritte Adresse benutzt du zum traden und so weiter.
Wenn du also ganz genau aufzeigen kannst, wann welcher gekaufte Coin (oder deren Anteil) wohin gewandert ist, kannst du natürlich die Coins ermitteln, die aus der Haltefrist schon raus sind.
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October 01, 2021, 05:07:21 PM
Ich habe eine kleine Verständnissfrage zu Thema FIFO. Mir ist nicht ganz klar was genau laut FIFO nun meine "ersten Coins" sind? Die folgenen Zahlen sind fiktiv.

Vor 1,5 Jahren angefangen monatlich Beträge in BTC zu investieren (Nuri).
Vor einigen Monaten habe ich davon ein Teil in das Nuri Lending gepackt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Teil der ins Lending geht schon die 1 Jahr Haltefrist abgesessen. Ein anderer noch nicht. Ein weiterer Teil sitzt ohne Lending weiter in der Wallet.

Sollte ich irgendwann mal etwas auszahlen wollen, sollten das natürlich idealerweise die Coins sein die noch auf der normalen Wallet liegen und die 1 Jahr Haltefrist schon abgesesen haben. Die Coins im Lending sollten dann später folgen wenn da steuerlich alles komplett klar und gerichtsfest ist.

Nur mir ist nicht klar welche Coins ich bei einer heutigen Auszahlung eigentlich anpacke? Welche Coins sind damals ins Lending gegangen? Oder spielt das keine Rolle weil alle Coins quasi immernoch zusammengefasst (Nuri) sind? Oder kann ich das FIFO durch die quasi 2 Wallets nun auch für jede Wallet so anwenden? Also, wenn ich mir aus meiner normalen Nuri Wallet etwas auszahlen lasse, wird auch nur da FIFO angewendet, und es werden nicht urplötzlich eigentlich Coins aus dem Nuri Lending genommen weil diese noch älter waren?
legendary
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September 20, 2021, 07:13:52 PM
Zweiter Post zur thematischen Trennung.
Ich weiß nicht, ob es hier schon gesagt wurde und ich es überlesen habe. Angenommen, die 10 Jahres Frist wird wirklich so umgesetzt. Dann wäre zumindest ein Vorteil, dass ich einen verlustreichen Coin nur kurz ins Staking geben müsste, um diesen Verlust steuerlich geltend machen zu können.
Beispiel: Coin vor 5 Jahren zu 10k€ gekauft, aktueller Preis 1k€. Diesen Coin ins Staking, Rewards abwarten und den Coin verkaufen -> Verlust: 9k€.
Sollte theoretisch so sein, ja. Allerdings scheint das Finanzamt, wenn man deren eigene Regeln gegen sie ausspielt, häufig mit "Gestaltungsmissbrauch" zu kommen. Daher sollte man das Staking/Lending vorsichthalber länger als ein paar Minuten machen, evlt. eine Woche oderso (Einnahmen zu generieren ist natürlich wichtig)... Wobei es dann evlt auch heißen kann "sind ja nur ein paar Cent Einnahmen daraus entstanden, das zählt nicht" - nur dann müsste das auch wieder umgekehrt gelten usw. usf.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde es auch wo gut wie möglich für mich selbst ausnutzen.
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September 20, 2021, 06:53:11 AM
Ich habe damals auch für meinen Dad mit seinem Geld Krypto gekauft, allerdings ist ganz klar definiert das ich keinen Nutzen daraus geschlagen habe, sowie er der alleinige BEsitzer davon ist - Auch kam das Geld von ihm - Haben die ganzen Sachen via Treuhandvertrag geregelt - ISt bei uns jedoch kein Erbfall, mein Vater wird seine Krypto eigentständig dann auf den Börsen verkaufen.

Unser Finanzamt hat das ganze so akzeptiert.
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September 20, 2021, 03:54:23 AM
Wie sieht es dann mit der Haltefrist aus?

Das fällt unter die Fußstapfentheorie

ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert.

Hier ist die Frage, wer wie was bezahlt hat. Wenn du das mit deinem Geld gekauft hast und ihm die Coins gegeben (verschenkt) hast, dann läge hier eine Schenkung von Kind zu Eltern vor. Der Freibetrag dabei beträgt 20.000€
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September 19, 2021, 05:59:53 PM
Wie sieht es dann mit der Haltefrist aus?
Muss ein Jahr gehalten werden um nicht nochmals Steuern zu zahlen oder gilt da die Haltefrist nicht?

Erbschaften und Krypto sind mal wieder ein besonderes Thema.
Die Erbschaftssteuer fällt erst einmal unabhängig von einer Haltefrist von Kryptos an. Das geerbte Vermögen ist ja entscheidend und dabei spielt es ja keine Rolle ob Bargeld, Schmuck, Immobilien oder eben Kryptos den Wert darstellen.
Also muss der Wert des geerbten Kryptoportfolios zum Zeitpunkt der Erbschaft als Grundlage für die Steuerberechnung herran gezogen werden, egal ob die Coins über oder unter der Haltefrist von einem Jahr liegen.

Für den Erben wiederum dürfte der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt der Coins relevant sein um diese steuerfrei veräußern zu können. Da eine Erbschaft ja keinen Trade darstellt, beginnt meiner Meinung nach die Haltefrist nicht wieder von neuen. Genau genommen erbst du ja die priv. Keys zu den Adressen und es findet ja nichtmal ein Transfer auf eine andere Adresse statt. Zu beachten wäre lediglich ob irgendwelche Coins des geerbten Portfolios einer 10 jährigen Haltefrist unterliegen.
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September 19, 2021, 05:04:15 PM
Hallo,

ich habe 2017 für meinen Vater in Kryptowährungen investiert. Diese sollen jetzt vererbt werden.

Freibetrag ist pro Kind 400.000 €, was darüber ist muss versteuert werden.
bis  75.000 € mit 7 %
bis 300.000 € mit 11 %
bis 600.000 € mit 15 %

Nehmen wir einfach mal 900.000 € an, Freibetrag 400.000 €, somit müssten 500.000 € mit 15 % bei Steuerklasse 1 versteuert werden.
Macht 75.000 € Steuern.

Wie sieht es dann mit der Haltefrist aus?
Muss ein Jahr gehalten werden um nicht nochmals Steuern zu zahlen oder gilt da die Haltefrist nicht?

Leider konnte ich über die Suchfunktion nichts passendes finden.
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September 18, 2021, 01:11:50 AM
das verstehe ich zwar noch nicht alles, aber kommt Zeit kommt Rat Wink

eine Info die ich gerade gelesen habe und D betrifft, hier ist anscheinend auch Mining "nicht" sofort gewerblich:
Quelle: Blockpit, weiter unten steht das zum Mining
Quote

also gleich in Ö
damit sind die Meldungen hier mit sofort gewerblich, eigentlich falsch und das sollten sich die diesen Standpunkt vertreten und kund tun mal ansehen.
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September 17, 2021, 06:41:56 AM
Zweiter Post zur thematischen Trennung.

Ich weiß nicht, ob es hier schon gesagt wurde und ich es überlesen habe. Angenommen, die 10 Jahres Frist wird wirklich so umgesetzt. Dann wäre zumindest ein Vorteil, dass ich einen verlustreichen Coin nur kurz ins Staking geben müsste, um diesen Verlust steuerlich geltend machen zu können.
Beispiel: Coin vor 5 Jahren zu 10k€ gekauft, aktueller Preis 1k€. Diesen Coin ins Staking, Rewards abwarten und den Coin verkaufen -> Verlust: 9k€.
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September 17, 2021, 03:44:16 AM
Mein Steuerberater sieht sich das schon an, allerdings bezweifle ich etwas sein Kompetenz auf diesem Gebiet.

Dazu gib es einen Thread und in diesem wurden tatsächlich zwei Steuerberater in Österreich genannt. Die kannst du ja mal kontaktieren, wenn du möchtest.
Wenn du die kontaktiert hast und mehr Infos hast, dann schreibe die Info gerne hier in der Steuer Thread und auch gerne ein Feedback in den Steuerberaterlistethread.

für österreich ist wohl https://www.crypto-tax.at/ ansprechpartner nummer 1. also das team von fr. enzinger wird immer wieder genannt.
es gibt auch die möglichkeit termine in wien zu vereinbaren. und auch kurze einheiten á 15 minuten per sykpe sind möglich!

nr 2. für österreich wäre dann https://www.martinpfeiffer.at/besteuerung-von-kryptowaehrungen-2/
die kanzlei hat 2 standorte in oberösterreich und dürfte eine spur günstiger sein als fr. enzinger.
von erfahrungen mit dieser kanzlei habe ich allerdings noch nicht viel gelesen.
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September 17, 2021, 03:31:55 AM
OK, habe die Quelle angegeben (Link hab ich dazu nicht).

Mein Steuerberater sieht sich das schon an, allerdings bezweifle ich etwas sein Kompetenz auf diesem Gebiet.
Wenn es dann soweit ist, ist ein Anruf beim FA auch nicht aus der Welt, die sind meist freundlich, aber auch nicht immer kompetent.
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September 17, 2021, 03:25:55 AM
# der Steuerguide kann bei Blockpit gratis gezogen werden, darum hänge ich ihn hier nicht an (weiß nicht ob ich das dürfte).

Auszug:
Quote
~

Auch wenn es jetzt hier ein wenig OT ist...
Klar ist es hier im Forum erlaubt Infos aus anderen Quellen zu zitieren oder zu verlinken. Aber es ist sehr wichtig dies entsprechend zu kennzeichnen damit es nicht zu Plagiatsvorwürfen kommt welche dich ganz schnell deinen Account hier kosten können.
Daher ist es gut das du den Auszug bereits in Quote-Tags gepackt hast, aber ein zusätzlicher Quellenlink unter dem Zitat wäre sehr sinnvoll.
Die wichtigen Forenregeln solltest du IMMER im Hinterkopf haben.
Zum Thema selbst kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich das Steuerrecht in AT nicht im Detail kenne. Aber im Zweifel solltest du vielleicht (d)einen Steuerberater zur Sicherheit fragen und dich nicht nur auf Aussagen im Web verlassen.
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