Der dann wohl sagen wird, dass nach aktuellen Regeln keine Haltefristverlängerung stattfindet.
Wann hast du das denn gemacht? Sind da schon welche in Fiat umgewandelt worden bzw, hast du schon "Zinsen" bekommen? Wenn nicht, würde ich sie einfach wieder rausziehen und es als Wallettransaktionen ohne Folgen abheften.
Das ist halt wieder super Finanzämter. Stand jetzt weiß also niemand ob meine Coins nun Steuerfrei sind oder eine Haltefrist von 10 Jahren haben. Ich kann also ne Münze werfen, mich für eine Möglichkeit entscheiden und im Zweifel bin ich in 4 Jahren am Arsch weil es dann eine entgültige Entscheidung gibt........klingt fair.
Nein ich habe bisher noch keinen Zinsen erzielt. Allerdings liegen meine Coins nun schon einige Tage auf dem Ertragskonto. Selbst wenn ich sie jetzt wieder rausziehe bekomme ich dann die Zinsen für eben diese 4 Tage.
Klag doch Dein Recht ein, wo ist das Problem vor Gericht zu ziehen?
PS: Zum Thema Steuersystem bei Kryptos in Deutschland: Ich denke einige aus anderen Ländern würden sich über ein solches Kryptofreundliches Steuersystem wie wir es haben freuen.
Klagen? Auf was genau?
Stand jetzt weiß niemand ob meine Coins steuerfrei sind oder nicht. Das heißt wenn Variante 1 wähle dann sind sie steuerfrei und ich muss nichtmal eine Steuererklärung abgeben. Auf was soll ich da klagen?
Gegen die Haltefristverlängerung bei der Besteuerung. Stand jetzt gelten 10 Jahre, deshalb klagen doch auch die anderen alle, weil Sie davon ausgehen, dass 10 Jahre nicht rechtskräftig sind. Ganz einfach.
"Kryptofreundlich" ja vielleicht. Klar und Eindeutig sind aber nochmal ein anderes paar Schuhe.
Dafür haben wir dann ja die Legislative in Deutschland, welche Dein Recht umsetzen kann. Manchmal muss man eben selbst tätig werden und nicht darauf warten, dass andere alles für einen vorkauen.
Gegen die Haltefristverlängerung? Wie kann ich gegen die Haltefristverlängerung klagen wenn ich garkeine Steuererklärung abgeben muss da meine Coins auch genauso steuerfrei sein könnten, da es null Informationen gibt wie das gehandhabt wird.? Sicher (wenn auch unklar ob rechtmäßig) ist momentan nur die 10 Jahre Haltefrist für Lending Coins. Wie sich das mit bereits gehodleten und steuerfreien coins verhält ist doch völlig unklar.
Stand jetzt sind Deine Coins nicht steuerfrei, da bei Dir die 10 Jahre Haltefrist gilt. Alles andere ist momentan noch Zukunftsmusik bzw. Spekulation. Vermutlich wird sich die 1 Jahres Frist hier durchsetzen, aber hat sich aktuell nun mal noch nicht. D.h. deklarierst Du Deinen Verkauf nicht in der Steuerklärung hast Du aktiv eine Steuerhinterziehung betrieben. Du könntest aber Deine Steuerklärung unter Vorbehalt einreichen und Anspruch auf Klage erheben, falls sich zukünftig das Steuerrecht dahin entwickelt, dass die 1 Jahres Haltedauer bei Dir trotz Lending greift.
Wo kann ich das nachlesen, das bereits aus der Haltefrist gefallenen Coins plötzlich eine neue Haltefrist beginnt?
§23 EStG.
Zitat: "...zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
in einem Kalenderjahr bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren also, d.h. dein Kauf war 2017, die Bitcoins wären 2018 Steuerfrei, da du aber 2021 Lending betrieben hast fallen Sie in die nächste Kategorie und es gilt >10 Jahre.
Einfacher zu verstehen kann man es doch nicht mehr machen.
Aktuell wird aber diskutiert ob diese Frist so korrekt ist, ein Urteil gibt es bis dato nicht, demnach gilt erstmal weiterhin 10 Jahre.
Ich bin raus hier und genieße die Sonne... Bye
Häh das hat doch mit meiner Frage nix zu tun.
Ja, wenn ich Lending betreibe habe ich nicht mehr 1 Jahr Haltefrist sondern 10 Jahre. Wo genau ließt du aus dem ESTG jetzt heraus das sich eine bereits abgelaufene Frist einfach wieder erhöht?
Kann ihm das bitte ein anderer erklären...
Deine Bitcoins waren aufgrund des Lendings nun nie steuerfrei... vertehst Du das nicht?
Das ist so als wenn ich Dir sage, wenn Du es schaffst ein jahr nicht zu poppen, dann bezahle ich Dir ein Lebenlang den Puff, ausser Du schleuderst Dir innerhalb einer Frist von 10 Jahren einen, dann gilt das nciht.