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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 18. (Read 1131303 times)

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October 29, 2021, 09:12:21 AM
1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

1. Hast du die 1.5 BTC noch? Wann hast du sie bekommen? Hast du die auch zum Traden benutzt?
2. Welche Kontoauszüge? Die von der Bank? Hast du noch Aufzeichnungen von den Börsen? Login Daten? In deine Email Ordner reingeschaut? Walletadressen?

Im Worstcase sagt das FA: Versteuerung mit Höchstsatz. Verspätungszuschlag von max. 25k€. Eventuell zusätzlich Steuerstraftat.

Wir brauchen mehr Details, wenn wir dir helfen sollen.

Dein Beispiel mit dem Koks Dealer ist nicht ernst gemeint, oder? Glaubst du ehrlich, sein größtes Problem wäre das FA?

1. joa aber wie gesagt, damit hab ich immer rum getradet. ich habe die meine ich 2017 bekommen.
2. Kontoauszüge von der Bank. also da sieht man wieviel EURO ich auf die börse überwiesen habe. damals hab ich oft bei litebit.eu gekauft meine ich. und auf einer anderen seite auch noch. weiss aber nicht mehr genau welche. in meinem email postfach wird man nichts mehr finden. alles weg. login daten von litebit hab ich evtl. noch.

versteurung mit Höchstsatz sind in DE 42% oder mehr ?

doch, warum soll das nicht ernst gemeint sein ?? solang der jenige nicht gefasst wurde und unter verdacht steht ?? okay, evtl ist das ein blöder vergleich. es geht einfach nur darum. was wenn ich BTC auszahle will. aber NICHTS nachweisen kann. woher die ganzen BTC kommen. darum geht es.

Als du sie bekommen hast, hast du sie ja an eine Walletadresse bekommen. Das ist also dein Startpunkt. Von da aus hangelst du dich dann z.B. mit https://blockchair.com/ weiter zur nächsten Adresse. Blockchair zeigt dir auch den damaligen USD Preis an.
Schau mal, ob du die Daten von litebit hast. Dort kannst du dir dann die Daten runterziehen. Eventuell den Support anschreiben, wenn die Daten zu alt sind.
Eventuell hilft dir ein Tool wie cointracking.info.
Hast du denn seit 2017 nichts aufgezeichnet?

Höchstsatz in DE: 45% ab ca. 270k€

Aber wenn du nichts nachweisen kannst oder willst, dann lass dich bei einem Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht beraten.

Zu deinem Beispiel: Wenn der Koksdealer auscasht, dann macht er es bestimmt nicht über sein Bankkonto und bezahlt brav Steuern.... Also blödes Beispiel.  Wink
member
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October 29, 2021, 08:35:22 AM
1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

1. Hast du die 1.5 BTC noch? Wann hast du sie bekommen? Hast du die auch zum Traden benutzt?
2. Welche Kontoauszüge? Die von der Bank? Hast du noch Aufzeichnungen von den Börsen? Login Daten? In deine Email Ordner reingeschaut? Walletadressen?

Im Worstcase sagt das FA: Versteuerung mit Höchstsatz. Verspätungszuschlag von max. 25k€. Eventuell zusätzlich Steuerstraftat.

Wir brauchen mehr Details, wenn wir dir helfen sollen.

Dein Beispiel mit dem Koks Dealer ist nicht ernst gemeint, oder? Glaubst du ehrlich, sein größtes Problem wäre das FA?
... es geht einfach nur darum. was wenn ich BTC auszahle will. aber NICHTS nachweisen kann. woher die ganzen BTC kommen. darum geht es.

Das ist aber weniger eine Steuerfrage, als eine AML / Geldwäsche Frage der jeweiligen Börse. Das ist ja von Börse zu Börse unterschied, selbst wenn die Börse es durchwinkt, kann Deine Bank immernoch Faxen machen und Mittelherkünfte verlangen.
jr. member
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October 29, 2021, 08:07:30 AM
1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

1. Hast du die 1.5 BTC noch? Wann hast du sie bekommen? Hast du die auch zum Traden benutzt?
2. Welche Kontoauszüge? Die von der Bank? Hast du noch Aufzeichnungen von den Börsen? Login Daten? In deine Email Ordner reingeschaut? Walletadressen?

Im Worstcase sagt das FA: Versteuerung mit Höchstsatz. Verspätungszuschlag von max. 25k€. Eventuell zusätzlich Steuerstraftat.

Wir brauchen mehr Details, wenn wir dir helfen sollen.

Dein Beispiel mit dem Koks Dealer ist nicht ernst gemeint, oder? Glaubst du ehrlich, sein größtes Problem wäre das FA?

1. joa aber wie gesagt, damit hab ich immer rum getradet. ich habe die meine ich 2017 bekommen.
2. Kontoauszüge von der Bank. also da sieht man wieviel EURO ich auf die börse überwiesen habe. damals hab ich oft bei litebit.eu gekauft meine ich. und auf einer anderen seite auch noch. weiss aber nicht mehr genau welche. in meinem email postfach wird man nichts mehr finden. alles weg. login daten von litebit hab ich evtl. noch.

versteurung mit Höchstsatz sind in DE 42% oder mehr ?

doch, warum soll das nicht ernst gemeint sein ?? solang der jenige nicht gefasst wurde und unter verdacht steht ?? okay, evtl ist das ein blöder vergleich. es geht einfach nur darum. was wenn ich BTC auszahle will. aber NICHTS nachweisen kann. woher die ganzen BTC kommen. darum geht es.
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October 29, 2021, 07:14:04 AM
1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

1. Hast du die 1.5 BTC noch? Wann hast du sie bekommen? Hast du die auch zum Traden benutzt?
2. Welche Kontoauszüge? Die von der Bank? Hast du noch Aufzeichnungen von den Börsen? Login Daten? In deine Email Ordner reingeschaut? Walletadressen?

Im Worstcase sagt das FA: Versteuerung mit Höchstsatz. Verspätungszuschlag von max. 25k€. Eventuell zusätzlich Steuerstraftat.

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Dein Beispiel mit dem Koks Dealer ist nicht ernst gemeint, oder? Glaubst du ehrlich, sein größtes Problem wäre das FA?
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October 29, 2021, 06:55:08 AM
Meine Meinung kurz und knapp dazu:

1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

1) Im Normalfall weiß man von wem das Geschenk war.
2) Kontoauszüge sollten als Mittelherkunfsnachweis ausreichen.

bzw was ist wenn ich NICHTS belegen kann ?? wie geht das Finanzamt vor ??

Das kann dir nur dein zuständiges Finanzamt sagen.
Ich würde an deiner Stelle dort anrufen und nachfragen wie du vorgehen sollst wenn du jetzt 500k in BTC besitzt und nich nachweisen kannst woher sie kommen Grin
Nein Spaß beiseite ruf dort an und erkläre dem zuständigen Bearbeiter deinen Fall... auch beim FA arbeiten normale Menschen mit denen man sprechen kann.

Und noch kurz zum 1,5 BTC bekommen und ohne Aufzeichnungen wild rumgetauscht. Schwierig da jeder Trade nachgewiesen werden muss.
Wie das FA berechnet wenn kein Trade nachvollzogen werden kann muss dir auch jemand vom FA sagen... oder es gibt vielleicht einen Steuerberater in deiner Nähe der da eine gute Idee für diesen Fall hat.
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October 29, 2021, 02:40:16 AM
Ich hab auch mal eine eher strategische Frage. Ich hab hier im Forum und im Netz gelesen, dass man pro forma Einspruch gegen einen Bescheid einlegen soll, da die Besteuerung ja doch nicht so klar sei. Gerde da es ja z.B. in ElSalavador eine Währung ist, könnte es vllt Sinn machen. Aber darum gehts mir nicht, sondern man zerschießt sich ja damit die steuerfreie Einjahresfrist, oder? Also nehmen wir an, dem Einspruch wird stattgegeben und Cryptos z.b. als Kapitalerträge gezählt, dann schneidet man sich womöglich ins eigene Fleisch, weil dann die möglicherweise steuerfreien Coins beim Verkauf auf jeden Fall versteuer werden müssten. Was meint ihr? Legt ihr Widerspruch ein oder zahlt ganz normal?
jr. member
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October 28, 2021, 07:09:20 PM
ich hab mal eine frage zu den Thema Steuern.

nehmen wir mal an. ich hab 1,5 BTC geschenkt bekommen. und irgendwann gegen ende 2017 habe ich selber ALT Coins gekauft. nun habe ich aber bis heute ständig hin und her getradet.
jetzt hab ich am ende beispiel 500K gemacht und will die auszahlen. wie läuft das mit der besteuerung ab ? ich frage weil ich
1. nicht nachweisen kann, von wem ich die 1,5 BTC geschenkt bekommen hab.
2. ich nicht genau belegen kann, wieviel ich selber 2017 investiert habe. ich kann höchstens nur die kontoauszüge beilegen.

bzw was ist wenn ich NICHTS belegen kann ?? wie geht das Finanzamt vor ?? beispiel ein Koks Dealer hat unmengen an geld gemacht. und er will sich nun seine BTC auszahlen lassen. belegen kann er natürlich nichts. zieht das Finanzamt, die ganze kohle ein ? oder muss er 42 - 50% steuern bezahlen ?

ich frage weil ich wie gesagt so gut wie nichts nachweisen kann. ausser die kontoauszüge von 2017 - 2018
legendary
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October 23, 2021, 11:33:19 AM
Mir setzt irgendwie der Gedanke von FIFO noch quer im Kopf. Hier mal ein Beispiel.
...
Nur falls es noch wen interessiert, die Antwort wurde hier bereits gegeben: https://coinforum.de/topic/27818-verwirrung-um-fifo-und-ein-mix-aus-lending-und-hodling/
newbie
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October 21, 2021, 05:05:50 AM
Mir setzt irgendwie der Gedanke von FIFO noch quer im Kopf. Hier mal ein Beispiel.

Ich kaufe 2020 zu gleichen Teilen BTC in den Monaten:

Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Im September 2021 werden 50% davon in ein Wallet geschoben welche die Haltefrist aufhebt/verlängert (zb. Lending etc). Allerdings handelt es sich ja erstmal nur um Walletverschiebung und kein Tausch/Veräußerung.

Jetzt habe ich 2 Überlegungen wie sich dieser Vorgang auf die Haltefristen auswirkt.

1. Nach FIFO waren die ins andere Wallet verschobenen Coins die Coins aus den Monaten Juni, Juli und August und September. Also die deren normale Haltefrist stand Heute abgelaufen war. Nach dieser Logik hätte ich stand Heute keinerlei steuerfreuen Coins (Die ersten 4 Monate 10 Jahre Haltefrist, die letzten 3 Monate die 1 Jahr Haltefrist noch nicht abgelaufen)

2. Da es keine Veräußerung ist und nur eine Walletverschiebung, werden auch keine Coins wirklich "bewegt". Das heißt meine Coins in der Wallet und meine Coins im Lending sind quasi ein Pool. Das heißt die Coins aus dem Juni, Juli, August, September wurden nicht bewegt und sind stand heute Steuerfrei bzw. generell wurden keine Coins wirklich bewegt. Wobei ich mich dann Frage...........wenn ich mir das Jahr 2020 angucke, für welche Monate gilt dann 1 Jahr Haltefrist und für welche Monate gilt 10 Jahre haltefrist?

Könnt ihr mir da helfen?
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October 14, 2021, 09:05:19 AM
Das würde keine Freude bereiten... und auf jeden Fall dürfen wir das nicht aus den Augen verlieren:
Quote
Wenn das so kommt, dann raten die Steuerberater dazu, Krypto-Assets, für welche zum Veräußerungszeitpunkt die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, bis zum 31. Dezember 2021 zu veräußern. Das könne „im Einzelfall aus rein steuerlicher Sicht vorteilhaft sein, um eingetretene Wertsteigerungen steuerfrei zu realisieren“. Bevor man das macht, sollte man aber auf die endgültige Neuregelung der Besteuerung von Krypto-Assets warten.

Vielleicht freut ihr euch am Ende auch, weil ein Tag vor Beginn des Gesetzes der letzte Bullenmarkttag ist und ihr alle am Top verkauft hat. Dann dürft ihr den Staat aber dankbar sein.  Grin

Man muss jetzt einfach abwarten, was da kommt. Bisher ist ja noch nicht mal bekannt, ob alle Trades besteuert werden sollen oder erst bei Umwandlung in Fiat.

Für Deutschland bin ich auch mal gespannt, wann es weitere Details gibt.
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October 14, 2021, 08:11:34 AM
Ich werde das Thema auf jeden Fall im Auge behalten und auch genau darauf achten welche News in nächster Zeit veröffentlicht werden. Aktuell beziehen sich die offiziellen Nachrichten dazu auf Lohnsteuer, CO2, KöSt etc.

Die Einstufung der Krypto-Assets macht aktuell nicht viel Welle da es sehr wenige Betroffene gibt... und die Leute die es ggf. bald betrifft wissen vermutlich noch nicht was da auf sie zukommt Lips sealed

Generelle 27,5 und Verlust der Haltefrist schwirrt ja schon länger im Raum rum.
1. ist auch das nicht schön (für uns) und 2. wäre das hier der SuperGau:
Quote
Wie viel wäre nun künftig an Steuern zu bezahlen, wenn Krypto-Assets wie Wertpapiere behandelt werden? „Insofern Einkünfte im Zusammenhang mit Krypto-Assets als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind, ist aus steuerlicher Sicht des Weiteren zu klären, ob der besondere Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 27,5 Prozent auf Krypto-Assets anwendbar ist. Ist das nicht der Fall, würden die aus Krypto-Assets resultierenden Einkünfte weiterhin dem progressiven Tarif von bis zu 55 Prozent unterliegen, allerdings dann ohne Steuerfreiheit nach Verstreichen einer Spekulationsfrist“, so Oberkleiner und Rommer.
Quelle: https://www.trendingtopics.at/bitcoin-steuern-ab-2022/

Das würde keine Freude bereiten... und auf jeden Fall dürfen wir das nicht aus den Augen verlieren:
Quote
Wenn das so kommt, dann raten die Steuerberater dazu, Krypto-Assets, für welche zum Veräußerungszeitpunkt die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, bis zum 31. Dezember 2021 zu veräußern. Das könne „im Einzelfall aus rein steuerlicher Sicht vorteilhaft sein, um eingetretene Wertsteigerungen steuerfrei zu realisieren“. Bevor man das macht, sollte man aber auf die endgültige Neuregelung der Besteuerung von Krypto-Assets warten.

Sonst könnte es durchaus (noch) böse(r) enden!
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October 14, 2021, 01:31:29 AM
Ich hoffe es gibt zumindest rechtzeitig konkrete und 100%ig verlässliche Infos bevor sowas kommt und wir dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden Lips sealed

Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist  aber wenn es ein neues Gesetz verkündet wird, dann muss es doch mit einem bestimmten Datum inkrafttreten. Ob es in Österreich auch eine rückwirkende Inkrafttretung gibt, weiß ich auch nicht.
Es wäre aber sicherlich nicht verkehrt, die entsprechenden Medien anzuschauen und/oder auch in Kontakt mit euren Steueberatern sein. Ich zumindest würde meinen Bitten, mich umgehend zu kontaktieren, sobald er da Infos hat.
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October 13, 2021, 03:25:59 PM
Danke für die Infos.
DAS wäre allerdings wirklich kein Spaß:
Autsch, das könnte ordentlich Weh tun... Österreich precht da ja ganz schön nach vorn und wenn man mal auf den Kalender schaut wird das eine knappe Kiste wenn nicht sehr zeitnah verlässliche Infos zur Verfügung gestellt werden, so das es auch jeder Kryptobesitzer in AT noch rechtzeitig mitbekommt. In der Vorweihnachtszeit haben die meisten ja den Kopf ganz woanders. Ich hoffe das einer der zukünftigen Koalitionspartner in der Politik bei uns hier in Deutschland solch ein Szenario verhindern wird.
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October 13, 2021, 09:55:12 AM
Danke für die Infos.
DAS wäre allerdings wirklich kein Spaß:
Quote
Für Altvermögen könnte dann die steuerfreie Veräußerung erhalten bleiben. Andererseits könnte eine solche Übergangsbestimmung aus Vereinfachungsgründen auch entfallen, was zu einer – im Ergebnis rückwirkenden (!) – Steuerpflicht bereits eingetretener aber bisher noch nicht realisierter Wertsteigerungen führen würde.
Quelle: https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-krypto-assets-als-kapitalvermoegen-ab-1-1-2022-geplant/

Ich hoffe es gibt zumindest rechtzeitig konkrete und 100%ig verlässliche Infos bevor sowas kommt und wir dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden Lips sealed
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October 13, 2021, 03:16:23 AM
Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.

Ja, mal schauen was Schnecke dazu sagt.



Es kommt in Österreich Bewegung in die steuerliche Thematik. Und zwar soll nach einem Vortrag des Ministerrates vom 6.10.2021 Krypto zum 01.01.2022 als Kapitalvermögen eingestuft werden. Dadurch würde die Haltefrist wegfallen. Die Frage ist aber, ab wann das gilt. Also würde mit Stichtag 01.01.2022 alle Kryptoassets, die seit dem 01.01.2021 angeschafft wurden, automatisch aus der Haltefrist rausfallen oder gibt es dazu noch einen Übergangslösung? Auf jeden Fall scheint es in Österreich schnell zu gehen.

https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-krypto-assets-als-kapitalvermoegen-ab-1-1-2022-geplant/
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October 12, 2021, 06:01:27 AM
Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.

Vielleicht war Krypto ja noch on top auf die normale Steuererklärung? Kann ja sein, dass er/sie steuerfreie Lohnersatzleistungen > 410 Euro wie z.B. Krankengeldbezug erhalten hat und daher eine Veranlagungspflicht vorgesehen ist.
Also so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurde die Steuererklärung für 2017 schon gemacht, im März diesen Jahres hat er/sie dann erst erkannt, dass einige Trades wohl steuerpflichtig waren und die wurden jetzt nachdeklariert.
Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.
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October 12, 2021, 02:03:11 AM
Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.

Vielleicht war Krypto ja noch on top auf die normale Steuererklärung? Kann ja sein, dass er/sie steuerfreie Lohnersatzleistungen > 410 Euro wie z.B. Krankengeldbezug erhalten hat und daher eine Veranlagungspflicht vorgesehen ist.
Also so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurde die Steuererklärung für 2017 schon gemacht, im März diesen Jahres hat er/sie dann erst erkannt, dass einige Trades wohl steuerpflichtig waren und die wurden jetzt nachdeklariert.
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October 12, 2021, 12:39:05 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Update, falls es jemanden interessiert:

Ich habe mir Hilfe von einem Anwalt geholt, der sich auf Krypto spezialisiert hat. Wir haben alles mittels Cointracking so weit wie möglich aufgearbeitet, letztendlich waren nur noch Kleinstbeträge unklar. Er hat eine Nacherklärung für mich gemacht und ich habe jetzt den Steuerbescheid erhalten, etwas über 1000€ Nachzahlung.

Für welches Jahr ist die Nachzahlung. 2017? Dann bist da damit aber etwas spät dran, so weit ich weiß gilt die vier Jahresfrist nur wenn du gar nicht verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, in deinem Fall war das aber nicht so.
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October 07, 2021, 04:14:36 PM
Die Beratung und das Erstellen der Steuererklärung inkl mehrseitigem Anschreiben zur Nacherklärung hat mich etwas über 1000€ gekostet. Das ist jetzt nicht gerade wenig, aber aufgrund der Aussagen, dass eine Steuerstraftat vorliegen könnte, habe ich mich nicht selbst rangetraut.

Es gibt die StBVV, die Vergütungsverordnung für Steuerberater. Dort ist ja fest definiert, wieviel er maximal nehmen darf. Bei dir hat er wahrscheinlich die volle Gebühr veranschlagt.

Musstest du 6% p.a. Zinsen auf die Steuernachzahlung bezahlen? Wenn ja, dann kannst du sie dir wiederholen, da sie verfassungswidrig sind.

Magst du uns noch erzählen, um welchen Steuerberater es sich handelt? Wir haben dafür diesen Thread Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste) und da kannst du es gerne eintragen.
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