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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 23. (Read 1132092 times)

legendary
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August 08, 2021, 06:16:33 AM
hmm also ich hab meine NEO coins seit 2017, hab bis letztes Jahr auch imm GAS geclaimed, aber jetzt eben seit 12 monaten nicht mehr.

Klingt so, als sollte ich schauen dass ich die NEOs in BTC tausche (steuerfrei) bevor dieser neue BMF Entwurf in Kraft tritt oder ?

Das kann der keiner sagen und am Ende kannst nur du entscheiden. Einige FA werden wohl schon nach dem Entwurf handeln, andere nicht.
Sollte das irgendwann mal alles spruchreif und endgültig sein, wird es wohl nicht rückwirkend gelten. Zumindest war es bisher immer so. Das ist aber keine Garantie.

also die aktuellen Regeln würden bedeuten 1Jahre Haltefrist ?

Also ich und mein Steuerberater machen es so: Neo nach §23 EStG mit Haltefrist von 1 Jahr. GAS beim Claimen nach §22 EStG versteuern; also nach dem Kurswert, wenn das GAS in mein Wallet eintrudelt.
Andere User und Steuerberater sehen es anders. Die sagen, GAS nach §22 EStG versteuern und dann 1 Jahr Haltefrist.
Einige sagen sogar, Kryptobesteuerung ist verfassungswidrig.

Jep, damit beschäftigen sich mittlerweile immer mehr Anwaltskanzlein was das Thema "verfassungswidrigkeit" angeht - Auch der deutsche Anwaltsverein spricht in seinem Statement dazu das es Klagen geben wird von vielen wegen dem vorhandenem Vollzugsdefizit.
legendary
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August 08, 2021, 06:10:28 AM
hmm also ich hab meine NEO coins seit 2017, hab bis letztes Jahr auch imm GAS geclaimed, aber jetzt eben seit 12 monaten nicht mehr.

Klingt so, als sollte ich schauen dass ich die NEOs in BTC tausche (steuerfrei) bevor dieser neue BMF Entwurf in Kraft tritt oder ?

Das kann der keiner sagen und am Ende kannst nur du entscheiden. Einige FA werden wohl schon nach dem Entwurf handeln, andere nicht.
Sollte das irgendwann mal alles spruchreif und endgültig sein, wird es wohl nicht rückwirkend gelten. Zumindest war es bisher immer so. Das ist aber keine Garantie.

also die aktuellen Regeln würden bedeuten 1Jahre Haltefrist ?

Also ich und mein Steuerberater machen es so: Neo nach §23 EStG mit Haltefrist von 1 Jahr. GAS beim Claimen nach §22 EStG versteuern; also nach dem Kurswert, wenn das GAS in mein Wallet eintrudelt.
Andere User und Steuerberater sehen es anders. Die sagen, GAS nach §22 EStG versteuern und dann 1 Jahr Haltefrist.
Einige sagen sogar, Kryptobesteuerung ist verfassungswidrig.
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August 06, 2021, 02:12:30 PM
hmm also ich hab meine NEO coins seit 2017, hab bis letztes Jahr auch imm GAS geclaimed, aber jetzt eben seit 12 monaten nicht mehr.

Klingt so, als sollte ich schauen dass ich die NEOs in BTC tausche (steuerfrei) bevor dieser neue BMF Entwurf in Kraft tritt oder ?

Das kann der keiner sagen und am Ende kannst nur du entscheiden. Einige FA werden wohl schon nach dem Entwurf handeln, andere nicht.
Sollte das irgendwann mal alles spruchreif und endgültig sein, wird es wohl nicht rückwirkend gelten. Zumindest war es bisher immer so. Das ist aber keine Garantie.

also die aktuellen Regeln würden bedeuten 1Jahre Haltefrist ?
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August 06, 2021, 08:08:20 AM
hmm also ich hab meine NEO coins seit 2017, hab bis letztes Jahr auch imm GAS geclaimed, aber jetzt eben seit 12 monaten nicht mehr.

Klingt so, als sollte ich schauen dass ich die NEOs in BTC tausche (steuerfrei) bevor dieser neue BMF Entwurf in Kraft tritt oder ?

Das kann der keiner sagen und am Ende kannst nur du entscheiden. Einige FA werden wohl schon nach dem Entwurf handeln, andere nicht.
Sollte das irgendwann mal alles spruchreif und endgültig sein, wird es wohl nicht rückwirkend gelten. Zumindest war es bisher immer so. Das ist aber keine Garantie.
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August 06, 2021, 05:24:12 AM
hmm also ich hab meine NEO coins seit 2017, hab bis letztes Jahr auch imm GAS geclaimed, aber jetzt eben seit 12 monaten nicht mehr.

Klingt so, als sollte ich schauen dass ich die NEOs in BTC tausche (steuerfrei) bevor dieser neue BMF Entwurf in Kraft tritt oder ?
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August 04, 2021, 10:23:41 AM
Da es sich aktuell auch noch um einen Entwurf handelt, sehe ich die Sache auch noch entspannt. Da es aktuell nicht final geklärt ist, kann es meiner Meinung nach auch nicht rückwirkend angewandt werden, wenn man beispielsweise wie ich die Steuererklärung für 2020 bereits abgegeben hat und seit der Veröffentlichung des Entwurfs nicht mehr stakt oder lendet.
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August 04, 2021, 05:35:20 AM
Spezielle Frage zu NEO und der neuen Regel bzgl 10 Jahre Haltefrist.

NEO generiert ja GAS, ob man will oder nicht. man kann das gas "claimen" oder eben nicht. macht das einen unterschied steuerlich ? sprich wenn ich die generierten GAS coins "claime" und dann in meinem wallet habe würde ich davon ausgehen dass sich die Haltefrist für meine NEO Coins auf 10 Jahre verlängert da ich ja damit gestaked habe. Wenn ich das GAS nicht claime bleibt dann 1 Jahr Haltefrist für die NEO coins ?


Ich vermute nein! Wenn ich mich richtig erinnere gilt die Verlängerung analog beim Staking auch erst wenn man wirklich einen Reward erhalten hat. Ganz sicher kann dir das aktuell aber vermutlich niemand beantworten.

Mein Steuerberater meint, durch den Ent­wurf des BMF-Schrei­bens wird es auf jeden Fall zu Diskussionen mit dem Finanzamt kommen wird. Die würden wohl eher von einer 10 Jahresfrist ausgehen, auch wenn hier nicht aktiv geclaimt wurde. Aber bisher handelt es sich nur um einen Entwurf.
Aktuell sieht er so oder so keine Erhöhung der 10 Jahresfrist.
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August 04, 2021, 02:22:59 AM
Spezielle Frage zu NEO und der neuen Regel bzgl 10 Jahre Haltefrist.

NEO generiert ja GAS, ob man will oder nicht. man kann das gas "claimen" oder eben nicht. macht das einen unterschied steuerlich ? sprich wenn ich die generierten GAS coins "claime" und dann in meinem wallet habe würde ich davon ausgehen dass sich die Haltefrist für meine NEO Coins auf 10 Jahre verlängert da ich ja damit gestaked habe. Wenn ich das GAS nicht claime bleibt dann 1 Jahr Haltefrist für die NEO coins ?


Ich vermute nein! Wenn ich mich richtig erinnere gilt die Verlängerung analog beim Staking auch erst wenn man wirklich einen Reward erhalten hat. Ganz sicher kann dir das aktuell aber vermutlich niemand beantworten.
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July 29, 2021, 11:46:07 AM
Spezielle Frage zu NEO und der neuen Regel bzgl 10 Jahre Haltefrist.

NEO generiert ja GAS, ob man will oder nicht. man kann das gas "claimen" oder eben nicht. macht das einen unterschied steuerlich ? sprich wenn ich die generierten GAS coins "claime" und dann in meinem wallet habe würde ich davon ausgehen dass sich die Haltefrist für meine NEO Coins auf 10 Jahre verlängert da ich ja damit gestaked habe. Wenn ich das GAS nicht claime bleibt dann 1 Jahr Haltefrist für die NEO coins ?
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July 01, 2021, 12:38:17 AM
Wer für 2019 noch keine Steuererkärung (bei Pflichtabgabe) abgegeben hat und noch keine Aufforderung vom FA erhalten hat, hat noch bis 28.02.2021 Zeit, diese einzureichen.
Wer in den Kalender schaut, wird feststellen das der 28.02.2021 auf einen Sonntag fällt, also hat man das ganze Wochenede noch Zeit sich durch die Steuerunterlagen zu wühlen, denn es reicht aus die Steuererklärung am darauf folgenden Montag den 01.03.2021 abzugeben.
Wenn man in der letzten Sekunde merkt, das man völlig überfordert ist kann man noch einen letzten Joker ziehen. Bedingt durch die Corona Krise und die teilweise Überlastung der Steuerberater durch Beantragung von Überbrückungshilfen für Ihre Mandanten, würde durch die Große Koalition beschlossen, das vom Steuerberater erstellte Erklärungen für 2019 ausnahmsweise später abgegeben werden dürfen. Der Stichtag hierfür ist der 31.8.2021.
Für alle, welche bereits einen panischen Blick auf den Kalender geworfen haben da Sie zur Agabe einer Steuererklärung für 2020 verpflichtet sind, gibt es wieder entspannende Nachrichten.
Auch für das Steuerjahr 2020 gibt es jetzt eine Fristverlängerung um die Belastung der Bürger und Steuerberater durch die Corona-Krise zu mindern. Die Abgabefrist wurde mit Zustimmung vom Bundesrat um 3 Monate nach hinten verschoben, so das nun bis zum 31. Oktober 2021 Zeit ist, diese einzureichen. Erhält man bei der Erstellung der Steuererklärung Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist dadurch bis zum 31. Mai 2022.
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June 24, 2021, 02:12:23 PM
Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?

In einem Interview hat mal ein Steueranwalt gesagt, dass wenn einmal die Haltefrist abgelaufen ist, sie nicht mehr neu anfangen kann. Heißt ja auch HaltefristVERLÄNGERUNG .

Interessant. Wie verhält sich das dann bei Coins, die bspw. 2013 angeschafft und 2017 verliehen wurden. Entsteht dann an dieser Stelle eine Haltefrist von 10 Jahren?

Die Frage wurde in dem Livestream weiter oben auch behandelt, leider wurde nur festgestellt, dass das BMF-Schreiben darauf nicht eingeht und es unterschiedliche Meinungen dazu gibt. Der Steuerberater sagt er gehört zu der Fraktion, die meint, dass es eigentlich keine rückwirkende Verlängerung der Steuerfreiheit gibt, wenn man das Gesetz aber wörtlich nimmt ist es wohl tatsächliche eine Verlängerung auf 10 Jahre.

Meine Meinung: Im Endeffekt wissen wir nichts sicher und man muss wohl ne verbindliche Anfrage an sein Finanzamt stellen um Klarheit zu bekommen....wie ich die Finanzämter kenne werden die das aber wohl eher negativ den Steuerzahler auslegen.
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 24, 2021, 09:21:35 AM
Wenn die Auffassung von dir gelten würde qwk, dann könnte man einen bereits steuerfreien POS-Coin mit dem man einen Totalverlust erlitten hat wieder "reaktivieren" indem ich in einem Jahr meiner Wahl kurz Staking betreibe um ihn dann zu verkaufen und damit den Verlust in dem Jahr meiner Wahl geltend zu machen.
Stimmt, gutes Argument.
Ich hab' da 'ne Idee für 'nen ICO: "ShitcoinDump, guaranteed a total loss of 100%, with Proof of Stake, leveraged 1:1.000.000" Cool

Ist ein Coin oder Token (vertiefend zur Unterscheidung: „Tokenarten und die Besteuerung von Security Token“) bereits aus der einjährigen Haltefrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG raus, führt das anschließende Staking, Lending oder der Betrieb einer Masternode nach derzeitiger Auffassung der Fachliteratur nicht zu einer rückwirkenden „Infizierzung“ der bereits steuerfreien Kryptowährungen. Es existiert somit kein nachträglicher „Steuerknast“ für einmal steuerfreie Coins oder Token.  "
Wobei auch hier leider nicht näher erläutert wird auf welchen Teil der "Fachliteratur" hier bezug genommen wird.
Ja, und das ist letzten Endes die Crux bei diesem, häufig vorgebrachten "Argument". Es wird immer gesagt "wir sehen das nicht so", eine Begründung aber kann ich nicht erkennen.
IMHO und IANAL:
Sofern man davon ausgeht, dass die 10-Jahre-Haltefrist anwendbar ist, also die eigentlich für Containergeschäfte gemachte Regelung auch auf Staking-Coins zutrifft, kann man schlecht argumentieren, dass diese nicht genauso angewendet werden sollte wie bei den Containern.
Bei den Containern aber ist es wohl keineswegs so, dass die 10-Jahres-Haltefrist einfach dadurch umgangen werden kann, dass man den Container zu Beginn mal ein Jahr im Lager stehen lässt, ohne ihn zu vermieten.
Also ergibt sich für mich folgerichtig bloß, dass
- entweder die 10-Jahres-Frist überhaupt nicht greift
- oder die 10-Jahres-Frist greift, dann aber auch für Coins, die schon einmal "steuerfrei" waren, weil man sie ein Jahr gehalten hat.
Ein selektives "sowohl als auch" halte ich nicht für begründbar.

Die Frage selbst, ob die 10-Jahres-Frist greift oder nicht, würde ich im Übrigen weiterhin mit "Nein" beantworten.
Schließlich zielt das Gesetz zur Verhinderung des Steuertricks darauf ab, dass ein Wirtschaftsgut augenscheinlich lediglich zu dem Zweck angeschafft wird, eine Besteuerung zu umgehen, die unter normalen Umständen erfolgen würde.
Das aber ist bei PoS-Coins nicht gegeben, schließlich kaufen sich die Leute die PoS-Coins nicht als "Steuersparmodell", sondern weil sie glauben, damit ruck-zuck reich zu werden "for the technology".
Insofern halte auch ich die 10 Jahre für Humbug.
hero member
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June 24, 2021, 09:02:06 AM
Die Ausführungen klingen durchaus plausibel, wobei das scheinbar kein hinreichender Grund ist, da sehr viele der Aussagen des BMF-Schreibens völlig unlogisch sind Cheesy (z. B.Staking Coins gelten als erworbene Coins). Entsprechend können wir ggf nicht mit Logik an solche Gesetze rangehen.
Wenn die Auffassung von dir gelten würde qwk, dann könnte man einen bereits steuerfreien POS-Coin mit dem man einen Totalverlust erlitten hat wieder "reaktivieren" indem ich in einem Jahr meiner Wahl kurz Staking betreibe um ihn dann zu verkaufen und damit den Verlust in dem Jahr meiner Wahl geltend zu machen.

Ich hab hier eine weitere Quelle ausgemacht, die eine gegenteilige Haltung vertritt:

https://blog.all-in-one-consulting.de/verlaengerung-haltefrist-staking-lending-masternodes/

"Was passiert mit bereits steuerfreien Coins und Token?

Ist ein Coin oder Token (vertiefend zur Unterscheidung: „Tokenarten und die Besteuerung von Security Token“) bereits aus der einjährigen Haltefrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG raus, führt das anschließende Staking, Lending oder der Betrieb einer Masternode nach derzeitiger Auffassung der Fachliteratur nicht zu einer rückwirkenden „Infizierzung“ der bereits steuerfreien Kryptowährungen. Es existiert somit kein nachträglicher „Steuerknast“ für einmal steuerfreie Coins oder Token.  "

Wobei auch hier leider nicht näher erläutert wird auf welchen Teil der "Fachliteratur" hier bezug genommen wird.
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 24, 2021, 07:36:35 AM
Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?
Die meisten Steuerberater sehen keine Verlängerung der Haltefrist. Ich als interessierter Laie auch nicht. Durch das BMF-Schreiben hat sich die Diskussion nun verlagert.
"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
Da das eine vom BMF-Schreiben abgetrennt zu betrachtende Frage ist, würde ich das auch durchaus hier weiter diskutieren.

Ich halte die Auffassung von Steuerberatern, dass sich die Haltefrist nicht verlängert, weil man ja schon die "Steuerfreiheit" nach einem Jahr "erreicht" hat, für falsch.
Das Pferd wird hierbei nämlich von hinten aufgezäumt:
Man erwirbt nicht nach einem Jahr HODLing eine Steuerfreiheit im Sinne eines Rechtsanspruchs, dass keine Steuer anfällt.
Vielmehr wird zum Zeitpunkt der Veräußerung geprüft, ob seitens des Staats ein Rechtsanspruch auf Steuern vorliegt.

Beispiel: ich verkaufe nach 5 Jahren 100 Coins, mit denen ich nach 3 Jahren einmal PoS gemacht habe.
Beim Verkauf mache ich eine Million EUR Gewinn gegenüber meinem Kaufpreis.

Jetzt sind die Fragen zu stellen:
1. Ist das steuerbar?
2. Welche Steuer fällt in welcher Höhe an?
Frage 1 wird beantwortet, indem man prüft, ob "in einem der letzten 10 Jahre Staking betrieben wurde", die Antwort ist JA.
Frage 2 wird mit "Einkommenssteuer" beantwortet, ergo 42%, also 420K EUR Steuer
Die umgekehrte Frage "wäre das schonmal zu irgendeinem Zeitpunkt möglicherweise steuerfrei gewesen?" wird nicht gestellt.

Man kann nun IMHO allenfalls argumentieren, dass ein gewöhnlich vernünftig handelnder Mensch, der über die Steuerbarkeit bei Staking informiert gewesen wäre, im vorliegenden Fall seine HODL-Coins zunächst verkauft hätte, um bis dahin angefallene Kursgewinne steuerfrei zu haben. Er hätte dann in Folge die Coins fürs Staking neu erworben, so dass nur für den Gewinn seit dem ersten Tag Staking der Kursgewinn zu versteuern wäre.
Und diese Sichtweise halte ich auch für schlüssig.

In diesem Falle wäre also:
1. Verkauf der 100 HODL-Coins nach 2,5 Jahren steuerfrei, bzw. nicht steuerbar, mit Gewinn bspw. 500.000 EUR
1.a) Erwerb der 100 PoS-Coins nach 2,5 Jahren
1.b) Verkauf der PoS-Coins innerhalb der zehn Jahre Haltefrist mit einem gewinn von 500.000 EUR
2. 42% Prozent Einkommensteuer auf 500.000 EUR = 210K EUR Steuer

Insofern gehe ich von einem fiktiven Tausch der HODL-Coins gegen die PoS-Coins aus, zu dem Zeitpunkt, an dem mit Staking begonnen wird.
Das hat nun seinerseits allerdings einen Nachteil: damit beginnt die 10-Jahres-Haltefrist tatsächlich am Tag des ersten Stakings, und nicht mit dem Tag des ursprünglichen Erwerbs der HODL-Coins.
Und da wiederum beide Sichtweisen gültig sind, aber eine Wahlfreiheit im eigentlichen Sinne nicht besteht, wäre das IMHO in diesem Sinne ein Fall für die sogenannte Günstigerprüfung.

Wohlgemerkt: ich bin weder Steuerberater noch Anwalt.
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June 24, 2021, 06:57:30 AM
Fall Kreditkarten-Cashback von zb Bitpanda oder Binance
(man hat Kreditkarte von denen, kriegt für jeden Kauf kleine Boni in zb bitcoin oder binance coin; die würd ich über 1 jahr liegen lassen und dann erst verkaufen)

Frag mich gerade wie/ob das zu versteuern ist (der Erhalt)
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June 24, 2021, 04:03:51 AM
Heute Abend gibt es auf YT von Winheller ein stream zum Thema. Eventuell für den ein oder anderen interessant.
https://twitter.com/winheller/status/1407975632043233283?s=21
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June 24, 2021, 03:11:33 AM

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Die Frage ist wie hat man denn "in einem Kalenderjahr" aus dem Gesetzestext zu interpretieren?
 Kann ich eigentlich ne verbindliche Anfrage beim Finanzamt stellen?


Ja, das mit dem Kalenderjahr habe ich mich auch schon gefragt und das ist das was ich schwammig finde. Entweder ist man aus der Haltefrist raus oder nicht.
Wenn man gemeint ist: Kalenderjahr gilt für immer. Also auch nach 15 Jahren Halten würde man in en 10-Jahres Zeitraum wieder reinrutschen.

Verbindliche Anfrage kannst du stellen: https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/
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June 24, 2021, 02:23:07 AM
Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?

In einem Interview hat mal ein Steueranwalt gesagt, dass wenn einmal die Haltefrist abgelaufen ist, sie nicht mehr neu anfangen kann. Heißt ja auch HaltefristVERLÄNGERUNG .

Ja, ich hab schon beides in Videos von Steuerberatern (mal Verlängerung, dann wieder nicht) gesehen, deshalb hätte ich da gerne Klarheit, weil das bei mir schon nen Unterschied macht bei einigen Coins.


"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Die Frage ist wie hat man denn "in einem Kalenderjahr" aus dem Gesetzestext zu interpretieren?
 Kann ich eigentlich ne verbindliche Anfrage beim Finanzamt stellen?
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June 24, 2021, 01:54:03 AM
Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?

In einem Interview hat mal ein Steueranwalt gesagt, dass wenn einmal die Haltefrist abgelaufen ist, sie nicht mehr neu anfangen kann. Heißt ja auch HaltefristVERLÄNGERUNG .
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June 23, 2021, 10:16:27 AM
Wie ist das eigentlich wenn man z. B. mit dem Staking erst nach einem Jahr anfängt. Bleiben die Coins dann steuerfrei oder haben wir auch hier eine Verlängerung auf 10 Jahre? Habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. Kann man das irgendwo in einem Gesetz nachlesen?

Quote
1Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
Quelle: 23 EStG

Die meisten Steuerberater sehen keine Verlängerung der Haltefrist. Ich als interessierter Laie auch nicht. Durch das BMF-Schreiben hat sich die Diskussion nun verlagert.
Wir haben uns aber zur Diskussion bezüglich des BMF-Entwurf geeinigt es hier https://bitcointalksearch.org/topic/haltefrist-10-jahre-fur-pos-coins-5344406 weiter zu diskutieren, damit es in diesem Thread nicht zu unübersichtlich wird.


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