Mein Steuerberater sagt ich bin total eindeutig gewerbsmäßig tätig – weil nachhaltig + mit Gewinnabsicht, das sei ganz eindeutiger klarer fall ): -> also wohl 50% Steuer wenn ich verkaufe, egal ob unter oder über einem Jahr
(er wird es natürlich anders versuchen, aber denkt dass das Finanzamt sich da draufsetzen wird)
Meine Situ: Seit 2014 dabei, immer erst nach 1 Jahr wieder verkauft und dann wieder gekauft, 2017 und 2020 halt auch einige Altcoins (Altcoins von 2017 dann zb 1,5 jahre später im Verlust verkauft), jetzt halt paar hunderttausender wert.
Ich dachte wenn ich mich an 1-Jahres-Frist halte dann kann ja automatisch auch nix passieren zwecks Gewerbe. Ich dachte auch da ich nie daytrade hab ich eh fast keine Transaktionen. Aber zb 2020 hatte ich 2 Monate wo ich täglich verschiedenes bisschen gekauft habe – dann habe ich halt schon viele Käufe.
Er sagt es steht so eindeutig im Gesetz drinnen – „nachhaltig“ und „mit Gewinnabsicht“. Das ist so als würd ich über Jahre Kunststücke kaufen und wieder verkaufen und damit Gewinn machen.
Aber ich habe nur ständig gehört ‚nach 1 Jahr halten steuerfrei‘.
Und das mit Gewerbe habe ich überhaupt noch nicht so gehört.
Hat mein Steuerberater da eine komische Meinung?
Über jeden Kommentar dankbar
(ps Ist Krypto steuerlich wie Gold? Ich stell mir halt vor Krypto kauft man ja viel leichter als Gold weils so mühelos ist, bei Gold wird man wohl viel viel seltener kaufen)
pps ich bin Österreicher, und wer auch in so ähnlicher Situation ist wie ich würd ich mich gern vernetzen und Steuer(berater)-Erfahrungen austauschen, wenn du das willst bitte PN schicken
Dann würde ich ihn mit konkreten Fragen auf die Probe stellen wie weit sein Wissen reicht. Allgemein mich fragen mit was für Themen der Berater sonst zu tun hat und ob das seine erste Kryptogschichte ist. Österreich kann anders sein als DE, aber fragen würde ich trotzdem:
- dass zu seinen genannten Punkten aber noch das Überschreiten der privaten Vermögensverwaltung kommen muss.
- wie er es bei Aktien sieht. Wenn er sagt da haben wir halt ne andere Steuer danach fragen wie es vor dieser Aktiensteuer war.
- wie er es bei der Vermietung von Wohnungen sieht. Jetzt natürlich nicht konkret, aber im Hinblick darauf, wenn er sagt Nachhaltigkeit u Gewinnerzielungsabsicht reichen aus.
- dass sich länger auf einem Markt aufhalten bei Aktien (das versteht er wohl) sicherlich kein Indiz für Gewerblichkeit ist. Eher Ausdruck eines langfristigen Anlegers. Und Gewinne realisieren doch die Natur der Sache ist.
Bei Kryptos aufgrund massiv höherer Kursbreite sollte er doch dann verstehen, dass es natürlich ist bei massiver Volatilität und allgemein schnellen Änderungen im Bereich Positionen zu ändern. Auch sagen man sollte doch eben die gutsspezifischen Eigenschaften beachten. Höchst teilbar, handelbar 24/7 in "der Hosentasche", ein Verkauf von 1 BTC kann auch mal 100 Einzeltrades nach sich ziehen, höchst anfällig bei verschiedenen Ereignissen, die ganze Geschichte noch in der Ursuppe seiner Entstehung steckt und es 1000de Projekte gibt, deren Ausgang höchst ungewiss ist.
- Kryptowährungen wie BTC die Referenzwährung für alle anderen war bzw. teilweise ist. Heißt will ich Coin xy musstest du meistens über BTC gehen. Heißt da findet da schon immer eine Veräußerung statt. Wenn du jetzt in alle Projekte investieren wölltest, hättest du schon nen Haufen Transaktionen.
- du mit meistens einer Haltedauer von über einem Jahr doch das Gegenteil von einem Kurzanleger bist. Auch in Augen des Gesetzgebers, da du ja eben nach der Spekulationsfrist gehandelt hast.
- wo er denn jetzt nach den Ausführungen sieht, dass du dich von einem Privatanleger unterscheidest und welche Merkmale du denn hast, die der privaten Vermögensverwaltung fremd wären. Ich weiß nicht, ob das maßgeblich ist in Österreich. Aber das ist in DE die Vorgehensweise.
Wenn er da garnichts zu sagen kann oder sagt muss er sich mal überlegen, weil er sich mit Vermögenssachen nicht auskennt, würde ich mich fragen, ob ich an der richtigen Adresse bin. Weil bis er sich eingearbeitet hat vergeht Zeit...
Es fühlt sich oft an als würden Steuerberater, die im Vermögensbereich nichts machen, nur die kurzen zwei drei Sätze im Gesetz zur Gewerblichkeit kennen. Mit der Vermögensverwaltung im Schlepptau muss man dann aber bedeutend differenzierter drüber Nachdenken. Wie gesagt, ob das in Österreich überhaupt ne Rolle spielt, weiß ich nicht.
Keine Steuer oder Rechtsberatung. Nur mal so ein paar Argumente, die du dem Berater vorlegen kannst. Kann mich auch täuschen und in Österreich ist das alles ganz anders.
edit:
https://kryptosteuerguide.com/ . Doch da gibts anscheinend auch was in Richtung Vermögensverwaltung in Österreich. Wenn er sagt alles was da drin steht, Schmarrn. Gut, dann wird er seine Gründe haben.