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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 26. (Read 1245321 times)

JL0
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Bitcoin the Digital Gold
June 19, 2021, 04:01:40 PM

Für welchen Steuerzeitraum wird das überhaupt gelten? Für das aktuelle Kalenderjahr (ich gehe davon aus, dass alles daran gesetzt wird, es noch vor der Bundestagswahl festzusetzen), Rückwirkend oder erst zum Kalenderjahr Zukunft?

https://www.btc-echo.de/news/bundesfinanzministerium-verschaerft-besteuerung-von-kryptowaehrungen-120730/

Quote
Die Politik nimmt den Krypto-Markt zurzeit unter Dauerbeschuss. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen und hat dafür einen Entwurf vorgelegt, der die Daumenschrauben für Anleger künftig fester zieht.
Entwurf noch nicht unter Dach und Fach

Der Entwurf steht noch unter Vorbehalt und ist zunächst als Empfehlung für Finanzämter zu verstehen. Auch wenn die Stoßrichtung, Kryptowährungen einheitlich zu besteuern, darin klar wird, muss der Text noch von der Fachöffentlichkeit evaluiert werden. Nach Auswertung durch die Verbände könnte die finale und für Finanzämter zunächst verbindliche Fassung dann in einigen Monaten erscheinen. Doch auch dann handelt es sich zunächst um eine Verwaltungsanweisung zur Umsetzung der Steuervorgaben. Bis der Entwurf alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat, dürften schließlich noch einige Jahre vergehen. Für die Ämter sowie Verbraucher gilt das Schreiben jedoch bis dahin als Grundlage.


Wenn es nach dem Artikel geht, handelt es sich zuerst um einen Entwurf.
legendary
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June 19, 2021, 10:22:41 AM
Coinmaggedon-Szenario: jeder, der PoS-Coins kauft, muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann kein FIFO mehr machen, sondern nur Einzelnachweis oder Durchschnittswert, es gibt keine Haltefristen, etc. pp.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass das so gewollt ist.
Wiederspruch
Sofern man diese Coins nicht stakt, muss man garnichts machen.
Wider-Widerspruch:
Da man sich mit den Coins ein "Gerät" anschafft, das bestimmungsgemäß einem Gewerbe dient, und keinem weiteren, übergeordneten Effekt, ist ein Gewerbe anzumelden Tongue
Wider-Wider-Widerspruch
Das "Gerät" wäre hierbei der Node, nur durch welchen man aktiv (Node Betreiben) oder passiv (Delegieren) staken kann. Im letzteren Fall wäre man allerdings nicht selbst der Betreiber.

Selbst, wenn die PoS-Coins als "Gerät" definiert werden würde, macht es einen ja auch nicht zum Bauunternehmer, nur weil man sich einen Spaten oder einen Akkuschrauber kauft und diese anwendet.  Wink


Da jedoch die meisten Shitcoins hochfrequent sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Node-Betreiber hier einen Blockreward erhält.
Gibt es nicht eine Börse, an der man quasi automatisch "beteiligt" ist, wenn man dort Coins hält (ich erinnere mich dunkel).
Sofern man also dort PoS-Coins hielte, wäre man quasi Mitunternehmer an einem Mining-Gewerbe Grin
Es gibt einige Dienste, die Staking-Pools anbieten, die funktionieren in etwa so wie Cloudmining.
Einige Exchanges bieten das zum Teil auch an.

Passiert das jedoch (wie von dir geschrieben) ohne Zutun des Nutzers, würde ich es als Schenkung einordnen.


Insgesamt bestätigt der Vorentwurf jedoch eins:
PoS-Coins sind höchst problematisch und was auf jeden Fall zu kommen scheint, ist die Haltefristverlängerung für PoS-Coins auf 10 Jahre.
Das macht PoS-Coins zu einem sehr unattraktiven Investment gegenüber im Umlauf begrenzten PoW-Coins. Sollte sich diese Gesetztgebung einer 10-Jährigen Haltefrist irgendwann einmal europaweit ausbreiten, wäre das für PoS-Coins ein schwerer Schlag.

Aber auch das ist Off-Topic.  Smiley
qwk
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June 19, 2021, 09:57:10 AM
Coinmaggedon-Szenario: jeder, der PoS-Coins kauft, muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann kein FIFO mehr machen, sondern nur Einzelnachweis oder Durchschnittswert, es gibt keine Haltefristen, etc. pp.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass das so gewollt ist.
Wiederspruch
Sofern man diese Coins nicht stakt, muss man garnichts machen.
Wider-Widerspruch:
Da man sich mit den Coins ein "Gerät" anschafft, das bestimmungsgemäß einem Gewerbe dient, und keinem weiteren, übergeordneten Effekt, ist ein Gewerbe anzumelden Tongue
Im Ernst: so oder so kann das BMF das so nicht gemeint haben, allerdings sieht man eben, dass der Entwurf nur mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet.

Da jedoch die meisten Shitcoins hochfrequent sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Node-Betreiber hier einen Blockreward erhält.
Gibt es nicht eine Börse, an der man quasi automatisch "beteiligt" ist, wenn man dort Coins hält (ich erinnere mich dunkel).
Sofern man also dort PoS-Coins hielte, wäre man quasi Mitunternehmer an einem Mining-Gewerbe Grin

So sollte z.B. das Betreiben eines Nodes mit deutlich mehr Restriktionen verbunden sein als das Delegieren, bei dem man seine Coins an einen Node-Betreiber "verleiht", um dadurch Dividenden zu generieren.
Da es hier um Steuern geht, sind Restriktionen hier offtopic Tongue
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June 19, 2021, 09:43:02 AM
Coinmaggedon-Szenario: jeder, der PoS-Coins kauft, muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann kein FIFO mehr machen, sondern nur Einzelnachweis oder Durchschnittswert, es gibt keine Haltefristen, etc. pp.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass das so gewollt ist.
Wiederspruch  Wink
Sofern man diese Coins nicht stakt, muss man garnichts machen. *
Diese Coins werden dann wie jeder andere HODL-Coin behandelt.
*Wie du weiter oben beschrieben hast, muss man selbst dann nichts machen, wenn man sie stakt aber keine Belohnung erhält.
Da jedoch die meisten Shitcoins hochfrequent sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Node-Betreiber hier einen Blockreward erhält.

Es ist zudem unklar, wie die Sachlage genau zu definieren ist.
So sollte z.B. das Betreiben eines Nodes mit deutlich mehr Restriktionen verbunden sein als das Delegieren, bei dem man seine Coins an einen Node-Betreiber "verleiht", um dadurch Dividenden zu generieren.

Es wäre daher an diese Stelle gut, wenn das Papier die Fälle mehr präzisiert.
qwk
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June 19, 2021, 08:10:53 AM
qwk hatte bereits einen Thread im Pressebereich aufgemacht
ja, da wollte ich eig auch antworten, aber der Thread ist ja leider zu.
Wieder aufgemacht.
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June 19, 2021, 07:04:42 AM

Für den Entwurf sollte es also einen eigenen Diskussionsthread geben.
Möchte den jemand aufmachen, oder soll ich?
qwk hatte bereits einen Thread im Pressebereich aufgemacht, und dort kam der Wunsch auf dies hier Steuerthread zu diskutieren. Nochmal ein neuer Thread würde die Infos meiner Meinung nach nur zu sehr verteilen. Also entweder hier oder der andere wird wieder geöffnet.
Vielleicht auf Seite 1 des Steuerthreads noch eine Sprungmarke zu aktuellen Diskussion setzen. Wenn es irgendwann "amtlich" wird, dürfte es ja sowieso zu einer Überarbeitung der ersten Posts auf Seite 1 kommen. 
ja, da wollte ich eig auch antworten, aber der Thread ist ja leider zu.

Selbst wenn wir hier jetzt zum Entwurf diskutieren, werden wieder x andere Fragen, die nichts mit dem Entwurf zu tun haben, dazwischen kommen, sodass ein "verlinken der Diskussion zum Entwurf" dann nicht möglich ist.

Also ja, qwk bitte mach deinen anderen Thread wieder auf, benenne ihn evlt um und evlt verschiebe ihn auch.
Wenn du möchtest sammel ich dir auch Quotes zusammen, die man dann in den Thread verschieben kann.

Der Entwurf ist ein so wichtiges Thema/Meilenstein, das sollte nicht untergehen indem es nur hier besprochen wird.
legendary
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June 19, 2021, 06:17:41 AM

Für den Entwurf sollte es also einen eigenen Diskussionsthread geben.
Möchte den jemand aufmachen, oder soll ich?
qwk hatte bereits einen Thread im Pressebereich aufgemacht, und dort kam der Wunsch auf dies hier Steuerthread zu diskutieren. Nochmal ein neuer Thread würde die Infos meiner Meinung nach nur zu sehr verteilen. Also entweder hier oder der andere wird wieder geöffnet.
Vielleicht auf Seite 1 des Steuerthreads noch eine Sprungmarke zu aktuellen Diskussion setzen. Wenn es irgendwann "amtlich" wird, dürfte es ja sowieso zu einer Überarbeitung der ersten Posts auf Seite 1 kommen. 
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June 19, 2021, 06:01:33 AM
Ich halte es für Unsinn diesen Entwurf hier im Steuerthread zu diskutieren. Dieser Thread ist so lang und fast täglich werden hier Anfängerfragen gestellt, die bereits 100 mal beantwortet wurden oder nicht beantwortet werden können -> viele, so auch ich, gucken hier schon garnicht mehr rein.

Für den Entwurf sollte es also einen eigenen Diskussionsthread geben.
Möchte den jemand aufmachen, oder soll ich?

Meine brennendsten Fragen, ohne auf genaue Punkte einzugehen wären erstmal:
- Wird das dann so Gesetz, ohne Möglichkeit darüber zb vor Gericht zu streiten, ob das überhaupt richtig ist?
- Oder kann man gegen Entscheidungen daraus klagen (ohne selbst im aktuellen Steuerbescheid davon betroffen sein zu müssen)
- Oder gibt es wie bei manchen Entwürfen eine Zeit um Kritik einzubringen?
- Zu wann gilt das?
- Einige Regelungen daraus sind ja leider schon ala "wir legen es für den Steuerzahler schlechtsmöglichst aus", deswegen die Fragen. Denn manche davon werde ich nicht hinnehmen (sonst wäre in instant insolvent...)
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June 18, 2021, 06:19:24 PM
Was für eine Gülle... wie kann man nur eine digitales Asset mit den gleichen Regeln behandeln wie eine Immobilie?!?

BTC kann man 1000 mal kaufen und verkaufen bis der Makler auch nur das Exposé in seinem Ordner gefunden hat   Lips sealed Lips sealed Lips sealed

Also solange HODLn bis sich das auswandern lohnt.
qwk
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June 18, 2021, 03:37:32 AM
Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.
Im Übrigen gilt für gewerbliche HODLer auch nicht die Wahlfreiheit FIFO, wenn ich das richtig sehe, sondern der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Coins, das kann sehr nachteilig sein.
Auch hierzu noch die Ergänzung: der Entwurf sieht durchgängig eigentlich vor, "Staking" dem "Mining" gleichzustellen.
Zugleich wird "Mining" grundsätzlich als "gewerblich" vermutet.

Damit könnte man schlimmstenfalls davon ausgehen, dass die FAs das dahingehend interpretieren werden, dass jedes Staking ebenfalls als gewerblich gilt, mit allen Konsequenzen.

Coinmaggedon-Szenario: jeder, der PoS-Coins kauft, muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann kein FIFO mehr machen, sondern nur Einzelnachweis oder Durchschnittswert, es gibt keine Haltefristen, etc. pp.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass das so gewollt ist.
qwk
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June 18, 2021, 03:27:51 AM
Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Verstehe ich immer noch nicht.
Du kaufst am 01.03. 10 BTC zu je 10 EUR.
Am 01.04. kommt es zum Fork von BTA.
Am 01.04. wird BTC zu 19 EUR gehandelt, BTA zu 1 EUR.
Am 01.05. verkaufst du deine BTA.
Als Anschaffungszeitpunkt für BTA gilt der 01.03.2012, also der Tag, an dem du die BTC erworben hast, somit "erbt" BTA bspw. auch die Haltefrist (die hier aber keine Rolle spielt, schließlich wollen wir für das Beispiel ja Steuern zahlen müssen).
Als Anschaffungspreis deiner BTA gilt 1 EUR, ihr Wert vom Forkzeitpunkt.*

* Die von mir angedeutete Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das mit viel bösem Willen auch so interpretieren könnte, dass BTA nur 5% des Anschaffungswerts von BTC hat, aber der Anschaffungswert von BTC herangezogen wird, damit wäre der Anschaffungspreis von BTA nur 0,5 EUR. Aber das halte ich für so konstruiert, dass ich es eigentlich ausschließe. Die Formulierung im Entwurf gibt das aber IMHO her.
Je länger ich drüber nachdenke, umso "sinnvoller" finde ich eigentlich die von mir als "Fehlerquelle" bezeichnete Interpretation.
Würde der Wert von BTA zum Forkzeitpunkt herangezogen, hieße das umgekehrt, dass für ein und denselben steuerlichen Vorgang der Anschaffungszeitpunkt 01.03. herangezogen wird, aber der Anschaffungswert vom 01.04. Das kann eigentlich nicht sein.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Interpretation "der Anschaffungswert von BTA beträgt 5% vom Anschaffungswert von BTC" richtiger sein müsste (und das bedeutet im Zweifel auch höhere Steuereinnahmen für den Staat, ist dem Finanzamt sicherlich auch recht).
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 17, 2021, 05:39:38 PM
Ich lese aus dem Entwurf, dass ein Wallet eine Adresse ist.
Das halte ich für ein Missverständnis, und es wäre wohl auch nicht praktikabel.
Da an anderer Stelle für den Nachweis der Haltefrist der Verbleib in der Wallet als "erste Wahl" angesehen wird, würde damit jede Transaktion, die deine Coins dann auf eine Change-Adresse sendet, die Haltefrist zumindest aus Sicht des FA unterbrechen (wobei du immer noch mit geeigneten Belegen nachweisen dürftest, dass dem nicht so ist).

Es ist nicht klar, ob ein irgendwann-innerhalb-der-10 -Jahren Staking zur Versteuerung führt oder ob ein Staking innerhalb der Haltefrist begonnen werden muss.
Das ist spezifisch nicht für Kryptowährungen zu klären, sondern eine allgemeine Fragestellung für alle Dinge, die dieser besonderen 10-jährigen Haltefrist unterworfen sind.
Ich selber gehe davon aus, dass tatsächlich gemeint sein dürfte, dass zum Zeitpunkt deiner Veräußerung geklärt wird, ob innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums davor jemals mit diesen Coins Staking betrieben wurde.
Ansonsten ergibt die gängige Definition mit "in einem Wirtschaftsjahr" nicht sonderlich viel Sinn.
Konkret bedeutet das aus der umgekehrten Sicht des HODLers natürlich, dass er seine eigentlich schon steuerfreien, weil mehr als ein Jahr gehaltenen Coins wieder steuerbar macht, wenn er sich nach 9 Jahren und 11 Monaten entscheidet, sie zu staken. Klar, das ist dann blöd, aber eben auch nur folgerichtig.
Aber die Haltefrist würde sich nicht "ab dem Moment des ersten Stakings" um 10 Jahre verlängern, sondern insgesamt auf 10 Jahre, verkauft er die Coins im Beispiel also 2 Monate später, sind sie wieder steuerfrei.
Umgekehrt ergibt es ja auch wenig Sinn, wenn ich bspw. eine Maschine kaufe, und diese normalerweise der 10-jährigen Haltefrist unterliegt, weil aus ihr Erträge generiert werden, ich das aber mit dem Steuertrick umgehen kann, dass ich die Maschine erstmal ein Jahr lang im Lager stehen lasse.

Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Verstehe ich immer noch nicht.
Du kaufst am 01.03. 10 BTC zu je 10 EUR.
Am 01.04. kommt es zum Fork von BTA.
Am 01.04. wird BTC zu 19 EUR gehandelt, BTA zu 1 EUR.
Am 01.05. verkaufst du deine BTA.
Als Anschaffungszeitpunkt für BTA gilt der 01.03.2012, also der Tag, an dem du die BTC erworben hast, somit "erbt" BTA bspw. auch die Haltefrist (die hier aber keine Rolle spielt, schließlich wollen wir für das Beispiel ja Steuern zahlen müssen).
Als Anschaffungspreis deiner BTA gilt 1 EUR, ihr Wert vom Forkzeitpunkt.*

* Die von mir angedeutete Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das mit viel bösem Willen auch so interpretieren könnte, dass BTA nur 5% des Anschaffungswerts von BTC hat, aber der Anschaffungswert von BTC herangezogen wird, damit wäre der Anschaffungspreis von BTA nur 0,5 EUR. Aber das halte ich für so konstruiert, dass ich es eigentlich ausschließe. Die Formulierung im Entwurf gibt das aber IMHO her.

Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.
Ja, sie sind beim Erhalt zu versteuern, und später ist die Wertsteigerung zu versteuern, sofern man die Haltefrist nicht erfüllt.
Wieso sollte da jemand klagen?
Weil es eine Doppelbesteuerung wäre. Außerdem mangelt es an einer Anschaffung.
Nein und nein.
Der Entwurf zielt, soweit ich ihn interpretiere, darauf ab, den Vorfall "Leistungserbringung gegen Bezahlung" vom Vorfall "Anschaffung einer Kryptowährung" zu trennen.
Ich mache also irgendwas, bspw. indem ich ein Formular mit meinen Daten ausfülle, und erhalte dafür eine Bezahlung i.H.v. 10 EUR.
Das ist ein steuerbarer Vorgang nach EStG 22 3.
Danach schaffe ich für diese 10 EUR Coins an, das ist eine Anschaffung, und es beginnt die Haltefrist dieses Coins.
Veräußere ich den Coin innerhalb der Haltefrist, ist das steuerbar.

Auch hier wird es deutlicher, wenn man es sich umgekehrt ansieht:
Wieso soll es steuerlich unterschieden werden, ob ich den Coin anschaffe oder derjenige, der mich bezahlt?
Ich führe den Hund von jemandem Gassi, und er bezahlt mir 10 EUR.
Dafür kaufe ich mir 10 Shitcoins. Nach einem halben Jahr verkaufe ich die.
Das wären zwei steuerbare Vorgänge.
Warum soll das zu einem einzigen steuerbaren Vorgang werden, bloß weil er mich nicht in EUR, sondern gleich in Shitcoin bezahlt?

Für welchen Steuerzeitraum wird das überhaupt gelten?

Keine Ahnung.
legendary
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June 17, 2021, 04:50:48 PM
Mich regt dieses momentane Dauerfeuer gegen Kryptos seitens der Regierung total auf.

Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.
Ist teilweise auch negativ, da die Entscheidung pro Wallet getroffen werden muss, und zumindest mal keine andere Unterscheidung gemacht wird.
Da wird Klärungsbedarf bestehen.

Ich lese aus dem Entwurf, dass ein Wallet eine Adresse ist. Electrum also mehrere Wallets hat, die durch einen Seed generiert werden. Dadurch kann ich individuell entscheiden. Ist für mich positiv.

Nicht ganz deutlich ist die Verlängerung auf 10 Jahre.
Doch, an sich sehr deutlich.

Die Aussage ist schwammig.
Es ist nicht klar, ob ein irgendwann-innerhalb-der-10 -Jahren Staking zur Versteuerung führt oder ob ein Staking innerhalb der Haltefrist begonnen werden muss. Also wenn ich mich nach 9 Jahren plötzlich für Staking begeistere, dann soll es für weitere 10 Jahre steuerbar sein? Können die natürlich so machen, aber genau das lese ich nicht daraus.

Fork verstehe ich auch nicht.
Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Die einzige potentielle Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das auch so verstehen kann, dass die Fork-Coins den Anteils-Wert vom Fork-Zeitpunkt erhalten, während die Mutter-Coins den Anschaffungswert vom Anschaffungstag behalten.

Verstehe ich immer noch nicht.

Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.
Ja, sie sind beim Erhalt zu versteuern, und später ist die Wertsteigerung zu versteuern, sofern man die Haltefrist nicht erfüllt.
Wieso sollte da jemand klagen?

Weil es eine Doppelbesteuerung wäre. Außerdem mangelt es an einer Anschaffung. Das hatten wir hier auch schon mal und ich hatte einiges zur Definition Anschaffung gefunden, welches diesem Entwurf entgegen spricht.


Für welchen Steuerzeitraum wird das überhaupt gelten? Für das aktuelle Kalenderjahr (ich gehe davon aus, dass alles daran gesetzt wird, es noch vor der Bundestagswahl festzusetzen), Rückwirkend oder erst zum Kalenderjahr Zukunft?




qwk
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June 17, 2021, 01:36:03 PM
Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.
Ist teilweise auch negativ, da die Entscheidung pro Wallet getroffen werden muss, und zumindest mal keine andere Unterscheidung gemacht wird.
Da wird Klärungsbedarf bestehen.
Im Übrigen gilt für gewerbliche HODLer auch nicht die Wahlfreiheit FIFO, wenn ich das richtig sehe, sondern der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Coins, das kann sehr nachteilig sein.

Nicht ganz deutlich ist die Verlängerung auf 10 Jahre.
Doch, an sich sehr deutlich.
Es gibt effektiv nur eine einzige Ausnahme:
PoS-Coins, die man zum Staken verwendet, und bei denen man bisher nicht das Glück hatte, eine "Block Reward" zu "gewinnen", sind nicht betroffen.
Sobald man das Glück hat, einen "Block zu minen", hat man das Pech, dass die Haltefrist von zehn Jahren gilt.

Fork verstehe ich auch nicht.
Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Die einzige potentielle Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das auch so verstehen kann, dass die Fork-Coins den Anteils-Wert vom Fork-Zeitpunkt erhalten, während die Mutter-Coins den Anschaffungswert vom Anschaffungstag behalten.

Airdrop verstehe ich so, dass wenn ich nur meine Walletadresse angeben, dann ist es eine Schenkung. . Wenn ich mich dafür anmelden muss, dann steuerbar.
Exakt.

Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.
Ja, sie sind beim Erhalt zu versteuern, und später ist die Wertsteigerung zu versteuern, sofern man die Haltefrist nicht erfüllt.
Wieso sollte da jemand klagen?

Ich frage mich aber, wie die Finanzämter die Tokenklassifizierung bewerkstelligen wollen?
Nach Einzelfall, und das geht IMHO auch nicht anders.
Tokens sind je nachdem zu versteuern, was sie repräsentieren, wie sie verwendet werden etc.
Sie lassen sich einfach nicht sinnvoll über einen Kamm scheren.
qwk
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June 17, 2021, 01:25:19 PM
Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html
Ich habe mich mal an anderer Stelle dazu geäußert:
https://bitcointalksearch.org/topic/haltefrist-10-jahre-fur-pos-coins-5344406

Wichtigste Auswirkung: Haltefrist 10 Jahre für PoS-Coins.
hero member
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June 17, 2021, 10:23:23 AM
Hab's auch überflogen.
Aber die 10 Jahre Haltefristverlängerung bei Staking etc scheint damit sicher, was natürlich net schön ist, aber abzusehen war.
Ansonsten konnte ich jetzt keine großen Veränderungen zur jetzigen Auslegung ausmachen.

legendary
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June 17, 2021, 08:52:36 AM
News vom Bundesfinanzministerium:

Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html

Danke. Ich habe es mal schnell überflogen und wenig neues gefunden. Mining habe ich nicht angeschaut.

Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.

Nicht ganz deutlich ist die Verlängerung auf 10 Jahre.
Fork verstehe ich auch nicht.

Airdrop verstehe ich so, dass wenn ich nur meine Walletadresse angeben, dann ist es eine Schenkung. . Wenn ich mich dafür anmelden muss, dann steuerbar.
Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.

Ich frage mich aber, wie die Finanzämter die Tokenklassifizierung bewerkstelligen wollen?
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June 17, 2021, 07:55:32 AM
News vom Bundesfinanzministerium:

Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html
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June 14, 2021, 10:00:23 AM
Sehr ruhig hier im Thread! Ich möchte nochmal nachfragen, ob mir jemand zu meiner Frage helfen kann?

Wenn ich Gewinne aus dem Trading (Haltedauer < 1 Jahr) mit Kryptos habe, dann trage ich diese in 'Anlage SO' in Zeile 42-52 (private Veräußerungsgeschäfte) ein, also bei andere Wirtschaftsgüter.

Wenn ich aber nun einmalige Einkommen durch z.B. durch Bounties habe, die ich nach Erhalt direkt in Euro getauscht habe, müssen diese dann in 'Anlage SO' in den Zeile 10-15 (Leistungen) eingetragen werden oder ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte wie beim Trading?

Wenn ich daran denke, schaue ich heute abend mal in meinen Steuerordner nach, wo ich es eingetragen hatte.
So kann ich dir jedenfalls schon mal sagen, dass die Bountyerträge auf keinen Fall unter private Veräußerungsgeschäfte fallen.

Edit: Genauso wie du es geschrieben hast. Alles unter Haltefrist sind private Veräußerungsgeschäfte. Einmaliges Einkommen (wenn steuerbar!) zu den Leistungen.
Grenzen beachten. 600€ // 256€
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June 13, 2021, 05:09:29 AM
Sehr ruhig hier im Thread! Ich möchte nochmal nachfragen, ob mir jemand zu meiner Frage helfen kann?

Wenn ich Gewinne aus dem Trading (Haltedauer < 1 Jahr) mit Kryptos habe, dann trage ich diese in 'Anlage SO' in Zeile 42-52 (private Veräußerungsgeschäfte) ein, also bei andere Wirtschaftsgüter.

Wenn ich aber nun einmalige Einkommen durch z.B. durch Bounties habe, die ich nach Erhalt direkt in Euro getauscht habe, müssen diese dann in 'Anlage SO' in den Zeile 10-15 (Leistungen) eingetragen werden oder ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte wie beim Trading?

Ich würde dir Raten bei fünfstelligen Summen immer einen Steuerberater heranzuziehen, es sei denn, der Sachverhalt ist klar. So bist du auf der sicheren Seite.

Mal angenommen ich habe 2020 mit Futures auf Binance 10.000€ Verlust gemacht.

Mit dem normalen Bitcoin Handel (Verkauf Bitcoin gegen USDT - privates Veräußerungsgeschäft) habe ich im selben Jahr 10.000€ Gewinn gemacht. Alle Coins wurden weniger als 1 Jahr gehalten

Kann das miteinander verrechnet werden oder können Verluste von Termingeschäften nicht mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden? So steht es zu mindestens überall im Netz. Blick da nicht ganz durch.....

Wenn ich die Daten bei cointracking reinziehe, bezeichnet er die Verluste mit den Derivaten entsprechend auch als "Verlust" und verrechnet das somit auch mit den normalen Trades (nicht-derivate)........
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