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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 25. (Read 1137788 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
June 17, 2021, 01:25:19 PM
Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html
Ich habe mich mal an anderer Stelle dazu geäußert:
https://bitcointalksearch.org/topic/haltefrist-10-jahre-fur-pos-coins-5344406

Wichtigste Auswirkung: Haltefrist 10 Jahre für PoS-Coins.
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June 17, 2021, 10:23:23 AM
Hab's auch überflogen.
Aber die 10 Jahre Haltefristverlängerung bei Staking etc scheint damit sicher, was natürlich net schön ist, aber abzusehen war.
Ansonsten konnte ich jetzt keine großen Veränderungen zur jetzigen Auslegung ausmachen.

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June 17, 2021, 08:52:36 AM
News vom Bundesfinanzministerium:

Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html

Danke. Ich habe es mal schnell überflogen und wenig neues gefunden. Mining habe ich nicht angeschaut.

Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.

Nicht ganz deutlich ist die Verlängerung auf 10 Jahre.
Fork verstehe ich auch nicht.

Airdrop verstehe ich so, dass wenn ich nur meine Walletadresse angeben, dann ist es eine Schenkung. . Wenn ich mich dafür anmelden muss, dann steuerbar.
Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.

Ich frage mich aber, wie die Finanzämter die Tokenklassifizierung bewerkstelligen wollen?
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June 17, 2021, 07:55:32 AM
News vom Bundesfinanzministerium:

Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html
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June 14, 2021, 10:00:23 AM
Sehr ruhig hier im Thread! Ich möchte nochmal nachfragen, ob mir jemand zu meiner Frage helfen kann?

Wenn ich Gewinne aus dem Trading (Haltedauer < 1 Jahr) mit Kryptos habe, dann trage ich diese in 'Anlage SO' in Zeile 42-52 (private Veräußerungsgeschäfte) ein, also bei andere Wirtschaftsgüter.

Wenn ich aber nun einmalige Einkommen durch z.B. durch Bounties habe, die ich nach Erhalt direkt in Euro getauscht habe, müssen diese dann in 'Anlage SO' in den Zeile 10-15 (Leistungen) eingetragen werden oder ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte wie beim Trading?

Wenn ich daran denke, schaue ich heute abend mal in meinen Steuerordner nach, wo ich es eingetragen hatte.
So kann ich dir jedenfalls schon mal sagen, dass die Bountyerträge auf keinen Fall unter private Veräußerungsgeschäfte fallen.

Edit: Genauso wie du es geschrieben hast. Alles unter Haltefrist sind private Veräußerungsgeschäfte. Einmaliges Einkommen (wenn steuerbar!) zu den Leistungen.
Grenzen beachten. 600€ // 256€
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June 13, 2021, 05:09:29 AM
Sehr ruhig hier im Thread! Ich möchte nochmal nachfragen, ob mir jemand zu meiner Frage helfen kann?

Wenn ich Gewinne aus dem Trading (Haltedauer < 1 Jahr) mit Kryptos habe, dann trage ich diese in 'Anlage SO' in Zeile 42-52 (private Veräußerungsgeschäfte) ein, also bei andere Wirtschaftsgüter.

Wenn ich aber nun einmalige Einkommen durch z.B. durch Bounties habe, die ich nach Erhalt direkt in Euro getauscht habe, müssen diese dann in 'Anlage SO' in den Zeile 10-15 (Leistungen) eingetragen werden oder ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte wie beim Trading?

Ich würde dir Raten bei fünfstelligen Summen immer einen Steuerberater heranzuziehen, es sei denn, der Sachverhalt ist klar. So bist du auf der sicheren Seite.

Mal angenommen ich habe 2020 mit Futures auf Binance 10.000€ Verlust gemacht.

Mit dem normalen Bitcoin Handel (Verkauf Bitcoin gegen USDT - privates Veräußerungsgeschäft) habe ich im selben Jahr 10.000€ Gewinn gemacht. Alle Coins wurden weniger als 1 Jahr gehalten

Kann das miteinander verrechnet werden oder können Verluste von Termingeschäften nicht mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden? So steht es zu mindestens überall im Netz. Blick da nicht ganz durch.....

Wenn ich die Daten bei cointracking reinziehe, bezeichnet er die Verluste mit den Derivaten entsprechend auch als "Verlust" und verrechnet das somit auch mit den normalen Trades (nicht-derivate)........
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June 10, 2021, 02:29:28 PM
Frage in die Runde:

Mal angenommen ich habe 2020 mit Futures auf Binance 10.000€ Verlust gemacht.

Mit dem normalen Bitcoin Handel (Verkauf Bitcoin gegen USDT - privates Veräußerungsgeschäft) habe ich im selben Jahr 10.000€ Gewinn gemacht. Alle Coins wurden weniger als 1 Jahr gehalten

Kann das miteinander verrechnet werden oder können Verluste von Termingeschäften nicht mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden? So steht es zu mindestens überall im Netz. Blick da nicht ganz durch.....

Wenn ich die Daten bei cointracking reinziehe, bezeichnet er die Verluste mit den Derivaten entsprechend auch als "Verlust" und verrechnet das somit auch mit den normalen Trades (nicht-derivate)........

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
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June 05, 2021, 08:37:43 AM
Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung. Da die Einnahmen/Gewinne aus Krypto letztes Jahr übersichtlich waren, mache ich sie diesmal selbst.

Hierzu eine Frage zur Eintragung in der Steuersoftware.

Wenn ich Gewinne aus dem Trading (Haltedauer < 1 Jahr) mit Kryptos habe, dann trage ich diese in 'Anlage SO' in Zeile 42-52 (private Veräußerungsgeschäfte) ein, also bei andere Wirtschaftsgüter.

Wenn ich aber nun einmalige Einkommen durch z.B. durch Bounties habe, die ich nach Erhalt direkt in Euro getauscht habe, müssen diese dann in 'Anlage SO' in den Zeile 10-15 (Leistungen) eingetragen werden oder ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte wie beim Trading?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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May 26, 2021, 04:39:03 AM
...

bin volles risiko gegangen und erstmal nichts von krypto eingetragen Cool - bis heute noch totenstille ... ich werde euch auf dem neuesten stand halten Wink

Ja, halte uns mal auf dem laufenden. Aber denk dran, du hast nur einen Anruf frei  Wink Nein, Spaß beiseite. Also wenn du nichts eingetragen hast, wie sollten sie dann auch darauf reagieren? Die wissen doch erstmal nichts davon.

ich bin ja dir/euch noch eine antwort schuldig... Wink
letzte woche kam endlich der ersehnte lohnsteuerbescheid für 2020 angeflattert - und siehe da, kein murks seitens des fa über meine verkauften Bitcoins bzw. über die größere überweisung von Ktraken auf mein bankkonto Cool Wink
also alles gut und dazu auch eine schöne summe zurückerstattet bekommen Smiley

Danke für die Rückmeldung. Ich schmeiß den Schuldschein dann weg.  Cheesy Wink
Aber wie gesagt hätte ich mich sehr gewundert, wenn das FA davon irgendetwas mitbekommen hätte.
In der Zukunft wird es wohl so laufen und wahrscheinlich wird es erst die Datenübermittlung geben und erst laaaaange danach die steuerliche Festlegung seitens des Gesetzgebers.
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Crypto Swap Exchange
May 23, 2021, 12:13:51 PM
Danke für die Info, das ist auf jeden Fall beruhigend.

Kannst du sagen, ohne aus anonymitätsgründen genaue Fakten zu nenen, welche Größenordnung die Banküberweisung ungefähr war und ob Bank in D/CH/A?

der ganze betrag (5-stellig) wurde auf ein deutsches bankkonto überwiesen...
ausser einem anruf von meinem bankberater (einen tag später, als der betrag dann auf meinem konto lag), mit der frage ob ich wüsste dass eine größere überweisung auf mein konto getätigt worden ist, kam nichts mehr...
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May 23, 2021, 05:15:11 AM
Danke für die Info, das ist auf jeden Fall beruhigend.

Kannst du sagen, ohne aus anonymitätsgründen genaue Fakten zu nenen, welche Größenordnung die Banküberweisung ungefähr war und ob Bank in D/CH/A?
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Crypto Swap Exchange
May 19, 2021, 08:50:15 AM
...

bin volles risiko gegangen und erstmal nichts von krypto eingetragen Cool - bis heute noch totenstille ... ich werde euch auf dem neuesten stand halten Wink

Ja, halte uns mal auf dem laufenden. Aber denk dran, du hast nur einen Anruf frei  Wink Nein, Spaß beiseite. Also wenn du nichts eingetragen hast, wie sollten sie dann auch darauf reagieren? Die wissen doch erstmal nichts davon.

ich bin ja dir/euch noch eine antwort schuldig... Wink
letzte woche kam endlich der ersehnte lohnsteuerbescheid für 2020 angeflattert - und siehe da, kein murks seitens des fa über meine verkauften Bitcoins bzw. über die größere überweisung von Ktraken auf mein bankkonto Cool Wink
also alles gut und dazu auch eine schöne summe zurückerstattet bekommen Smiley
sr. member
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May 18, 2021, 12:36:38 PM
Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast.

Hast du eine Quelle dafür? ich finde leider nichts online und hör dass auch ehrlich gesagt zum ersten mal...

https://www.easydigitax.de/gewoehnlicher-aufenthalt/

§ 9 Abgabenordnung und die 183-Tage Regel.
member
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May 18, 2021, 05:41:06 AM
Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast.

Hast du eine Quelle dafür? ich finde leider nichts online und hör dass auch ehrlich gesagt zum ersten mal...
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May 18, 2021, 05:14:25 AM
Angenommen der andere Token steigt dann aber massiv im Wert und ich trade ihn nach bspw. 6 Monaten zurück in BNB, bekomme dann aber 5 BNB zurück und nicht nur einen. Dann müsste ich trotzdem Steuern zahlen, auch wenn ich die 5 BNB nicht verkaufe und nur im Wallet liegen lasse!?
Ja,
die Steuer zahlst Du ja auf Gewinne, die Du beim Verkauf des massiv im Wert gestiegenen Tokens gemacht hast.
Was Du nach dem Verkauf mit den Gewinnen anstellst (sie in der Wallet liegen lassen, oder ausgeben) ist irrelevant.

Sprich der zu versteuernde Gewinn wäre die Summe, die ich für die 5 BNB in FIAT bekomme abzüglich den Preis, den ich für 1 BNB bezahlt habe. Ist das korrekt?
Ja.

Was wäre, wenn ich diesen anderen Token mind. 1 Jahr halte, dann zurück trade gegen 5 BNB und diese 5 BNB sofort verkaufe. Müsste doch dann steuerfrei sein, oder?
Ja.
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May 16, 2021, 05:39:28 PM
Wie gehe ich vor, wenn das Finanzamt Kaufbelege sehen will und ich nur einen Teil nachweisen kann? Was soll ich überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Soll ich überhaupt was angeben, weil theoretisch sind die Gewinne steuerfrei.

Also wenn du keine steuerbaren Gewinne hattest (entweder Haltefrist eingehalten oder max. 599,99€ Gewinn pro Kalenderjahr), dann brauchst du es nicht anzugeben. Es gibt einige User die der Meinung sind, dass man trotzdem alles angeben soll. Aber generell bist du es nicht schuldig.

Dem FA sind Kaufbelege eigentlich völlig egal. Wer sowas evtl. sehen möchte, wären (bestimmte) Exchanges und/oder Banken. Schau mal in diesen Thread dazu rein:  [Info/Diskussion] Überblick, welche Nachweise Exchanges, Banken etc. verlangen
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May 16, 2021, 07:16:28 AM
Hallo Freunde,

ich hab ein Problem, das mir seit geraumer Zeit Kopfschmerzen bereitet.. und zwar bin ich das erste Mal Anfang 2017 mit Bitcoin in Berührung gekommen. Ich war immer sehr überzeugt von Bitcoin und hatte eigentlich vor meine Coins bis zum Tod zu hodlen, lol. Mir kam es nie in den Sinn Bitcoin in Fiat umzutauschen, denn der Gedanke war, dass sich Bitcoin irgendwann bei einem bestimmten Preis festsetzen und kurstechnisch nicht mehr so volatil wird. Dadurch wird es salonfähiger, sodass es gar nicht nötig wäre Euros zu besitzen, weil man beispielsweise bei Lidl und Aldi mit Bitcoins bezahlen kann.

Allerdings brachten mich die Vorfälle der letzten Wochen mit den Musk-Tweets und dem medialen Bashing zum Nachdenken und ehrlich gesagt hatte ich das erste Mal seit Jahren wirklich Zweifel an der Zukunft, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Kurz gesagt, ich will meine Bitcoins, zumindest einen großen Teil davon auscashen. Das Problem ist allerdings, dass ich nie wirklich Wert auf die "Buchführung" gelegt habe, weil wie bereits gesagt, ich hatte eigentlich nie vor auszucashen und auch die Beträge waren ziemlich unbedeutend (zumindest vor 2021), daher waren Steuern für mich gar nicht von Bedeutung. Tief im Inneren muss ich wohl auch gedacht haben, dass der Kurs niemals über 20k steigen wird.  Cry

Jetzt habe ich meine Kontoauszüge durchwühlt und gesehen, dass ich erstmals 2017 auf Anycoindirect Bitcoins gekauft habe. Das müsste zu einem Kurs von +-1000€ gewesen sein. 2018, 2019 und 2020 wurden ebenfalls einige Bitcoin-Käufe getätigt, einige Male über Blockchain.com mit meiner Kreditkarte und auch mal über Coinbase. Natürlich war da der Kurs viel höher. Das bedeutet, dass ich vielleicht die Herkunft von 0.3 BTCs belegen kann. Da bleibt aber noch der Rest, der sich über die Jahre durch Kleinkram angehäuft hat. Slotgames, Sportwetten auf Nitrogensports, Tausch/Handel auf ePVP etc. etc. Zig Wallets wurden währenddessen benutzt und erstellt, unzählige Transaktionen abgewickelt. Nicht einmal die Haltedauer kann ich im Fall der Fälle vernünftig nachweisen. Das war selbst vor paar Monaten noch so ein unbedeutender Betrag, um sich darüber Gedanken zu machen.

Wie dem auch sei, wenn ich nun heute meine Bitcoins auszahlen würde, wäre das ein "niedrig bis mittlerer" fünfstelliger Betrag. Was würde mich erwarten? Wie gehe ich vor, wenn das Finanzamt Kaufbelege sehen will und ich nur einen Teil nachweisen kann? Was soll ich überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Soll ich überhaupt was angeben, weil theoretisch sind die Gewinne steuerfrei. Oder übertreibe ich einfach und der Betrag ist viel zu niedrig, als das man mich da ausfragen würde? Wobei man beim deutschen Staat ja nie wissen kann. Roll Eyes Das Letzte, was ich will, ist eine Anklage wegen Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.
sr. member
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May 16, 2021, 07:07:41 AM
Musstest du alle drei Steuerberater für diese Einschätzung eines kurzen Falls bezahlen oder ist das noch kostenloses Erstgespräch?
tyz
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May 16, 2021, 06:30:36 AM
-snip-
Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.

Steuerberater 2 sagt:
Der Verkauf der NEM-Token muss komplett versteuert werden, da aus dem Besitz der NEM-Token neue Werte (Symbol-Token) generiert wurden, die zwar zum Zeitpunkt des Erhalts (X+7) noch keinen Wert besaßen, aber zum Zeitpunkt X+10. Daher greift hier die 10-Jahres-Regel für die NEM-Token. Der Wertzufluss an Symbol-Token muss ebenfalls versteuert werden, und zwar mit dem ersten Preis zum Zeitpunkt X+10.

-snip-

Ich wollte mal kurz ein Update dalassen, nachdem ich gestern mit einem dritten Steuerberater gesprochen hatte. Er tendiert ganz klar zur ersten Aussage, obwohl sich manche Finanzämter darauf nicht sofort einlassen, es nach einem Widerspruch i.d.R. aber akzeptieren. Er meinte aber auch, die zweite Meinung wird in verschiedenen Versionen durchaus von wenigen im Steuerbereich vertreten, daher hat ihn diese Aussage nicht überrascht.
sr. member
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May 15, 2021, 02:30:42 AM
Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast. Im Sommer, also z.B. August kommen, würde dafür nicht mehr ausreichen und du müssest trotzdem in UK Steuern zahlen. Aber der Fall klingt halt so als sollte man einfach einen Steuerberater fragen...
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