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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 30. (Read 1132827 times)

legendary
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March 24, 2021, 04:37:01 PM
ohne begründetem (!) Verdachtsfall

Ich gehe nicht davon aus, dass in der Beschlussvorlage steht, dass ein Tracking individuell erfolgen soll. Nach dem Vorgehen vieler Politiker bezüglich Anti-Privacy und Datensammelwut wird doch in jedem Bürger ein Verdachtsfall gesehen.

Aber das können wir gerne in der Presseecke weiter diskutieren.
legendary
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March 24, 2021, 01:41:15 PM
Solche Nachrichten will ich doch nicht lesen.

Ich frage mich, welche Behörden sie meinen und ob es eine automatische Abfrage sein wird oder nur aufgrund bestimmter Anforderungen.
Ich frage mich da eher, wie der rechtliche Rahmen dafür aussehen wird. Auch das Finanzamt kann derzeit nicht eine komplette Offenlegung deiner Finanztransaktionen ohne begründetem (!) Verdachtsfall [der Steuerhinterziehung] fordern, sie müssen also da bereits etwas gegen dich in der Hand haben. Warum das jetzt auf einmal für Crypto-Transaktionen anders sein sollte erschließt sich mir absolut nicht und wird dann spannend werden, wenn die Beschlüsse vorliegen.

Auch wird spannend sein ab welchen Beträgen sie die Daten anfordern werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie bspw. jemandem nachforschen, der bspw. 500€ Gewinn in in 2016 gemacht hat. Das lohnt sich aufwandstechnisch nie und nimmer.

Bleibt also erstmal abzuwarten wie die Beschlüsse genau aussehen, vorher braucht man denke ich noch nicht in Panik verfallen Wink Ich hab mir aber vorsorglich jetzt mal alle Trades in Cointracking bis 2013 zurück wieder importiert und nochmal alle Steuerreports erstellt, jetzt kann ich wieder beruhigt schlafen Cheesy
newbie
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March 24, 2021, 12:24:33 PM
Sitzt Nicehash nicht in Kroatien? Die wären dann wohl auch dabei
legendary
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March 24, 2021, 09:44:58 AM
Solche Nachrichten will ich doch nicht lesen.

Ich frage mich, welche Behörden sie meinen und ob es eine automatische Abfrage sein wird oder nur aufgrund bestimmter Anforderungen.
legendary
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March 24, 2021, 07:13:37 AM
Wenn man noch bedenkt das viele wegen des Vollzugsdefizits noch vor dem BFH klagen werden, so muss man die Entwicklung sich dann erstmal anschauen wie dann die steuerliche gestaltung bei Kryptos überhaupt sein wird, bezogen auf Deutschland.


Schauen wa mal Smiley
legendary
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March 24, 2021, 07:10:31 AM
Kein Kraken, kein Bitfinex, kein Binance.
Also erstmal abwarten.
Bitstamp betrifft es sicher auch, die haben einen Sitz in Luxemburg. Coinbase weiß ich jetzt nicht.

Der Beschluss soll heuer bis Ende des Jahres zustande kommen und kann dann frühestens bis Ende 2022 umgesetzt werden ... und das ist hochgegriffen wenn ich ans unsere Finanzämter denke  Wink
Die Frage ist inwieweit auf Daten zurückgegriffen wird, ich gehe aber mal von mindestens 5 Jahren aus.
legendary
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March 24, 2021, 06:59:07 AM
Nachdem im Pressebereich vmtl. nicht alle von euch mitlesen hier nochmal ein recht interessanter Absatz aus dem Artikel einer österreichischen Tageszeitung:

Quote
Die Union plant, Kryptodienstleister über eine Verordnung zur Weitergabe ihrer Kundendaten an Behörden zu verpflichten, berichtet Blockpit-Gründer und -Chef Florian Wimmer. Davon betroffen seien in der gesamten EU etwa Handelsplätze, Tauschbörsen oder auch Anbieter von Wallets, wie elektronische Geldbörsen zur Verwahrung von Bitcoin und Co genannt werden. Sprich, die Finanz kann wohl künftig über deren Nutzer- und Transaktionsdaten der vergangenen Jahre verfügen. "Dann kann man auch im Nachhinein ableiten, was an Gewinnen realisiert wurde", gibt Wimmer zu bedenken.

Im Finanzministerium bestätigt man derartige Pläne. "Der Ball liegt bei der EU", heißt es auf Anfrage. "Österreich unterstützt diese Bemühungen und wird sich an einer europäischen Lösung beteiligen." Ein konkreter Vorschlag soll aber frühestens gegen Jahresende auf dem Tisch liegen, womit eine Umsetzung wohl erst ab 2022 möglich wäre.

Quelle

Ziemlich heftig wie ich finde, da werden wohl Einige ein böses Erwachen haben ...

In dem Artikel steht auch das damit frühestens 2022 zu rechnen ist.
Und soweit ich weiß sitzen nur Bitpanda, Litebit , Bitcoin.de und Anycoindirect in der EU.
Kein Kraken, kein Bitfinex, kein Binance.

Also erstmal abwarten.
legendary
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March 24, 2021, 06:47:01 AM
Nachdem im Pressebereich vmtl. nicht alle von euch mitlesen hier nochmal ein recht interessanter Absatz aus dem Artikel einer österreichischen Tageszeitung:

Quote
Die Union plant, Kryptodienstleister über eine Verordnung zur Weitergabe ihrer Kundendaten an Behörden zu verpflichten, berichtet Blockpit-Gründer und -Chef Florian Wimmer. Davon betroffen seien in der gesamten EU etwa Handelsplätze, Tauschbörsen oder auch Anbieter von Wallets, wie elektronische Geldbörsen zur Verwahrung von Bitcoin und Co genannt werden. Sprich, die Finanz kann wohl künftig über deren Nutzer- und Transaktionsdaten der vergangenen Jahre verfügen. "Dann kann man auch im Nachhinein ableiten, was an Gewinnen realisiert wurde", gibt Wimmer zu bedenken.

Im Finanzministerium bestätigt man derartige Pläne. "Der Ball liegt bei der EU", heißt es auf Anfrage. "Österreich unterstützt diese Bemühungen und wird sich an einer europäischen Lösung beteiligen." Ein konkreter Vorschlag soll aber frühestens gegen Jahresende auf dem Tisch liegen, womit eine Umsetzung wohl erst ab 2022 möglich wäre.

Quelle

Ziemlich heftig wie ich finde, da werden wohl Einige ein böses Erwachen haben ...
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March 23, 2021, 03:52:49 PM
Danke für deine Rückmeldung. Das FAQ habe ich bereits verschlungen.

Ich sehe nur keinen Vorteil darin, das Mining privat laufen zu lassen. Ich kann privat die Kosten der Hardware, des Stroms, "Miningzimmer" etc. nicht gegenrechnen und weiß nie so recht ob / ab wann es denn nun gewerblich ist oder nicht. Oder übersehe ich hier etwas? Was spricht für das private Mining?
legendary
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March 23, 2021, 03:23:17 PM
Ich Mine nun seit ca. 3 Wochen mit meinem Gaming PC und bis dato sind knapp 200€ über Nicehash (in BTC) zustande gekommen. Wenn das ganze nun so weiter läuft, besteht ja die Gefahr, dass das Finanzamt den Spaß als gewerbliche Tätigkeit ansieht. Daher wäre es wohl am besten ein Kleingewerbe anzumelden. Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Grafikkarte gekauft, könnte ich diese dann als betriebliche Ausgabe von den Gewinnen rückwirkend abziehen, obwohl sie vor der Gewerbegründung von mir gekauft wurde?

Natürlich steht es dir frei, ein Gewerbe anzumelden. Aber bist du dir sicher, dass du es auch wirklich willst?
Schau mal auf die erste Seite dieser FAQ, Post #2.
Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, das geht. Das nennt sich vorweggenommene Betriebsausgaben.
newbie
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March 23, 2021, 12:40:16 PM
Ich Mine nun seit ca. 3 Wochen mit meinem Gaming PC und bis dato sind knapp 200€ über Nicehash (in BTC) zustande gekommen. Wenn das ganze nun so weiter läuft, besteht ja die Gefahr, dass das Finanzamt den Spaß als gewerbliche Tätigkeit ansieht. Daher wäre es wohl am besten ein Kleingewerbe anzumelden. Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Grafikkarte gekauft, könnte ich diese dann als betriebliche Ausgabe von den Gewinnen rückwirkend abziehen, obwohl sie vor der Gewerbegründung von mir gekauft wurde?
staff
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March 23, 2021, 05:17:39 AM
Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen.

Das macht es leider nicht einfacher. Kommt mir in manchen Bereichen so vor als könnte man es nur falsch machen denn so lange es keine 100%igen Gesetze gibt bewegt man sich immer im Graubereich.
Für Österreich gibt es seit ein paar Tagen den aktuellen https://kryptosteuerguide.com/at von Blockpit. Der wurde in Verbindung mit ein paar Steuerberatern erarbeitet und kann gratis runtergeladen/angefordert werden. Ich habe ihn schon bei mir und werde demnächst etwas Zeit investieren. Die ersten Jahre war das ein Dokument mit ein paar Seiten aber mittlerweile kommt es mit über 80 Seiten schon an ein richtiges Handbuch ran.

Blockpit hat da schon eine kleine Vorreiterrolle in Österreich übernommen (ist ja auch Teil des Geschäftsmodells) und wird daher auch regelmäßig in Artikeln der Medien erwähnt. z.B. hier und auch hier vom Standard.
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March 22, 2021, 03:59:16 PM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.

Vin
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March 22, 2021, 03:25:43 PM
Hallo zusammen,

so diesmal die Frage im richtigen Thread  Grin
ich habe letzte Woche nach einigen Monaten Abstinenz wieder mal mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei Uniswap einen Airdrop bekommen konnte.

Da ich zwei Wallets dort hatte, habe ich mir die UNIs in ETH transferiert und für knapp 20.000€ auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wie wird der Airdrop versteuert?

Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

Danke!


Hallo ViperHH,

schau dir doch mal die erste Seite in diesem Thread an. qwk hat da so ziemlich alle Fragen schon zusammengelistet.
newbie
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March 22, 2021, 03:19:02 PM
Hallo zusammen,

so diesmal die Frage im richtigen Thread  Grin
ich habe letzte Woche nach einigen Monaten Abstinenz wieder mal mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei Uniswap einen Airdrop bekommen konnte.

Da ich zwei Wallets dort hatte, habe ich mir die UNIs in ETH transferiert und für knapp 20.000€ auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wie wird der Airdrop versteuert?

Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

Danke!
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March 15, 2021, 08:21:03 AM
Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2

Ich erlaube es mir nochmal auf diesen Podcast hinzuweisen.
Habe es mir in den letzten Tagen 2x angehört und eigentlich sollte jeder der (in Deutschland) Fragen oder etwas speziellere Anforderungen hat (bzw. hohe Steuern erwartet) bei Dr. Anders anrufen. War schon interessant seine Sicht der Dinge zu hören und es macht durchaus Sinn kritisch zu hinterfragen bevor es losgeht mit dem Steuerausgleich Smiley
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March 14, 2021, 01:17:11 PM
Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

Bye DefconX0

Würde ich auch so sehen, also du musst keine Angst haben, dass du wegen BTC Käufen oder Verkäufen jetzt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Auch wenn du hin und wieder BTC oder Crypto kaufst, musst du dir über eine gewerbliche Einordnung keinen Kopf machen. Unterm Strich: Alles gut Wink

Danke für deine Antwort. Da bin ich beruhigt Smiley
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March 13, 2021, 01:06:38 PM
Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

Bye DefconX0

Würde ich auch so sehen, also du musst keine Angst haben, dass du wegen BTC Käufen oder Verkäufen jetzt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Auch wenn du hin und wieder BTC oder Crypto kaufst, musst du dir über eine gewerbliche Einordnung keinen Kopf machen. Unterm Strich: Alles gut Wink
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March 11, 2021, 04:54:36 PM
Warum liest Ihr euch das nicht durch ?

Was will man erwarten wenn der Post mit "Ey" beginnt. Vergleicht man den Rest der Posthistorie des Nutzers wird es zudem nicht viel besser. Außer Angriffen und Trollposts ist da leider nicht viel.

Genau das ging mir auch durch den Kopf als ich die Begrüßung gelesen hatte und hatte mir die History des Users angeschaut.
Danach hatte ich irgendwie kein Bedürfnis mehr helfend mit den passenden Antworten oder Links unter die Arme zu greifen. Normalerweise bin ich da nicht so und helfe auch wenn es der "neue" eigentlich auch hätte selbst finden können, aber bei diesem Einstieg ins Forum war ich sogar kurz davor eine ganz spitz formulierte Antwort zu hinterlassen.
Wenn man etwas wissen möchte sollte man sich zumindestens die Zeit nehmen die Frage vernünftig zu formulieren, wenn man schon zu Faul ist selbst ein wenig Recherche zu betreiben.
legendary
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March 11, 2021, 08:36:06 AM
Warum liest Ihr euch das nicht durch ?

Was will man erwarten wenn der Post mit "Ey" beginnt. Vergleicht man den Rest der Posthistorie des Nutzers wird es zudem nicht viel besser. Außer Angriffen und Trollposts ist da leider nicht viel.

Dementsprechend einfach drüber hinweglesen oder den entsprechenden Nutzer auf die "ignore-Liste" packen. An einem sinnvollen Austausch ist er nämlich sicherlich nicht interessiert.  Wink

Aber vielleicht noch einmal ein allgemeiner Hinweis für alle Neuankömmlinge hier im Forum: Am besten liest man erst einmal den Ausgangspost eines Threads. Meist ist die Frage, die einem im Kopf herumschwirrt dann schon beantwortet.
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