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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 27. (Read 1132474 times)

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April 21, 2021, 04:28:55 PM
hallo an alle,

wurde mit meiner frage in diesen thread verwiesen:


Hallo an alle,

hab vor einiger zeit, auf einer pattform bitcoin gekauft. hatte die 1-jahres haltefrist im kopf und mein ziel war immer, zu kaufen und zu halten.

hab die bitcoin nie verkauft.

auf dieser plattform war es allerdings so, dass man bitcoin nicht direkt kaufen konnte. man musste zuerst eine andere virtuelle währung kaufen und konnte diese dann in bitcoin umwandeln und die bitcoin auf das eigene wallet transferieren.

dabei wurde man natürlich royal abgezogen mit gebühren, aber damals wusste ich es nicht besser.

meine frage: wie ist dieser umtausch steuerrechtlich zu betrachten. fällt das unter trading? es war nie mein ziel zu traden, es gibt auch keine spekulationsgewinne oder verluste, der umtausch erfolgte innerhalb weniger sekunden von euro - virtuelle währung - bitcoin. vielleicht ein, zwei sekunden zwischen umtausch.

was meint ihr?

vielen dank im voraus!



Der Tausch deiner virtuellen Währung in BTC war steuerlich relevant.
Also den potentiellen Gewinn den du gemacht hast musst du versteuern.
Wenn man sich ehrlich ist wird das in den paar Sekunden genau 0 gewesen sein Wink

Trotzdem bitte hier lang, danke - https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285 Smiley


verstehe ich es also richtig, wenn ich die bitcoin jetzt für jahre halte und irgendwann verkaufe, fallen keine steuern an?

da der umtausch euro - virtuelle währung - bitcoin auf dieser plattform innerhalb weniger sekunden passiert ist, gibt es keine spekulationsgewinne, die zu versteuern wären?

vielen dank an alle!!
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April 16, 2021, 01:03:55 AM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..

Unabhängig davon wirsd Du irgendeine Art der Steuer zahlen müssen, die Frage ist nur zu welchem Satz (eigener Steuersatz, Abgeltungssteuer oder vielleicht was ganz neues?!?) ganz ohne Steuer kommt man hier nicht bei rum denke ich von daher erachte ich es im ersten Step als blödsinnig hier Einwände einzulegen. Persönlich finde ich aber gleichzeitig, dass so langsam mal auch seitens der Regierung zum Thema Regulierung was kommen müsste bevor eine große Menge an Kapital mal wieder wie z.B. schon die Fachkräfte in sämtlcihen Bereichen ins Ausland abwandern. Ich persönlich bin einen Großteil der Zeit sowieso nicht im Lande und tendiere langsam aber sicher auch dazu mich vollständig aus DE zu verabschieden.
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April 15, 2021, 04:53:50 PM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..
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April 15, 2021, 09:24:29 AM
Ich ziehe ja beim Staking nicht aus der Nutzung des Wirtschaftsgut Ether Einkünfte, vielmehr hinterlege ich es ja als Pfand.

Naja, dass Netz ist auch nicht viel schlauer, dann beauftrage ich meinen Steuermann damit, dass er sich gem 89 AO mal eine vernünftige Auskunft einholt.

Bei der Argumentation kommt es natürlich auf jedes Detail an. Und wenn man dem FA klarmachen kann, dass es Pfand ist und nicht steuerbar ist, umso besser.

Das wäre natürlich klasse, wenn du deinen Seeoffizier befragen kannst. Würde mich freuen, wenn du das Ergebnis hier teilst.
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April 15, 2021, 09:16:51 AM
Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

a.) Sieht mein Steuerberater anders
b.) Du beziehst dich wohl auf: § 23 Abs.1  Nr. 2 Satz 4 EStG:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Mein Steuerberater und viele andere sagen keine Fristverlängerung (https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/)
Hier sagt ein Steueranwalt, jedes Kalenderjahr gilt: https://mf-steueranwalt.medium.com/ethereum-ath-lending-finanzamt-e27777594e45
Ein User choosetheway Roll Eyes hat dazu auch mal eine Frage gestellt https://medium.com/@choosetheway/sehr-geehrter-herr-figatowski-98305777e23c.

Meiner Meinung nach kann ja nicht ein nicht mehr gültiger Steuertatbestand (Ende der Haltefrist) zu einem neuen Tatbestand führen.


Zitat §23 EStG
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Ich ziehe ja beim Staking nicht aus der Nutzung des Wirtschaftsgut Ether Einkünfte, vielmehr hinterlege ich es ja als Pfand.

Naja, dass Netz ist auch nicht viel schlauer, dann beauftrage ich meinen Steuermann damit, dass er sich gem 89 AO mal eine vernünftige Auskunft einholt.
Ansonsten müsste man tatsächlich über eine Abgabe des deutschen passes nachdenken.
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April 15, 2021, 09:05:11 AM
Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

a.) Sieht mein Steuerberater anders
b.) Du beziehst dich wohl auf: § 23 Abs.1  Nr. 2 Satz 4 EStG:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Mein Steuerberater und viele andere sagen keine Fristverlängerung (https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/)
Hier sagt ein Steueranwalt, jedes Kalenderjahr gilt: https://mf-steueranwalt.medium.com/ethereum-ath-lending-finanzamt-e27777594e45
Ein User choosetheway Roll Eyes hat dazu auch mal eine Frage gestellt https://medium.com/@choosetheway/sehr-geehrter-herr-figatowski-98305777e23c.

Meiner Meinung nach kann ja nicht ein nicht mehr gültiger Steuertatbestand (Ende der Haltefrist) zu einem neuen Tatbestand führen.
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April 15, 2021, 08:22:58 AM
Was ich meine hier mal im Thread gelesen zu haben ist dass wenn einmal länger als 1 jahr gehalten dann steuerfrei, egal ob man dann später nach einem Jahr staking gewinne daraus hat.
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April 15, 2021, 07:48:26 AM
Gibt es hier einen Fachmann für mein Anliegen:

Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

Sprich z.B.
1)
Coins gekauft am 01.01.2019 diese könnte man dann ja nach einem Jahr also zum 02.01.2020 steuerfrei veräussern wenn man nicht staked.

2) gleiche Coins vom 01.01.2019 diese werden aber ab dem 02.01.2020 zu staken verwendet. Sind die "Basiscoins" vom 01.01.2019 steuerfrei oder
hat sich die Haltedauer bezüglich der Steuerlast auf den 02.01.2029 verlängert?

Das die gestakten Coins sofort nach Gutschrift auf der Wallet zu versteuern sind ist mir Klar. Bezüglich der Haltedauer würde es mich aber interessieren,
wie es mit der Thematik Stuerfreiheit ausschaut.


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April 15, 2021, 04:51:13 AM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
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April 14, 2021, 10:16:05 AM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.


Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern möchte. Sie allerdings in den kommenden Monaten stark im Preis fallen und sie nicht mehr 5000 Euro wert sondern nur noch 100 Euro wert sind. Zahl ich nun auf die ganzen 5000 Euro Einkommenssteuer, obwohl ich nur noch 100 Euro hab? Das wäre doch total ungerecht...

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?


Es kommt darauf was du getan hast um diese Airdrops zu erhalten. Sin sie ohne irgendein Zutun von dir bei dir angekommen oder hast du Lehrvideos dazu anschauen müssen, oder bestimmte Aufgaben erledigen.
Sobald etwas "Arbeit" von dir aufgewendet wird um die Airdrops zu erhalten muss du es als Einkommen versteuern, sonst nicht.

Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Ich bin kein Steuerberater.
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April 14, 2021, 10:10:43 AM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).

Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Au dies wird sonstiges Einkommen sein und du musst die Token die du bekommst zu deinem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt ihres Zuflusses versteuern. Ab Zufluss beginnt für diese Token die Haltefrist.

All dies sind natürlich nur Interpretationen der bestehenden Gesetze ohne dass es Eindeutiges zu Krypto gibt.

Im Zweifel annehmen dass das Finanzamt das Maximum an Steuern ansetzen wird und die Erwartungen fallen lassen dass es auf die mittlerweile sehr vielfältige und teilweise komplizierten Anlagemöglichkeiten im Kryptobereich eine genaue steuerliche Zuordnung gefunden werden kann.
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April 14, 2021, 08:50:01 AM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).

Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!
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April 14, 2021, 03:11:33 AM
Hallo, ich halte seit 2017 Bitcoins. Muss ich den Betrag, wenn ich mir was auszahlen lasse, bei der Steuererklärung angeben? Wohlwissend das ich aufgrund der Haltedauer keine Steuer abführen muss? Danke
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April 13, 2021, 04:15:14 PM
denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.

In §23 EStG wird von Wirtschaftsgütern gesprochen. Immobilie ist ein Wirtschaftsgut. Schmuck ist ein Wirtschaftsgut. Antiquitäten sind Wirtschaftsgüter. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut. All das kann angeschaffen oder veräußert werden. Aber das Wirtschaftsgut kann doch nicht gleichzeitig der "Gegenstand" und Bitcoin (als Bezahlmedium) sein.  Huh


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April 13, 2021, 03:29:42 PM
denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.
Ich denke an dieser Stelle kommt es darauf an was du verkauft hast. Wenn du ein zb. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder andere Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde) innerhalb der entsprechenden Spekulationsfrist verkaufst und dabei einen Gewinn erzielt hast dürfte dies Steuerpflichtig sein, auch unabhängig von der Haltefrist der Bitcoins. Zumindest wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen/sonstigen Einkünften im Kalenderjahr mehr als 600 Euro betragen hat.
Wenn du aber z.B. aus deiner eigenen privaten Sammlung eine seltene Erstpressung einer Beatles LP verkaufst, dürfte deine Denkweise stimmen.
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https://t1p.de/6ghrf
April 13, 2021, 03:29:13 PM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).
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April 13, 2021, 11:54:31 AM
Die Kursgewinne für wen? Für den Käufer oder für den Verkäufer?
Ich denke, dass für denjeningen, der die BTC erhält, schon ein steuerlicher Tatbestand vorliegen könnte. Dir fließen die BTC ja zu, bspw. zum Kurs von 10.000$ Wartest du nun 1 Monat lang bevor du die BTC wieder in FIAT tauschst und der Kurs steigt auf 12.000$ dann wären mMn. die 2k "Zusatzgewinn" zu versteuern, da der BTC ja noch nicht als Alltagswährung anerkannt ist. Ähnliches gilt ja bspw. auch Gewinne bei Glücksspielen.

Ich dachte eigentlich ein Gewinn ist (und bleibt) steuerfrei. Das ist durchaus ein interessantes und wichtiges Thema denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.

Umso mehr ich drüber nachdenke umso eher sehe ich dieses Posting im Steuer FAQ Thread - dort hin nehme ich das jetzt direkt mit denn das müssen wir generel klären. Also dieses Zitat kommt aus einem anderen Thread.
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April 13, 2021, 11:46:31 AM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.


Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern möchte. Sie allerdings in den kommenden Monaten stark im Preis fallen und sie nicht mehr 5000 Euro wert sondern nur noch 100 Euro wert sind. Zahl ich nun auf die ganzen 5000 Euro Einkommenssteuer, obwohl ich nur noch 100 Euro hab? Das wäre doch total ungerecht...

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?
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April 09, 2021, 05:22:21 AM
das Dokumentieren zu umgehen, auch auf die Gefahr hin, dass ein evtl. Gewinn bei den zuletzt gekauften Coins dann beim temporären Verkauf zum 31.12. auch (unnötigerweise) versteuert werden müsste.


Dokumentieren musst du das ja trotzdem.

FIFO kannst du ja umgehen, indem du Depot- also Wallettrennung, machst. Jeder neu gekaufte Coin kommt auf eine neue Walletadresse. In Electrum kannst du dann mit Coincontrol die entsprechenden Coins für den Verkauf auswählen.



Verschwiegenheitspflicht Steuerberater?

Ein Steuerberater ist ein Berater. Er berät. Du unterschreibst am Ende und bist somit auch in erster Näherung haftbar für die gemachten Angaben.
Berät er falsch, kann er dafür haftbar gemacht werden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/191363/
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