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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 27. (Read 1186822 times)

legendary
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icarus-cards.eu
May 05, 2021, 06:02:29 AM
...
bin volles risiko gegangen und erstmal nichts von krypto eingetragen Cool - bis heute noch totenstille ... ich werde euch auf dem neuesten stand halten Wink

Ja, halte uns mal auf dem laufenden. Aber denk dran, du hast nur einen Anruf frei  Wink Nein, Spaß beiseite. Also wenn du nichts eingetragen hast, wie sollten sie dann auch darauf reagieren? Die wissen doch erstmal nichts davon.

kann aber gut möglich sein, dass meine bank deswegen schon mit dem fa im austausch war... Tongue wer weiss... Roll Eyes
newbie
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May 05, 2021, 05:31:53 AM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..

Unabhängig davon wirsd Du irgendeine Art der Steuer zahlen müssen, die Frage ist nur zu welchem Satz (eigener Steuersatz, Abgeltungssteuer oder vielleicht was ganz neues?!?) ganz ohne Steuer kommt man hier nicht bei rum denke ich von daher erachte ich es im ersten Step als blödsinnig hier Einwände einzulegen. Persönlich finde ich aber gleichzeitig, dass so langsam mal auch seitens der Regierung zum Thema Regulierung was kommen müsste bevor eine große Menge an Kapital mal wieder wie z.B. schon die Fachkräfte in sämtlcihen Bereichen ins Ausland abwandern. Ich persönlich bin einen Großteil der Zeit sowieso nicht im Lande und tendiere langsam aber sicher auch dazu mich vollständig aus DE zu verabschieden.

Die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf unterliegen dem persönlichen Steuersatz gemäß §23 ESt, im Gegensatz zu Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen die Abgeltungssteuer greift.
Ich benutze zur Dokumentation ein Krypto Steuer Tool, das ist sehr hilfreich.
Ausführlich beschrieben hier: https://cryptoeinfach.de/kryptowaehrung-steuern/
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May 05, 2021, 04:12:25 AM

Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.


Grundsätzlich richtig, aber: Die Symbol Token sind nur dann nicht steuerbar wenn ihr die Coins selbst über das Netzwerk geclaimt habt. Habt ihr die Coins zum Beispiel über eine Exchange wie Binance geclaimt ist der Zuflusszeitpunkt später (zu dem Zeitpunkt gabs schon einen Preis) entsprechend müsste man dann die Token versteuern. Man könnte hier natürlich auch die Auffassung vertreten, dass es ein Airdrop war und damit nicht steuerbare Windfall profits, aber da man ja explizit etwas "unternehmen" musste um den "Airdrop" zu erhalten gilt vermutlich die Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt.

Das ist gut, dass du das mit dem Zeitpunkt des Zuflusses nochmal spezifizierst.

Man könnte ggü. dem FA aber bei einer Börse auch argumentieren, dass man NEM dort hingescickt hat um sie bald zu verkaufen und von dem Airdrop gar nichts wusste  Roll Eyes Dann hast du ja nichts aktives unternommen, sondern es war ein Zufallsfund (Windfall profits).  Wink



bin volles risiko gegangen und erstmal nichts von krypto eingetragen Cool - bis heute noch totenstille ... ich werde euch auf dem neuesten stand halten Wink

Ja, halte uns mal auf dem laufenden. Aber denk dran, du hast nur einen Anruf frei  Wink Nein, Spaß beiseite. Also wenn du nichts eingetragen hast, wie sollten sie dann auch darauf reagieren? Die wissen doch erstmal nichts davon.
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May 05, 2021, 03:14:59 AM

Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.


Grundsätzlich richtig, aber: Die Symbol Token sind nur dann nicht steuerbar wenn ihr die Coins selbst über das Netzwerk geclaimt habt. Habt ihr die Coins zum Beispiel über eine Exchange wie Binance geclaimt ist der Zuflusszeitpunkt später (zu dem Zeitpunkt gabs schon einen Preis) entsprechend müsste man dann die Token versteuern. Man könnte hier natürlich auch die Auffassung vertreten, dass es ein Airdrop war und damit nicht steuerbare Windfall profits, aber da man ja explizit etwas "unternehmen" musste um den "Airdrop" zu erhalten gilt vermutlich die Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt.
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icarus-cards.eu
May 04, 2021, 12:46:04 PM

Das ist wirklich ein seeeeehr gutes Video mit vielen Tipps zur Verfahrensweise um Umgang mit dem Finanzamt.

Danke fürs Posten!

Ich merite mal nicht, du hast schon genug, aber symbolisch gibts mindestens 3.  Smiley

auf jeden fall ein sehr informatives video, welches hier jeder mal sich anschauen sollte👌👍
ich habe meinen lohnsteuerbescheid anfang märz online beim zuständigen fa eingereicht
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May 04, 2021, 11:10:13 AM

Das ist wirklich ein seeeeehr gutes Video mit vielen Tipps zur Verfahrensweise um Umgang mit dem Finanzamt.

Danke fürs Posten!

Ich merite mal nicht, du hast schon genug, aber symbolisch gibts mindestens 3.  Smiley
legendary
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May 04, 2021, 10:53:47 AM
Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.

Was der zweite erzählt ist totaler Unsinn. Der hat wohl noch nie was vom Zuflussprinzip gehört. Verstehe auch nicht, weshalb er die 10-Jahres-Regel ins Spiel bringt. Also wenn total Unwissende an solche Berater kommen....dann gute Nacht.

Also Steuerberater 1 sehe ich als richtig an. Mein Steuerberater übrigens auch.
staff
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May 04, 2021, 10:32:50 AM
denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.
Ich denke an dieser Stelle kommt es darauf an was du verkauft hast. Wenn du ein zb. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder andere Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde) innerhalb der entsprechenden Spekulationsfrist verkaufst und dabei einen Gewinn erzielt hast dürfte dies Steuerpflichtig sein, auch unabhängig von der Haltefrist der Bitcoins. Zumindest wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen/sonstigen Einkünften im Kalenderjahr mehr als 600 Euro betragen hat.
Wenn du aber z.B. aus deiner eigenen privaten Sammlung eine seltene Erstpressung einer Beatles LP verkaufst, dürfte deine Denkweise stimmen.

Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder? Grin).
Die Frist für steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt 1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).

Beispiel:

Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein. Gegenargumente?



In §23 EStG wird von Wirtschaftsgütern gesprochen. Immobilie ist ein Wirtschaftsgut. Schmuck ist ein Wirtschaftsgut. Antiquitäten sind Wirtschaftsgüter. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut. All das kann angeschaffen oder veräußert werden. Aber das Wirtschaftsgut kann doch nicht gleichzeitig der "Gegenstand" und Bitcoin (als Bezahlmedium) sein.  Huh

Also darf lt. §23 EStG kein Wirtschaftsgut (Uhr) gegen ein anderes Wirtschaftsgut (BTC) verkauft (bzw. eigentlich getauscht) werden? Shocked Grin
tyz
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May 04, 2021, 10:24:06 AM
Meine langjährige Steuerberaterin fällt leider krankheitsbedingt länger aus. Darum bin ich auf der Suche nach neuer Fachkompetenz. Ich hatte bisher zwei Gespräche und zu einem bestimmten Fall komplett zwei unterschiedliche Meinungen Cheesy

Der Fall:
Es geht um NEM/Symbol. Die NEM-Token wurden 2015 gekauft und bis 2021 gehalten (keine Staking, nur gehalten). Im April diesen Jahres gab es nun einen Airdop/Fork (die Geister scheiden sich daran) in Form von Symbol-Token. Im Prinzip ist Symbol eine Weiterentwicklung von NEM und daher hat jeder NEM-Besitzer zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anzahl von Symbol-Token erhalten wie man NEM-Token besaß. Zum Zeitpunkt X gab es also den Snapshot der NEM-Chain. Zum Zeitpunkt X+1 habe ich alle NEM verkauft. Zum Zeitpunkt X+7 gab es dann die neue Chain mit den Symbol-Token. Zum Zeitpunkt X+10 gab es die erste offizielle Preisbildung der Symbol-Token.

So weit, so gut!

Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.

Steuerberater 2 sagt:
Der Verkauf der NEM-Token muss komplett versteuert werden, da aus dem Besitz der NEM-Token neue Werte (Symbol-Token) generiert wurden, die zwar zum Zeitpunkt des Erhalts (X+7) noch keinen Wert besaßen, aber zum Zeitpunkt X+10. Daher greift hier die 10-Jahres-Regel für die NEM-Token. Der Wertzufluss an Symbol-Token muss ebenfalls versteuert werden, und zwar mit dem ersten Preis zum Zeitpunkt X+10.

So, nun habe ich zwei völlig konträre Meinungen. Im ersten Fall zahle ich überhaupt keine Steuern. Im zweiten dann quasi doppelt.

Was sagt die Foren-Fachkompetenz hierzu? Cheesy Die NEM/Symbol-Geschichte betrifft ja enige mehr hier.
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May 01, 2021, 04:37:52 AM
Ich habe mein Steuerbescheid bekommen. Jetzt möchte ich noch diesen Einspruch einlegen da ja noch nicht klar ist das Veräußerungsgewinne besteuert werden,. Kennt jemand ein guten Text und ein Link den man angeben kann?

https://youtu.be/HL7ysOeeQsM?t=1894

Ab 31:50min hinhören  Wink
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May 01, 2021, 04:36:12 AM
Ich habe mein Steuerbescheid bekommen. Jetzt möchte ich noch diesen Einspruch einlegen da ja noch nicht klar ist das Veräußerungsgewinne besteuert werden,. Kennt jemand ein guten Text und ein Link den man angeben kann?
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April 22, 2021, 05:48:16 AM

Wäre ich nicht so zuversichtlich. Dieser Entwurf ist schon seit 4-5 Jahren in Erörterung.
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April 22, 2021, 03:18:59 AM

verstehe ich es also richtig, wenn ich die bitcoin jetzt für jahre halte und irgendwann verkaufe, fallen keine steuern an?

da der umtausch euro - virtuelle währung - bitcoin auf dieser plattform innerhalb weniger sekunden passiert ist, gibt es keine spekulationsgewinne, die zu versteuern wären?

Wie mole0815 schon geschrieben hat, kannste den Sekundenumtausch wohl vernachlässigen.

Es sei denn, es gab immense Kursschwankungen zwischen dem Einkauf virtuelle währung und Verkauf virtuelle währung.
Wenn du sonst in dem Kalenderjahr nichts gekauft/verkauft hast, dann bist du wahrscheinlich sowieso unter dem Freibetrag von 256€.
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April 21, 2021, 04:28:55 PM
hallo an alle,

wurde mit meiner frage in diesen thread verwiesen:


Hallo an alle,

hab vor einiger zeit, auf einer pattform bitcoin gekauft. hatte die 1-jahres haltefrist im kopf und mein ziel war immer, zu kaufen und zu halten.

hab die bitcoin nie verkauft.

auf dieser plattform war es allerdings so, dass man bitcoin nicht direkt kaufen konnte. man musste zuerst eine andere virtuelle währung kaufen und konnte diese dann in bitcoin umwandeln und die bitcoin auf das eigene wallet transferieren.

dabei wurde man natürlich royal abgezogen mit gebühren, aber damals wusste ich es nicht besser.

meine frage: wie ist dieser umtausch steuerrechtlich zu betrachten. fällt das unter trading? es war nie mein ziel zu traden, es gibt auch keine spekulationsgewinne oder verluste, der umtausch erfolgte innerhalb weniger sekunden von euro - virtuelle währung - bitcoin. vielleicht ein, zwei sekunden zwischen umtausch.

was meint ihr?

vielen dank im voraus!



Der Tausch deiner virtuellen Währung in BTC war steuerlich relevant.
Also den potentiellen Gewinn den du gemacht hast musst du versteuern.
Wenn man sich ehrlich ist wird das in den paar Sekunden genau 0 gewesen sein Wink

Trotzdem bitte hier lang, danke - https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285 Smiley


verstehe ich es also richtig, wenn ich die bitcoin jetzt für jahre halte und irgendwann verkaufe, fallen keine steuern an?

da der umtausch euro - virtuelle währung - bitcoin auf dieser plattform innerhalb weniger sekunden passiert ist, gibt es keine spekulationsgewinne, die zu versteuern wären?

vielen dank an alle!!
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April 16, 2021, 01:03:55 AM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..

Unabhängig davon wirsd Du irgendeine Art der Steuer zahlen müssen, die Frage ist nur zu welchem Satz (eigener Steuersatz, Abgeltungssteuer oder vielleicht was ganz neues?!?) ganz ohne Steuer kommt man hier nicht bei rum denke ich von daher erachte ich es im ersten Step als blödsinnig hier Einwände einzulegen. Persönlich finde ich aber gleichzeitig, dass so langsam mal auch seitens der Regierung zum Thema Regulierung was kommen müsste bevor eine große Menge an Kapital mal wieder wie z.B. schon die Fachkräfte in sämtlcihen Bereichen ins Ausland abwandern. Ich persönlich bin einen Großteil der Zeit sowieso nicht im Lande und tendiere langsam aber sicher auch dazu mich vollständig aus DE zu verabschieden.
member
Activity: 177
Merit: 10
April 15, 2021, 04:53:50 PM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
Ich habe leider für 2020 schon Steuern gezahlt.. Hoffentlich krieg ich die zurück, wenn sich das bewahrheiten wird..
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Activity: 2660
Merit: 2229
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April 15, 2021, 09:24:29 AM
Ich ziehe ja beim Staking nicht aus der Nutzung des Wirtschaftsgut Ether Einkünfte, vielmehr hinterlege ich es ja als Pfand.

Naja, dass Netz ist auch nicht viel schlauer, dann beauftrage ich meinen Steuermann damit, dass er sich gem 89 AO mal eine vernünftige Auskunft einholt.

Bei der Argumentation kommt es natürlich auf jedes Detail an. Und wenn man dem FA klarmachen kann, dass es Pfand ist und nicht steuerbar ist, umso besser.

Das wäre natürlich klasse, wenn du deinen Seeoffizier befragen kannst. Würde mich freuen, wenn du das Ergebnis hier teilst.
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April 15, 2021, 09:16:51 AM
Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

a.) Sieht mein Steuerberater anders
b.) Du beziehst dich wohl auf: § 23 Abs.1  Nr. 2 Satz 4 EStG:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Mein Steuerberater und viele andere sagen keine Fristverlängerung (https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/)
Hier sagt ein Steueranwalt, jedes Kalenderjahr gilt: https://mf-steueranwalt.medium.com/ethereum-ath-lending-finanzamt-e27777594e45
Ein User choosetheway Roll Eyes hat dazu auch mal eine Frage gestellt https://medium.com/@choosetheway/sehr-geehrter-herr-figatowski-98305777e23c.

Meiner Meinung nach kann ja nicht ein nicht mehr gültiger Steuertatbestand (Ende der Haltefrist) zu einem neuen Tatbestand führen.


Zitat §23 EStG
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Ich ziehe ja beim Staking nicht aus der Nutzung des Wirtschaftsgut Ether Einkünfte, vielmehr hinterlege ich es ja als Pfand.

Naja, dass Netz ist auch nicht viel schlauer, dann beauftrage ich meinen Steuermann damit, dass er sich gem 89 AO mal eine vernünftige Auskunft einholt.
Ansonsten müsste man tatsächlich über eine Abgabe des deutschen passes nachdenken.
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April 15, 2021, 09:05:11 AM
Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

a.) Sieht mein Steuerberater anders
b.) Du beziehst dich wohl auf: § 23 Abs.1  Nr. 2 Satz 4 EStG:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre

Mein Steuerberater und viele andere sagen keine Fristverlängerung (https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/)
Hier sagt ein Steueranwalt, jedes Kalenderjahr gilt: https://mf-steueranwalt.medium.com/ethereum-ath-lending-finanzamt-e27777594e45
Ein User choosetheway Roll Eyes hat dazu auch mal eine Frage gestellt https://medium.com/@choosetheway/sehr-geehrter-herr-figatowski-98305777e23c.

Meiner Meinung nach kann ja nicht ein nicht mehr gültiger Steuertatbestand (Ende der Haltefrist) zu einem neuen Tatbestand führen.
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