@Roccker
ich arbeite in einer Steuerkanzlei (was bei *eigenen* Steuervergehen hinsichtlich einer zu erwartenden Strafe übrigens deutlich problematischer ist) und kann dir zumindest berichten, wie das bei uns gehandhabt wird - ohne Garantie, dass dies alle so machen. An die Verschwiegenheitspflicht sind aber normalerweise alle StB gebunden.
Bei uns werden solche Informationen weder für die Akten festgehalten noch an andere Stellen weitergegeben. Der Chef wird den Mandanten über evtl. Konsequenzen aufklären, ggfs dazu ermutigen, Einkünfte nachzuerklären oder in gravierenden Fällen auch den Rat geben, eine Selbstanzeige zu machen. Die Verjährungsfristen wurden abhängig von der Schwere übrigens kürzlich verlängert. Der StB erstellt die Steuererklärung nach Angaben des Mandanten, es gibt keine Pflicht zur Überprüfung oder dergleichen.
Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfungen für Unternehmen stehen häufig an; Privatpersonen mit "kleinen Steuererklärungen" (wie Anlage N, KAP, R, V, SO etc) hatten bei uns in den letzten Jahren eigentlich keine Probleme. Wobei die Vernetzung aller Ämter mit den Banken und Co. natürlich in dem Bereich eine große "Gefahr" darstellt. Anekdote hierzu: kürzlich kam ein Brief vom FA zu einem Mandanten, der mit dem Satz begann "Mir wurde bekannt, dass Sie im Kalenderjahr 2017 ausländische Einkünfte bezogen ...". Letztlich ließ sich alles durch eine nachgereichte Jahreszinsbescheinigung aufklären, soll aber verdeutlichen, dass das FA durchaus ältere Bescheide nochmal aufmachen können, wenn noch unter Vorbehalt der Nachprüfung oder sie eine Steuerverkürzung vermuten. Das nur als Beispiel, Gewinne durch Kryptos sind aber natürlich keine Kapitaleinkünfte, sdn fallen unter private Veräußerungsgeschäfte.
Ich persönlich würde mit dem StB offen reden. Die Höhe des Airdrops spielt dabei sicher eine Rolle, ansonsten wäre seine Meinung zu dem Fall generell interessant.
Du hast zwar den Gewinn/Verlust des Kalenderjahres dokumentiert, aber bei Krypto geht die einjährige Haltezeit meistens über das Kalenderjahr hinaus. Ziel ist es daher, die Coins mindestens 1 Jahr zu halten und dann mit (nicht steuerbaren) Gewinn zu verkaufen.
Wo du wohl hinaus willst ist, ob du die Coins mit Verlust verkaufen und kurzzeitig danach wieder kaufen darfst. Ja, das darfst du.
ok, ich meinte das für den Fall, dass man die Coins regelmäßig kauft/verkauft und praktisch nichts über ein Jahr hält. Der Saldo/evtl. Gewinn wäre also immer steuerbar. Mir ginge es dabei nur darum, das Dokumentieren zu umgehen, auch auf die Gefahr hin, dass ein evtl. Gewinn bei den zuletzt gekauften Coins dann beim temporären Verkauf zum 31.12. auch (unnötigerweise) versteuert werden müsste.