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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 28. (Read 1187394 times)

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April 15, 2021, 08:22:58 AM
Was ich meine hier mal im Thread gelesen zu haben ist dass wenn einmal länger als 1 jahr gehalten dann steuerfrei, egal ob man dann später nach einem Jahr staking gewinne daraus hat.
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April 15, 2021, 07:48:26 AM
Gibt es hier einen Fachmann für mein Anliegen:

Bezüglich Staking scheint es ja aktuell so zu sein, dass Coins welche einen Zins abwerfen eine Haltefrist von 10Jahren haben anstatt von 1 Jahr.
Wie sieht es aus, wenn ich die Coins jedoch schon weitaus länger als 1 Jahr halte bevor ich mit dem Staking beginne, verlängert sich dann die Frist automatisch.

Sprich z.B.
1)
Coins gekauft am 01.01.2019 diese könnte man dann ja nach einem Jahr also zum 02.01.2020 steuerfrei veräussern wenn man nicht staked.

2) gleiche Coins vom 01.01.2019 diese werden aber ab dem 02.01.2020 zu staken verwendet. Sind die "Basiscoins" vom 01.01.2019 steuerfrei oder
hat sich die Haltedauer bezüglich der Steuerlast auf den 02.01.2029 verlängert?

Das die gestakten Coins sofort nach Gutschrift auf der Wallet zu versteuern sind ist mir Klar. Bezüglich der Haltedauer würde es mich aber interessieren,
wie es mit der Thematik Stuerfreiheit ausschaut.


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April 15, 2021, 04:51:13 AM
Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Das habe ich doch schon widerlegt.

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).





Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Mit Defi kenne ich mich nicht aus.
Aber auch dort gilt wohl, dass bei jedem Tausch von Coin A zu Coin B die Haltefrist neu beginnt.
Wenn du sowas wie Dividende oder Gewinnbeteiligung erhälst, dann wohl eher sonstiges Einkommen (§ 22 Nr. 3 EStG). Aber vielleicht auch als Kapitalertragsteuer möglich -> Günstigerprüfung beantragen.

Einige sind sogar mittlerweile der Meinung, dass es gar keine Besteuerung bei Krypto geben kann. Acura3600 hatte dazu mal einen podcast verlinkt.
newbie
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April 14, 2021, 10:16:05 AM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.


Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern möchte. Sie allerdings in den kommenden Monaten stark im Preis fallen und sie nicht mehr 5000 Euro wert sondern nur noch 100 Euro wert sind. Zahl ich nun auf die ganzen 5000 Euro Einkommenssteuer, obwohl ich nur noch 100 Euro hab? Das wäre doch total ungerecht...

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?


Es kommt darauf was du getan hast um diese Airdrops zu erhalten. Sin sie ohne irgendein Zutun von dir bei dir angekommen oder hast du Lehrvideos dazu anschauen müssen, oder bestimmte Aufgaben erledigen.
Sobald etwas "Arbeit" von dir aufgewendet wird um die Airdrops zu erhalten muss du es als Einkommen versteuern, sonst nicht.

Den Verlust wirst du gegenrechnen können (gegen die Kryptogewinne nicht gegen dein Einkommen im anderen Bereich), wenn du die erhaltenen Token verkaufst, innerhalb eines Jahres nach dem du sie erhalten hast.

Ich bin kein Steuerberater.
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April 14, 2021, 10:10:43 AM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).

Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!

Au dies wird sonstiges Einkommen sein und du musst die Token die du bekommst zu deinem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt ihres Zuflusses versteuern. Ab Zufluss beginnt für diese Token die Haltefrist.

All dies sind natürlich nur Interpretationen der bestehenden Gesetze ohne dass es Eindeutiges zu Krypto gibt.

Im Zweifel annehmen dass das Finanzamt das Maximum an Steuern ansetzen wird und die Erwartungen fallen lassen dass es auf die mittlerweile sehr vielfältige und teilweise komplizierten Anlagemöglichkeiten im Kryptobereich eine genaue steuerliche Zuordnung gefunden werden kann.
member
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April 14, 2021, 08:50:01 AM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).

Ich betreibe seit einigen auch Monaten Liquidity Mining.. Wie werden denn mögliche Gewinnausschüttungen (UNISWAPs) versteuert? Und wie sieht es mit Puncto Haltefrist und einer potenziallen Wertsteigerung vor dem Verkauf in Euro/Dollar? Leider finde ich dazu auch nichts. Danke für deine Mühen!
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April 14, 2021, 03:11:33 AM
Hallo, ich halte seit 2017 Bitcoins. Muss ich den Betrag, wenn ich mir was auszahlen lasse, bei der Steuererklärung angeben? Wohlwissend das ich aufgrund der Haltedauer keine Steuer abführen muss? Danke
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April 13, 2021, 04:15:14 PM
denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.

In §23 EStG wird von Wirtschaftsgütern gesprochen. Immobilie ist ein Wirtschaftsgut. Schmuck ist ein Wirtschaftsgut. Antiquitäten sind Wirtschaftsgüter. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut. All das kann angeschaffen oder veräußert werden. Aber das Wirtschaftsgut kann doch nicht gleichzeitig der "Gegenstand" und Bitcoin (als Bezahlmedium) sein.  Huh


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April 13, 2021, 03:29:42 PM
denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.
Ich denke an dieser Stelle kommt es darauf an was du verkauft hast. Wenn du ein zb. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder andere Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde) innerhalb der entsprechenden Spekulationsfrist verkaufst und dabei einen Gewinn erzielt hast dürfte dies Steuerpflichtig sein, auch unabhängig von der Haltefrist der Bitcoins. Zumindest wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen/sonstigen Einkünften im Kalenderjahr mehr als 600 Euro betragen hat.
Wenn du aber z.B. aus deiner eigenen privaten Sammlung eine seltene Erstpressung einer Beatles LP verkaufst, dürfte deine Denkweise stimmen.
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April 13, 2021, 03:29:13 PM
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern

Zuflussprinzip bedeutet: Der Wert zum Zeitpunkt deiner wirtschafltichen Verfügungsgewalt des entsprechenden Assets.

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?

Nein.
Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 22 Nr. 3 Satz 3 EStG).
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April 13, 2021, 11:54:31 AM
Die Kursgewinne für wen? Für den Käufer oder für den Verkäufer?
Ich denke, dass für denjeningen, der die BTC erhält, schon ein steuerlicher Tatbestand vorliegen könnte. Dir fließen die BTC ja zu, bspw. zum Kurs von 10.000$ Wartest du nun 1 Monat lang bevor du die BTC wieder in FIAT tauschst und der Kurs steigt auf 12.000$ dann wären mMn. die 2k "Zusatzgewinn" zu versteuern, da der BTC ja noch nicht als Alltagswährung anerkannt ist. Ähnliches gilt ja bspw. auch Gewinne bei Glücksspielen.

Ich dachte eigentlich ein Gewinn ist (und bleibt) steuerfrei. Das ist durchaus ein interessantes und wichtiges Thema denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.

Umso mehr ich drüber nachdenke umso eher sehe ich dieses Posting im Steuer FAQ Thread - dort hin nehme ich das jetzt direkt mit denn das müssen wir generel klären. Also dieses Zitat kommt aus einem anderen Thread.
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April 13, 2021, 11:46:31 AM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.


Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern möchte. Sie allerdings in den kommenden Monaten stark im Preis fallen und sie nicht mehr 5000 Euro wert sondern nur noch 100 Euro wert sind. Zahl ich nun auf die ganzen 5000 Euro Einkommenssteuer, obwohl ich nur noch 100 Euro hab? Das wäre doch total ungerecht...

Oder kann ich den Verlust mit den Gewinnen aus Krypto-Trading-Gewinnen gegenrechnen?
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April 09, 2021, 05:22:21 AM
das Dokumentieren zu umgehen, auch auf die Gefahr hin, dass ein evtl. Gewinn bei den zuletzt gekauften Coins dann beim temporären Verkauf zum 31.12. auch (unnötigerweise) versteuert werden müsste.


Dokumentieren musst du das ja trotzdem.

FIFO kannst du ja umgehen, indem du Depot- also Wallettrennung, machst. Jeder neu gekaufte Coin kommt auf eine neue Walletadresse. In Electrum kannst du dann mit Coincontrol die entsprechenden Coins für den Verkauf auswählen.



Verschwiegenheitspflicht Steuerberater?

Ein Steuerberater ist ein Berater. Er berät. Du unterschreibst am Ende und bist somit auch in erster Näherung haftbar für die gemachten Angaben.
Berät er falsch, kann er dafür haftbar gemacht werden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/191363/
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April 09, 2021, 02:53:55 AM
Danke voll switek!!
jr. member
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April 09, 2021, 01:44:38 AM
@Roccker

ich arbeite in einer Steuerkanzlei (was bei *eigenen* Steuervergehen hinsichtlich einer zu erwartenden Strafe übrigens deutlich problematischer ist) und kann dir zumindest berichten, wie das bei uns gehandhabt wird - ohne Garantie, dass dies alle so machen. An die Verschwiegenheitspflicht sind aber normalerweise alle StB gebunden.
Bei uns werden solche Informationen weder für die Akten festgehalten noch an andere Stellen weitergegeben. Der Chef wird den Mandanten über evtl. Konsequenzen aufklären, ggfs dazu ermutigen, Einkünfte nachzuerklären oder in gravierenden Fällen auch den Rat geben, eine Selbstanzeige zu machen. Die Verjährungsfristen wurden abhängig von der Schwere übrigens kürzlich verlängert. Der StB erstellt die Steuererklärung nach Angaben des Mandanten, es gibt keine Pflicht zur Überprüfung oder dergleichen.
Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfungen für Unternehmen stehen häufig an; Privatpersonen mit "kleinen Steuererklärungen" (wie Anlage N, KAP, R, V, SO etc) hatten bei uns in den letzten Jahren eigentlich keine Probleme. Wobei die Vernetzung aller Ämter mit den Banken und Co. natürlich in dem Bereich eine große "Gefahr" darstellt. Anekdote hierzu: kürzlich kam ein Brief vom FA zu einem Mandanten, der mit dem Satz begann "Mir wurde bekannt, dass Sie im Kalenderjahr 2017 ausländische Einkünfte bezogen ...". Letztlich ließ sich alles durch eine nachgereichte Jahreszinsbescheinigung aufklären, soll aber verdeutlichen, dass das FA durchaus ältere Bescheide nochmal aufmachen können, wenn noch unter Vorbehalt der Nachprüfung oder sie eine Steuerverkürzung vermuten. Das nur als Beispiel, Gewinne durch Kryptos sind aber natürlich keine Kapitaleinkünfte, sdn fallen unter private Veräußerungsgeschäfte.
Ich persönlich würde mit dem StB offen reden. Die Höhe des Airdrops spielt dabei sicher eine Rolle, ansonsten wäre seine Meinung zu dem Fall generell interessant.


Du hast zwar den Gewinn/Verlust des Kalenderjahres dokumentiert, aber bei Krypto geht die einjährige Haltezeit meistens über das Kalenderjahr hinaus. Ziel ist es daher, die Coins mindestens 1 Jahr zu halten und dann mit (nicht steuerbaren) Gewinn zu verkaufen.
Wo du wohl hinaus willst ist, ob du die Coins mit Verlust verkaufen und kurzzeitig danach wieder kaufen darfst. Ja, das darfst du.
ok, ich meinte das für den Fall, dass man die Coins regelmäßig kauft/verkauft und praktisch nichts über ein Jahr hält. Der Saldo/evtl. Gewinn wäre also immer steuerbar. Mir ginge es dabei nur darum, das Dokumentieren zu umgehen, auch auf die Gefahr hin, dass ein evtl. Gewinn bei den zuletzt gekauften Coins dann beim temporären Verkauf zum 31.12. auch (unnötigerweise) versteuert werden müsste.
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April 08, 2021, 05:48:04 PM
Hi!

Verschwiegenheitspflicht Steuerberater?

Wie ist denn das bei Steuerberatern –
wenn ich meinem verzähle dass ich vor 6 Jahren mal einen obskuren Airdrop auf einer obskuren Börse bekommen habe – und ihm sage dass ich das lieber verjähren lassen will, das Risiko eingehen will (natürlich auf meine Kappe) zb – zeigt er mich dann an? Oder sagt er dann er kann meine Steuererklärung nicht machen außer ich gebe dass auch Alles an?

Anders gesagt: Kann ich das, was ich dem Steuerberater offenlege, gewisserweise ‚rückgängig machen‘ oder ist die Katze aus dem Sack und er ‚muss‘ ‚ordnungsgemäß‘ handeln?
Zb wenn ich ihm sage ich habe schwarz gearbeitet und will das aber nicht angeben in der Steuererklärung, sagt der dann ‚Zu spät! Jetzt kann ich nur Steuererklärung für dich machen wenn du das Alles angibst!‘

Bei einem Psychotherapeuten ist es ja so wenn ich dem sage dass ich illegale Drogen konsumiere, dann ruft er nicht die Polizei.
Bei Kriminalanwalt denk ich gibt es auch Verschwiegenheitspflicht, wenn ich dem sage dass ich zb wirklich was gestohlen habe dann sagt er auch nicht dem Richter ‚In der Pause hat mir mein Mandant gerade gestanden dass er die Tat verübt hat!‘
Wie ist es bei Steuerberatern?

Anders gesagt: Kann ich mit meinem Steuerberater offen reden?
(ich habe noch keinen)

Danke!! (Antworten auch gern per pm)
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April 08, 2021, 09:12:02 AM
Hallo,

Wie sähe es denn - rein theoretisch - aus, wenn man am 31.12. des Jahres alle Coins verkauft, einen Auszug des Depots/Wallets fürs FA erstellt und dann die Coins wieder so in der Art kauft. Zusammen mit dem ausgewiesenen Anfangsbestand des Depots/Wallets zum 1.1. (des vergangenen Jahres) hätte man auch ohne akribische Aufzeichnungen den Gewinn/Verlust des Kalenderjahres dokumentiert.

Oder sehe ich das falsch?

Danke!

Du hast zwar den Gewinn/Verlust des Kalenderjahres dokumentiert, aber bei Krypto geht die einjährige Haltezeit meistens über das Kalenderjahr hinaus. Ziel ist es daher, die Coins mindestens 1 Jahr zu halten und dann mit (nicht steuerbaren) Gewinn zu verkaufen.
Wo du wohl hinaus willst ist, ob du die Coins mit Verlust verkaufen und kurzzeitig danach wieder kaufen darfst. Ja, das darfst du.
jr. member
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April 08, 2021, 07:36:23 AM
Hallo,

Wie sähe es denn - rein theoretisch - aus, wenn man am 31.12. des Jahres alle Coins verkauft, einen Auszug des Depots/Wallets fürs FA erstellt und dann die Coins wieder so in der Art kauft. Zusammen mit dem ausgewiesenen Anfangsbestand des Depots/Wallets zum 1.1. (des vergangenen Jahres) hätte man auch ohne akribische Aufzeichnungen den Gewinn/Verlust des Kalenderjahres dokumentiert.

Oder sehe ich das falsch?

Danke!
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April 07, 2021, 09:04:28 AM
Ich bin Expat in Deutschland

Bist du dann überhaupt in Deutschland steuerpflichtig?
XtA
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April 07, 2021, 08:51:48 AM
Frage betreffend Mining / gewerblich.

Wenn ich nach wallet Eingang, Steuer auf den Tageskurs bezahlt habe, muss ich bei späteren verkauf nochmal Steuern abtragen?
Kann ich die coins dem wallet frei entnehmen?
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