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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 31. (Read 1132793 times)

JL0
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Bitcoin the Digital Gold
March 10, 2021, 10:18:28 AM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

Kannst du mal den Link schicken?
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=DR.+ANDRES+Rechtsanwaltsgesellschaft+mbH#lpc=lpc

Muss ein kleinen Moment warten, dann öffnet sich das kleine Fenster.

Ey,

ab wann muss man cloud mining Auszahlungen versteuern?  Ich habe bis jetzt ja noch nicht mit bitcoins gehandelt und habe es noch nicht mal vor weil ich des ja nur für mich mache.
Ich verstehe des noch nicht so ganz richtig. 


Auf der ersten Seite im FAQ von qwk wurde deine Frage beantwortet.

Quote
Besteuerung von Cloud Mining
An sich ist Cloud Mining nicht anders zu behandeln als "normales" Mining. Es gibt allerdings auch (genau einen) Steuerberater, der die Auffassung vertritt, beim Cloud Mining handele es sich um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen.

Warum liest Ihr euch das nicht durch ?
tyz
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March 09, 2021, 11:12:05 AM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen.  

Soweit ich weiß, ist das Problem in Portugal, das man relativ als gewerblich eingestuft wird beim Kryptohandel...

Da würde ich schon eher zypern vorziehen... Günstige Mieten, schönes Wetter, auch nicht weit von Deutschland, und 60 Tage Aufenthaltspflicht im jahr damit man dort seinen Steuerwohnsitz hat.

https://www.youtube.com/watch?v=dFMK5BG3nec

Ergänzend würde ich noch die beiden Videos von Finanzfluss mit Prof. Dr. Kuhn hinzufügen.

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=kHEjGku-ai8
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=962fYpBDtlk

Darin werden im Prinzip auf alle wichtigen Fragen eingegangen die hier rauf und runter diskutiert werden. Und finde den Hr. Kuhn nebenbei sehr symphatisch.
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March 08, 2021, 04:31:17 PM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

Kannst du mal den Link schicken?
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March 08, 2021, 12:33:56 PM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen. 

Soweit ich weiß, ist das Problem in Portugal, das man relativ als gewerblich eingestuft wird beim Kryptohandel...

Da würde ich schon eher zypern vorziehen... Günstige Mieten, schönes Wetter, auch nicht weit von Deutschland, und 60 Tage Aufenthaltspflicht im jahr damit man dort seinen Steuerwohnsitz hat.

https://www.youtube.com/watch?v=dFMK5BG3nec

jr. member
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March 08, 2021, 10:49:47 AM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen. 
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March 08, 2021, 08:17:56 AM
Das lässt er sich aber fürstlich entlohnen.

Stimmt aber da es verschiedene Pakete gibt und auch das Buch STEUERTSUNAMI BITCOIN von Dr. Andres geschrieben wurde kann man ihm seine Kompetenz nicht absprechen. Und sowas kann man sich in Zeiten der BTC Millionäre auch erlauben Cool
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March 06, 2021, 04:40:58 PM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

2900€  Shocked Wow. Das lässt er sich aber fürstlich entlohnen.
Es gibt eine Steuerberatervergütungverordnung. Einteilung in Billig, Normal, Teuer. EInfach das Wort in  eine Suchmaschine und dann gibt es genügend Rechner.
Die Abrechnung erfolgt bei den meisten nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Und Fragen darf man da auch soviel wie man will. Ansonsten ist hier im Thread das meiste schon geklärt.
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March 06, 2021, 02:38:51 PM
Hallo,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Angabe von Bitcoin-Geschäften. Die FAQs habe ich bereits durchgelesen, dort aber nicht das passende gefunden. Falls es doch irgendwo schon vorkam, bitte nicht hauen Wink

Und zwar habe ich eine ganz normale Vollzeit-Anstellung und betreibe nebenher ein Kleinunternehmer-Gewerbe. Bekanntlich kann ich diese Kleinunternehmerregelung ja nur in Anspruch nehmen, wenn mein Umsatz nicht über 17.500 ? im Jahr ist.

in meinem Fall geht es hier um Leistungen als Softwareentwickler. Wenn ich ein Produkt als Auftragsarbeit verkaufe, dann ist der Rechnungsbetrag ja sozusagen mein Umsatz. Der Umsatz in meinem Gewerbe ist relativ überschaubar, in der Regel so circa 3000 ? im Jahr. Da ich allerdings relativ wenig Ausgaben habe, ist das mehr oder weniger auch mein Gewinn.

Nun bin ich nebenbei auch ein bisschen in Bitcoin-Handel tätig und konnte dort auch schon den ein oder anderen Gewinn einfahren. Ich mache das über die Plattform bitcoin.de. Was mich dort jetzt aber stutzig macht, ist das  dort angegebene Gesamt-Umsatzvolumen. Für mich liest sich das so, als ob sie sämtliche Transaktionsvolumina zusammengerechnet haben. Mein Umsatz sind doch aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nur die Verkäufe, nicht die Käufe, der Bitcoins in Euro. Ist das richtig?

Und dann noch eine zweite Frage: nach dem, was man so hier  liest, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, in meinem Bitcoin-Handel eine unternehmerische Tätigkeit zu sehen, wenn diese vom Umsatz her mein normales angemeldetes Gewerbe überschreitet. Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

Bye DefconX0
jr. member
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March 04, 2021, 12:28:10 PM
Den Dr. Andres habe ich in der Mittagspause auch angeschrieben, mal sehen, was er antwortet.
JL0
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Bitcoin the Digital Gold
March 04, 2021, 12:09:48 PM
Ja, das passt - Ist jedoch soweit ich weiß nur bei komplexen Dingen, sowie Gutachten erstellen, oder Verträge aufsetzen - Geht auch günstiger. Er macht dir halt mehrere Vorschläge/Optionen die du dann bei ihm buchen kannst zu deinem Fall.
Vielen Dank für deine Antwort.
legendary
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March 04, 2021, 12:08:59 PM
Ja, das passt - Ist jedoch soweit ich weiß nur bei komplexen Dingen, sowie Gutachten erstellen, oder Verträge aufsetzen - Geht auch günstiger. Er macht dir halt mehrere Vorschläge/Optionen die du dann bei ihm buchen kannst zu deinem Fall.
JL0
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Bitcoin the Digital Gold
March 04, 2021, 11:58:25 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?

Ich würde DIr ihm hier empfehlen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?
jr. member
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March 04, 2021, 11:52:54 AM
Quote
Demnach musst Du dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn

    Du Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro hast; dies gilt auch für Aufstockungsbeiträge zur Altersteilzeit;
    Du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde);
    Du und Dein Ehegatte Arbeitslohn bezogen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor habt und Ihr beide gearbeitet habt;
    Du Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen hast;
    Du und Dein Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen;
    spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen (in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert);
    Du Sonderzahlungen bekommen hast, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt hast und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat;
    Deine Ehe geschieden wurde oder Dein Partner verstorben ist und Du beziehungsweise Dein Ex-Partner im selben Jahr wieder heiraten;
    auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt oder
    Dein Wohnsitz im Ausland ist und Du unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hast.

Eigentlich kann ich das alles mit "Nein" beantworten, nur bei Punkt 1 bin ich mir unschlüssig, ob unter diese "Einkünfte bis 410€" nicht evtl doch der Handel mit Kryptowährungen allgemein fällt.
In §46 EStG steht, dass damit "einkommensteuerpflichtige Einkünfte" gemeint sind, gleichzeitig gibt es wohl eine Freigrenze von 600€. Für mich heißt das, dass alles bis 600€ steuerfrei ist und die "einkommensteuerpflichtigen Einkünfte" erst bei 601€ losgehen. Eine Abgabepflicht im Folgejahr entstünde dann, wenn ich zu den 600€ Freibetrag mehr als die 410€ Einkünfte hätte, oder sehe ich das falsch?

Laut Cointracking hätte ich für 2017 einen Kapitalgewinn von 470€, also innerhalb der Freigrenze. Allerdings setzt der sich aus einem Erlös von 9250€ und Ausgaben in Höhe von 8780€ zusammen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob nur der am Ende erzielte Gewinn zählt oder die jeweiligen Verkaufsbeträge relevant sind.
Wenn ich beispielsweise heute einen BTC im Wert von 40.000€ für ETH verkaufen würde und anschließend diese ETH im Wert von 40.000€ wieder für BTC verkaufe, nachdem der ETH-Kurs um einen Cent gestiegen ist, wären das ja direkt 80.000€ Erlös, aber eben nur ein Cent Gewinn. Sind jetzt wirklich die 80.000€ das Problem, oder nur das, was am Ende wirklich dabei rausgesprungen ist?
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March 04, 2021, 06:56:42 AM
Ich nehme an, dass das so sein müsste

Keine Ahnung. Ich kenne deine Lebensumstände nicht, aber eine Internetsuchmschine hilft da.
Suchwort: Pflichtveranlagung

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/pflichtveranlagung-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/
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March 04, 2021, 06:11:51 AM
Danke schonmal für die Adressen der Anwälte/Steuerberater, damit kann ich schonmal was anfangen.

Hast du denn 4 Jahre Zeit (Pflichtveranlagung ja/nein)? Wenn ja, dann hast du bis 31.12.2021 ab, die Steuererklärung von 2017 abzugeben. Du gibst eine Steuererklärung immer für ein Kalenderjahr ab. Zusammenfassen von mehreren Jahren ist m.W. nach nicht möglich.

Ich nehme an, dass das so sein müsste - ich musste jedenfalls bisher nie eine Steuererklärung abgeben, ich bin ganz normaler Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Gehalt, beziehe keine Sozialleistungen oder ähnliches, habe keine Einkünfte aus Mieten, Nebengewerbe oder sonstiges, auch nichts, was sich großartig absetzen ließe, daher habe ich schon lange keine Steuereklärung mehr gemacht - bzw machen lassen, das hat immer ein Bekannter von mir übernommen, der mal Steuerfachangestellter gelernt hat, ich selbst kenne mich da garnicht aus. Habe nur gelesen, dass man diese vier Jahre Zeit hätte, wenn man nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben - oder entsteht diese Pflicht automatisch, sobald irgendein Trade stattfindet?
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March 04, 2021, 04:36:04 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?

Ich würde DIr ihm hier empfehlen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2
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March 04, 2021, 04:21:10 AM
Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen?
Bisher ist mir nicht bekannt, dass das FA auch die Adressen sehen möchte.

Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.
Um das alles nachzuvollziehen sind die Adressen aussagekräftiger. Aber wenn du alles innerhalb Bittrex gehandelt hast, (!jeder Kryptotrade ist steuerpflichtig innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist!), dann hast du dort keine richtigen Walletadressen. Von Bittrex kannst du dir deine Trade als csv ziehen, wenn du noch Zugang hast.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.
Hast du denn 4 Jahre Zeit (Pflichtveranlagung ja/nein)? Wenn ja, dann hast du bis 31.12.2021 ab, die Steuererklärung von 2017 abzugeben. Du gibst eine Steuererklärung immer für ein Kalenderjahr ab. Zusammenfassen von mehreren Jahren ist m.W. nach nicht möglich.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?
https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
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March 04, 2021, 03:26:24 AM
Hi,

Ich habe dieses Jahr mit Crypto Trading angefangen. Anfangs war das nur ein Experiment, mittlerweile bin ich tief drin im Trading, DeFi usw. und habe ganz gut Gewinn gemacht. Ich habe jetzt schon einiges gelesen und mir ist klar, wie die grundsätzliche Versteuerung läuft, allerdings frage ich mich wie eine gute Strategie aussehen würde.

Soweit ich verstanden habe, ist ein Verlsutrücktrag ja nur im Folgejahr möglich. Nehmen wir dann mal folgendes theoretisches Szenario an:

2021: Wert Crypto 10.000 Euro, 10.000 Gewinn -> 4200 Steuern zahlen
2022: Crypto Wert sinkt auf 5.000, keine Trades, daher keine Steuern
2023: Crypto sinkt weiter auf 1000, ich gebe auf und cashe aus, keine Steuern da Haltezeit über ein Jahr.

Ergebnis: ich bin 3200 Euro im Minus, da ich in 2021 die Steuern "vorgelegt" habe. Ist das so richtig? Übersehe ich irgendwas?

Ich möchte so eine Situation in jedem Fall vermeiden und vor allem will ich, dass mein Crypto Trading ein "geschlossenes System" ist, d.h. ich will kein weiteres Geld mehr reinstecken. Meine Strategie wäre nun, dass ich jeweils am 31.12. alle Coins, die ich nicht langfristig halten werde, in Stablecoins umwandel und damit alle Gewinne/Verluste realisiere und dann die Steuerlast auscashe. Dann kann ich am 01.01. des Folgejahrs ohne ausstehende Steuern weitertraden. In dem Szenario oben würde das dazu führen, dass ich am 31.12.2022 die gezahlten Steuern im Vorjahr rückerstattet bekomme, weil ich 5000 Euro Verlust realisiert habe. Ist das so korrekt?

Ist richtig wie du es schilderst. ich kenne einen Fall, der nach dem Erfolg 2017 und dem im laufendem Jahr eingegangen Steuerbescheid in Verbindung mit dem Kursverfall vieler seiner Alts so hoch verschuldet ist, dass er kurz davor war in die Privatinsolvenz zu gehen.
newbie
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Merit: 1
March 03, 2021, 12:32:13 PM
Hi,

Ich habe dieses Jahr mit Crypto Trading angefangen. Anfangs war das nur ein Experiment, mittlerweile bin ich tief drin im Trading, DeFi usw. und habe ganz gut Gewinn gemacht. Ich habe jetzt schon einiges gelesen und mir ist klar, wie die grundsätzliche Versteuerung läuft, allerdings frage ich mich wie eine gute Strategie aussehen würde.

Soweit ich verstanden habe, ist ein Verlsutrücktrag ja nur im Folgejahr möglich. Nehmen wir dann mal folgendes theoretisches Szenario an:

2021: Wert Crypto 10.000 Euro, 10.000 Gewinn -> 4200 Steuern zahlen
2022: Crypto Wert sinkt auf 5.000, keine Trades, daher keine Steuern
2023: Crypto sinkt weiter auf 1000, ich gebe auf und cashe aus, keine Steuern da Haltezeit über ein Jahr.

Ergebnis: ich bin 3200 Euro im Minus, da ich in 2021 die Steuern "vorgelegt" habe. Ist das so richtig? Übersehe ich irgendwas?

Ich möchte so eine Situation in jedem Fall vermeiden und vor allem will ich, dass mein Crypto Trading ein "geschlossenes System" ist, d.h. ich will kein weiteres Geld mehr reinstecken. Meine Strategie wäre nun, dass ich jeweils am 31.12. alle Coins, die ich nicht langfristig halten werde, in Stablecoins umwandel und damit alle Gewinne/Verluste realisiere und dann die Steuerlast auscashe. Dann kann ich am 01.01. des Folgejahrs ohne ausstehende Steuern weitertraden. In dem Szenario oben würde das dazu führen, dass ich am 31.12.2022 die gezahlten Steuern im Vorjahr rückerstattet bekomme, weil ich 5000 Euro Verlust realisiert habe. Ist das so korrekt?
jr. member
Activity: 47
Merit: 17
March 03, 2021, 11:23:43 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?
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