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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 31. (Read 1187394 times)

legendary
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March 23, 2021, 03:23:17 PM
Ich Mine nun seit ca. 3 Wochen mit meinem Gaming PC und bis dato sind knapp 200€ über Nicehash (in BTC) zustande gekommen. Wenn das ganze nun so weiter läuft, besteht ja die Gefahr, dass das Finanzamt den Spaß als gewerbliche Tätigkeit ansieht. Daher wäre es wohl am besten ein Kleingewerbe anzumelden. Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Grafikkarte gekauft, könnte ich diese dann als betriebliche Ausgabe von den Gewinnen rückwirkend abziehen, obwohl sie vor der Gewerbegründung von mir gekauft wurde?

Natürlich steht es dir frei, ein Gewerbe anzumelden. Aber bist du dir sicher, dass du es auch wirklich willst?
Schau mal auf die erste Seite dieser FAQ, Post #2.
Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, das geht. Das nennt sich vorweggenommene Betriebsausgaben.
newbie
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March 23, 2021, 12:40:16 PM
Ich Mine nun seit ca. 3 Wochen mit meinem Gaming PC und bis dato sind knapp 200€ über Nicehash (in BTC) zustande gekommen. Wenn das ganze nun so weiter läuft, besteht ja die Gefahr, dass das Finanzamt den Spaß als gewerbliche Tätigkeit ansieht. Daher wäre es wohl am besten ein Kleingewerbe anzumelden. Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Grafikkarte gekauft, könnte ich diese dann als betriebliche Ausgabe von den Gewinnen rückwirkend abziehen, obwohl sie vor der Gewerbegründung von mir gekauft wurde?
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March 23, 2021, 05:17:39 AM
Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen.

Das macht es leider nicht einfacher. Kommt mir in manchen Bereichen so vor als könnte man es nur falsch machen denn so lange es keine 100%igen Gesetze gibt bewegt man sich immer im Graubereich.
Für Österreich gibt es seit ein paar Tagen den aktuellen https://kryptosteuerguide.com/at von Blockpit. Der wurde in Verbindung mit ein paar Steuerberatern erarbeitet und kann gratis runtergeladen/angefordert werden. Ich habe ihn schon bei mir und werde demnächst etwas Zeit investieren. Die ersten Jahre war das ein Dokument mit ein paar Seiten aber mittlerweile kommt es mit über 80 Seiten schon an ein richtiges Handbuch ran.

Blockpit hat da schon eine kleine Vorreiterrolle in Österreich übernommen (ist ja auch Teil des Geschäftsmodells) und wird daher auch regelmäßig in Artikeln der Medien erwähnt. z.B. hier und auch hier vom Standard.
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March 22, 2021, 03:59:16 PM
Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:

- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)

Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.

Vin
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March 22, 2021, 03:25:43 PM
Hallo zusammen,

so diesmal die Frage im richtigen Thread  Grin
ich habe letzte Woche nach einigen Monaten Abstinenz wieder mal mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei Uniswap einen Airdrop bekommen konnte.

Da ich zwei Wallets dort hatte, habe ich mir die UNIs in ETH transferiert und für knapp 20.000€ auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wie wird der Airdrop versteuert?

Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

Danke!


Hallo ViperHH,

schau dir doch mal die erste Seite in diesem Thread an. qwk hat da so ziemlich alle Fragen schon zusammengelistet.
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March 22, 2021, 03:19:02 PM
Hallo zusammen,

so diesmal die Frage im richtigen Thread  Grin
ich habe letzte Woche nach einigen Monaten Abstinenz wieder mal mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei Uniswap einen Airdrop bekommen konnte.

Da ich zwei Wallets dort hatte, habe ich mir die UNIs in ETH transferiert und für knapp 20.000€ auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wie wird der Airdrop versteuert?

Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)

Bevor ich mir einen Steuerberater nehme frage ich lieber mal hier nach, evtl. hat ja jemand zu dem Thema schon Erfahrungen gemacht.

Danke!
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March 15, 2021, 08:21:03 AM
Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2

Ich erlaube es mir nochmal auf diesen Podcast hinzuweisen.
Habe es mir in den letzten Tagen 2x angehört und eigentlich sollte jeder der (in Deutschland) Fragen oder etwas speziellere Anforderungen hat (bzw. hohe Steuern erwartet) bei Dr. Anders anrufen. War schon interessant seine Sicht der Dinge zu hören und es macht durchaus Sinn kritisch zu hinterfragen bevor es losgeht mit dem Steuerausgleich Smiley
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March 14, 2021, 01:17:11 PM
Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

Bye DefconX0

Würde ich auch so sehen, also du musst keine Angst haben, dass du wegen BTC Käufen oder Verkäufen jetzt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Auch wenn du hin und wieder BTC oder Crypto kaufst, musst du dir über eine gewerbliche Einordnung keinen Kopf machen. Unterm Strich: Alles gut Wink

Danke für deine Antwort. Da bin ich beruhigt Smiley
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March 13, 2021, 01:06:38 PM
Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

Bye DefconX0

Würde ich auch so sehen, also du musst keine Angst haben, dass du wegen BTC Käufen oder Verkäufen jetzt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Auch wenn du hin und wieder BTC oder Crypto kaufst, musst du dir über eine gewerbliche Einordnung keinen Kopf machen. Unterm Strich: Alles gut Wink
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March 11, 2021, 04:54:36 PM
Warum liest Ihr euch das nicht durch ?

Was will man erwarten wenn der Post mit "Ey" beginnt. Vergleicht man den Rest der Posthistorie des Nutzers wird es zudem nicht viel besser. Außer Angriffen und Trollposts ist da leider nicht viel.

Genau das ging mir auch durch den Kopf als ich die Begrüßung gelesen hatte und hatte mir die History des Users angeschaut.
Danach hatte ich irgendwie kein Bedürfnis mehr helfend mit den passenden Antworten oder Links unter die Arme zu greifen. Normalerweise bin ich da nicht so und helfe auch wenn es der "neue" eigentlich auch hätte selbst finden können, aber bei diesem Einstieg ins Forum war ich sogar kurz davor eine ganz spitz formulierte Antwort zu hinterlassen.
Wenn man etwas wissen möchte sollte man sich zumindestens die Zeit nehmen die Frage vernünftig zu formulieren, wenn man schon zu Faul ist selbst ein wenig Recherche zu betreiben.
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March 11, 2021, 08:36:06 AM
Warum liest Ihr euch das nicht durch ?

Was will man erwarten wenn der Post mit "Ey" beginnt. Vergleicht man den Rest der Posthistorie des Nutzers wird es zudem nicht viel besser. Außer Angriffen und Trollposts ist da leider nicht viel.

Dementsprechend einfach drüber hinweglesen oder den entsprechenden Nutzer auf die "ignore-Liste" packen. An einem sinnvollen Austausch ist er nämlich sicherlich nicht interessiert.  Wink

Aber vielleicht noch einmal ein allgemeiner Hinweis für alle Neuankömmlinge hier im Forum: Am besten liest man erst einmal den Ausgangspost eines Threads. Meist ist die Frage, die einem im Kopf herumschwirrt dann schon beantwortet.
JL0
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March 10, 2021, 10:18:28 AM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

Kannst du mal den Link schicken?
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=DR.+ANDRES+Rechtsanwaltsgesellschaft+mbH#lpc=lpc

Muss ein kleinen Moment warten, dann öffnet sich das kleine Fenster.

Ey,

ab wann muss man cloud mining Auszahlungen versteuern?  Ich habe bis jetzt ja noch nicht mit bitcoins gehandelt und habe es noch nicht mal vor weil ich des ja nur für mich mache.
Ich verstehe des noch nicht so ganz richtig. 


Auf der ersten Seite im FAQ von qwk wurde deine Frage beantwortet.

Quote
Besteuerung von Cloud Mining
An sich ist Cloud Mining nicht anders zu behandeln als "normales" Mining. Es gibt allerdings auch (genau einen) Steuerberater, der die Auffassung vertritt, beim Cloud Mining handele es sich um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen.

Warum liest Ihr euch das nicht durch ?
tyz
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March 09, 2021, 11:12:05 AM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen.  

Soweit ich weiß, ist das Problem in Portugal, das man relativ als gewerblich eingestuft wird beim Kryptohandel...

Da würde ich schon eher zypern vorziehen... Günstige Mieten, schönes Wetter, auch nicht weit von Deutschland, und 60 Tage Aufenthaltspflicht im jahr damit man dort seinen Steuerwohnsitz hat.

https://www.youtube.com/watch?v=dFMK5BG3nec

Ergänzend würde ich noch die beiden Videos von Finanzfluss mit Prof. Dr. Kuhn hinzufügen.

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=kHEjGku-ai8
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=962fYpBDtlk

Darin werden im Prinzip auf alle wichtigen Fragen eingegangen die hier rauf und runter diskutiert werden. Und finde den Hr. Kuhn nebenbei sehr symphatisch.
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March 08, 2021, 04:31:17 PM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

Kannst du mal den Link schicken?
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March 08, 2021, 12:33:56 PM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen. 

Soweit ich weiß, ist das Problem in Portugal, das man relativ als gewerblich eingestuft wird beim Kryptohandel...

Da würde ich schon eher zypern vorziehen... Günstige Mieten, schönes Wetter, auch nicht weit von Deutschland, und 60 Tage Aufenthaltspflicht im jahr damit man dort seinen Steuerwohnsitz hat.

https://www.youtube.com/watch?v=dFMK5BG3nec

jr. member
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March 08, 2021, 10:49:47 AM
Deutschland scheint ja schon ziemlich gut fuer HODLer zu sein steuertechnisch. Portugal allerdings hat keine Crypto Steuern. Haben hier Leute Erfahrungen damit dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden und somit keine Steuern auf Crypto zahlen zu muessen? Das waere insbesondere fuer Leute interessant, die eine grosse Summe auscashen wollen. 
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March 08, 2021, 08:17:56 AM
Das lässt er sich aber fürstlich entlohnen.

Stimmt aber da es verschiedene Pakete gibt und auch das Buch STEUERTSUNAMI BITCOIN von Dr. Andres geschrieben wurde kann man ihm seine Kompetenz nicht absprechen. Und sowas kann man sich in Zeiten der BTC Millionäre auch erlauben Cool
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March 06, 2021, 04:40:58 PM
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?

2900€  Shocked Wow. Das lässt er sich aber fürstlich entlohnen.
Es gibt eine Steuerberatervergütungverordnung. Einteilung in Billig, Normal, Teuer. EInfach das Wort in  eine Suchmaschine und dann gibt es genügend Rechner.
Die Abrechnung erfolgt bei den meisten nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Und Fragen darf man da auch soviel wie man will. Ansonsten ist hier im Thread das meiste schon geklärt.
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March 06, 2021, 02:38:51 PM
Hallo,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Angabe von Bitcoin-Geschäften. Die FAQs habe ich bereits durchgelesen, dort aber nicht das passende gefunden. Falls es doch irgendwo schon vorkam, bitte nicht hauen Wink

Und zwar habe ich eine ganz normale Vollzeit-Anstellung und betreibe nebenher ein Kleinunternehmer-Gewerbe. Bekanntlich kann ich diese Kleinunternehmerregelung ja nur in Anspruch nehmen, wenn mein Umsatz nicht über 17.500 ? im Jahr ist.

in meinem Fall geht es hier um Leistungen als Softwareentwickler. Wenn ich ein Produkt als Auftragsarbeit verkaufe, dann ist der Rechnungsbetrag ja sozusagen mein Umsatz. Der Umsatz in meinem Gewerbe ist relativ überschaubar, in der Regel so circa 3000 ? im Jahr. Da ich allerdings relativ wenig Ausgaben habe, ist das mehr oder weniger auch mein Gewinn.

Nun bin ich nebenbei auch ein bisschen in Bitcoin-Handel tätig und konnte dort auch schon den ein oder anderen Gewinn einfahren. Ich mache das über die Plattform bitcoin.de. Was mich dort jetzt aber stutzig macht, ist das  dort angegebene Gesamt-Umsatzvolumen. Für mich liest sich das so, als ob sie sämtliche Transaktionsvolumina zusammengerechnet haben. Mein Umsatz sind doch aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nur die Verkäufe, nicht die Käufe, der Bitcoins in Euro. Ist das richtig?

Und dann noch eine zweite Frage: nach dem, was man so hier  liest, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, in meinem Bitcoin-Handel eine unternehmerische Tätigkeit zu sehen, wenn diese vom Umsatz her mein normales angemeldetes Gewerbe überschreitet. Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?

Danke für eure Hilfe!

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March 04, 2021, 12:28:10 PM
Den Dr. Andres habe ich in der Mittagspause auch angeschrieben, mal sehen, was er antwortet.
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