Demnach musst Du dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
Du Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro hast; dies gilt auch für Aufstockungsbeiträge zur Altersteilzeit;
Du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde);
Du und Dein Ehegatte Arbeitslohn bezogen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor habt und Ihr beide gearbeitet habt;
Du Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen hast;
Du und Dein Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen;
spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen (in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert);
Du Sonderzahlungen bekommen hast, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt hast und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat;
Deine Ehe geschieden wurde oder Dein Partner verstorben ist und Du beziehungsweise Dein Ex-Partner im selben Jahr wieder heiraten;
auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt oder
Dein Wohnsitz im Ausland ist und Du unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hast.
Eigentlich kann ich das alles mit "Nein" beantworten, nur bei Punkt 1 bin ich mir unschlüssig, ob unter diese "Einkünfte bis 410€" nicht evtl doch der Handel mit Kryptowährungen allgemein fällt.
In §46 EStG steht, dass damit "einkommensteuerpflichtige Einkünfte" gemeint sind, gleichzeitig gibt es wohl eine Freigrenze von 600€. Für mich heißt das, dass alles bis 600€ steuerfrei ist und die "einkommensteuerpflichtigen Einkünfte" erst bei 601€ losgehen. Eine Abgabepflicht im Folgejahr entstünde dann, wenn ich zu den 600€ Freibetrag mehr als die 410€ Einkünfte hätte, oder sehe ich das falsch?
Laut Cointracking hätte ich für 2017 einen Kapitalgewinn von 470€, also innerhalb der Freigrenze. Allerdings setzt der sich aus einem Erlös von 9250€ und Ausgaben in Höhe von 8780€ zusammen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob nur der am Ende erzielte Gewinn zählt oder die jeweiligen Verkaufsbeträge relevant sind.
Wenn ich beispielsweise heute einen BTC im Wert von 40.000€ für ETH verkaufen würde und anschließend diese ETH im Wert von 40.000€ wieder für BTC verkaufe, nachdem der ETH-Kurs um einen Cent gestiegen ist, wären das ja direkt 80.000€ Erlös, aber eben nur ein Cent Gewinn. Sind jetzt wirklich die 80.000€ das Problem, oder nur das, was am Ende wirklich dabei rausgesprungen ist?