Hallo,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Angabe von Bitcoin-Geschäften. Die FAQs habe ich bereits durchgelesen, dort aber nicht das passende gefunden. Falls es doch irgendwo schon vorkam, bitte nicht hauen
Und zwar habe ich eine ganz normale Vollzeit-Anstellung und betreibe nebenher ein Kleinunternehmer-Gewerbe. Bekanntlich kann ich diese Kleinunternehmerregelung ja nur in Anspruch nehmen, wenn mein Umsatz nicht über 17.500 ? im Jahr ist.
in meinem Fall geht es hier um Leistungen als Softwareentwickler. Wenn ich ein Produkt als Auftragsarbeit verkaufe, dann ist der Rechnungsbetrag ja sozusagen mein Umsatz. Der Umsatz in meinem Gewerbe ist relativ überschaubar, in der Regel so circa 3000 ? im Jahr. Da ich allerdings relativ wenig Ausgaben habe, ist das mehr oder weniger auch mein Gewinn.
Nun bin ich nebenbei auch ein bisschen in Bitcoin-Handel tätig und konnte dort auch schon den ein oder anderen Gewinn einfahren. Ich mache das über die Plattform bitcoin.de. Was mich dort jetzt aber stutzig macht, ist das dort angegebene Gesamt-Umsatzvolumen. Für mich liest sich das so, als ob sie sämtliche Transaktionsvolumina zusammengerechnet haben. Mein Umsatz sind doch aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nur die Verkäufe, nicht die Käufe, der Bitcoins in Euro. Ist das richtig?
Und dann noch eine zweite Frage: nach dem, was man so hier liest, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, in meinem Bitcoin-Handel eine unternehmerische Tätigkeit zu sehen, wenn diese vom Umsatz her mein normales angemeldetes Gewerbe überschreitet. Rein vom Thema her hat mein Unternehmen ja mit dem Bitcoin-Handel nichts zu tun. Ich verkaufe und kaufe die Bitcoins lediglich privat. Allerdings habe ich im hier von Leuten gelesen, wo das Finanzamt dann sozusagen den Umsatz bei den Bitcoins als unternehmerische Tätigkeit gewertet hat und dann am Ende zum Schluss gekommen ist, dass die 17.500 ? Grenze aus der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde. Ist so etwas möglich?
Danke für eure Hilfe!
Bye DefconX0