Hi!
Mach grad meine Steuerding das erste Mal mit Bitcoin-Gewinnen.
Danke für diesen Thread und andere. Extrem hilfreich.
Hier schreibe ich mal meinen Prozess wie ich es mache.
Bitstamp. Nov 2013 angefangen zu traden, alle Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist. Also alle Trading-gewinne versteuern (Verkaufserlös – Anschaffungskosten – Gebühren).
Anschaffungspreisberechnung nach Prinzip ‚First in first out fifo‘, weil es sich bei mir ausgeht und ich in Zukunft wohl auch Fifo haben will bzw. ich es nicht genau weiß und Fifo anscheinend etwas etablierter ist bei Gold oder so.
Ist dass ein Risiko: wenn der Umsatz höher als 17500 Euro ist dass auf alles dann Umsatzsteuer zu zahlen ist? (Umsatz höher als 17500euro geht ja leicht, einfach einmal für 10 000eur kaufen, dann verkaufen, dann wieder kaufen – und dann 5000euro umsatzsteuer zahlen?)
Berechnung + Aufzeichnung Bitcoin-Trading Gewinne:
Hab bitcointaxes.info verwendet. Bitstamp Log exportiert in Datei und dann dort hochgeladen. Dass macht mir die Gewinnberechnung dann mit First in – first out. Ist gratis.
Zuerst in dollar, dann csv runterladen und in excel importieren (daten -> text in spalten -> durch komma getrennt). Dann in euro bitcointaxes.info und auch csv runter und in excel und dann die eurowerte so schon berechnet bekommen. Dann diese 2 Excels so zusammenfügen dass neben den dollars schön die euro umrechnung immer steht. Werte sind etwas schlecht formatiert, es steht zb ‚$1.3‘ zb. Daher kopierte ich die Spalte raus in word und entfernte mit ‚suchen+ersetzen‘ Dollarzeichen und machte aus Punkt Beistrich. Dann kopiere ich die ‚schönen Zahlen‘ wieder zurück in Excel.
Umrechnungskurs hat bitcointaxes ja von onanda, ich mach dann händisch Spalte und rechne mir den Umrechnungskurs rückwirkend aus beim Kauf und beim Verkauf. Dass ist nur interessante Zusatzinfo, welche Wechselkurse verwendet wurden. Soll ich es wohl stehen lassen? Ich tendiere ja, weil dann ist das ganze transparenter/logischer.
Sind die Nebenkosten explizit anzuführen? Weil bitcointaxes macht das nicht aber rechnet es ein – in ‚Erlös‘ und ‚Kostenbasis‘. Ich glaube das passt schon so.
(Witzig: Ich dachte lang dass ist ein Fehler und habe alle Daten nochmal geprüft mit ursprünglichen Daten, es ist nämlich dass passiert:
Bei einem Verkauf habe ich in Dollar -0,74 dollar Verlust gemacht, in Euro aber 1,24 Euro plus. Wie kann dass sein? Anscheinend war der Wechselkurs beim Kauf so viel günstiger als beim Verkauf – also praktisch Wechselkurs Gewinne von etwa 1,5 Euro.)
(andere seiten:
Coinreporting.com
Schaut fein aus.. aber ich habe nicht kapiert wie ich bitcoin withdrawals eintrage.
Steuer-funktion gibt’s nur mit pro version.
0,08 für 1 jahr (also 2 steuererklärungen gehen sich aus) -> für 50 dollar. 40 euro. )
http://www.cointracer.de/-> softwareprogramm zum Runterladen, hab es nicht benützt, kann jetzt nichts dazu sagen)
Steuererklärung auf finanzonline Österreich:
„Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften“ finde ich nicht. Dass ist wohl Deutschland und Österreich ist anders.
Es ist wohl ‚ Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31)‘:
Wikipedia:
„Veräußerungsgeschäfte gemäß § 29 Z2 EStG werden aufgeteilt in Spekulationsgeschäfte und Veräußerung von Beteiligungen.
Spekulationsgeschäfte
Maßgeblich für den Tatbestand des Spekulationsgeschäftes (§ 30 Abs. 1 EStG) ist die Spekulationsfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsgutes. Bei Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgüter ein Jahr (Rz 6626). Wurde für ein Grundstück innerhalb der letzten zehn Jahre eine begünstigte Herstellungsaufwendung abgesetzt, erhöht sich die Spekulationsfrist auf 15 Jahre. Eine Spekulationsabsicht ist nicht notwendig (Rz 6625). Bei einem (drohenden) behördlichen Eingriff liegt kein Spekulationsgeschäft vor im Falle der Veräußerung.“
- das hört sich richtig an.
Interessant für Österreicher:
„(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).“
Buchhaltung:
Ich weiß nicht ob ich in meinem Einnahmen-Ausgaben-Journal für meine Bitcoin-unabhängige Selbstständigkeit die Spekulationsgewinne überhaupt eintrage bzw. wie.
Bei Steuererklärung auf finanzonline werden die Spekulationsgewinne ja losgelöst vom Einkommen durch selbstständige Arbeit eigens unter Spekulationsgewinne angeführt natürlich.
Ist da einfach ein eigener ‚Ordner‘ in meiner Buchhaltung mit ‚Spekulationsgewinnen‘ anzulegen? )Da dann als Beleg komplette Auflistung first in first out Berechnung Gewinn/Verlust von jedem Trade, umgerechnet immer mit Tageskurs Euro/Dollar – eben meine Excel-File ausgedruckt.
Plan für 2014
Nur mehr einkaufen. Falls es innerhalb eines Jahres einen Bubble gibt dann entscheide ich vorher mit meinem Steuerwissen dass ich jetzt habe ob es sich auszahlt trotzdem zu verkaufen und wieder zu kaufen. Vorzuziehen wäre erst zu verkaufen (und wiedereinkaufen, hoffentlich billiger) wenn die 1 Jahres-Frist vorbei ist.
Noch nicht 100% sicher:
wenn ich Großteil meiner Coins in cold storage gebe, dann ist das ein ‚eigenes Depot‘ dass unabhängig vom ‚Depot dass ich auf dem Bitcoin-exchange‘ habe ist (?). Auswirkung: ich könnt mit den verbleibenden Coins lustig weitertraden ohne bei all meinen Coins die 1-jahresfrist zu versauen durch first in – first out.
Nach meiner jetzig-geplanten Buchführung wäre zweifelhaft dass das funktioniert – weil ich garnicht dokumentiere was ich an bitstamp sende oder abziehe - sondern nur die (steuer-relevanten) Käufe und Verkäufe. Vielleicht sollte ich generell einfach in meiner Buchhaltung auch Abschrift vom gesamten Bitstamp Log machen (einzahlungen, auszahlungen, bitcoin und fiat).
Lieben Gruß
Steuererklärung abschicken habe ich mich jetzt noch nicht getraut