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Topic: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer? - page 7. (Read 27920 times)

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Ein kleiner Gedankenaustausch fand vor ein paar Tagen zu dem Thema hier statt:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.5284197
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Wir hatten irgendwann mal diskutiert, wie die (nun tatsächlich nicht mehr im Zugriff befindlichen) Fiat-Guthaben auf Gox steuerlich zu bewerten sind. Tatsächlich inzwischen wieder eine interessante Frage für die Steuererklärung 2013 und (perspektivisch) 2014.
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Ah, ok. Vielen Dank für die Infos!

Grüße
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Siehe hierzu die Einordnung durch das Bundesministerium für Finanzen:

Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch Bitcoins. Werden Euro in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut „Bitcoins“ angeschafft. Der Rücktausch der Bitcoins in Euro innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Aber was ist das für ein Geschäft bzw. Einkommen nach dem Jahr. Denn dann ist es nicht mehr im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2...

Es bleibt eine private Veräußerung, jedoch ist es kein steuerlich relevantes "Geschäft" mehr, sondern Deine Privatsache:

Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Das ist z.B. bei Anschaffung und Verkauf von Gold oder Fremdwährungen völlig analog.
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Siehe hierzu die Einordnung durch das Bundesministerium für Finanzen:

Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch Bitcoins. Werden Euro in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut „Bitcoins“ angeschafft. Der Rücktausch der Bitcoins in Euro innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Aber was ist das für ein Geschäft bzw. Einkommen nach dem Jahr. Denn dann ist es nicht mehr im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2...
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Bin aber immer noch etwas verwirrt. Gem. §23 EStG Abs. 1 Ziffer 2 sind das aber keine privaten Veräußerungsgeschäfte (sofern man die Bitcoins länger als ein Jahr behält). Was der Verkauf von Bitcoins dann für ein Geschäft ist, konnte ich bis jetzt noch nicht ganz nachvollziehen bzw. finde das mit der Steuerfreiheit nicht. Vielleicht kannst Du mir da nochmal auf die Sprünge helfen?

Siehe hierzu die Einordnung durch das Bundesministerium für Finanzen:

Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch Bitcoins. Werden Euro in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut „Bitcoins“ angeschafft. Der Rücktausch der Bitcoins in Euro innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz.
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Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins gelten als Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. BTCs werden also nicht wie z.B. Wertpapiere behandelt, sondern wie z.B. Gold.

Danke für die schnelle Antwort.
Bin aber immer noch etwas verwirrt. Gem. §23 EStG Abs. 1 Ziffer 2 sind das aber keine privaten Veräußerungsgeschäfte (sofern man die Bitcoins länger als ein Jahr behält). Was der Verkauf von Bitcoins dann für ein Geschäft ist, konnte ich bis jetzt noch nicht ganz nachvollziehen bzw. finde das mit der Steuerfreiheit nicht. Vielleicht kannst Du mir da nochmal auf die Sprünge helfen?

Grüße
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Alle Foren sind bzgl. Steuerfragen voll von Antworten mit der berühmten Haltefrist von einem Jahr. Danach sollte das steuerfrei sein.
Aber wie kommen denn alle darauf? Das Gesetz ist doch bereits 2009 geändert worden mit Einführung der Abgeltungssteuer. Oder gilt das in diesem Fall nicht?

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins gelten als Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. BTCs werden also nicht wie z.B. Wertpapiere behandelt, sondern wie z.B. Gold.
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Sorry, ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen und weiß daher nicht, ob das schon thematisiert worden ist (wollte andererseits aber auch keinen neuen Thread aufmachen):

Alle Foren sind bzgl. Steuerfragen voll von Antworten mit der berühmten Haltefrist von einem Jahr. Danach sollte das steuerfrei sein.
Aber wie kommen denn alle darauf? Das Gesetz ist doch bereits 2009 geändert worden mit Einführung der Abgeltungssteuer. Oder gilt das in diesem Fall nicht?
http://bankenverband.de/presse/presse-infos/kursgewinne-von-aktien-steuerfrei
http://www.aktienkaufen.com/ertraege-aus-aktien-versteuern/

Bin etwas verwirrt. Welche Steuer ist denn jetzt die "Richtige" für Gewinne aus Bitcoin-Handel?

Thx
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Kenn mich damit nicht aus und wäre für kurze hilfe dankbar: Ich gebe meine gekauften btc in der Anlage SO unter andere Wirtschaftsgüter mit kaufdatum an; verkauft wurde 2013 nichts, aber angeben sollte ich es trotzdem, oder?

Äh nein? Du gibst in der Anlage nur private Veräußerungsgeschäfte an aber keine Käufe... Kaufen kannst du was du willst und musst es nicht angeben.

Um ganz präzise zu sein: Man gibt in Anlage SO weder Kauf/Besitz von BTCs an noch die Veräußerung derselben. Einzutragen sind, wie molecular ganz richtig schreibt, Gewinne und Verluste aus den Veräußerungen innerhalb der Haltefrist von einem Jahr:

Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.
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Kenn mich damit nicht aus und wäre für kurze hilfe dankbar: Ich gebe meine gekauften btc in der Anlage SO unter andere Wirtschaftsgüter mit kaufdatum an; verkauft wurde 2013 nichts, aber angeben sollte ich es trotzdem, oder?

Der Gewinn/Verlust den du dort angeben sollst entsteht beim Verkauf von BTC nach der Formel:

minus minus
 
Achtung hier mögliche Begriffsverwirrung: "Preis" ist hier nicht Preis pro BTC, sondern Preis (Wert) der ganzen Ladung die du veräußerst. Man könnte also für trader leichter verständlich sagen:

( minus ) * Volumen

EDIT: du musst also nix angeben, da du nix verkauft hast
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Äh nein? Du gibst in der Anlage nur private Veräußerungsgeschäfte an aber keine Käufe... Kaufen kannst du was du willst und musst es nicht angeben.
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Kenn mich damit nicht aus und wäre für kurze hilfe dankbar: Ich gebe meine gekauften btc in der Anlage SO unter andere Wirtschaftsgüter mit kaufdatum an; verkauft wurde 2013 nichts, aber angeben sollte ich es trotzdem, oder?
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das einlesen der btc-e trades läuft bombig!
krieg aber leider noch einen fehler beim einlesen der history_BTC von gox, um genau zu seinen scheinbar einen für jeden dollar-trade. die sehen alle so aus:

Hm, okay: ich konnte US-Trades auf Mt. Gox nicht testen (trade da selbst nur in EUR). Wenn Du mir einen Auszug aus Deiner Trade-History schicken könntest, kann ich das sicher flott korrigieren.

Quote from: molecular
super, ich freu mich über cointracer!

aber: könntet ihr vielleicht 'nen extra thread dafür machen?

Aber klar - mach' ich heute Abend (mit ein paar erklärenden Worten zum Programm)!

Edit: Neuer Thread hier: https://bitcointalksearch.org/topic/frohliche-gewinnermittlung-fur-die-steuer-softwaregestutzt-cointracer-465996
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super, ich freu mich über cointracer!

aber: könntet ihr vielleicht 'nen extra thread dafür machen?
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So, nach zwei turbulenten Wochen habe ich eine neue Zwischenversion des CoinTracer (Version 0.7.3) online gestellt. Diese kann jetzt i.W.:
  • Mit Trades in USD umgehen! (EUR ging ja ohnehin schon)
  • Trades von BTC-E.COM verarbeiten (zusätzlich zu Bitcoin.de und MtGox)
  • Den Gewinn-/Verlustbericht als Excel-Datei ausgeben

ausgezeichnet!

das einlesen der btc-e trades läuft bombig!
krieg aber leider noch einen fehler beim einlesen der history_BTC von gox, um genau zu seinen scheinbar einen für jeden dollar-trade. die sehen alle so aus:

Quote
Dateifehler in Zeile 8:
Ungültige Konvertierung von der Zeichenfolge $870,10000 in Typ Decimal.
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...du scheinst ein korrekter typ zu sein und ich glaub nicht, dass du mich entäuschen wirst. von daher tätige ich meine angekündigte spende auch gern im voraus, sozusagen noch als zusätzlichen motivationsschub:

Hey, das rührt mich ja geradezu - danke schön!  Cheesy

Okay, Dollar und BTC-E gehe ich jetzt mal an, kann aber wirklich noch nicht sagen, wann ich damit fertig bin. Bin (wie oben schon mal erwähnt) aktuell beruflich ziemlich eingespannt.

In diesem Sinne: happy trading und auf bald!

So, nach zwei turbulenten Wochen habe ich eine neue Zwischenversion des CoinTracer (Version 0.7.3) online gestellt. Diese kann jetzt i.W.:
  • Mit Trades in USD umgehen! (EUR ging ja ohnehin schon)
  • Trades von BTC-E.COM verarbeiten (zusätzlich zu Bitcoin.de und MtGox)
  • Den Gewinn-/Verlustbericht als Excel-Datei ausgeben

Außerdem habe ich "unter der Haube" einiges umgebaut, an der GUI etwas geschliffen usw.

Ist immer noch nicht so weit, dass man eine Versionsnummer 1.0 drankleben könnte, aber so langsam nimmt's Form an, wie ich finde. Der nächste größere Schritt wird das oben schon mal erwähnte automatische Wählen der günstigsten Berechnungsstrategie sein - und außerdem könnte bei Gelegenheit mal eine Doku oder Hilfedatei nicht schaden. Bin nicht mehr sicher, ob das Ding wirklich noch selbsterklärend ist...  Undecided

Also: Wer immer Nutzen aus dem Programm ziehen kann, möge es ausprobieren und Feedback geben! Download hier: http://www.cointracer.de/?q=node/2
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bitcoin.de:

Quote from: bitcoin.de news
Ein Unterkonto für Steuern

In Deutschland ist der Gewinn durch Bitcoin-Verkäufe steuerfrei, wenn man den Bitcoin 12 Monate gehalten hat. Viele Nutzer fragen sich nun, wie sie das dem Finanzamt beweisen sollen. Wir haben diese Sorge aufgegriffen und ein Unterkonto erarbeitet, auf dem Sie die Bitcoins separat speichern können. Nach 12 Monaten erhalten Sie von uns dann eine Bestätigung, dass Sie die Bitcoins ein Jahr gehalten haben. Das Konto wird demnächst online gehen. Wir bitten solange noch um Geduld.

erstmal keine Hilfe, aber coole Idee, oder?


Geht so. Zum einen frage ich mich, welchen Status dieser "Nachweis" wohl haben soll gegenüber dem Finanzamt. Zum anderen finde ich es grundsätzlich keine so gute Idee, ein Jahr lang BTCs auf einem Online-Wallet einer GmbH zu halten, nur um diesen rechtlich fragwürdigen Wisch zu bekommen. Wink
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Quote from: bitcoin.de news
Ein Unterkonto für Steuern

In Deutschland ist der Gewinn durch Bitcoin-Verkäufe steuerfrei, wenn man den Bitcoin 12 Monate gehalten hat. Viele Nutzer fragen sich nun, wie sie das dem Finanzamt beweisen sollen. Wir haben diese Sorge aufgegriffen und ein Unterkonto erarbeitet, auf dem Sie die Bitcoins separat speichern können. Nach 12 Monaten erhalten Sie von uns dann eine Bestätigung, dass Sie die Bitcoins ein Jahr gehalten haben. Das Konto wird demnächst online gehen. Wir bitten solange noch um Geduld.

erstmal keine Hilfe, aber coole Idee, oder?
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