1)
Nachdem ich mich jetzt hier durch den Thread gewühlt habe, muss ich offenbar jeden Verkauf innerhalb 2013 betrachten, und wenn er gegenüber vorherigen Käufen einen Gewinn bringt, muss dieser versteuert werden, abziehen dürfte ich lediglich noch Gebühren. Dann könnte doch folgendes passieren (der Einfachheit halber ohne Gebühren):
- am Jahresanfang kaufe ich 10 Bitcoins für 2000 €
- durch geschicktes Trading verkaufe ich immer bei hohem Kurs und kaufe bei niedrigem Kurs erneut ein
- am Jahresende verkaufe ich so viele Bitcoins, dass ich die ursprünglichen 2000 € wieder zurückerhalten habe, ich besitze aber nun immerhin noch 5 Bitcoins
- stelle ich jetzt die summierten Verkaufserlöse den summierten Einkaufskosten gegenüber, so habe ich einen "Gewinn" und zahle dafür Steuern
- in 2014 wird wider Erwarten ein Grundsätzlicher Fehler im Bitcoin-P2P-System gefunden, das System bricht zusammen, Bitcoins sind komplett unverkäuflich
Jetzt hätte ich also 2013 Steuern für Gewinne gezahlt, die ich letztendlich nicht in der Form von € besitze. Ich wäre aus Euro-Sicht jetzt immerhin auf 0, nur wegen der Steuern bin ich aber sogar im Minus.
In Nebensätzen wurde hier nun öfter erwähnt, dass man sich in einem solchen Fall im Folgejahr etwas zurückholen kann, das wurde aber nie vertieft wie das ablaufen würde und ich konnte auch keine Bedingungen rauslesen, an die das geknüpft ist. Z.B.: geht das immer, oder geht das nur dann, wenn ich für 2014 wieder Gewinne habe, gegen die ich das aufrechnen kann? Und muss ich die Verluste dafür auch realisiert haben? Das hieße ja, mir muss jemand alle Bitcoins wenigstens noch für 1 Eurocent abkaufen. Was aber wenn das System komplett zusammengebrochen ist und meine Coins praktisch "verpufft" sind?
2)
Wie sieht es mit der
hier gemachten Aussage des Anwalts aus, dass die Buchführung nicht in einer Software gemacht werden sollte, die ein nachträgliches Editieren von Buchungen ermöglicht, oder dass gleich man auch mit Papier und Stift und Seitennummerierung arbeiten sollte? Darauf ist in diesem Thread noch niemand eingegangen und ich frage mich, ob ich mir jetzt wirklich ein Buch besorgen soll, in das ich handschriftlich alles eintrage? Und dann soll man zu allem Belege beifügen. Was denn, einen Screenshot vom Transaktionsverlauf auf bitcoin.de oder Mt.Gox?
Ich halte es auch für ziemlich unwahrscheinlich, dass deutsche Behörden bei einer japanischen Firma irgendetwas verbindlich einfordern können. Es gibt damit für das FA praktisch keine Nachprüfbarkeit. Fälschungssicherheit auch nicht, den CSV-Export von Gox schreibe ich mir einfach selbst und Screenshots mit gefälschtem Transaktionsverlauf sind auch schnell gemalt.
3)
Was wäre eigentlich, wenn ich einen Kredit von 10.000 € aufnehmen würde und mit diesem Geld dann Bitcoins kaufe. Später verkaufe ich sie mit Gewinn und zahle den Kredit zurück. Effektiv muss ich die Kreditzinsen von meinem Gewinn abziehen, bzw. ich zahle ja tatsächlich mehr als die 10.000 € zurück, die ich vorher erhalten hatte - aber könnte man das auch steuerrechtlich mit dem Gewinn verrechnen?