Was mich z.B. stört:
Beim Staking halte ich grob gesagt eine bestimmte Menge Coins, was mich qualifiziert, eine Dienstleistung (Betreiben eines Nodes) anzubieten. Dafür bekomme ich die Transaktionskosten.
Ich würde das daher nicht ohne weiteres als private Vermögensverwaltung sehen, da hier das Kapital nur Voraussetzung für die Dienstleistung ist.
Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.
D.h. ich muss die Coins keine 10 Jahre, sondern nur noch 1 Jahr halten? Ist POS dann trotzdem "private Vermögensverwaltung" oder eher ein Gewerbe?
Btw: Wenn ich mir das so überlege, dann ist das LiFo/FiFo-Prinzip bei Bitcoin und den ganzen anderen Crypto-Währungen doch quatsch oder? Ich müsste meinen Bitcoin-Client theoretisch dazu bringen, dass er immer den Coin bewegt, der am ältesten bzw. neusten ist. Schaut man sich aber die Inputs bzw. Outputs der einzelnen Transaktionen an, dann sieht man schnell, dass dies aber überhaupt nicht der Arbeitsweise des Clients entspricht.
Zudem Frage ich mich, ob ich unterschiedliche Adressen in der gleichen Wallet steuerlich getrennt voneinander betrachten muss oder nicht. Wenn ich jemanden 10 Coins schicke, dann sucht der Client in meiner Wallet die notwendigen, verfügbaren Outputs. Wenn genügend Outputs gefunden wurden, diese aber insgesamt 11 Coins bereitstellen, dann wird das Wechselgeld (der eine Coin) ja i.d.R. an eine neue, eigene Adresse geschickt.
Aber ist das dann ein neuer Coin, wo die Haltedauer dann wieder von 0 Tagen losgeht?
Erstmal wieder den ganzen Thread lesen.
Die Haltefrist eines Coins erhöht sich auf 10 Jahre wenn der Besitz des Coins ein weiteres Einkommen in mindesten einem Jahr generiert (selbst wenn das im 10. Jahr passiert -> also mit Gewinn verkaufen lieber vor dem Generieren weiterer Einkommen durch POS nach Ablauf der Jahresfrist).
Jede Adresse kann einzeln betrachtet werden. Wenn Du 10 Adressen hast und 9 davon nur von einer zur nächsten Adresse hinundherschickst aber die 10. Adresse zum Kaufen eines Gutes oder anderen Coins benutzt, dann musst Du nur den Gewinn dieser letzten Adresse versteuern (falls >600 €/ Jahr)
ich hoffe ich war klar ;-)
Klar vielleicht schon, aber woher willst du das denn 100%ig wissen? Iudica sagt doch weiter oben, dass das mit der Haltefristverlängerung bei Staking eben nicht so ist. Mag sein, dass vorher eine andere Aussage im Thread rumgeisterte. Man ist hier oft nur im Bereich einer Vermutung/Interpretation, selbst Fachleute. Warum? Weil Vater Staat hier schläft und keine klaren Vorgaben macht.
Ich kann auch nicht mal widerlegen, dass du Recht hast - aber es kann auch niemand bestätigen.
Also der ganze Sachverhalt ist das Gegenteil von klar, man muss auf Klärung von oben warten. Bis dahin würde ich einfach mal staken, sonst geht auf jeden Fall was flöten.
Mit den Adressen hast du sicherlich Rechi, aber das ist trivial: BTC von Adresse zu Adresse schicken ist ja nur ein Transfer und kein Handel - und an Transfers verdient man auch nichts (nur die Miner).
Zum letzten Punkt: ich weiß, dass das trivial ist. Aber die Frage kam ja nun so. Aber vielleicht hat asor auch das Problem, weil er kein Coincontrol macht. Also beim Electrum-Wallet kann man einige Addressen einfach blockieren damit der client eben nicht von diesen die Inputs verwended für eine neue Transaktion.
Zum steuerlichen Problem mit den 10 Jahren Haltefrist bis zur Steuerfreiheit wenn das Gut ein Einkommen generiert: Also das ist mehr als eindeutig im Einkommensteuergesetz geregelt. Die Anwälte Winheller haben sogar die Befürchtung, dass durch die BCC-Fork sich für BTC die Haltefrist insgesamt auf 10 Jahre verlängert (aber das dürfte nur eine unbegründete Befürchtung bleiben hoffe ich)
Viel Spaß beim Lesen des Einkommenssteuergesetzes ;-)
Hehe... jain. Aktuell synchronisiere ich zwar meinen Bitcoin-Client mit dem Netzwerk, aber nur damit ich mein Armory-Paper-Wallet wieder starten und die Transaktionen dort rausholen kann. Danach kommt das aber erstmal wieder runter, weil 153 GB sind dann doch eine Menge Platz. Armory benötigt aber leider die gesamte Chain und nicht nur die Header
. Da lass ich den Client zur Unterstützung des Netzwerks lieber als Daemon auf meinem Server laufen
Ich habe im Prinzip ein Wallet, wo regelmäßig Bitcoins eingehen (sowohl Cloud-Mining als auch Staking). Die "gestakten" Coins wiederum tausche ich eben regelmäßig über Altcoin-Börsen in BTC.
Da die (oder das??^^) BTC-Wallet bei einem Anbieter online verfügbar ist, schicke ich zur Sicherheit eben einige Coins in regelmäßigen Abständen an Paper-Wallets und dort verweilen sie auch erstmal.
D.h. ich habe immer eine gewisse Anzahl Coins, die ich jederzeit ausgeben könnte und notfalls Coins die in den Paper-Wallets schlummern. Ich kann aber wenn ich jetzt über das Wallet bei dem Anbieter etwas schicke nicht sagen, dass er jetzt genau den Coin nehmen soll, den ich am Tag X bekommen habe. Somit habe ich quasi keine Kontrolle welcher Coin bewegt wird.
Ferner bin ich seit 1 1/2 Jahren in regelmäßigem Kontakt mit der Lohnsteuerhilfe, dem Finanzamt und einer Steuerberaterin. Die Lohnsteuerhilfe wollte mich nicht mehr haben, weil sie meinten das es vermutlich Gewerbe ist und hat mir dann eine Steuerberaterin empfohlen. Da ich einen SteuerberaterIn in meiner Region gesucht habe, der/die in diesem Bereich schon ein bisschen Expertise hat, habe ich mich jedoch vorher direkt an das zuständige FA gewendet und meinen Fall geschildert.
Leider konnten sie mir - wie erwatet - keine Auskunft geben, welcher Steuerberater in meiner Region dort ein bisschen Expertise hat. Auf meine Frage bzgl. Cloud-Mining habe ich vom Finanzamt einen Antrag für eine Gewerbeanmeldung erhalten. Den hab ich aber mit einem Schreiben zurückgeschickt und meinen Standpunkt geschildert. Seitdem kam keine Antwort mehr und ich bin dann doch zu der Steuerberaterin gegangen. Sie hat sich auch sehr viel Zeit genommen und sich auch sehr gut vorbereitet. Sie hat sich dann auch mit einer Kanzlei in Köln und - da das Cloud-Mining im Ausland betrieben wird (wer hätte es gedacht) - hat sie auch noch einen Kollegen in London kontaktiert und ihm sogar die AGB's von dem Cloud-Mining Anbieter geschickt. Sie meinte, dass meine Anfrage beim FA durch liegenbleiben bearbeitet wird :-D
Ich habe ihr das Cloud-Mining-Prinzip erklärt und gemeint, dass es aus meiner Sicht eben eher wie eine Aktie ist - d.h. man kauft einen Anteil des Unternehmens. Man baut sich aber keine Firma mit Eigenkapital bzw. eigenem Inventar o.ä. auf. Viel wichtiger ist jedoch, dass man als Cloud-Miner nicht auf dem freien Markt auftritt und selbst eine Dienstleistung anbietet oder bewirbt (z.B. Ref-Links verteilt). Im Prinzip ist Cloud-Mining wie wenn ich bei einem Hosting-Anbieter mir einen Rechner miete. Den muss ich auch regelmäßig neu bezahlen, damit er weiter im Rechenzentrum läuft...
Cloud-Mining ist daher aus ihrer und meiner Sicht private Vermögensverwaltung, was einen aber nicht von der 1 jährigen Haltefrist der Coins entbindet.
Über POS habe ich mit ihr allerdings noch nicht gesprochen (da ich erst vor kurzem damit angefangen habe) und auch nicht wie es sich mit unterschiedlichen Adressen verhält. Zudem weiß ich nicht wie es sich mit Faucets verhält. Muss ich nachweisen das der Coin XY, den ich ausgegeben habe von einem Faucet stammt? Ich habe z.B. einige solcher Transaktionen, wo ich nur vermuten kann, dass sie von einem Faucet stammen... Oder: Was ist mit Coins, die man von Faucets auf eine Börse geschickt bekommen hat, man die Coins aber aufgrund der min. Auszahlungsgrenze nicht mehr abziehen konnte bevor die Börse geschlossen wurde? Ich sage nur MtGox, BTC-e oder Cryptsy...
Dadurch das ich mittlerweile seit 2013 effektiv investiert bin (bis 2015 aber nur gesammelt und nichts ausgegeben habe), haben sich jedoch einige Transaktionen ergeben. Diese möchte ich aktuell in eine Datenbank einpflegen um einen etwas besseren Überblick zu erhalten und es auch für die Steuererklärung einfacher bzw. übersichtlicher zu machen. Die Fragen haben eben Einfluss auf das Design der Datenbank-Tabellen, damit ich später alle notwendigen Informationen möglichst effektiv aus meiner Datenbank auslesen kann...