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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 9. (Read 34414 times)

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Entschuldigt, dass ich nicht die ganzen 24 Seiten lese, aber wie genau sieht es aus bei Airdrops oder Bountys?
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Was mich z.B. stört:

Beim Staking halte ich grob gesagt eine bestimmte Menge Coins, was mich qualifiziert, eine Dienstleistung (Betreiben eines Nodes) anzubieten. Dafür bekomme ich die Transaktionskosten.

Ich würde das daher nicht ohne weiteres als private Vermögensverwaltung sehen, da hier das Kapital nur Voraussetzung für die Dienstleistung ist.

Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.


D.h. ich muss die Coins keine 10 Jahre, sondern nur noch 1 Jahr halten? Ist POS dann trotzdem "private Vermögensverwaltung" oder eher ein Gewerbe?

Btw: Wenn ich mir das so überlege, dann ist das LiFo/FiFo-Prinzip bei Bitcoin und den ganzen anderen Crypto-Währungen doch quatsch oder? Ich müsste meinen Bitcoin-Client theoretisch dazu bringen, dass er immer den Coin bewegt, der am ältesten bzw. neusten ist. Schaut man sich aber die Inputs bzw. Outputs der einzelnen Transaktionen an, dann sieht man schnell, dass dies aber überhaupt nicht der Arbeitsweise des Clients entspricht.

Zudem Frage ich mich, ob ich unterschiedliche Adressen in der gleichen Wallet steuerlich getrennt voneinander betrachten muss oder nicht. Wenn ich jemanden 10 Coins schicke, dann sucht der Client in meiner Wallet die notwendigen, verfügbaren Outputs. Wenn genügend Outputs gefunden wurden, diese aber insgesamt 11 Coins bereitstellen, dann wird das Wechselgeld (der eine Coin) ja i.d.R. an eine neue, eigene Adresse geschickt.
Aber ist das dann ein neuer Coin, wo die Haltedauer dann wieder von 0 Tagen losgeht? Tongue

FIFO/LIFO wird zur Vereinfachung der steuerlichen Betrachtung  verwendet. Das ist unabhängig davon ob tatsächlich jeder Coin so bewegt wird.

Und die Haltedauer ändert sich bei Adresswechsel (von dir) natürlich nicht...wenn du Geld von einem Geldbeutel in einen anderen von dir packst bist du ja immer noch im Besitz des Geldes.
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Was mich z.B. stört:

Beim Staking halte ich grob gesagt eine bestimmte Menge Coins, was mich qualifiziert, eine Dienstleistung (Betreiben eines Nodes) anzubieten. Dafür bekomme ich die Transaktionskosten.

Ich würde das daher nicht ohne weiteres als private Vermögensverwaltung sehen, da hier das Kapital nur Voraussetzung für die Dienstleistung ist.

Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.


D.h. ich muss die Coins keine 10 Jahre, sondern nur noch 1 Jahr halten? Ist POS dann trotzdem "private Vermögensverwaltung" oder eher ein Gewerbe?

Btw: Wenn ich mir das so überlege, dann ist das LiFo/FiFo-Prinzip bei Bitcoin und den ganzen anderen Crypto-Währungen doch quatsch oder? Ich müsste meinen Bitcoin-Client theoretisch dazu bringen, dass er immer den Coin bewegt, der am ältesten bzw. neusten ist. Schaut man sich aber die Inputs bzw. Outputs der einzelnen Transaktionen an, dann sieht man schnell, dass dies aber überhaupt nicht der Arbeitsweise des Clients entspricht.

Zudem Frage ich mich, ob ich unterschiedliche Adressen in der gleichen Wallet steuerlich getrennt voneinander betrachten muss oder nicht. Wenn ich jemanden 10 Coins schicke, dann sucht der Client in meiner Wallet die notwendigen, verfügbaren Outputs. Wenn genügend Outputs gefunden wurden, diese aber insgesamt 11 Coins bereitstellen, dann wird das Wechselgeld (der eine Coin) ja i.d.R. an eine neue, eigene Adresse geschickt.
Aber ist das dann ein neuer Coin, wo die Haltedauer dann wieder von 0 Tagen losgeht? Tongue
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The man who shot entire balance
Wie ist eigentlich der Fork (der vergangene und der kommende) steuerlich zu beurteilen?
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Bei Cloak z.B. bekommt man für das Betreiben eines Nodes ja eigentlich keine "Transaktionskosten" (solange man keine Enigma Gebühren kassiert, was aber einen Sonderfall darstellt), sondern 6% "Zinsen", die aber 1:1 durch Inflation die Geldmenge erhöhen. Wie hier schon mal von jemanden geschrieben wurde, bedeutet das ja eigentlich einen Wertverfall der gehaltenen Coins, durch die zusätzlichen Münzen wird der Wert ja lediglich erhalten. Daher hat man ja genau genommen kein extra Einkommen generiert, sondern eben eine normale Wertsteigerung, sofern der Kurs gleichbleibend ist oder steigt - als hätte man Coins ohne POS gehalten, deren Anzahl immer gleich geblieben ist. Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.
D.h. wenn ich meine Coins mal bei Poloniex oder ähnliches verliehen habe erhöht das evtl. nicht die Haltefrist auf 10 Jahre? Das wäre natürlich super :-)
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Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.
Shocked Da ist ja endlich eine positive Aussage. Um welchses AZ geht es?

Warst ja lange hier nicht aktiv. Ich habe in zwei anderen Threads eine Diskussion gehabt. Wäre klasse, wenn du dich dazu äußern könntest: https://bitcointalksearch.org/topic/m.22803562

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Was mich z.B. stört:

Beim Staking halte ich grob gesagt eine bestimmte Menge Coins, was mich qualifiziert, eine Dienstleistung (Betreiben eines Nodes) anzubieten. Dafür bekomme ich die Transaktionskosten.

Ich würde das daher nicht ohne weiteres als private Vermögensverwaltung sehen, da hier das Kapital nur Voraussetzung für die Dienstleistung ist.

Bei Zinserträgen und Fremdwährungen erhöht sich die Haltefrist auch nicht auf 10 Jahre. Das ist vom BFH schon entschieden worden und m.A. nach auch auf Coins übertragbar. Daher sind anderslautende Aussagen zumindest angreifbar.

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The man who shot entire balance
Leider sind die Sachen von Roland Elias ambitioniert aber nicht immer zutreffend.

So unter anderem die Frage nach dem Gewerbe und PoS und auch die 10 Jahresfrist.

Könntest du das genauer erklären? Wie du die steuerliche Beurteilung von Staking, insbesondere Haltefrist->10 J. siehst?
Und welchen fachlichen Hintergrund hast du dazu?
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Leider sind die Sachen von Roland Elias ambitioniert aber nicht immer zutreffend.

So unter anderem die Frage nach dem Gewerbe und PoS und auch die 10 Jahresfrist.
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Moin zusammen!
Ich habe noch einmal zwei Fragen zu dem Finanzgeflüster Link:

https://www.finanzgefluester.de/steuerfalle-proof-of-stake/

1. Dort ist von POS Coins die Rede, die "gesplittet" werden. Ist damit die Version gemeint, die die  Staking Belohnung ("Zinsen")  durch Inflation generiert?

2. Wenn dem so ist, dann steht dort ja, dass dieser Vorgang "steuerlich unbedeutend" sei. Warum verlängert sich dann dennoch die Haltefrist auf 10 Jahre? Oder betrifft das nur die hinzugewonnenen Coins?
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Soweit mir es bekannt ist, ist der Handel mit BTC so einzuordnen wie Aktienhandel,

...

Und genau das ist schon falsch. Bei Aktien zahlt man Abgeltungssteuer und beim Handel mit Cryptowährungen gilt das ganze als privates Veräußerungsgeschäft ( Versteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz).



bei altcoins denke ich ist es das selbe Prinzip, da die ja auch Kryptowährungen sind... problem dabei ist, man kann sie nicht direkt um € kaufen, man braucht BTC; ETH LTC. Ich weis dann aber nicht ob der tausch dann wieder einen Jahresbindefrist auslöst, müsste man dem Finanzamt beibringen, dass es eben nur als kurzer Tausch zählt um den gewünschten altcoin zu bekommen.



Jahresfrist wird wieder ausgelöst, allerdings machst du ja keinen Gewinn wenn du direkt dann in Euro tauschst, da du mit dem BTC dann ja keinen Gewinn machst. (Also Altcoin->BTC->Euro)
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Soweit mir es bekannt ist, ist der Handel mit BTC so einzuordnen wie Aktienhandel,

die 1-Jahresfrist ist schön für BTC investments um wenn man nicht damit handelt, dann kann man es steuerfrei entnehmen!!

bei altcoins denke ich ist es das selbe Prinzip, da die ja auch Kryptowährungen sind... problem dabei ist, man kann sie nicht direkt um € kaufen, man braucht BTC; ETH LTC. Ich weis dann aber nicht ob der tausch dann wieder einen Jahresbindefrist auslöst, müsste man dem Finanzamt beibringen, dass es eben nur als kurzer Tausch zählt um den gewünschten altcoin zu bekommen.

beim aktiven traden wird es schwierig, da eben eine definitive Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Somit kommt es eben drauf an mit welchen Beträgen du handelst. Entweder mit geringen Beträgen, dh. man kann es als hobby sehen und wird steuerlich nicht relevant sein, da du davon eben nicht deinen Lebensunterhalt leisten kannst, oder eben schon solche Beträge womit du dir diesen eben locker leisten kannst. Dann aber hast du sozusagen ein Unternehmen am laufen und bist voll Steuerpflichtig und aufzeichnungspflichtig, was eben sehr sehr kompliziert werden kann bei den ganzen Trades.
Es wird uns aber sicher in Zukunft vorgeführt werden, wie das Finanzamt das bewertet, da immer mehr Leute auf den Kryptowährungszug aufspringen.
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Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar  .

Und am Ende stehen 2BTC 

Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben.



Weiß jemand Rat ?


vielen Dank
[/quote]

Ich kann Dir nur legale Ratschläge geben, aber ein gangbarer Weg wäre, die 2 BTC komplett als Ertrag anzusehen (= 0 Anschaffungskosten). Wenn Du sonst wenig Einkommen hast, zahlst Du etwa 30% oder weniger und gut ist.

Zweiter Vorschlag, versuche grob den Hintergrund zu ermitteln. Wenn Du z.B. die Haltefrist von 1 Jahr bei 1 BTC plausibel machen kannst, sparst Du Dir schon 50% der Steuern.

Drittens, die sogenannte Tatsächliche Verständigung. Schreib dem Finanzamt, dass du den Sachverhalt so und so einschätzt und frag, ob das für die ok ist. Wenn sie es akzeptieren, ist gut, wenn nicht, bist Du bei den obigen Vorschlägen.
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till 25.07
@Scooter32

2 BTC sind nun für das FA nicht die Welt. Falls Du deinen Erwerb des 1 BTC vor 5 Jahren bei Ebay nachweisen kannst, könntest Du diesen z.B. 1:1 steuerfrei auszahlen lassen. Ich würde dann einfach sagen, dass Du diesen "nicht bewegt" hast, schwierig wird allerdings, wenn das FA tatsächlich die BTC Adressen sehen will. Den 2. BTC müsstest Du ggf. als sonstiges Einkommen in deiner Steuererklärung angeben. Auch hier wird's schwierig wenn das FA dann wissen möchte, wie Du aus einem, zwei BTC gemacht hast, da Du dies ja nicht mehr nachweisen kannst. Vielleicht kannst Du auch einfach mal einen Steuerberater, oder direkt beim FA nachfragen. Ob das FA tatsächlich Einzelnachweise möchte glaube ich nicht, aber darauf kannst Du dich natürlich nicht verlassen.

Ansonsten könntest du noch hier gucken https://coinatmradar.com/
Mit der Option Crypto/Fiat + ATM
Aber lies Dir nochmal die genauen Konditionen und Max Beträge etc. durch.
https://coinatmradar.com/blog/how-to-sell-bitcoins-using-bitcoin-atm/
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Wenn ich das hier alles so lese , bekomme ich echt Kopfschmerzen  Roll Eyes

Was ist den  wenn man so gut wie garnichts nachweisen kann ?

Also z.B  vor 5 Jahren mal einen Bitcoin  bei Ebay ersteigert und der Bitcoin ist von einer Exchange zur anderen gewandert und jedesmal wurden zig verschiedene altcoins gekauft und verkauft .

Zwischendurch sind viele Coins verschwunden durch schließung der Börsen wie z.B Dgex  oder cryptorush  und am ende  ( stand heute ) steht man mit 2 Bitcoins da .

Gibt es nicht irgendwie einen Höchstversteuerungssatz  und gut is ?


Wenn Du die Coins nur gekauft hast, ist es nur halb so schlimm. Mußt ja eigentlich nur nachweisen, dass Du Sie länger als 1 Jahr hast, oder Steuer Zahlen. Und 2 BTC sind jetzt ja auch nicht die Welt. Da dürfte es überhaupt keine Probleme geben Wink 
Er hat sie aber eben nicht nur gekauft, sondern sie sind unzählige Wege gegangen.
Das Problem ist tatsächlioch die Erfassung z.B. in einer Tabellekalkulation.
Das ist meiner Meinung nach bei sehr komplexen Wegen fast unmöglich, wenn man es genau macht.
Man braucht sich nur mal Cointacking.info ansehen, wie detailliert da 10 Transaktionen zerlegt werden.
Das von Hand mit verschiedenen Börsen, Coins, Airdrops, Mining, Bounties usw. ist der Wahnsinn.
Jeder der sagt, das wäre einfach, hat es nicht wirklich oder nicht richtig gemacht.


genauso sieht es aus , es wäre für mich unmöglich alle Transaktionen aufzulisten.

Am Anfang war alles wie ein spiel , täglich viele Transaktion , dazu kommt noch ein bisschen Mining und ein bisschen eine Masternode laufen lassen und Coins aus Airdrops .

Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar  .

Und am Ende stehen 2BTC 

Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben.



Weiß jemand Rat ?


vielen Dank

Schwierig. Ohne dir zu nah treten zu wollen: musst du an das Geld dringend ran? Es gibt ja An-/Verkaufsstellen - zumindest im Ausland. 2 BTC wären eine kleine Reise in ein Nachbarland schon wert. Die Frage ist, wieviel davon noch übrig bleibt. Reisekosten, Gebühren, vermutlich schlechter Kurs...

Oder du verkaufst es in kleinen Portionen, bzw. verkaufst es komplett und holst es in Portionen vom Exchange runter. Wenn monatlich en Fuffi von dem Geld eingeht, wird das wohl niemanden interessieren.
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Wenn ich das hier alles so lese , bekomme ich echt Kopfschmerzen  Roll Eyes

Was ist den  wenn man so gut wie garnichts nachweisen kann ?

Also z.B  vor 5 Jahren mal einen Bitcoin  bei Ebay ersteigert und der Bitcoin ist von einer Exchange zur anderen gewandert und jedesmal wurden zig verschiedene altcoins gekauft und verkauft .

Zwischendurch sind viele Coins verschwunden durch schließung der Börsen wie z.B Dgex  oder cryptorush  und am ende  ( stand heute ) steht man mit 2 Bitcoins da .

Gibt es nicht irgendwie einen Höchstversteuerungssatz  und gut is ?


Wenn Du die Coins nur gekauft hast, ist es nur halb so schlimm. Mußt ja eigentlich nur nachweisen, dass Du Sie länger als 1 Jahr hast, oder Steuer Zahlen. Und 2 BTC sind jetzt ja auch nicht die Welt. Da dürfte es überhaupt keine Probleme geben Wink 
Er hat sie aber eben nicht nur gekauft, sondern sie sind unzählige Wege gegangen.
Das Problem ist tatsächlioch die Erfassung z.B. in einer Tabellekalkulation.
Das ist meiner Meinung nach bei sehr komplexen Wegen fast unmöglich, wenn man es genau macht.
Man braucht sich nur mal Cointacking.info ansehen, wie detailliert da 10 Transaktionen zerlegt werden.
Das von Hand mit verschiedenen Börsen, Coins, Airdrops, Mining, Bounties usw. ist der Wahnsinn.
Jeder der sagt, das wäre einfach, hat es nicht wirklich oder nicht richtig gemacht.


genauso sieht es aus , es wäre für mich unmöglich alle Transaktionen aufzulisten.

Am Anfang war alles wie ein spiel , täglich viele Transaktion , dazu kommt noch ein bisschen Mining und ein bisschen eine Masternode laufen lassen und Coins aus Airdrops .

Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar  .

Und am Ende stehen 2BTC 

Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben.



Weiß jemand Rat ?


vielen Dank
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@bct_ail aber gerade dein aufgeführtes zittiertes Beispiel wäre ja genau gleich wie ich es auch beschrieben habe. Fällt ja dann eher unter Missbrauch würde ich sagen oder nicht?
Wie LibertValance schon schrieb, würde ich es auch vom Umfang her betrachten. Und iudica schrieb ja auch, dass es ihrer Meinung nach grds. zulässig ist:

§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.

Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig.
sr. member
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen.
Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht...
Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer...
_______________________________________________________________________________
Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte  Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?

Es heißt ja immer das FA stellt die Steuerfreiheit fest [...]

Laut Iudica stimmt die Aussage nicht. Siehe auch
https://bitcointalksearch.org/topic/m.20889354

Das ist mal eine Aussage, die mir sehr gut gefällt. Smiley
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen.
Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht...
Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer...
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Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte  Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?

Es heißt ja immer das FA stellt die Steuerfreiheit fest [...]

Laut Iudica stimmt die Aussage nicht. Siehe auch
https://bitcointalksearch.org/topic/m.20889354
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