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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 2. (Read 34344 times)

legendary
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Jep, und wer nicht kooperiert dem wird dann wohl der Account zu gemacht.
Trading History behalten sie sich für 6Jahre ein.
Kundendaten weitergeben von nem unverified Account die es auch noch gibt wird wohl nichts zu holen sein.
newbie
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Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung vorzubereiten.
Natürlich habe ich auch einige steuerpflichtige Short-Trades als privates Veräußerungsgeschaft einzutragen.

Leider bin ich mir nicht sicher wie ich meine Trades korrekt einzutragen habe.


  • Jeden Trade einzeln
  • alle Trades eines Steuerjahres von einer Währung gruppiert? (z.B. im Jahr 2017 an unterschiedlichen Tagen ETH für insgesamt 100€ gekauft und für insgesamt 500€ verkauft)
  • alle Kryptowährungen in einem Eintrag zusammenfassen (also allgemein angeben "Kauf von Krytos" für 1000€ und Verkauf für insgsamt 5000€, dazu ne Übersicht aller Trades als pdf)

Am liebsten wär mir natürlich die dritte Variante. Ich trage in die Anlage SO nur einen Posten ein

Wirtschaftsgut: Kryptowährungen
Kaufpreis: 1000€
Verkaufspreis: 5000€
Gewinn: 4000€

Dazu schicke ich dem FA eine Liste aller steuerrelevanten Trades aus 2017 von Cointracking.

Ist das so machbar?
Wie tragt ihr eure Trades ein?




Gibt tatsächlich keine Meinungen dazu?
das Thema Steuererklärung betrifft doch sicherlich einige hier.

Wie habt ihr denn eure Gewinne eingetragen?
legendary
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Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung vorzubereiten.
Natürlich habe ich auch einige steuerpflichtige Short-Trades als privates Veräußerungsgeschaft einzutragen.

Leider bin ich mir nicht sicher wie ich meine Trades korrekt einzutragen habe.


  • Jeden Trade einzeln
  • alle Trades eines Steuerjahres von einer Währung gruppiert? (z.B. im Jahr 2017 an unterschiedlichen Tagen ETH für insgesamt 100€ gekauft und für insgesamt 500€ verkauft)
  • alle Kryptowährungen in einem Eintrag zusammenfassen (also allgemein angeben "Kauf von Krytos" für 1000€ und Verkauf für insgsamt 5000€, dazu ne Übersicht aller Trades als pdf)

Am liebsten wär mir natürlich die dritte Variante. Ich trage in die Anlage SO nur einen Posten ein

Wirtschaftsgut: Kryptowährungen
Kaufpreis: 1000€
Verkaufspreis: 5000€
Gewinn: 4000€

Dazu schicke ich dem FA eine Liste aller steuerrelevanten Trades aus 2017 von Cointracking.

Ist das so machbar?
Wie tragt ihr eure Trades ein?

legendary
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Das bezieht sich auf die Umsatzsteuer denke ich und damit ist die Aussage grundsätzlich richtig.

Da hast Du recht, sorry. ist also ähnlich wie bei uns...  
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However, including other social taxes, the amount will be higher, reaching 34,5%.
Nimmt man als Vergleich den persönlichen Einkommenssteuersatz liegen wir dennoch knapp ?10%? drüber? Naja, wenigsten weiß ich eines sicher.. Ich brauch für 2017 einen Steuerberater Grin, und den zu finden ist gar nicht so einfach  Undecided Aber zunächst habe ich erstmal die Frist bis Sep. verlängert.

Aber wahrscheinlich ist das ohnehin ein Äpfel mit Birnen Vergleich Grin
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vive la france, daran könnte sich Deutschland und andere mal orientieren!

https://usethebitcoin.com/france-changes-tax-laws-on-bitcoin-from-45-to-19-on-capital-gains/

Interessant finde ich dann immer

Quote
For example, the German Finance Minister, explained that individuals that will use virtual currencies as a means of payment will not have to pay taxes on them.

Moreover, a new cryptocurrency exchange for wealthy investors has been opened in German territory, allowing important individuals and enterprises invest safely in cryptocurrencies within a regulated exchange.

was sich zunächst so anhört, als ob es in Deutschland besser sei, aber tatsächlich nicht ist, aber ich sage es immer wieder, wie sollen "nicht Deutsche" unser Steuerrecht verstehen, wenn selbst wir es nicht tun Tongue

Wie sagte Einstein es so schön:
Quote
Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein;
es ist zu schwierig für einen Mathematiker.

Das bezieht sich auf die Umsatzsteuer denke ich und damit ist die Aussage grundsätzlich richtig.
legendary
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vive la france, daran könnte sich Deutschland und andere mal orientieren!

https://usethebitcoin.com/france-changes-tax-laws-on-bitcoin-from-45-to-19-on-capital-gains/

Interessant finde ich dann immer

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For example, the German Finance Minister, explained that individuals that will use virtual currencies as a means of payment will not have to pay taxes on them.

Moreover, a new cryptocurrency exchange for wealthy investors has been opened in German territory, allowing important individuals and enterprises invest safely in cryptocurrencies within a regulated exchange.

was sich zunächst so anhört, als ob es in Deutschland besser sei, aber tatsächlich nicht ist, aber ich sage es immer wieder, wie sollen "nicht Deutsche" unser Steuerrecht verstehen, wenn selbst wir es nicht tun Tongue

Wie sagte Einstein es so schön:
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Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein;
es ist zu schwierig für einen Mathematiker.
hero member
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Nya... Cryptos werden mit diesem Urteil Fiat gleichgestellt (also kein Wirtschaftsgut mehr). Werden damit versteuert wie Währungsspekulationen. Auch hier gilt die Haltungsfrist von einem Jahr und du bist steuerfrei. Wenn du jedoch Zinsen auf deine Fremdwährung erhältst, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre ... -> Staking etc. .. also wie gehabt.

Ein weiterer Punkt ist der Freistellungsauftrag. Mit dem kann man 801€ pro Jahr steuerfrei (Verheiratete das Doppelte) geltend machen. Bislang waren es 600€, wenn die einjährige Haltungsfrist nicht erreicht wird. Also 200€ mehr.

Der wichtigste Punkt ist wohl, dass der Gewinn durch Zinsen (Staking z.B.), wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt (oder ab dem Überschreiten der 801€) jetzt klar und deutlich über die Abgeltungssteuer veranlagt wird. Die Beträgt 25% + Soli + Kirchensteuer. Das wäre bei manchem Ertrag günstiger, als über die Lohnsteuerklasse veranlagt zu werden. Noch wichtiger ist der Punkt, dass jetzt auch der gesamte Cashout (unterhalb der einjährigen Haltefrist) mit der Abgeltungssteuer veranlagt wird und nicht mehr mit der Lohnsteuerklasse, wenn man der Argumentation dieses Urteils folgt. Und das ist mal ne richtige Verbesserung. Der Spitzensteuersatz beträgt ab einem Jahreseinkommen von 250.001€ für Alleinstehende 45%. Abgeltungssteuer sind ja 25% + Soli + Kirchensteuer, damit maximal 39,5%. Durch einen Kirchenaustritt lässt sich das auf 30,5% reduzieren. Sind ein Unterschied von 14,5%. Cashe ich 300k € vorzeitig aus - was mir so schnell sicher nicht passieren wird ...  Grin - dann spare ich wohl irgendwas von um die 20 bis 25k Steuern.

Nicht unerheblich.
Wenn ich das jetzt richtig erfasst habe...

Ja, das ist leider so ziemlich alles falsch. Es gilt nach wie vor der persönliche Steuersatz innerhalb der Jahresfrist und es kommt bei Crypto (egal ob Zinsen, POS etc.) NICHT zur Verlängerung der Haltefrist. Da sind sich alle professionellen Steuerberater mittlerweile einig:
Siehe dazu auch https://bitcointalksearch.org/topic/m.31762385
sr. member
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Nya... Cryptos werden mit diesem Urteil Fiat gleichgestellt (also kein Wirtschaftsgut mehr). Werden damit versteuert wie Währungsspekulationen. Auch hier gilt die Haltungsfrist von einem Jahr und du bist steuerfrei. Wenn du jedoch Zinsen auf deine Fremdwährung erhältst, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre ... -> Staking etc. .. also wie gehabt.

Ein weiterer Punkt ist der Freistellungsauftrag. Mit dem kann man 801€ pro Jahr steuerfrei (Verheiratete das Doppelte) geltend machen. Bislang waren es 600€, wenn die einjährige Haltungsfrist nicht erreicht wird. Also 200€ mehr.

Der wichtigste Punkt ist wohl, dass der Gewinn durch Zinsen (Staking z.B.), wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt (oder ab dem Überschreiten der 801€) jetzt klar und deutlich über die Abgeltungssteuer veranlagt wird. Die Beträgt 25% + Soli + Kirchensteuer. Das wäre bei manchem Ertrag günstiger, als über die Lohnsteuerklasse veranlagt zu werden. Noch wichtiger ist der Punkt, dass jetzt auch der gesamte Cashout (unterhalb der einjährigen Haltefrist) mit der Abgeltungssteuer veranlagt wird und nicht mehr mit der Lohnsteuerklasse, wenn man der Argumentation dieses Urteils folgt. Und das ist mal ne richtige Verbesserung. Der Spitzensteuersatz beträgt ab einem Jahreseinkommen von 250.001€ für Alleinstehende 45%. Abgeltungssteuer sind ja 25% + Soli + Kirchensteuer, damit maximal 39,5%. Durch einen Kirchenaustritt lässt sich das auf 30,5% reduzieren. Sind ein Unterschied von 14,5%. Cashe ich 300k € vorzeitig aus - was mir so schnell sicher nicht passieren wird ...  Grin - dann spare ich wohl irgendwas von um die 20 bis 25k Steuern.

Nicht unerheblich.
Wenn ich das jetzt richtig erfasst habe...
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The man who shot entire balance
In wieweit nutzt uns diese Info (mal angenommen, sie stimmt):
https://t3n.de/news/umsatzsteuer-bitcoin-972998/

Betrifft eher den gewerblichen Bereich, oder?
Ich nehme es mal an, denn von Umsatz spricht man ja bei Privatpersonen nicht!
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#birdgang
Wenn man Steuern zahlen muss, ist dann alles auf einmal fällig, oder kann man abstottern?

Bin kein Steuer-Fuzzi, aber soweit ich weiss, kannst du einen Antrag auf Stundung stellen. Ist aber nicht so einfach, den durchzukriegen, wenn du z.B. noch andere Kryptos besitzt.

Und wenn nach 1y Haltedauer es steuerfrei wird, heißt das auch umgekehrt, dass aus dieser Anlage keine Verluste mehr geltend gemacht werden können?

Ja, korrekt. Der Staat hat nichts zu verschenken Wink
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The man who shot entire balance
Wenn man Steuern zahlen muss, ist dann alles auf einmal fällig, oder kann man abstottern?

Und wenn nach 1y Haltedauer es steuerfrei wird, heißt das auch umgekehrt, dass aus dieser Anlage keine Verluste mehr geltend gemacht werden können?
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ok danke, also muß ich das auch noch mit in meine WISO software eintragen.
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till 25.07
wenn ich an den börsen nach einigen hin und her zwischen alts, am ende alles in BTC umwandle (um mal was auszahlen zu lassen), zahle ich ja meine steuern darauf.

wenn ich diese BTC dann auf bitcoin.de transferiere und dann in EURO umwandle bzw. verkaufe, zahle ich darauf auch nochmal steuern???

Bei jedem "hin und her" bei dem Du in EURO umgerechnet Gewinn gemacht hast, fallen Steuern an. Bei dem "letzten Transfer" können Steuern anfallen, wenn der BTC Kurs zwischen BTC Kauf und Verkauf (Umwandlung in EURO) gestiegen ist. Alleine durch das transferieren fallen keine Steuern an.
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wenn ich an den börsen nach einigen hin und her zwischen alts, am ende alles in BTC umwandle (um mal was auszahlen zu lassen), zahle ich ja meine steuern darauf.

wenn ich diese BTC dann auf bitcoin.de transferiere und dann in EURO umwandle bzw. verkaufe, zahle ich darauf auch nochmal steuern???
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Der aktuelle Wavesclient hat immerhin eine Portfolio Ansicht wie ich gerade sehe. Da sieht man wenigstens die Dollar-Werte der einzelnen Token und kann abschätzen welche man vielleicht bezüglich der Steuer näher betrachten sollte. Mercury und Liquid scheinen noch ganz ansehnliche Summen zu haben, die muss ich also auch mal näher betrachten. Die ganzen Transaktionen scheint das Ding aber auch nicht zu laden oder aber es dauert sehr lange.

@nullcoiner: Die Timestamps kannst du zum Beispiel hier umrechnen https://www.epochconverter.com/ (das ist millisekunden seit 1970 wenn ich mich richtig entsinne)
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till 25.07
vielen Dank für deine Rückmeldung und Einschätzung!

Fand das ganz interessant den Pkst eines User „Mucke12“ aus dem Bitcoin Steuer Thread.

Im bezug auf POS-Coins und haltefrist.
Es sind keine zinsartigen Erträge, darum verlängert sich auch nicht die haltefrist. Somit fallen die "Geschenkten" unter sonstige  Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG
Die kryptos dienen ja nicht unmittelbar der einkünfteerzielung, Einnahmen werden nicht unmittelbar durch die Hingabe und drittnutzung erzielt. Als beispiel mal eine Containervermietung....
https://ldlev.de/presse/fi-16_2016-containervermietung.pdf

Daraus folgt, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen!  keine verlängerung auf 10 Jahre.

Und da es auch keine Wertpapiere sind, braucht man den vergleich zu Aktien gar nicht erst ziehen.

Und nochmal: Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG) trifft auch nicht zu, da wie schon gesagt, Kryptowährungen als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt werden.

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Fand das ganz interessant den Pkst eines User „Mucke12“ aus dem Bitcoin Steuer Thread.

Im bezug auf POS-Coins und haltefrist.
Es sind keine zinsartigen Erträge, darum verlängert sich auch nicht die haltefrist. Somit fallen die "Geschenkten" unter sonstige  Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG
Die kryptos dienen ja nicht unmittelbar der einkünfteerzielung, Einnahmen werden nicht unmittelbar durch die Hingabe und drittnutzung erzielt. Als beispiel mal eine Containervermietung....
https://ldlev.de/presse/fi-16_2016-containervermietung.pdf

Daraus folgt, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen!  keine verlängerung auf 10 Jahre.

Und da es auch keine Wertpapiere sind, braucht man den vergleich zu Aktien gar nicht erst ziehen.

Und nochmal: Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG) trifft auch nicht zu, da wie schon gesagt, Kryptowährungen als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt werden.
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till 25.07
Schon jemand versucht für Waves die Steuer zu berechnen? Ich betreibe bei Waves leased Proof of Stake.

1. Problem ist, dass die ganzen Blockexplorer nicht das ganze letzte Jahr abdecken, sondern immer nur so die letzten 300 Transaktionen. Das hilft aber nicht viel, weil man bei Waves mit nutzlosen Token zugeballert wird.
2. Welche Token versteuert ihr? Ich hätte jetzt die Einnahmen aus LPOS (Waves) und meinetwegen die MRT angegeben, da das ja quasi wirkliche sonstige Einnahmen sind.
3. Was ist mit den WavesCommunityToken, müssen die eurer Meinung nach versteuert werden?
4. Was macht ihr bei den ganzen anderen Airdroptoken, die man einfach so bekommt? Ich würde die als steuerfreie Schenkung betrachten.

Willkommen im Club. ich habe keine Ahnung was ich da angeben soll, zumal ich bei den meisten Assets ja nicht mal weis, ob und was sie wert sind, ich hatte im Waves thread mal ne Auflistung gemacht bzw. ähnliche Fragen gestellt. Zu 4 kann ich Dir nur sagen, dass es da unterschiedliche Interpretationen gibt, denn letztlich hast Du diese nur bekommen weil Du Waves, MRT oder WCT hattest, also eine Voraussetzung erfüllt hast. Ich habe die Fragen vor längerer Zeit mal an nen Steuerberater mit Cryptobackground gestellt, allerdings ist er im Moment überlastet und bittet um Geduld, 4 Wochen jetzt Roll Eyes

so Freunde der Nacht, ein aufregendes Jahr 2017 ist rum, und ich habe heute mal angefangen die Steuer vorzubereiten AAAAARGH  Shocked Shocked Shocked

Nun war ich letztes Jahr sehr experimentierfreudig und habe natürlich auch waves gehodlt und verleast. Dabei sind sage und schreibe 3 Waves rum gekommen, die habe ich glatt vernachlässigt  Grin
Aber...
Es gab ja auch MRT (MinerRewardToken) und WCT (WavesCommunityToken) und die habe ich brav über https://nodes.wavesnodes.com/transactions/address/meine Adresse/limit/8000 ausgelesen und bei CMC den jeweiligen Tagesschlusskurs zugeordnet.
Da ich die Timestamp nicht umwandeln konnte, habe ich die tx genommen und im wavesexplorer eingegeben, da stand dann alles lesbar drin, wenn das mal ein FA rausbekommt Roll Eyes
Wobei bei MRT gibt's die Kurse bei CMC nur zurück bis Jun 24, 2017 und die WCT gab's nur bis 18.09, zumindest bei mir, wurde das dann grundsätzlich gestoppt?


Jetzt meine eigentliche Frage:
Gab es noch weitere nennenswerte assets/drops whatever, die man evtl. berücksichtigen müsste?
Ich weiß, das ist jetzt gemein, aber da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, will ich wenigstens Abschätzen können, was auf mich zukommen könnte. Wobei bei meinen paar Waves ist das alles noch im 3-stelligen Bereich, aber eben immerhin...

Zur Info die MRT und WCT  EURO Be-/Erträge entsprachen ungefähr 10% meiner Waves Anzahl, ist das nur Zufall, oder war zufällig noch jemand so bekloppt wie ich und hat das mal ausgerechnet, wobei ich Erträge im Cent-bereich ignoriert habe, es war so schon schmerzhaft genug Tongue

Bin gespannt auf eure Antworten Grin
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Schon jemand versucht für Waves die Steuer zu berechnen? Ich betreibe bei Waves leased Proof of Stake.

1. Problem ist, dass die ganzen Blockexplorer nicht das ganze letzte Jahr abdecken, sondern immer nur so die letzten 300 Transaktionen. Das hilft aber nicht viel, weil man bei Waves mit nutzlosen Token zugeballert wird.
2. Welche Token versteuert ihr? Ich hätte jetzt die Einnahmen aus LPOS (Waves) und meinetwegen die MRT angegeben, da das ja quasi wirkliche sonstige Einnahmen sind.
3. Was ist mit den WavesCommunityToken, müssen die eurer Meinung nach versteuert werden?
4. Was macht ihr bei den ganzen anderen Airdroptoken, die man einfach so bekommt? Ich würde die als steuerfreie Schenkung betrachten.
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