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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 3. (Read 34375 times)

legendary
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?

Soweit ich das mitbekommen habe musst du eine Steuererklärung machen und das finanzamt stellt dann aufgrund der Jahresfrist die Steierfreiheit fest, aber die Feststellung obligt dem Amt!

Entschuldigung, aber das ist Schwachsinn. Die Steuerfreiheit ist ganz klar geregelt im § 23 EStG. Da gibt es keine entscheidungsfreiheit des FA. Wenn du die Spekulationsfristen eingehalten hast, ist der Gewinn nicht Steuerpflichtig und hat in der Anlage SO auch nichts zu suchen. Warum?

Weil es nach Gesetz kein privates Veräußerungsgeschäft ist, bei dem spekuliert wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Es ist klar definiert. Was wollt ihr denn angeben? Oder wollt ihr angeben mit euren Gewinn?

Btw: schon tausend mal diskutiert https://bitcointalksearch.org/topic/pflicht-steuerfreie-gewinne-durch-bitcoins-in-der-steuererklarung-anzugeben-1963373

member
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?

Soweit ich das mitbekommen habe musst du eine Steuererklärung machen und das finanzamt stellt dann aufgrund der Jahresfrist die Steierfreiheit fest, aber die Feststellung obligt dem Amt!
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?

Nach dem Gesetz kein steuerlicher Vorgang. Daher auch keine Angabe nötig ! ABER: Im Falle der Nachfrage der steuerfahndung muss das logisch nachweisbar sein woher das geld kommt. Also dokumentieren muss man es und nachhaltig ablegen. Wenn das dann nicht wasserdicht ist wird es wohl Ärger geben.

Wobei ich denke es gibt meist nur die Möglichkeit der eigenbelege, wenn es um altcoin trading geht.

Einige sagen dass sie es daher beim fa angeben um es als Nachweis zu haben.

Das ist echt ein Thema für sich. Ich werde dieses Jahr auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen.
jr. member
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?
legendary
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
gdm41



Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.


Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen:
Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...

Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier.

Danke! Mich würde insbesondere interessieren, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht, sprich BTC<=>Altcoin, EUR<=>Altcoin, ... USDT<=>Altcoin oder Altcoin<=>Altcoin Smiley

Als privatmensch bezahlst du keine Umsatzsteuer. Das was gerade im Netz rumgeistert bezieht sich auch ein Unternehmen.
newbie
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
gdm41



Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.


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Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...

Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier.

Erledigt, danke!
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
gdm41



Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.


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Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...

Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier.

Moin,

Das ist wirklich interessant. Welches FA ist denn gemeint?

Jemand Erfahrung in Hamburg mit dem FA und btc?

Edit: wobei eine Realisierung entsteht ja bereits beim Tausch eines privaten Gegenstandes gegen einen anderen, wenn sich der Wert in der Zwischenzeit geändert hat. Im negativen sowie im positiven.
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
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Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...

Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier.
hero member
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

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gdm41



Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.


Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen:
Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

Hi gdm41.

Du schreibst das was das FA sagt deckt sich mit den Infos hier - die Infos hier sind aber alles andere als eindeutig Smiley Kannst du uns die Meinung des FA detaillierter mitteilen?

Danke!
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https://t1p.de/6ghrf
Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
gdm41



Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:

"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"

Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.

Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?

VG
gdm41



legendary
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till 25.07
Kurze Frage an die Profis.

Kann man Verluste aufgrund von Diebstahl/Phishing mit erzielten Gewinnen gegenrechnen?

Wenn ja, wie wird die Höhe des Verlustes berechnet?
Wert zu Zeitpunkt des Diebstahls?

Nein, dass funktioniert leider nicht.
Dann würden wahrscheinlich auch ganz zufällig ganz viele Coins immer gestohlen werden.  Wink

Bin zwar kein Fachmann, aber dokumentierte Verluste aus Verkäufen kann man gegen rechnen. Verlust aus Diebstahl, Hacks oder Betrug bin ich mir nicht sicher. Vielleicht können wir bald die Haftpflicht- oder Hausratversicherung bemühen  Grin

http://www.sueddeutsche.de/geld/einbruch-gestohlenes-geld-abschreiben-1.563315
https://www.finanzgefluester.de/verluste-bei-kryptowaehrungen-bitcoin-und-die-steuer/
sr. member
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder?

Das schon, aber für die Haltedauer & den Gewinn (bei VK innerhalb 1 Jahr) ist der Zeitpunkt schon relevant.

Der Gewinn wird sich ja definitiv ändern, wenn ich am 01.01.18 1 ETH (1 ETH=1.100 EUR) gekauft oder Token XY am 17.01. (1 ETH=820 EUR) ausgezahlt wird.

Daher: sehr gute Frage!

Ich weiß nicht mehr wo, aber ich habe gelesen, dass für die Haltefrist der Zeitpunkt der Zahlung relevant ist, weil spiegelbildlich zum Zuflussprinzip auch das Abflussprinzip gilt. Wenn man also zB 10 ETH oder 1000€ in einem Presale investiert und diese verschickt, die Coins oder Tokens aber erst nach Ende des regulären Sales verteilt werden, dann läuft die Haltefrist ab dem Zeitpunkt der eigenen Zahlung.

Kurze Frage an die Profis.

Kann man Verluste aufgrund von Diebstahl/Phishing mit erzielten Gewinnen gegenrechnen?

Wenn ja, wie wird die Höhe des Verlustes berechnet?
Wert zu Zeitpunkt des Diebstahls?

Nein, dass funktioniert leider nicht.
Dann würden wahrscheinlich auch ganz zufällig ganz viele Coins immer gestohlen werden.  Wink
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Kurze Frage an die Profis.

Kann man Verluste aufgrund von Diebstahl/Phishing mit erzielten Gewinnen gegenrechnen?

Wenn ja, wie wird die Höhe des Verlustes berechnet?
Wert zu Zeitpunkt des Diebstahls?
hero member
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Love is the answer
Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder?

Das schon, aber für die Haltedauer & den Gewinn (bei VK innerhalb 1 Jahr) ist der Zeitpunkt schon relevant.

Der Gewinn wird sich ja definitiv ändern, wenn ich am 01.01.18 1 ETH (1 ETH=1.100 EUR) gekauft oder Token XY am 17.01. (1 ETH=820 EUR) ausgezahlt wird.

Daher: sehr gute Frage!
legendary
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder?
hero member
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The man who shot entire balance
Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
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Wow, so kompakt ist das hier nun aber nicht mehr. ^^

Ich habe mal eine Frage: LIFO ist ja meines Wissens nach die einzige Möglichkeit, zu versteuern. Kann man dies aber noch getrennt nach Exchanges/Wallets berechnen? Also angenommen ich habe auf exchange 1 mir BTC für 5000€ gekauft Mitte 2017 und einige Monate später noch mal welche auf einer anderen Exchange und diese dann gleich gegen Altcoins getauscht, bzw. von dieser Exchange auf eine dritte Exchange überwiesen und dort dann gegen Altcoins getauscht. Muss ich dann die Differenz zu den zuerst gekauften BTC versteuern oder kann ich einfach sagen, dass ich die anderen BTC direkt gegen Altcoins getauscht habe?

BTW: Was kostet eigentlich so ein Steuerberater? Kriegt man da ein Angebot, wenn man seine Fälle schildert und der Berater abschätzen kann, wie kompliziert es wird?
legendary
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Wenn jemand einen Crypto Steuerberater im Norden kennt kann er gerne Bescheid sagen. Ich hätte da auch noch viele Fragen. Nur wer macht so etwas und ist auch noch gut auf diesem für viele neues Gebiet.
Winheller gibt es auch in HH. Kann aber keine Bewertung abgeben.

Irgendjemand hier hatte mal mit einer Übersicht einen Thread gestartet......musst du mal suchen.

https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
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