Soweit ich das mitbekommen habe musst du eine Steuererklärung machen und das finanzamt stellt dann aufgrund der Jahresfrist die Steierfreiheit fest, aber die Feststellung obligt dem Amt!
Entschuldigung, aber das ist Schwachsinn. Die Steuerfreiheit ist ganz klar geregelt im § 23 EStG. Da gibt es keine entscheidungsfreiheit des FA. Wenn du die Spekulationsfristen eingehalten hast, ist der Gewinn nicht Steuerpflichtig und hat in der Anlage SO auch nichts zu suchen. Warum?
Weil es nach Gesetz kein privates Veräußerungsgeschäft ist, bei dem spekuliert wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Es ist klar definiert. Was wollt ihr denn angeben? Oder wollt ihr angeben mit euren Gewinn?
Btw: schon tausend mal diskutiert https://bitcointalksearch.org/topic/pflicht-steuerfreie-gewinne-durch-bitcoins-in-der-steuererklarung-anzugeben-1963373