Es gibt 3 Sichtweisen von denen wohl keine gesichert ist.
1) Nach dem ersten Jahr ohne Einkünfteerzielung sind die Coins steuerfrei, egal ob danach POS betrieben wird.
2) Auch nach dem ersten Jahr ohne Einkünfteerzielung kommt es zur Steuerpflicht, wenn danach Einkünfte durch die Coins erzielt wurden. 10-Jahresfrist.
3) Die 10-Jahresfrist trifft überhaupt nicht auf Coins zu, weil diese Fremdwährungsguthaben sind und die 10-Jahresfrist darauf nicht anzuwenden ist.
¯\_(ツ)_/¯
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Vielen Dank für die Präzisierung
Ich nehme mit: Steuerberater sollte auf jeden Fall zu Rate ziehen, da keine Klare Regelung
Für meinen genannten Fall: 03-2015 initial coins, Havesting das erste Mal
nach über einem Jahr + ein (evtentueller zukünftiger) größerer Cashout 50.000€ aufwärts oder mehr...
Folgenden allg. Fragen habe ich hier und da schon in ähnlicher Form gesehen, jedoch ohne Hinweise auf ein Fazit. Gibt es bekannt Fälle/Vorgehen zu:
> Wie geht das Finanzamt i.A. bei unklarer Rechtslage vor? Erstmal alle Daten verlangen und worst case annehmen und Steuern verlangen oder das Verfahren so lange ruhen lassen bis es eine Festlegung gibt? (wäre ggf der Steuerbescheid dann "vorläufig" oder "entgültig", wobei entgültig doch heissen würde, daß ich ihn nicht mehr anfechten könnte, falls die Lage sich durch eine Festlegung zu meinen Gunsten ändert)
> Darf ich garkeine Angaben machen und schaue was dabei heraus kommt? Das Argument der "eigenen bestmöglichen Schönrechnung" geht wohl nur schwer auf.
> Ich mache in der Steuererklärung keine Angaben (da ich es nicht muss), wenn keine Steuern fällig sind (da ich davon ausgehe, der cash-out is steuerfrei) und Finanzamt führt eine Steuerprüfung durch (aufgrund hoher Finanzbewegung meines Kontos) und Stufen den Cash-out als Steuerpflichtig ein. Werde ich autmatisch zum Steuersünder (Höhe entsprechend der vom Finanzamt angenommenen hinterzogenen Steuern) oder hängt alles in der Schwebe, da Finanzamt selbst keine EInstufung vornehmen kann (kein Steuersünder, aber Nachzahlung falls zutreffend)?
> Wenn das Finanzamt tatsächlich den genannten cash-out Fall besteuert und irgendwann in näherer Zukunft gibt es eine gesetzliche Festlegung, daß keine Besteuerung vorlag, würde das Finanzamt den Betrag zurück zahlen?
>
Noch eine Frage (off topic zu obigem Beispiel):
Wird ein Bitcoin innerhalb der einjährigen Haltefrist zu €/$ veräussert = steuerpflichtig
Bezahlt man im Onlineshop in der Einheit "Bitcoin" (sofern möglich), also ohne Umweg über eine Landeswährung, liegt ein Tausch des Wirtschaftsgut "Bitcoin" in ein anderes Wirtschaftsgut vor: Muss der unterjährig gehaltene Bitcoing beim reinen Gütertausch versteuert werden? (Ich gehe davon aus daß ein Verkäufer seine MwSt. Pflicht auf die Zahlung entrichtet.)