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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 6. (Read 34344 times)

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
Wie kann man gegenüber dem FA Transaktionen, die über Monero und shapeshift stattgefunden haben, nachweisen (wenn das FA einen Nachweis einfordert)?

Also zum Beispiel ETH-Wallet 1 -> shapeshift -> Monero-Wallet 1 -> Monero-Wallet 2 -> shapeshift -> ETH-Wallet 2.
Das ETH-Wallet 2 dient zum Traden bei Etherdelta.
legendary
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till 25.07
Ich hab da ein sehr interessantes Dokument gefunden, dass sich mit den wichtigsten Fragen rund um Crypto und Steuer befasst:
http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Der Herausgeber hat Renomee, und es schadet sicher nicht, das mal gelesen zu haben  Wink

Vielen Dank für's Dokument. Cryptotax sieht noch recht übersichtlich aus, ich habe mich aber mal registriert, mir graut es schon vor nächsten Jahr, das erste mal, dass ich Cryptos versteuern muss. Cointracking hilft schon sehr, vielleicht hilft Cryptotax auch noch etwas. Am meisten Kopfschmerzen machen mir die IOTAs, die ich im März diesen Jahres im Slack gekauft habe, ich weiß nicht mal, ob ich die Transaktionen noch nachweisen kann, weil die History durch die Snapshots nicht mehr im wallet zu sehen sind.
sr. member
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Danke fürs Teilen. Hab das Dokument grob überflogen und es bestätigt ja einiges was hier schon angenommen wurde. Es gibt aber auch für mich Neues und Interessantes wie z.B. hinsichtlich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre:

Ich hab da ein sehr interessantes Dokument gefunden, dass sich mit den wichtigsten Fragen rund um Crypto und Steuer befasst:
http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Der Herausgeber hat Renomee, und es schadet sicher nicht, das mal gelesen zu haben  Wink

Danke für das Dokument.

Was passiert eigentlich, wenn zB jemand für 2016 brav Steuern für private Veräußerungsgeschäfte zahlt und dann völlig überraschend der BFH 2018 entscheidet, es wäre alles steuerfrei. Gibt's dann Rückerstattungen oder Pech gehabt?
tyz
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Weiter unten dann noch von cryptotax.io gelesen. Einen Service von Mitarbeitern der KPMG AG mit der die Steuererklärung für Cryptos automatisch auf Basis der Blockchaintransaktionen erstellt werden kann. In 10 Tagen - zumindest laut Webseite - soll der Service auch für private Nutzer offen sein.
tyz
legendary
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Danke fürs Teilen. Hab das Dokument grob überflogen und es bestätigt ja einiges was hier schon angenommen wurde. Es gibt aber auch für mich Neues und Interessantes wie z.B. hinsichtlich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre:

Ich hab da ein sehr interessantes Dokument gefunden, dass sich mit den wichtigsten Fragen rund um Crypto und Steuer befasst:
http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Der Herausgeber hat Renomee, und es schadet sicher nicht, das mal gelesen zu haben  Wink
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Ich hab da ein sehr interessantes Dokument gefunden, dass sich mit den wichtigsten Fragen rund um Crypto und Steuer befasst:
http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Der Herausgeber hat Renomee, und es schadet sicher nicht, das mal gelesen zu haben  Wink
Sieht auf den ersten Blick sehr gut aus, das werde ich mir auf alle Fälle in mal in Ruhe durchlesen. Muss man eigentlich für die Gewinnermittlung auf alle Fälle eine Einzelaufstellung beifügen oder reicht es aus die Gesamtgewinnsumme anzugeben und die Einzelaufstellung bei Nachfragen des Finanzamtes nach zu reichen?
hero member
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The man who shot entire balance
Ich hab da ein sehr interessantes Dokument gefunden, dass sich mit den wichtigsten Fragen rund um Crypto und Steuer befasst:
http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Der Herausgeber hat Renomee, und es schadet sicher nicht, das mal gelesen zu haben  Wink
legendary
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Wie ist bei der Ermittlung des Wechselkurses (wenn ich z.B. von BTC in ETH trade) vorzugehen?
Der genaue Preis zu welcher Uhrzeit gewechselt wurde? Mittelwert aus 24h?
Und muss immer auf die gleiche Börse bezogen werden?
Ich muss meinen Post noch etwas erweitern.
Hintergrund meiner Frage ist, ob es in der Summe wirtschaftlich besser wäre (weniger zu versteuernder Gewinn), immer den Wechselkurs zum genauen Zeitpunkt oder über 24h gemittelt zu nehmen? Vielleicht hat das ja schon mal einer ausgerechnet?
Das kommt natürlich darauf an wie oft du tradest.
Wenn du innerhalb von 24 stunden günstig kaufst und nach kleiner Preissteigerung direkt weider verkaufst, hast du einen Gewinn gemacht. Wenn du dann sowohl beim Kauf und beim Verkauf den 24Stunden Preis verwendest, kommt natürlich ein Gewinn von 0 raus.
Daher werden in diesem Beispiel sicher keine 24 Stunden-preise akzeptiert (sofern das Finanzamt überhaupt durchsteigt).
Wenns aber tausende Trades mal so mal so sind, wird es ziemlich willkürlich was erlaubt ist und was nicht.
member
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Vor allem müsste es erstmal eine Steuererklärung geben, bei der das Finanzamt die entsprechenden Positionen anders interpretiert, bevor man Widerspruch einlegen und dann evt. den Klageweg beschreiten kann.
sr. member
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Gestern habe ich im Modum Slack gelesen, dass ein Steuerberater gesagt hat, Modum werde wie eine Aktie besteuert, weil es die Dividenden gibt. Daher gibt es keine Haltefrist und der Steuersatz beträgt 25% Kapitalertragssteuer+Soli+Kirchensteuer.

Ob das Finanzamt das auch so sieht.... Und wenn ich mit Modum trade? Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass dies dann auch so behandelt würde, dann müsste ja jeder Coin und Token separat bewertet werden, ich finde es so schon kompliziert und schwer bis gar nicht abschätzbar...

Ich will dir da gar nicht wiedersprechen, aber wenn du mit Aktien tradest, bezahlst du immer die 25%, egal ob es Dividenden gibt oder nicht oder ob du Aktien 10 Jahre hälst oder 10 Minuten. Das spricht also nicht gegen die Einordnung von Modum als Wertpapier.

Die Folge wäre tatsächlich wie du schreibst. Man muss schauen, ob es den Wertpapiercharakter gibt oder ob es utility tokens/sonstige coins sind.
Für manche wäre das eine gute Regelung, zB Leute, die schon am Höchssteuersatz liegen, für andere schlecht (Hodler, die auf steuerfreiheit spekulieren).
legendary
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Gestern habe ich im Modum Slack gelesen, dass ein Steuerberater gesagt hat, Modum werde wie eine Aktie besteuert, weil es die Dividenden gibt. Daher gibt es keine Haltefrist und der Steuersatz beträgt 25% Kapitalertragssteuer+Soli+Kirchensteuer.

Ob das Finanzamt das auch so sieht.... Und wenn ich mit Modum trade? Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass dies dann auch so behandelt würde, dann müsste ja jeder Coin und Token separat bewertet werden, ich finde es so schon kompliziert und schwer bis gar nicht abschätzbar...
sr. member
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Gestern habe ich im Modum Slack gelesen, dass ein Steuerberater gesagt hat, Modum werde wie eine Aktie besteuert, weil es die Dividenden gibt. Daher gibt es keine Haltefrist und der Steuersatz beträgt 25% Kapitalertragssteuer+Soli+Kirchensteuer.
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Wie ist bei der Ermittlung des Wechselkurses (wenn ich z.B. von BTC in ETH trade) vorzugehen?
Der genaue Preis zu welcher Uhrzeit gewechselt wurde? Mittelwert aus 24h?
Und muss immer auf die gleiche Börse bezogen werden?
Ich muss meinen Post noch etwas erweitern.
Hintergrund meiner Frage ist, ob es in der Summe wirtschaftlich besser wäre (weniger zu versteuernder Gewinn), immer den Wechselkurs zum genauen Zeitpunkt oder über 24h gemittelt zu nehmen? Vielleicht hat das ja schon mal einer ausgerechnet?
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Guten Abend,

an Euch habe ich als blutiger Anfänger ein paar Fragen:

Ripple (xrp):

- Gilt für Ripple (XRP) ebenso die FIFO (first in - first out) Berechnung (Ich denke natürlich, ja.).
- Währen die Ripple-Veräußerungsgewinne im Sinne FIFO steuerfrei, nachdem sie über ein Jahr gehalten wurden ?

Red Puse (RPX):

- Es werden Bitcoin erworben und innerhalb einer Stunde in Red Pulse (RPX) auf einer anderen Plattform getauscht.
- Red Pulse wird über ein Jahr gehalten.
- Red Pulse (RPX) inflationiert im Jahr mit 10%, wovon 5% an die Halter ausgeschüttet werden ( S.8 - 7.2 Inflation:   https://coin.red-pulse.com/wp-content/uploads/redpulse-whitepaper-en.pdf)
- Anschließend die RPX erneut gegen Bitcoin getauscht, auf eine geeignete Plattform verschoben und erneut zeitnah in Euro gewechselt und ausgezahlt.

Wie würde es sich nun mit der Steuer verhalten?

Vielen Dank im Voraus

NGWM
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Wie ist bei der Ermittlung des Wechselkurses (wenn ich z.B. von BTC in ETH trade) vorzugehen?
Der genaue Preis zu welcher Uhrzeit gewechselt wurde? Mittelwert aus 24h?
Und muss immer auf die gleiche Börse bezogen werden?
newbie
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Die Haltefrist eines Coins erhöht sich auf 10 Jahre wenn der Besitz des Coins ein weiteres Einkommen in mindesten einem Jahr generiert (selbst wenn das im 10. Jahr passiert -> also mit Gewinn verkaufen lieber vor dem Generieren weiterer Einkommen durch POS nach Ablauf der Jahresfrist).


Wenn ich also einen PoS Coin mind. 1 Jahr halte und in den Jahren danach Einkommen generiere erhöht sich die Haltefrist trotzdem auf 10 Jahre? Macht doch keinen Sinn, die Haltefrist ist doch bereits abgelaufen?



das is doch nicht klar .
Also ich habe 1000 stratis in wallet  , und er hat 1 strat als pos in 6 Tage gemacht . Das bedeutet ich habe jetzt 1001 strat . Aber ich habe auf diese wallet noch 500 gesendet , aund danach noch 200 and danach noch 100 . Und jetzt sind insgesamt 1801 strat .
wie soll ich das verstehen . was erhöht sich die Haltefrist trotzdem auf 10 Jahre ?
nur 1 strat ?
nur 1001 strat ?
oder alle 1801?
und danach habe ich alles nach andere wallet   gesendet wo noch coins war ,und es ist jetzt 3001 strat .
Erhöht sich die Haltefrist trotzdem auf 10 Jahre für  alle 3001 strat wegen diese 1 pos coin ?
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Nichts ist unmöglich. - Nothing is impossible.
Airdrops sind Heliokoptergeld!!

Das sind Schenkungen, um den Finanzcrash hinauszuschieben.

Fällt bei diesen Schenkungen auch eine Steuer an? Einkommensteuer oder Schenkungssteuer oder brauchen wir ein anderes Steuersystem?

Die Entscheidung, ob EkSt oder Schenkungsseuer, ist vermutlich davon abhängig, wer das Heliokoptergeld aus dem Hubschrauber wirft.
Und wem jetzt hierbei ein Licht aufgeht, der wird aber nicht einfach so von der Glühlampensteuer befreit.  Angry

Und da wir schon bei Schenkungen und Einkommensteuer waren: Fallen negative Zinsen, die bei der Zentralbank geparktes Geld anfallen und einige Banken weitergeben, auch unter das EStG?  Wink

Naja, war nicht ernst gemeint.

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Aber zumindest die ursprüngliche Frage von Hrn. Schäfer ist im §23 (1) 2 geklärt (https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/23-private-veraeusserungsgeschaefte).
Es gilt das FIFO-Prinzip.

Ansonsten sollte der Staat Gesetze so machen, dass sie logisch sind und durch jedermann (auch ohne Hochschulstudium) zu verstehen sind. Dazu gehört auch die Formatierung von in Gesetzen formulierten juristischen Ergüssen!
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das reinste chaos Huh
hero member
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Wie werden einmalige, originäre airdrops behandelt (z.B. Decred - 2015 in eine Liste eingetragen und coins bekommen)?

Zählt das als Schenkung? Gibts es einen Freibetrag?

Hab dazu irgendwie nichts gefunden Huh
hero member
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Danke genau das habe ich gesucht  Smiley
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