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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 7. (Read 34149 times)

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Es gab da doch ne Software mit der man automatisch seine Trades auf allen möglichen Börsen aufzeichen kann. Habe leider den Namen vergessen...weiß jmd wovon ich rede?
Aktuell habe ich Null Übersicht was in Bezug auf Steuern bezahlen etc natürlich ein Problem darstellt  Tongue

https://cointracking.info/ ?
Leider finde ich dort kein coinsmarkets  Cry

wenn Du bei coinsmarkets "etwas" exportieren kannst, kannst Du es bei cointracking mit .csv/.xls oder "benutzerdefineirte Import" importieren.
Ich kenne coinmarkets nicht, insofern kenne ich deren Möglichkeiten nicht.
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Es gab da doch ne Software mit der man automatisch seine Trades auf allen möglichen Börsen aufzeichen kann. Habe leider den Namen vergessen...weiß jmd wovon ich rede?
Aktuell habe ich Null Übersicht was in Bezug auf Steuern bezahlen etc natürlich ein Problem darstellt  Tongue

https://cointracking.info/ ?
Leider finde ich dort kein coinsmarkets  Cry
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Es gab da doch ne Software mit der man automatisch seine Trades auf allen möglichen Börsen aufzeichen kann. Habe leider den Namen vergessen...weiß jmd wovon ich rede?
Aktuell habe ich Null Übersicht was in Bezug auf Steuern bezahlen etc natürlich ein Problem darstellt  Tongue

https://cointracking.info/ ?
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Es gab da doch ne Software mit der man automatisch seine Trades auf allen möglichen Börsen aufzeichen kann. Habe leider den Namen vergessen...weiß jmd wovon ich rede?
Aktuell habe ich Null Übersicht was in Bezug auf Steuern bezahlen etc natürlich ein Problem darstellt  Tongue
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Bei mir ist eigentlich auch alles total durcheinander. Am einfachsten ist es die Coins 1 Jahr zu halten.


Um das geht es ja. Will da FA auch den Nachweis vor dem Jahr?! Das dürfte den meisten hier Kopfzerbrechen bereiten. Ich habe die meisten Coins seit über einem Jahr. Aber wo Sie damals herkamen, null Plan mehr (manche kamen von Börsen die es nicht mehr gibt, andere aus Airdrops,....).



Könnte mir vorstellen, dass du im Zweifel einfach den Kauf der Währung die du 1 Jahr gehalten hast voll versteuerst (den Verkauf dann natürlich nicht mehr, da 1 Jahr gehalten). Dürfte doch eigentlich nicht viel dagegen sprechen?
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Ist hier noch jemand auf coinsmarkets.com? Dort scheint keine komplette Tradehistory verfuegbar zu sein, sondern nur die letzten "15 Trades of each pair".
Hat sich da schonmal jemand mit beschaeftigt?
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Bitcoin is a bit**
Bei mir ist eigentlich auch alles total durcheinander. Am einfachsten ist es die Coins 1 Jahr zu halten.


Um das geht es ja. Will da FA auch den Nachweis vor dem Jahr?! Das dürfte den meisten hier Kopfzerbrechen bereiten. Ich habe die meisten Coins seit über einem Jahr. Aber wo Sie damals herkamen, null Plan mehr (manche kamen von Börsen die es nicht mehr gibt, andere aus Airdrops,....).

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Bei mir ist eigentlich auch alles total durcheinander. Am einfachsten ist es die Coins 1 Jahr zu halten.
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Bitcoin is a bit**
Was mir gerade noch einfällt.

Was ist, wenn man jemanden privat Geld gegeben hat und dann Coins erhalten hat: Wie will man dem FA klar machen, dass man mit seiner Blockchain nichts zu tun hat? Ich hoffe, dass Sie mit der Haltedauer länger als ein Jahr zufrieden sind.

Geht ja gefühlt 80% der Leute hier so, dass es einfach nicht nachvollziebar ist.
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Hat hier irgendwer den Fall "Blockchain Transaktion nachweisbar, kauf nicht" schon mal gehabt und mit dem Finanzamt verhandelt?
Ich hab gerade festgestellt, dass ich für einen Großteil meiner BTC den Kauf nicht mehr vernünftig nachweisen kann, da die entsprechenden Börsen nicht mehr existieren.

Wäre doof, wenn ich das jetzt alles voll versteuern muss.
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Würde mich auch interessieren ob es für das FA ausreicht den Nachweiss zu erbringen das meine Coins älter als 12 Monate sind - am besten anhand der Blockchain - oder ob sie zusätzlich noch unbedingt einen kaufpreis sehen wollen? Wenn ja, in welchem Paragraph im Gesetz könnte das stehen das hier der Kaufpreis auch nachgewiesen werden muss? Bisher lese ich immer nur dass das Alter entscheidend ist von über 12 Monaten.

Ich denke es ist auf jeden Fall einfacher, wenn man den Kauf nachweisen kann. Ich tu mir da im Moment etwas schwer, da es einige der Börsen auf denen ich gehandelt habe nicht mehr gibt. Dennoch versuche ich es soweit wie möglich nachzuweisen. Wenn ich eine schlüssige "Kette" nachweisen kann, sollte es keine Nachfragen geben.
Im Zweifelsfall wird es halt vermutlich nicht anerkannt, bzw. als Schwarzgeld angerechnet das dann voll zu versteuern ist.
sr. member
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Weiß einer wie denn die Einkünfte genau zu besteuern sind die ich durch eine Kryptowährung erziele?

Angenommen ich Stake oder ich erziele GAS durch Neo. M.M.n. sind diese dann entweder gemäß §22 Nr. 2 EStG oder nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Macht ja schon einen deutlichen Unterschied ob ich 25% + Soli (...) zahle oder meinen persönlichen Steuersatz (dabei angenommen er wäre >25%). Hat hier einer Ideen oder Vorschläge.

Iudica hatte ja außerdem angemerkt, da die Fristverlängerung nicht bei Fremdwährungsguthaben angewendet werden kann. Dabei gehst du wahrscheinlich darauf ein, dass die Zinsen nicht aus der virtuellen Währung entspringen sondern aus der Kapitalforderung an sich? Die Einkünfte stellen damit keine Einkünfte des Coins dar, sondern des Forderung. Sehe ich das richtig?

Was auch noch nicht in dieser Runde geklärt wurde, ich habe es zumindest nicht gefunden, ist die Wiederauflebung der Frist. Angenommen ich halte Neo auf einer Exchange und generiere somit kein Gas. Nach einem Jahr tritt somit meine Steuerfreiheit ein. Wenn ich diese dann auf eine Wallet transferiere wo ich GAS erhalte, wird dann meine Steuerfreiheit ,,gelöscht" und erhöht sich auf 10 Jahre wieder? Ich hatte dazu mal einen Gesetzeskommentar gelesen finde ich jedoch zurzeit leider nicht. Vielleicht hat einer von euch dazu eine Quelle oder Aussage.

Nur zum letzten Absatz. Da wurden hier schon zwei völlig gegensätzliche Aussagen von Steuerberatern gepostet. Einer sagte, nach einem Jahr sei es steuerfrei und egal, ob danach dadurch Einkünfte erzielt werden. Der andere sagte sinngemäß, die Frist lebe nicht wieder auf sondern laufe einfach weiter solange man nicht verkauft, aber nach einem Jahr halten ohne Einkünfte zu generieren, könne man steuerfrei verkaufen.
newbie
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Weiß einer wie denn die Einkünfte genau zu besteuern sind die ich durch eine Kryptowährung erziele?

Angenommen ich Stake oder ich erziele GAS durch Neo. M.M.n. sind diese dann entweder gemäß §22 Nr. 2 EStG oder nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Macht ja schon einen deutlichen Unterschied ob ich 25% + Soli (...) zahle oder meinen persönlichen Steuersatz (dabei angenommen er wäre >25%). Hat hier einer Ideen oder Vorschläge.

Iudica hatte ja außerdem angemerkt, da die Fristverlängerung nicht bei Fremdwährungsguthaben angewendet werden kann. Dabei gehst du wahrscheinlich darauf ein, dass die Zinsen nicht aus der virtuellen Währung entspringen sondern aus der Kapitalforderung an sich? Die Einkünfte stellen damit keine Einkünfte des Coins dar, sondern des Forderung. Sehe ich das richtig?

Was auch noch nicht in dieser Runde geklärt wurde, ich habe es zumindest nicht gefunden, ist die Wiederauflebung der Frist. Angenommen ich halte Neo auf einer Exchange und generiere somit kein Gas. Nach einem Jahr tritt somit meine Steuerfreiheit ein. Wenn ich diese dann auf eine Wallet transferiere wo ich GAS erhalte, wird dann meine Steuerfreiheit ,,gelöscht" und erhöht sich auf 10 Jahre wieder? Ich hatte dazu mal einen Gesetzeskommentar gelesen finde ich jedoch zurzeit leider nicht. Vielleicht hat einer von euch dazu eine Quelle oder Aussage.
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Die Haltefrist eines Coins erhöht sich auf 10 Jahre wenn der Besitz des Coins ein weiteres Einkommen in mindesten einem Jahr generiert (selbst wenn das im 10. Jahr passiert -> also mit Gewinn verkaufen lieber vor dem Generieren weiterer Einkommen durch POS nach Ablauf der Jahresfrist).


Wenn ich also einen PoS Coin mind. 1 Jahr halte und in den Jahren danach Einkommen generiere erhöht sich die Haltefrist trotzdem auf 10 Jahre? Macht doch keinen Sinn, die Haltefrist ist doch bereits abgelaufen?

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Würde mich auch interessieren ob es für das FA ausreicht den Nachweiss zu erbringen das meine Coins älter als 12 Monate sind - am besten anhand der Blockchain - oder ob sie zusätzlich noch unbedingt einen kaufpreis sehen wollen? Wenn ja, in welchem Paragraph im Gesetz könnte das stehen das hier der Kaufpreis auch nachgewiesen werden muss? Bisher lese ich immer nur dass das Alter entscheidend ist von über 12 Monaten.
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Die Zahlen/ Daten sind alle nur als Beispiel zu sehen! Und mit dem Wallet zu Wallet senden wollte ich nur zeigen, dass es ewig viele Transaktionen geben kann, ohne dass Trades stattgefunden haben, man aber für eine lückenlose Dokumentation alles aufzeigen müsste.


2. Die NEM wurden ja aber von Coins gekauft, die durch den Handel eine nicht angegebene Gewinnrealisierung  hatten. An sowas hat nur damals niemand kaum einer gedacht.

Die Dokumentation im Nachinein kann natürlich schwierig werden, das ist keine Frage. Und dass es eine jahrelange Unklarheit in der Steuerfrage gibt, finde ich auch nicht wirklich gut. Es wäre aber auch gar nicht typisch für Deutschland, wenn es eine klare Ansage zu einem Thema geben würde, welches neuer als #Neuland ist.  Cheesy


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Die Zahlen/ Daten sind alle nur als Beispiel zu sehen! Und mit dem Wallet zu Wallet senden wollte ich nur zeigen, dass es ewig viele Transaktionen geben kann, ohne dass Trades stattgefunden haben, man aber für eine lückenlose Dokumentation alles aufzeigen müsste.


2. Die NEM wurden ja aber von Coins gekauft, die durch den Handel eine nicht angegebene Gewinnrealisierung  hatten. An sowas hat nur damals niemand kaum einer gedacht.
sr. member
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Aber wenn man es nicht angibt, woher soll das FA dann sehen, dass es steuerfreie Verkäufen sind? Oder verstehe ich was ganz verkehrt?


Edit:

Habe mir Seite 1 + 2 nochmals durchgelesen. Also theoretisch muß man jede Gewinnrealisierung versteuern (also das ganze hin und hergetrade), was in der Praxis für manchen ein unlösbares Problem darstellen dürfte, wenn man obiges Beispiel mit z.B 20 verschiedenen Coins gemacht hat. Wie gesagt, es waren ja nicht nur Trades, sondern manchmal auch nur von einem Wallet zum nächsten und wieder zurück zur Börse.

Und wie will das FA dies behandeln? Bzw. Wie setzen Sie dann im schlimmstenfall die Schätzng an, wenn ich zwar beweisen kann, dass der Coin älter als ein Jahr gehalten wurde, ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, wie ich zu dem Coin gekommen bin?

Zwischen Wallets zu verschieben ist kein Problem. Da entsteht nirgendwo Gewinn. In deinem Beispiel hättest du die Trades für 2015 in der Erklärung für das Steuerjahr 2015 angeben müssen. NemCoin fällt wie gesagt eigentlich komplett raus. Es ist ein eigenständiger Vorgang/Trade und für diesen Trade hast du die Steuerfreiheit erreicht. Wenn du aber zB NemCoin vor Ende der Haltefrist in 2016 verkauft hättest, hättest du den Gewinn auch für das Steuerjahr 2016 angeben müssen, aber nicht auch noch den Rattenschwanz davor aus 2015.
Im Endeffekt müsstest du die alte Erklärung für 2015 korrigieren. Vielleicht lag alles auch unter der Freigrenze von 600€. Wirklich problematisch wird es wohl nur bei einer Steuerprüfung.
legendary
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Aber wenn man es nicht angibt, woher soll das FA dann sehen, dass es steuerfreie Verkäufen sind? Oder verstehe ich was ganz verkehrt?


Edit:

Habe mir Seite 1 + 2 nochmals durchgelesen. Also theoretisch muß man jede Gewinnrealisierung versteuern (also das ganze hin und hergetrade), was in der Praxis für manchen ein unlösbares Problem darstellen dürfte, wenn man obiges Beispiel mit z.B 20 verschiedenen Coins gemacht hat. Wie gesagt, es waren ja nicht nur Trades, sondern manchmal auch nur von einem Wallet zum nächsten und wieder zurück zur Börse.

Und wie will das FA dies behandeln? Bzw. Wie setzen Sie dann im schlimmstenfall die Schätzng an, wenn ich zwar beweisen kann, dass der Coin älter als ein Jahr gehalten wurde, ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, wie ich zu dem Coin gekommen bin?
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Habe mir den Thread nochmals durchgelesen, kann aber darauf nichts finden:


Muß ich nur die Haltefrist von einem Jahr nachweisen können und gut ist, oder ist es noch relevant wo das Geld bzw. der Coin herkam?

Beispiel:

Ich kaufte 2015 Dogecoin, habe es mal aufs Wallet geschickt, dann wieder einen Teil auf die Börse, verkauft, davon Litecoin gekauft, diesen wieder verkauft und Scamcoin gekauft, diesen auf eine (nicht mehr existierende) Börse gesendet, verkauft, zurückgesendet auf Börse 1 usw.

Dies alles im Jahr 2015. Dann habe ich Ende 2015 Nemcoin gekauft und halte ihn immer noch bzw. will ihn jetzt nach über einem Jahr verkaufen. Reicht jetzt der Nachweis des Kaufs von Ende 2015 oder sind alle Wege davor auch anzugeben?

Erstmal musst du bei steuerfreien Verkäufen gar nichts angeben. Wenn sie nachfragen könnte ich mir vorstellen, dass sie den ganzen Weg zu FIAT wollen, aber keine Ahnung und ist vielleicht auch von Fall zu Fall anders. Hat das hier schonmal jemand gehabt?
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