Aber wenn man es nicht angibt, woher soll das FA dann sehen, dass es steuerfreie Verkäufen sind? Oder verstehe ich was ganz verkehrt?
Edit:
Habe mir Seite 1 + 2 nochmals durchgelesen. Also theoretisch muß man jede Gewinnrealisierung versteuern (also das ganze hin und hergetrade), was in der Praxis für manchen ein unlösbares Problem darstellen dürfte, wenn man obiges Beispiel mit z.B 20 verschiedenen Coins gemacht hat. Wie gesagt, es waren ja nicht nur Trades, sondern manchmal auch nur von einem Wallet zum nächsten und wieder zurück zur Börse.
Und wie will das FA dies behandeln? Bzw. Wie setzen Sie dann im schlimmstenfall die Schätzng an, wenn ich zwar beweisen kann, dass der Coin älter als ein Jahr gehalten wurde, ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, wie ich zu dem Coin gekommen bin?
Zwischen Wallets zu verschieben ist kein Problem. Da entsteht nirgendwo Gewinn. In deinem Beispiel hättest du die Trades für 2015 in der Erklärung für das Steuerjahr 2015 angeben müssen. NemCoin fällt wie gesagt eigentlich komplett raus. Es ist ein eigenständiger Vorgang/Trade und für diesen Trade hast du die Steuerfreiheit erreicht. Wenn du aber zB NemCoin vor Ende der Haltefrist in 2016 verkauft hättest, hättest du den Gewinn auch für das Steuerjahr 2016 angeben müssen, aber nicht auch noch den Rattenschwanz davor aus 2015.
Im Endeffekt müsstest du die alte Erklärung für 2015 korrigieren. Vielleicht lag alles auch unter der Freigrenze von 600€. Wirklich problematisch wird es wohl nur bei einer Steuerprüfung.