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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 31. (Read 34375 times)

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Dein Grenzsteuersatz ist nur "Null" wenn Du unter dem Grundfreibetrag (solo bei 8.652,- EUR in 2016) bist. Wenn Du mit deinen Veräußerungsgewinnen darüber kommst, zahlst Du Steuern.

Bei deinem 450 EUR Job kommt es darauf an, ob der pauschal versteuert wird (2%) oder nach Lohnsteuerkarte. Bei letzterem wirkt sich das bei deiner Einkommensteuer aus.

NV-Bescheinigung ist für die Abgeltungssteuer bei den Kapitaleinkünfte. BTC sind sonstige Einkünfte. Daher gibt es hierfür keine NV.

"Dir steuerfrei auszahlen" kannst Du nicht. Wenn Du Gewinne realisierst, musst du sie versteuern. Eine konkrete Zahl kann ich Dir nicht nennen, weil ich ja nicht weiß, wie deine Lohneinkünfte behandelt wurden. Evtl. entsteht für dich auch eine Krankenkassenpflicht, so dass Du auch hier Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst.
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Danke! Diese schnelle Antwort hat mich jetzt echt überrascht!  Cheesy

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?
Gewinn * persönlicher Grenzsteuersatz

Na das ist ja schön.  Grin Ich hab nämlich kein eigenes Einkommen, d.h. mein persönlicher Grenzsteuersatz wäre Null oder? Was wäre, wenn ich einen 450€ Job hätte?

Ich hatte auch schon was über die Nichtveranlagungsbescheinigung und Grundfreibetrag und Abgeltungssteuer gelesen, habs aber nicht ganz verstanden. Bis zu welchem Betrag kann ich mir jetzt die Bitcoins steuerfrei auszahlen? Brauche ich dazu eine NV-Bescheinigung oder nicht? Und spielt ein 450€-Job (geringfügiges Einkommen) dabei eine Rolle?

Ich finds gerade super dass du sowas anbietest!  Cool Hab mir deine Webseite schonmal abgespeichert.
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Ich krame mal diesen alten Thread wieder aus, weil sich an der Frage nichts geändert hat ...

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?
Gewinn * persönlicher Grenzsteuersatz

Quote
2. Gilt das dann als Einkommen? Ich bin im Moment noch in der Familien-Krankenversicherung, was allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen gilt. Gleiches auch bei der Sozialversicherung, die erst ab soundsoviel pro Jahr greift. "Einkommen" ist doch normalerweise ein regelmäßiges Einkommen und keine unregelmäßigen Einzahlungen oder?
Steuerlich ist es Einkommen, Krankenversicherung zählt bei der Familienversicherung das Gesamteinkommen. Hier also auch ja. Sozialversicherung (Rente, AV usw. nein)

Quote
3. Rein faktisch habe ich einfach nur Glück gehabt, da ich zufällig einen Coin erwischt habe der danach durch die Decke explodiert ist. Muss man dieses "Glück" wirklich versteuern?  Huh
Ja

Quote
4. Die Sache mit dem "Nachweisen" von Transaktionen. Also erstens hab ich mir das natürlich nicht alles aufgeschrieben, manche Exchanges wurden zwischendurch gehackt und neu aufgesetzt, ich handle auch mit anonymen Währungen (Zcoin etc.). Was passiert denn, wenn ich nicht genau nachweisen kann, warum ich plötzlich so viele Bitcoins habe?
Wahrscheinlich gar nichts. Schlimmstenfalls ne Zuschätzung.

Quote
5. Wenn ich jemanden finde, der mir die Bitcoins mit Bargeld abkauft, wäre das dann Steuerhinterziehung??

Nein, die Steuerhinterziehung entsteht mit der Nichterklärung der positiven Veräußerungsgeschäftes. Ein Veräußerungsgeschäft ist jede(!) Realisierung von Gewinnen, also schon der Tausch von Altcoin zu BTC.


Quote
Und dann gibt es natürlich noch so schattige Machenschaften wie eine Bitcoin-Creditkarte ausgestellt in Gibraltar oder eine Offshore-GmbH zu gründen für steuerfreie Einkünfte (beides Links von der selben Firma, die ich selber gerade erst gefunden
Funktioniert nicht wirklich, wenn dann lieber face2face.

Quote
Es gibt auch noch andere Kreditkartenanbieter, bei denen man mit Bitcoin aufladen kann (Link). Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Steuern aus? Gerade wenn der Kreditkartenanbieter im Ausland sitzt, z.B. in England (Neteller) oder in Gibraltar.
Grds. keine steuerl. Auswirkungen für dich.


Quote
Vielleicht sollten wir mal einen deutschen Anwalt crowd-finanzieren, genügend Geldmittel müssten in dieser Community ja zu finden sein. Jemand der die Sache mal eindeutig klärt bzw. uns sagt wie man damit am besten umgeht.

Ja gerne :-) ist aber eigentlich schon klar, die meisten (auch Finanzamt) haben mit der Umsetzung halt ein paar Schwierigkeiten.

Btw.: Bis die Geldmittel zusammen sind, freue ich mich aber auch über sonstiges Feedback (z.B. FB-like, google+, linkedin, tweet). Das hilft anderen Suchenden (außerhalb von BCTT) den richtigen Ansprechpartner zu finden.
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Coin Mage
Ich krame mal diesen alten Thread wieder aus, weil sich an der Frage nichts geändert hat ...

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?

2. Gilt das dann als Einkommen? Ich bin im Moment noch in der Familien-Krankenversicherung, was allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen gilt. Gleiches auch bei der Sozialversicherung, die erst ab soundsoviel pro Jahr greift. "Einkommen" ist doch normalerweise ein regelmäßiges Einkommen und keine unregelmäßigen Einzahlungen oder?

3. Rein faktisch habe ich einfach nur Glück gehabt, da ich zufällig einen Coin erwischt habe der danach durch die Decke explodiert ist. Muss man dieses "Glück" wirklich versteuern?  Huh

4. Die Sache mit dem "Nachweisen" von Transaktionen. Also erstens hab ich mir das natürlich nicht alles aufgeschrieben, manche Exchanges wurden zwischendurch gehackt und neu aufgesetzt, ich handle auch mit anonymen Währungen (Zcoin etc.). Was passiert denn, wenn ich nicht genau nachweisen kann, warum ich plötzlich so viele Bitcoins habe?

5. Wenn ich jemanden finde, der mir die Bitcoins mit Bargeld abkauft, wäre das dann Steuerhinterziehung??

Und dann gibt es natürlich noch so schattige Machenschaften wie eine Bitcoin-Creditkarte ausgestellt in Gibraltar oder eine Offshore-GmbH zu gründen für steuerfreie Einkünfte (beides Links von der selben Firma, die ich selber gerade erst gefunden habe - keine Werbung  Wink). Dann wird es aber langsam echt kriminell, wir sind ja alles ehrliche Menschen nicht?  Grin Ich habe kein Problem damit Steuern zu bezahlen, wenn sie nicht zu hoch sind.

Es gibt auch noch andere Kreditkartenanbieter, bei denen man mit Bitcoin aufladen kann (Link). Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Steuern aus? Gerade wenn der Kreditkartenanbieter im Ausland sitzt, z.B. in England (Neteller) oder in Gibraltar.

Vielleicht sollten wir mal einen deutschen Anwalt crowd-finanzieren, genügend Geldmittel müssten in dieser Community ja zu finden sein. Jemand der die Sache mal eindeutig klärt bzw. uns sagt wie man damit am besten umgeht.
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Es wäre viel besser, wenn ich die altcoins direkt zu Fiat umtauschen könnte, dann müsste ich nur ein Jahr warten. Hoffentlich wird das bald möglich sein (einige altcoins können sogar jetzt direkt umtauscht werden). Ich hatte nicht daran gedacht.

Also:
Fiat -> Bitcoins -> Altcoins -> 1 Jahr warten -> Fiat

Das wäre steuerfrei in Deutschland, wenn ich richtig verstanden habe.
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OK, jetzt dann alles klar.

Altcoins ein Jahr behalten und für Bitcoins umtauschen. Dann diese Bitcoins noch ein Jahr behalten. Schade Sad.
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Ich glaub du kennst die Antwort schon und willst sie nur nicht wahr haben.
Wie lang hast du die Altcoins gehalten? Weniger als ein Jahr --> versteuern

Die neuen Bitcoin die du durch den Verkauf der Alts bekommen hast wieder ein Jahr, also dafür November 2017. Dadurch wird der Altcointrade natürlich nicht steuerfrei.
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Hier habe ich eine andere Antwort bekommen:
https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-tax-heaven-in-germany-1098242

Also ist es dann nicht mehr so, oder doch? Also ganz kurz:

Februar 2016 Bitcoins mit Fiat kaufen, und gleich mit diesen Bitcoins altcoins kaufen.
November 2016 Altcoins verkaufen und BTCs bekommen (viel mehr).

Bis dann sollte ich diese Bitcoins halten, bevor ich diese für Fiat umtausche, damit sie steuerfrei sind? Bis Februar 2017 oder bis November 2017, da diese "neue" Bitcoins sind?

Ich bedanke mich im Voraus!

P.S.: Natürlich frage ich nach Steuern in Deutschland.
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@ phill90

wenn du 100 btc für 400€ kaufst hat dich das ganze 40.000€ gekostet.
Vermehrst du die btc nun wie in deinem beispiel um das 10 fache und verkaufst die 1000btc wieder für 400€ (400.000€) ohne dass du die 1000 btc mindestens 12 monate gehalten hast, dann hast du nen Gewinn von 360.000€ den du versteuern musst.
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@lassdas
Deine Aussage macht mich etwas stutzig.
Verstehe ich das richtig, dass deiner Meinung nach sobald eine Neuanschaffung vorliegt, die vergangenen Gewinne hinfällig werden?

1. Fiktives Beispiel:
Ich kaufe 100 BTC für 400€. Innerhalb der nächsten 2 Monate steigt der Wert eines Bitcoin auf 800€.
Meine 100 BTC tausche ich dann gegen z.B. Litecoins und tausche die LTC dann in wieder verlustfrei zurück in BTC.
Dies gilt dann laut deiner Aussage als neue Anschaffung von BTC zu einem Wert von 800€. Diese könnte ich dann sofort ohne Steuereinbußen für 800€ verkaufen, weil die 400€ aus der ersten Anschaffung nicht mehr berücksichtigt werden?

2. Fiktives Beispiel:
Ich kaufe 100 BTC für 400€. Der Wert eines Bitcoin bleibt gleich, also bei 400€.
Meine 100 BTC tausche ich gegen einen Altcoin. Dieser steigt innerhalb der nächsten 2 Monate um das 10fache.
Ich tausche den Altcoin zurück zu 1000 BTC (=neue Anschaffung zu dem gleichen Wert von 400€)
Diese 1000 BTC kann ich dann steuerfrei verkaufen, da Wert eines Bitcoin immer noch 400€ und die dazwischenliegenden Trades nicht berücksichtigt werden?

Irgendwie klingt das nach Wunschdenken Grin
Ich verstehe das auch eher so wie Momimaus. Das jeder Gewinn aus jedem einzelnen Trade, sofern der Altcoin nicht nach dem Trade 12 Monate gehalten wird, versteuert werden muss.
Als Grundlage für die Gewinnerechnung dient dann der Wert der Coins zu dem Zeitpunkt zu dem der Trade abgewickelt wurde.
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Na sagen wir mal ich kaufe im März Bitcoins für Fiat
Im April kaufe ich NXT für Bitcoins
Im September verkaufe ich NXT mit 100% Gewinn und bekomme wieder Bitcoins.
Dieser Gewinn ist steuerlich irrelevant,
relevant wäre er nur dann, wenn Du NXT nicht für Bitcoins, sondern für Euros verkaufen würdest.

Das Du wieder Bitcoins erhälst, gilt als neue Anschaffung,
verkaufst Du die Bitcoins nun innerhalb eines Jahres für Euros, werden (bei entsprechender Kurssteigerung) auf die Gewinne seit Anschaffung Steuern fällig,
behälst Du die Bitcoins 5 Jahre, zahlst Du keine Steuern.

Du würdest ja in dem Fall alle Cryptos als eins sehen.
Nicht als eins, aber sie sind steuerlich gleich zu behandeln, nämlich garnicht.

Wenn du in 2 Jahren wild hin und her tradest und dein Geld verzehnfachst, ...
Ich verzehnfache nicht mein (steuerlich relevantes) "Geld", sondern nur die Menge meiner Coins,
die sind steuerlich solange irrelevant, bis ich sie verkaufe und dabei mehr Euros rausbekomme, als sie bei Anschaffung wert waren.


Was das Trading angeht, sind die steuerlichen Regelungen da ziemlich eindeutig und für "uns" auch echt von Vorteil,
beim Mining sieht die Sache schon etwas anders aus, da gehen die Meinungen dann schonmal auseinander.
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Korrekt,
Du kannst zwischen den Coins soviel hin und her handeln, wie Du lustig bist,
solange Du nicht in EUR tauscht, ist das steuerlich irrelevant.
Sobald Du in EUR tauscht und damit Gewinn machst, ist dieser gegebenenfalls (<12 Monate) auch zu versteuern.

Grau ist da nichts. Wink
[/quote]

Du würdest ja in dem Fall alle Cryptos als eins sehen.

Wenn du in 2 Jahren wild hin und her tradest und dein Geld verzehnfachst, und das Finanzamt schaut sich einen Bitcoinchart an der sich nicht verändert hat, und du sagst dann: "hey länger als ein Jahr gehalten"  Ich wage zu bezweifeln dass die das schlucken, nur weil nur Fiat-BTC und BTC-Fiat angegeben wird, und dazwischen merh als ein Jahr liegt. Die werden jeden Trade einzeln sehen wollen, und auf alle Steuern erheben die kürzer als ein Jahr gelaufen sind.
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Nö,
solange Du die Bitcoins (oder das Gold) behälst, machst Du ja keinen Gewinn,
den machst Du nur, wenn Du auszahlst, also die Coins (oder das Gold) für Euros verkaufst.

Na sagen wir mal ich kaufe im März Bitcoins für Fiat
Im April kaufe ich NXT für Bitcoins
Im September verkaufe ich NXT mit 100% Gewinn und bekomme wieder Bitcoins.
Die Bitcoins behalte ich dann für 5 Jahre.

Dann würde ich ja der Steuer 5 Jahre nichts angeben obwohl ich im besagten Jahr 100% Gewinn gemacht habe.

Und das ist halt jetzt die Frage, muss man es wirklich erst beim tausch von BTC in Fiat versteuern, oder in dem Jahr in dem der Gewinn gemacht wurde.
Einfach für uns wäre natürlich ersteres, aber ich bezweifle irgendwie dass das Finanzamt das auch so sehen wird.
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Nö,
solange Du die Bitcoins (oder das Gold) behälst, machst Du ja keinen Gewinn,
den machst Du nur, wenn Du auszahlst, also die Coins (oder das Gold) für Euros verkaufst.
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@Momimaus
Für BTC gibt es keine Finanztransaktionssteuer wie z.B. an der Börse, das ist ja grade das blöde.
Deshalb wird der Gewinn nach Deinem persönlichen ESt-Satz versteuert. Das kann dann eben auch
über 25% (plus Soli & KS zirka 26,5%) sein.
Am besten wäre es, wenn es ganz normal wie bei der Börse geregelt wird.

Praktisches Vorgehen - Finanzamt
Sinnvoll ist, ein kostenloses Konto bei einer Direktbank anzulegen, über das nur Coin-Geschäfte laufen.
Dann sieht man letztlich anhand der Ein- und Ausgänge sehr übersichtlich, wie der Gewinn in Fiat-Geld aussieht.
Der Überschuss kann beim Finanzamt ganz normal auf den entsprechenden Konten angeben werden.
Falls irgendwann eine Prüfung anstehen, kann das FA die CSV-Dateien mit allen Vorgängen von der Börse bekommen
und sich das auf Wunsch selber einpflegen.

Es kann durchaus sein, dass bei 100€ Gewinn, mehrere hundert Einzeltransaktionen stattgefunden haben, was bei
einem Steuerberater zur Buchung der Belege (den viele z.B. haben müssen) direkt mal 500€ kostet. Das kann
also keiner Verlangen, die Konto-Ein- und Ausgänge stiften Klarheit. Die CSVs der Börse können zur Übersicht/Kontrolle der Vorgänge dienen.

Software wie "CoinTracer" können für einen selber zwar Klarheit bringen, würden beim Finanzamt aber auch niemals als Beleg gültig sein.
Verstecken könnte man die Coins ohnehin, weshalb nur das Fiat-Geld ein Nenner sein kann.

Ah stimmt ja, wie bei Gold halt.

Also Ein- und Auszahlung gegenüberstellen fände ich auch gut.
ABER: Wenn ich Gewinn nicht auszahle in Fiat sondern in BTC behalte, dann wird das ganze wieder schwierig, da die Gewinn ja trotzdem in dem Jahr gemacht wurden. Hält also einer weiteren Prüfung nicht stand. Bedeutet ja soagr, dass man die Gewinne unterschlägt.
Hmm schwierig
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@Momimaus
Für BTC gibt es keine Finanztransaktionssteuer wie z.B. an der Börse, das ist ja grade das blöde.
Deshalb wird der Gewinn nach Deinem persönlichen ESt-Satz versteuert. Das kann dann eben auch
über 25% (plus Soli & KS zirka 26,5%) sein.
Am besten wäre es, wenn es ganz normal wie bei der Börse geregelt wird.

Praktisches Vorgehen - Finanzamt
Sinnvoll ist, ein kostenloses Konto bei einer Direktbank anzulegen, über das nur Coin-Geschäfte laufen.
Dann sieht man letztlich anhand der Ein- und Ausgänge sehr übersichtlich, wie der Gewinn in Fiat-Geld aussieht.
Der Überschuss kann beim Finanzamt ganz normal auf den entsprechenden Konten angeben werden.
Falls irgendwann eine Prüfung anstehen, kann das FA die CSV-Dateien mit allen Vorgängen von der Börse bekommen
und sich das auf Wunsch selber einpflegen.

Es kann durchaus sein, dass bei 100€ Gewinn, mehrere hundert Einzeltransaktionen stattgefunden haben, was bei
einem Steuerberater zur Buchung der Belege (den viele z.B. haben müssen) direkt mal 500€ kostet. Das kann
also keiner Verlangen, die Konto-Ein- und Ausgänge stiften Klarheit. Die CSVs der Börse können zur Übersicht/Kontrolle der Vorgänge dienen.

Software wie "CoinTracer" können für einen selber zwar Klarheit bringen, würden beim Finanzamt aber auch niemals als Beleg gültig sein.
Verstecken könnte man die Coins ohnehin, weshalb nur das Fiat-Geld ein Nenner sein kann.
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Ich finde das Ganze mit den Steuern auf Bitcoins /Altcoins sehr sehr schwammig.
Meiner Meinung nach ist es eine Zumutung seitens des Gesetzgebers, dass es hier keine eindeutigen Regelungen bzgl der Bitcoins gibt, die ich mir mal als Abendlektüre durchlesen könnte.
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Wieso jetzt Einkommenssteuer.
Man zahlt ganz normal die Spekulationssteuer+Kirchensteuer+Soli
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Wenn Du sie in IPOs investiert hast, hast Du die Bitcoins ja nichtmehr.

Die Haltefrist kann natürlich nur für Coins gelten, die Du auch hälst und nicht für solche, die Du ausgibst und vielleicht irgdenwann mal wiederbekommst.
In dem Fall gilt dann die Haltefrist ab dem Zeitpunkt, an dem Du sie wiederbekommen hast, ansonsten werden (auf entsprechende Gewinne) Steuern fällig.
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Steuer Altcoins
Quote
die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

Quote
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

Quote
Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
Du kaufst Bitcoin nach einem Jahr verkaufst du für das 10 fache obwohl der Bitcoin Kurs sich nicht verändert hat.
Du hast dein Geld mit IPOs gemacht.

--> Du musst nachweisen woher das Geld kam, was die komplette Transaktionshistorie benötigt.


D.h. deiner Meinung nach ist das keine Neuanschaffung oder eine Neuanschaffung? Muss er jetzt steuern zahlen oder nicht?


zahlen....leider

Heißt das jetzt, dass für angeschaffte Bitcoins bspw. Dezember 2013, die ich in IPOs investiert habe, die theoretisch Januar 2015 das 10- fache wert sind, dennoch die Einkommenssteuer anfällt?

 
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