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Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung? - page 32. (Read 34149 times)

legendary
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# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
Quark,
es braucht dazu keinen Präzedensfall, die Lage ist eindeutig.

# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären
Und nochmal, da gibts nix zu klären,
bei Verkauf von Bit-, oder Alt-Coins für EUR gilt, steuerfrei ist nur, was Du min. 12 Monate lang gehalten hast.
Um welche Coins es sich handelt, was Du vorher gemacht hast, gegen was Du die Coins eingetauscht hast, ob nun gegen andere Coins, Euros, Kartoffeln, oder Hühnerbeine
ist irrelevant.
Hälst Du die Coins nicht länger als 12 Monate, ist der Gewinn zu versteuern.

Genau so, alles andere wäre auch für alle Beteildigten völlig undurchschaubar. BTCs sind lau Bafin Recheneinheiten und damit ist auch klar das alle anderen Cryptowährungen darunter fallen, und erst der Tausch in Fiat Geld macht es steuerlich Pflichtig.

Was mich aber grübeln lässt ist, wie sie das denn jetzt in den USA machen wollen? da muss man quasi auch steuern Zahlen wenn man damit zahlt. DAs ist doch krank? wie soll das gehen. Soll sich der Nutzer das alles zusammen rechnen was er damit bezahlt hat und dann die Steuer am Ende des Jahres abtreten?  Huh  . So wie es hier ist ist es gut so, meine Meinung.
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# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
Quark,
es braucht dazu keinen Präzedensfall, die Lage ist eindeutig.

# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären
Und nochmal, da gibts nix zu klären,
bei Verkauf von Bit-, oder Alt-Coins für EUR gilt, steuerfrei ist nur, was Du min. 12 Monate lang gehalten hast.
Um welche Coins es sich handelt, was Du vorher gemacht hast, gegen was Du die Coins eingetauscht hast, ob nun gegen andere Coins, Euros, Kartoffeln, oder Hühnerbeine
ist irrelevant.
Hälst Du die Coins nicht länger als 12 Monate, ist der Gewinn zu versteuern.
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@Skerberus
Das kommt drauf an wie man vorgeht:
# Wenn Du mit BTC unter einem Jahr handelst = auf jeden Fall zu versteuern. > 1 Jahr = steuerfrei
# Wenn Du BTC minst, eher keine Steuer -> s. FAZ-Artikel
# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären


Im Zweifel und der Logik nach, kann man natürlich sagen:
# Tausch Altcoins zu BTC -> Neuanschaffung -> 1 Jahr Haltefrist beginnt von vorn
#Altcoins werden 1:1 wie BTC behandelt


... nur könnte das sehr viel unnötige Ausgaben bedeuten, wenn es kommt, es aber aktuell noch nicht nötig ist.
Im Zweifel würde ich die Steuer zurück legen und erstmal abwarten. Es könnte gut sein,
dass es in einer zweiten Auflage nochmal eindeutig für alle Fälle definiert wird. Wenn Du dann vor dieser Zeit
Anschaffungen getätigt hast, ist es wiederum möglich, dass die Regelung nicht rückwirkend gilt. War bei BTC auch so.
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Steuer Altcoins
Quote
die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

Quote
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

Quote
Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
Du kaufst Bitcoin nach einem Jahr verkaufst du für das 10 fache obwohl der Bitcoin Kurs sich nicht verändert hat.
Du hast dein Geld mit IPOs gemacht.

--> Du musst nachweisen woher das Geld kam, was die komplette Transaktionshistorie benötigt.


D.h. deiner Meinung nach ist das keine Neuanschaffung oder eine Neuanschaffung? Muss er jetzt steuern zahlen oder nicht?


zahlen....leider
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Steuer Altcoins
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die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

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Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

Quote
Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
Du kaufst Bitcoin nach einem Jahr verkaufst du für das 10 fache obwohl der Bitcoin Kurs sich nicht verändert hat.
Du hast dein Geld mit IPOs gemacht.

--> Du musst nachweisen woher das Geld kam, was die komplette Transaktionshistorie benötigt.


D.h. deiner Meinung nach ist das keine Neuanschaffung oder eine Neuanschaffung? Muss er jetzt steuern zahlen oder nicht?
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Steuer Altcoins
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Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

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Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

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Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
Du kaufst Bitcoin nach einem Jahr verkaufst du für das 10 fache obwohl der Bitcoin Kurs sich nicht verändert hat.
Du hast dein Geld mit IPOs gemacht.

--> Du musst nachweisen woher das Geld kam, was die komplette Transaktionshistorie benötigt.
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die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

Quote
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

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Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




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So ist es ggf. möglich keine Steuern zu zahlen bis das festgelegt ist. Warum soll man für
etwas Steuern bezahlen, was der Staat nicht konkret festgelegt hat?
Das ist Dummfug.
Der Staat muss das nicht für jeden einzelnen Coin explizit festlegen,
das ist allein Auslegungssache des Finanzamts, die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.

Im Falle von Altcoins werden sie das genau so einordnen, wie Bitcoins, da gibts schlicht keinen Unterschied.

Laut der Anfrage* von Frank Schäffler, werden Bitcoins als "Wirtschaftsgüter"
bezeichnet die Gegenstand eines "privaten Veräußerungsgeschäfts" sein können.
Damit ist der Gewinn nach der persönlichen ESt steuerpflichtig.
Das ist so nur halb richtig.

Wenn Du Dir die entsprechenden Paragraphen des EStG mal ansiehst, wirst Du nämlich feststellen,
daß der Gewinn nur dann steuerpflichtig ist, wenn Du die Wirtschaftsgüter weniger als 12 Monate hälst.
Behalte Deine (Bit-, oder Alt-)Coins einfach mindestens 1 Jahr und schon ist der Gewinn steuerfrei.

Wenn man BTC z.B. in LTC tauscht, hat man keinen Gewinn gemacht,
Korrekt,
Du kannst zwischen den Coins soviel hin und her handeln, wie Du lustig bist,
solange Du nicht in EUR tauscht, ist das steuerlich irrelevant.
Sobald Du in EUR tauscht und damit Gewinn machst, ist dieser gegebenenfalls (<12 Monate) auch zu versteuern.

Grau ist da nichts. Wink
newbie
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Hallo zusammen,

es gibt ja nun viele ausladende Post und Artikel zu dem Thema Steuern,
insbesondere hinsichtlich Bitcoins. Deshalb würde mich eure kurze
aktuelle Einschätzung zu dem Thema interessieren:

1 - Steuern auf Altcoins?/!
Laut der Anfrage* von Frank Schäffler, werden Bitcoins als "Wirtschaftsgüter"
bezeichnet die Gegenstand eines "privaten Veräußerungsgeschäfts" sein können.
Damit ist der Gewinn nach der persönlichen ESt steuerpflichtig.
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf

Altcoins könnte man demnach natürlich genauso als "Wirtschaftsgut" bezeichnen,
wodurch diese auch theoretisch steuerpflichtig sind.

Frage: Ist dem so, oder müsste das erst offiziell festgelegt werden, in dem entweder
auf "Altcoins", "elektronisches Geld" oder der spezifische Altcoin benannt wird? Aktuell
finde ich hierzu bis auf Bitcoins (die keine Altcoins sind) nichts.

So ist es ggf. möglich keine Steuern zu zahlen bis das festgelegt ist. Warum soll man für
etwas Steuern bezahlen, was der Staat nicht konkret festgelegt hat?

2 - Tausch BTC ind LTC
Wenn man BTC z.B. in LTC tauscht, hat man keinen Gewinn gemacht, der Gegenwert ist ja genau gleich
und besteuert wird der Gewinn. Wenn ich die LTC dann z.B. in EUR umtausche, könnte ja Punkt 1 greifen,
da die Steuer für LTC nicht eindeutig geklärt sind. Das ist natürlich eine Grauzone, aber konkret habe ich
bei der "Veräußerung/Tausch" der BTC keinen Gewinn eingefahren. Ggf. erst mit der Veräußerung der LTC in EUR (Fiat Geld).

Wie ist hier eure Einschätzung?

Greetz
Pug
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