ACHTUNG KUNDEN VON EU-Hosternhttps://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_international/erwerbs_liefschwelle/index.htmlhttps://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/Lieferschwellen/1167678http://blog.taxdoo.com/umsatzsteuer-und-lieferschwellen/Danach noch bitte
das Bestimmungslandprinzip lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/BestimmungslandprinzipNoch die
Sonderregelung für Kraftfahrzeuge: Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung von Neufahrzeugen, der Erwerber zahlt die Umsatzsteuer in dem Staat, in dem er das Fahrzeug zulässt [...] nicht in dem es sich stets befindet.
(war ein super Beispiel als Hoster mit PKWs zu vergleichen - ich sage denen auch immer beim Zoll dass es nur buntes Altpapier ist und keine 500er!!!)
Quelle auch Wiki (s.o)
Und natürlich gibt es für Kraftfahrzeuge eine Sonderregelung, wie schon im Post von mir zuvor aus dem Kopf behauptet fallen Befördungs- und Transportmittel in Sonderrechte (nicht nur PKW!) ... hat sich also nicht geändert so wie ich es wusste.
Warum? Weil diese Kraftfahrzeuge sonst genau so wie jede andere höhere Investition leider in die MEHRWERTSTEUERGESETZE des entsprechenden EU Landes fallen würde (Privatpersonen die einen PKW im EU Ausland kaufen). Dies nennt sich Verbringungsland. Wo stehen die Miner? Genau
Dass die Ware jedoch den Ursprung in China hat verändert die Situation ggf. erneut
Dies kann man ja am Ursprungszeugnis der Ware (Zoll) einfach feststellen.
Und danach noch
aus dem Wirtschaftslexikon Gabler:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erwerbsschwelle.htmlInkl. Organigramm:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erwerbsschwelle.html?extGraphKwId=90800Es war wie gesagt ein Gefallen. Eine Auskunft in wenigen Minuten ohne Rechtsberatung und ohne Sicherheit und ohne Gewähr.
Morgen bzw. spät. Übermorgen rufe ich mal den Zoll an - auf beiden Seiten der Grenze, denn der Tipp war auch noch kostenlos vom Steuerberater.
Kostenlose Auskunftspflicht haben die Grenzwächter für die Bürger zu leisten.
Keine Sorge - will ja hier nicht Henker spielen. Selbstanzeigen sind da immer besser, wenn es denn soweit kommt und greift und ich informiere mich nur mal.
Nach wie vor, ich hatte kritisch nachgefragt weil mich etwas störte soweit ich unser neues Steuersystem im EU-Raum begriffen habe.
Fachmann bin ich nicht und ich zahle sicherlich nicht einen Euro für eine Auskunft für Dritte.Auffallen wird es eh irgendwann mal, wenn es nicht sauber ist --- aber die Frage ist --- bist Du dabei?
Ich werde denen vom Zoll einfach mal ein "Konzept" mit GmbH (Sitz DE) anfragen und wie wir es denn versteuern müssten bzw. unsere Kunden bei Betriebsstätte (ohne Anmeldung) in NL und Verbringung der Ware dorthin.
Weil wir einige Privatkunden, einige Kleingewerbekunden ohne Ust-ID und einigen Kunden mit Ust.-ID betreuen etc.
Mining lasse ich mal weg - es sind dann Server. Miner werden im Import eh als Computerhardware geführt, weil es auch nichts anderes ist (Zoll-irgendwas-Nummer ; nicht mein Gebiet)
Die Summen sollten ja als "Millionenmacher" nicht bei nur 2-4 Miner pro Kunde liegen, welche in alle möglichen Freigrenzen passen, sondern fast immer drüber.
Diese Auskunft werde ich dann erneut und final zum Thema hier einstellen.
Bin mir nun aber mehr als sicher dass mein Einwand soweit korrekt war, wenn selbst der Fachmann sagt "Genaue Prüfung nötig, aber da kann was nicht stimmen." und der mir mal eben aus dem FF einige wichtige Quellen bzw. Fachbegriffe zum Thema nennen kann.